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Urheberstrafrechtliche Aspekte der Musik - Rechtsprobleme www ...

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ausgeht, <strong>der</strong> Urheber o<strong>der</strong> Werkvermittler lässt eine private Kopie zu, auch wenn sie unter<br />

Umgehung des Kopierschutzes zustande kommt.<br />

VI. Strafbarkeit des Computereigentümers für<br />

Urheberrechtsverletzungen durch Unterlassen und<br />

Beitragstäterschaft?<br />

A. Die Problematik<br />

Bei min<strong>der</strong>jährigen Kin<strong>der</strong>n, die noch bei ihren Eltern wohnen, aber auch in<br />

Studentenwohngemeinschaften könnte das Problem auftreten, dass nicht <strong>der</strong><br />

Computereigentümer selbst, aber an<strong>der</strong>e Nutzungsberechtigte durch illegale Downloads (bei<br />

File-Sharing-Programmen mit gleichzeitigem Zurverfügungstellen) eine strafbare<br />

Urheberrechtsverletzung begehen. Hier stellt sich die Frage, inwieweit <strong>der</strong> Eigentümer des<br />

Computers im Rahmen des § 91 zur Verantwortung gezogen werden kann, wenn er <strong>der</strong>artige<br />

Handlungen nicht verhin<strong>der</strong>t. In Betracht kommt eine Begehung des Delikts durch<br />

Unterlassen iSd § 2 StGB iVm Beitragstäterschaft (durch Aufstellen des Computers) gem §<br />

12 3. Fall StGB.<br />

B. Beitragstäterschaft<br />

Nach § 12 StGB ist nicht nur <strong>der</strong> unmittelbare Täter strafbar, son<strong>der</strong>n auch <strong>der</strong>, <strong>der</strong> sonst zur<br />

Ausführung einer strafbaren Handlung beiträgt. Von § 12 erfasst sind „alle Handlungen,<br />

welche die Ausführung <strong>der</strong> Tat durch einen an<strong>der</strong>en ermöglichen, erleichtern, absichern o<strong>der</strong><br />

in an<strong>der</strong>er Weise för<strong>der</strong>n“. 147 Das Aufstellen eines Computers, von dem jemand an<strong>der</strong>er<br />

illegal herunterlädt, kann eine solche Beitragshandlung iSd § 12, das Nicht-Verhin<strong>der</strong>n dieser<br />

Downloads ein Beitrag durch Unterlassen (siehe unten Punkt C.) sein. Voraussetzung ist<br />

neben <strong>der</strong> Kausalität des Beitrags, 148 dass es <strong>der</strong> Eigentümer o<strong>der</strong> Verfügungsberechtigte des<br />

Computers iSd § 5 StGB „ernstlich für möglich hält und sich damit abfindet“, dass die Person<br />

durch illegale Downloads in fremde Urheberrechte eingreift. Sozialadäquanz <strong>der</strong> Handlung<br />

147 Kienapfel/Höpfel Strafrecht AT 10 E 5 Rn 8.<br />

148 Vgl Fabrizy StGB 9 § 12 Rz 10a.<br />

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