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Urheberstrafrechtliche Aspekte der Musik - Rechtsprobleme www ...

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Zusammenfassung:<br />

<strong>Musik</strong>-, Film- und Internetpiraterie verursachen jährlich einen enormen wirtschaftlichen<br />

Schaden in Millionenhöhe. Auch wenn <strong>Musik</strong>- und Filmdownloads immer noch in weiten<br />

Teilen <strong>der</strong> Bevölkerung als Kavaliersdelikt angesehen werden, tritt die Unterhaltungsindustrie<br />

verstärkt auch mit den Mitteln des Strafrechts gegen diese Entwicklung auf. Das<br />

Urheberstrafrecht, das nicht nur dem Schutz des Urhebers dient, son<strong>der</strong>n auch den nötigen<br />

Interessenausgleich zwischen Urheber und Nutzer schaffen soll, ist ein durchaus taugliches<br />

Mittel zur Eindämmung von Internetpiraterie, kann aber letztendlich Bewusstseinsbildung<br />

und Erschließung neuer Vertriebsmöglichkeiten, wie zB den verstärkten legalen Online-<br />

Verkauf von <strong>Musik</strong> und Filmen, nicht gänzlich ersetzen.<br />

Trotz <strong>der</strong> verstärkten Bemühungen zur Schaffung eines einheitlichen und strengeren<br />

Urheberrechts auf europäischer Ebene sind einige rechtlich wichtige Fragen nach <strong>der</strong><br />

<strong>der</strong>zeitigen Rechtslage nicht restlos geklärt, wie zB die Voraussetzung <strong>der</strong> rechtmäßigen<br />

Erlangung des Urstücks für die Annahme <strong>der</strong> Strafbarkeit nach § 91 UrhG o<strong>der</strong> die<br />

Straflosigkeit <strong>der</strong> „Privatkopie“. Die Strafbarkeit von Downloads aus dem Internet ist also<br />

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