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Urheberstrafrechtliche Aspekte der Musik - Rechtsprobleme www ...

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<strong>der</strong> Druckerpresse im Jahr 1440 wurde nicht nur in medientechnischer Hinsicht ein neues<br />

Zeitalter eingeleitet. Es entstand ein neues Gewerbe, nämlich das <strong>der</strong> Drucker, das nach einem<br />

Schutz für <strong>der</strong>en Investitionen verlangte. Diesen Schutz bot das sogenannte Druckerprivileg,<br />

das dem Drucker sozusagen das Exklusivrecht <strong>der</strong> Herstellung sicherte. 30<br />

Mit dem Patent von 1848 erhielt Österreich sein erstes „echtes“ Urheberrechtsgesetz, welches<br />

bis 1895 in Geltung stand und vom Urheberrechtsgesetz 1895, welches das Urheberrecht<br />

bereits als persönliches Recht qualifizierte und eine Trennung zwischen Urheber und<br />

Werkvermittler vornahm, abgelöst wurde. 31 Mit dem neuen Urheberrechtsgesetz von 1936,<br />

welches zuletzt 2003, 2005 und 2006 novelliert wurde, wurden schließlich auch die<br />

strafrechtlichen Bestimmungen eingefügt. 32 Durch die zunehmende Internationalisierung<br />

waren weitere Novellen notwendig, namentlich die Novellen 1953, 1972 und 1980. 33<br />

Beson<strong>der</strong>e Bedeutung für die digitalen Verwertungsformen hat dabei die Novelle von 2003,<br />

welche die Info-Richtlinie umsetzen sollte und in den neu geschaffenen §§ 18a und 71a das<br />

Zurverfügungsstellungsrecht regelt. 34 Damit in Zusammenhang stehen die mit <strong>der</strong> Novelle<br />

2003 ebenfalls neu geschaffenen §§ 90b und 90c UrhG, welche die Erweiterung des Schutzes<br />

technischer Maßnahmen und den Schutz von Computerprogrammen betreffen. 35 Große<br />

Bedeutung, gerade für die Anwendung des Urheberrechts im Internet, hat ferner die<br />

Einfügung des § 41a, <strong>der</strong> flüchtige und begleitende Vervielfältigungen regelt und die<br />

Problematik des Caching, Streaming und Browsing erfassen soll. 36<br />

30 Vgl Dillenz/Gutman, UrhG § Verw.GesG 2 Einl Rz 18ff.<br />

31 Vgl Hauser/Thomasser, Wettbewerbs-und Immaterialgüterrecht Rz 845.<br />

32 Vgl Majer, Das Urheberstrafrecht, 27.<br />

33 Vgl Hauser/Thomasser, Rz 849.<br />

34 Vgl Walter, UrhG 06 , XVII.<br />

35 Vgl Walter, UrhG 06, XVIII.<br />

36 Vgl Plöckinger, Kunstfälschung und Raubkopie, 45.<br />

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