Immobilienbewirtschaftung - Allbau
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C 36<br />
Neubau Ruhrtalstraße in Essen-Kettwig<br />
Die Bewertung der Grundstücke ohne Bauten erfolgte<br />
grundsätzlich zu Anschaffungskosten. Soweit in früheren<br />
Jahren – vor Gültigkeit des Bilanzrichtliniengesetzes – Abschreibungen<br />
auf den niedrigeren Teilwert vorgenommen<br />
wurden, sind diese beibehalten worden.<br />
Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten abzüglich<br />
außerplanmäßiger Abschreibungen bewertet.<br />
Die Bewertung der zum Verkauf bestimmten Grundstücke<br />
und andere Vorräte erfolgt – verlustfrei – zu Anschaffungs-<br />
und Herstellungskosten ohne eigene Verwaltungsleistungen<br />
und Bauzeitenzinsen.<br />
Die Bewertung der Forderungen aus Vermietung erfolgt<br />
grundsätzlich zum Nominalwert. Uneinbringliche Forderungen<br />
werden abgeschrieben. Zweifelhafte Forderungen werden je<br />
nach Zeitspanne der offenen Posten mit festgelegten Prozentsätzen<br />
pauschal einzelwertberichtigt.<br />
Die übrigen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände<br />
sind grundsätzlich mit dem Nominalbetrag<br />
bewertet. Falls erforderlich, wurden erkennbare Ausfallrisiken<br />
durch Abschreibungen berücksichtigt.<br />
Die liquiden Mittel sind mit dem Nennbetrag bewertet.<br />
Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer<br />
Beurteilung bemessen und zum Erfüllungsbetrag<br />
angesetzt.<br />
Die Rückstellung für Pensionen ist gemäß § 253 Abs. 1<br />
Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer<br />
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages im Wege<br />
der Barwertermittlung der zukünftigen Pensionsleistungen<br />
ermittelt worden. Als biometrische Annahmen wurden die<br />
„Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. K. Heubeck“ zugrunde gelegt.<br />
Die Abzinsung erfolgte mit einem der Restlaufzeit entsprechenden<br />
Zinssatz, welcher von der Deutschen Bundes bank<br />
bekannt gegeben wurde.<br />
Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des<br />
Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer<br />
Beurteilung notwendig ist. Bei der Bewertung<br />
des Erfüllungsbetrages wurde eine Kostensteigerung bis zu<br />
2,0 % berücksichtigt. Die sonstigen Rückstellungen mit einer<br />
Laufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit fristadäquaten<br />
Zinssätzen abgezinst, die von der deutschen Bundesbank<br />
bekannt gegeben worden sind.