Urheberstrafrechtliche Aspekte der Musik - Rechtsprobleme www ...
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Zusammenfassung:<br />
<strong>Musik</strong>-, Film- und Internetpiraterie verursachen jährlich einen enormen wirtschaftlichen<br />
Schaden in Millionenhöhe. Auch wenn <strong>Musik</strong>- und Filmdownloads immer noch in weiten<br />
Teilen <strong>der</strong> Bevölkerung als Kavaliersdelikt angesehen werden, tritt die Unterhaltungsindustrie<br />
verstärkt auch mit den Mitteln des Strafrechts gegen diese Entwicklung auf. Das<br />
Urheberstrafrecht, das nicht nur dem Schutz des Urhebers dient, son<strong>der</strong>n auch den nötigen<br />
Interessenausgleich zwischen Urheber und Nutzer schaffen soll, ist ein durchaus taugliches<br />
Mittel zur Eindämmung von Internetpiraterie, kann aber letztendlich Bewusstseinsbildung<br />
und Erschließung neuer Vertriebsmöglichkeiten, wie zB den verstärkten legalen Online-<br />
Verkauf von <strong>Musik</strong> und Filmen, nicht gänzlich ersetzen.<br />
Trotz <strong>der</strong> verstärkten Bemühungen zur Schaffung eines einheitlichen und strengeren<br />
Urheberrechts auf europäischer Ebene sind einige rechtlich wichtige Fragen nach <strong>der</strong><br />
<strong>der</strong>zeitigen Rechtslage nicht restlos geklärt, wie zB die Voraussetzung <strong>der</strong> rechtmäßigen<br />
Erlangung des Urstücks für die Annahme <strong>der</strong> Strafbarkeit nach § 91 UrhG o<strong>der</strong> die<br />
Straflosigkeit <strong>der</strong> „Privatkopie“. Die Strafbarkeit von Downloads aus dem Internet ist also<br />
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