Urheberstrafrechtliche Aspekte der Musik - Rechtsprobleme www ...
Urheberstrafrechtliche Aspekte der Musik - Rechtsprobleme www ...
Urheberstrafrechtliche Aspekte der Musik - Rechtsprobleme www ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
stellen keine allgemein gültige Richtlinie dar. Die Wendung „zum privaten Gebrauch“<br />
impliziert jedenfalls die Annahme nur weniger Stücke, die vervielfältigt werden dürfen. 117<br />
C. Privater Gebrauch<br />
Der Begriff „privater Gebrauch“ wird iSe „streng persönlichen Gebrauchs“ eng ausgelegt. 118<br />
Privater Gebrauch muss daher auf die Privatsphäre beschränkt sein und <strong>der</strong> Befriedigung <strong>der</strong><br />
persönlichen Bedürfnisse dienen. Auch <strong>der</strong> enge Freundeskreis und die Familie werden<br />
hierbei noch <strong>der</strong> Privatsphäre zugerechnet, dh dass die Weitergabe von Kopien an Freunde<br />
o<strong>der</strong> Verwandte noch von § 42 gedeckt ist. 119 Zu beachten ist freilich in diesem<br />
Zusammenhang <strong>der</strong> Abs 5 des § 42, wonach eine Vervielfältigung zum eigenen o<strong>der</strong> privaten<br />
Gebrauch nicht vorliegt, wenn sie zu dem Zweck vorgenommen wird, das Werk <strong>der</strong><br />
Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Somit kann sich <strong>der</strong>jenige, <strong>der</strong> eine Kopie zum<br />
Download ins Netz stellt, nie auf § 42 berufen (vgl auch Punkt C.IV.4.). 120 Dass beim<br />
Anbieten zum Download regelmäßig auch das Zurverfügungsstellungsrecht verletzt wird,<br />
welches von § 42 nicht umfasst ist, wurde bereits oben erläutert.<br />
D. Rechtmäßigkeit des Originals<br />
In <strong>der</strong> Lehre wird teilweise als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal für eine Anwendung des<br />
§ 42 Abs 4 gefor<strong>der</strong>t, dass das Original, das kopiert o<strong>der</strong> heruntergeladen wird, selbst<br />
rechtmäßig erworben worden sein muss. Dies ist äußerst umstritten, praktisch jedoch insofern<br />
bedeutend, als gerade im WWW die meisten <strong>der</strong> <strong>Musik</strong>- o<strong>der</strong> Filmdateien, die zum Download<br />
angeboten werden, keinesfalls rechtmäßig erworben wurden, son<strong>der</strong>n ihrerseits bereits Kopien<br />
sind, was eine höhere Anzahl strafbarer Fälle bedeuten würde, würde man den rechtmäßigen<br />
Erwerb als Voraussetzung des § 42 annehmen.<br />
117 Vgl Plöckinger, Kunstfälschung und Raubkopie, 50f.<br />
118 Vgl Walter, UrhG 06 § 42.<br />
119 Vgl Dillenz /Gutman, UrhG § Verw.GesG 2 § 42 Rz 19.<br />
120 Vgl S.Plöckinger/O.Plöckinger in Plöckinger/Duursma/Mayrhofer, Internet-Recht, 382.<br />
34