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Urheberstrafrechtliche Aspekte der Musik - Rechtsprobleme www ...

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zur Verhandlung geladen zu werden, gehört zu werden, Anträge zu stellen und Rechtsmittel<br />

einzulegen.<br />

Der Vernichtung können somit sowohl CDs, DVDs, Blu Ray Discs, Festplatten etc, aber auch<br />

Computer, die überwiegend zur Vervielfältigung benutzt wurden, unterliegen. Bei Festplatten<br />

sollte die vollständige und unwi<strong>der</strong>rufliche Löschung <strong>der</strong> Daten zur Erfüllung des<br />

Vernichtungsanspruchs genügen, ohne die Festplatte physisch zerstören zu müssen. Ebenso<br />

sind von <strong>der</strong> Vernichtung die in den §§ 90b und 90c erwähnten Umgehungsmittel, zB<br />

Computerprogramme o<strong>der</strong> technische Geräte, umfasst. Die Beschränkung <strong>der</strong> Vernichtung<br />

auf zur wi<strong>der</strong>rechtlichen Verbreitung bestimmte Vervielfältigungsstücke wird kritisiert, da<br />

dies Schutzbehauptungen des Angeklagten erleichtert (so könnte zB ein Angeklagter, <strong>der</strong> sich<br />

nach § 90c strafbar gemacht hat, behaupten, er hätte die Kopien nur für sich und Freunde<br />

gemacht, was keine wi<strong>der</strong>rechtliche Verbreitung wäre, obwohl er, wenn auch nicht<br />

nachweisbar, die Absicht hatte, diese zu verkaufen). 189<br />

2. Beschlagnahme<br />

Die Möglichkeit <strong>der</strong> Beschlagnahme ist in § 93 UrhG geregelt. Diese Vorschrift ist lex<br />

specialis zu § 115 StPO - Reformgesetz, in dem die Beschlagnahme allgemein geregelt ist.<br />

Gemäß § 115 StPO-neu ist Beschlagnahme zulässig, wenn die sichergestellten Gegenstände<br />

voraussichtlich als Beweismittel im weiteren Verfahren erfor<strong>der</strong>lich sein werden. Zuständig<br />

ist dabei das Gericht auf Antrag des Staatsanwaltes (siehe auch § 115 Abs 2 StPO-<br />

Reformgesetz). Da <strong>der</strong> Privatankläger die rechtliche Stellung eines Staatsanwaltes hat, steht<br />

ihm diese Möglichkeit ebenso zur Verfügung. 190 Zur Problematik bei Beschlagnahme und<br />

Hausdurchsuchungen aufgrund des fehlenden Ermittlungsverfahrens bei<br />

Privatanklagedelikten in <strong>der</strong> neuen StPO siehe Punkt VI.B.2.<br />

Zusätzlich sieht § 93 Abs 1 UrhG die Beschlagnahme von die den Maßnahmen des § 92 UrhG<br />

(Vernichtung und Unbrauchbarmachung) unterliegenden Eingriffsgegenständen, wie<strong>der</strong>um<br />

auf Antrag des Privatanklägers, vor.<br />

189 Vgl Walter, UrhG 06 § 92.<br />

190 Vgl Bertel/Venier, Strafprozeßrecht 8 , Rz 211.<br />

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