Leseprobe Warnhinweise
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162 3.2ErstellungQuerverweise in <strong>Warnhinweise</strong>nSind verbotenQuerverweise in <strong>Warnhinweise</strong>n sind verboten. Seit demFachbericht DIN 146:2006-01 ist dies Stand der Technik.Es ist also nicht zulässig, sich in handlungsbezogenen<strong>Warnhinweise</strong>n auf das Sicherheitskapitel „GrundlegendeSicherheitshinweise“ zurückzubeziehen. Wo immer sichaus der Risikobeurteilung ein handlungsbezogener <strong>Warnhinweise</strong>rgibt, muss dieser vollständig formuliert und gestaltetsein.SAFE – Formulierung und Gestaltung von <strong>Warnhinweise</strong>nInhalteund GestaltungJeder handlungsbezogene Warnhinweis muss aus folgendenElementen bestehen:■ genormtes Warnzeichen (Symbole nach DIN 4844-2,BGV A8, EN 61310 und ISO 7010, für die USA: ANSIZ535.6)■ Hinweis auf die Schwere der Restgefahr durch Verwendunggenormter Signalwörter (z.B. nach DIN ISO3864-2:2008-07)■ Art und Quelle der Restgefahr, ggf. mit Illustration■ mögliche Folgen bei Missachtung der Restgefahr■ Maßnahmen zum Abwenden der Restgefahr: EntkommenAls Eselsbrücke dient das Akronym SAFE.AuffälligeGestaltungDie Anleitungs-Norm DIN EN IEC ISO 82079 bzw. derenVorläufer DIN EN 62079 fordern, <strong>Warnhinweise</strong> auffälligzu gestalten (DIN EN IEC ISO 82079: Abschnitt 6.8).Mittel hierfür sind u.a.:■■■■■grafische Symbolegrößere und/oder andere Schrifttypen als im FließtextTextauszeichnungenRahmenFarben (Schriftfarbe und/oder Hintergrundfarbe)