Urheberstrafrechtliche Aspekte der Musik - Rechtsprobleme www ...
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Java), die zum Ablauf benötigt werden, betrachtet, als Computerprogramme geschützt sein.<br />
Dann sind die Vorschriften über Computerprogramme anzuwenden, wenn die dahinter<br />
stehenden Programmabläufe und nicht <strong>der</strong> gestalterische Aspekt den Hauptbestandteil <strong>der</strong><br />
Seite ausmachen, was eher selten <strong>der</strong> Fall sein wird. 70<br />
Wahrscheinlicher ist <strong>der</strong> Schutz einer Internetseite aufgrund <strong>der</strong> individuellen Gestaltung des<br />
Layouts und <strong>der</strong> Graphik bzw <strong>der</strong> Verknüpfung <strong>der</strong> künstlerischen Teile zum Gesamtwerk<br />
und <strong>der</strong> Aufbau <strong>der</strong> Seite an sich. 71 Anzuwenden wäre demnach § 1 Abs 1 iVm § 3 Abs 1<br />
UrhG, <strong>der</strong> Werke <strong>der</strong> bildenden Kunst unter urheberrechtlichen Schutz stellt, und zu diesen<br />
auch solche gehören, <strong>der</strong>en Ausdrucksmittel die Zeichenkunst 72 o<strong>der</strong> die Graphik 73 ist, wie <strong>der</strong><br />
OGH mehrfach festgestellt hat. Websites sind daher regelmäßig als Werke <strong>der</strong> bildenden<br />
Kunst einzustufen. Mehrfach angedacht wurde aber auch eine Einordnung einer Website als<br />
wissenschaftliches Werk, Sprachwerk o<strong>der</strong> als Datenbank. 74<br />
D. Urheberrechte und Tathandlungen<br />
1. Allgemeines<br />
Gerade bei Internetpiraterie kommt durch die vielfältigen technischen Möglichkeiten eine<br />
große Anzahl von faktischen Tathandlungen in Betracht, die unter die bestehenden gesetzlich<br />
verbotenen Handlungen eingeordnet werden müssen. Im Allgemeinen bereitet dies nicht allzu<br />
viele Schwierigkeiten, die Zuordnung kann aber nicht immer eindeutig getroffen werden.<br />
Dabei muss eingangs dargestellt werden, welche Rechte das Urheberrechtsgesetz für den<br />
Urheber überhaupt vorsieht, damit festgestellt werden kann, durch welche Handlungen sich<br />
ein Film- o<strong>der</strong> <strong>Musik</strong>pirat im Sinne des Gesetzes strafbar macht.<br />
Das Urheberrechtsgesetz regelt im III. Abschnitt unter <strong>der</strong> Überschrift „ Das Urheberrecht“<br />
die dem Urheber zustehenden Rechte. Dabei sind vor allem vier Prinzipien tragend, von<br />
denen zwei bereits erwähnt wurden, nämlich das Prinzip des formlosen Schutzes individueller<br />
Leistungen und <strong>der</strong> zeitlichen Befristung des Urheberrechts.<br />
70 Vgl Dillenz/Gutman, UrhG § Verw.GesG 2 § 1 Rz 26.<br />
71 Dillenz/Gutman, UrhG § Verw.GesG 2 § 1 Rz 23.<br />
72 Vgl Dittrich, UrhR 5 (2007) § 3 E 12.<br />
73 Vgl Dittrich, UrhR 5 (2007) § 3 E 13.<br />
74 Vgl Dillenz/Gutman, UrhG § Verw.GesG 2 § 1 Rz 24.<br />
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