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Sozialrecht 128 + 20 (Repetitorium)

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Fachbereich:Kommunaler VerwaltungsdienstFach:<strong>Sozialrecht</strong>Gesamststunden:<strong>128</strong> + <strong>20</strong> (<strong>Repetitorium</strong>)LERNZIELDie Studierenden sollen- das System der sozialen Sicherung in der Bundesrepublik darstellen- die Vorschriften der Grundsicherung für Arbeitssuchende und der Sozialhilfe in der Verpflechtung mit anderenSozialleistungen und anderen Rechtsgebieten (Allgemeines Verwaltungsrecht, Staatsrecht, BürgerlichesRecht u. a.) verstehen und den Praxisanforderungen entsprechend anwenden.


1. Grundlagen des <strong>Sozialrecht</strong>s2. Überblick über die Sozialleistungen3. Die Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB II und SGB XII(Grundsicherung für Arbeitsuchende, Hilfe zum Lebensunterhalt,Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung)3.1 Rechtsgrundlagen3.2 Leistungsträger3.3 Bedeutung der einzelnen Leistungen und deren Abgrenzung3.4 Die Leistungen im Einzelnen3.4.1 Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)3.4.1.1 Aufgabe und Ziel3.4.1.2 Leistungsgrundsätze, Verhältnis zu anderen Leistungen3.4.1.3 Anspruchsvoraussetzungen, Gegenstand und Umfang der Hilfefür den Lebensunterhalt (außerhalb von Einrichtungen)3.4.1.4 Verfahren3.4.2 Hilfen zum Lebensunterhalt (SGB XII)3.4.2.1 Allgemeines3.4.2.1.1 Allgemeine Regelungen (insbesondere: Aufgabe und Ziel derSozialhilfe)3.4.2.1.2 Grundsätze der Leistungen der Sozialhilfe3.4.2.2 Hilfe zum Lebensunterhalt (Drittes Kapitel SGB XII)3.4.2.2.1 Anspruchsvoraussetzungen, Gegenstand und Umfang der Hilfeaußerhalb von Einrichtungen, Einschränkung der Leistung)3.4.2.2.2 Verfahren3.4.2.3 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (ViertesKapitel SGB XII)3.4.2.3.1 Anspruchsvoraussetzungen, Gegenstand und Umfang der Hilfe3.4.2.3.2 VerfahrenKlausurwocheEmpfohleneStunden24243Studienabschnitt/ StundenS 233Lehrthemen_SozR_Generalisten_Dezember_<strong>20</strong>06.DOC


3.5 Einkommen und Vermögen nach dem SGB II und dem SGB XII(ohne Besonderheiten der Hilfen nach dem Fünften bis NeuntenKapitel SGB XII und ohneVerpflichtungen Anderer)3.6 Leistungen nach dem Fünften bis Neunten Kapitel SGB XIISchwerpunkte: Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, Hilfezur Pflege3.6.1 Leistungsberechtigung3.6.2 Voraussetzungen nach dem Sechsten und Siebten KapitelSGB XII3.6.3 Überblick über die Voraussetzungen nach dem Fünften, Achtenund Neunten Kapitel SGB XII3.6.4 Besonderheiten des Einkommens- und Vermögenseinsatzes nachdem Elften Kapitel SGB XII3.7 Überblick über Leistungen in Einrichtungen nach dem SGB XII(Leistungsumfang, Einkommens- und Vermögenseinsatz)4. Zuständigkeit5. Verfahrensrechtliche Regelungen von SGB I und SGB X6. Verpflichtungen Anderer am Beispiel des SGB XII, insbesondereAnspruchsübergänge6.1 Übergang von Ansprüchen6.2 Übergang von Unterhaltsansprüchen gegen einen nach bürgerlichemRecht UnterhaltspflichtigenÜbungenKlausurwochenKlausur7. Sonstige Rückabwicklungsbereiche7.1 Ersattungsansprüche gegenüber anderen Sozialleistungsträgern(§§ 102 SGB X, § 14 SGB IX)7.2 Kostenersatz nach dem SGB XII7.3 Kostenerstattung zwischen den Trägern der SozialhilfeÜbungenEmpfohleneStunden1522263744248Studienabschnitt/ StundenS 3.139S 3.224S 432<strong>Repetitorium</strong> <strong>20</strong>S 4<strong>20</strong>Lehrthemen_SozR_Generalisten_Dezember_<strong>20</strong>06.DOC

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