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Immobilienbewirtschaftung - Allbau

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C 36<br />

Neubau Ruhrtalstraße in Essen-Kettwig<br />

Die Bewertung der Grundstücke ohne Bauten erfolgte<br />

grundsätzlich zu Anschaffungskosten. Soweit in früheren<br />

Jahren – vor Gültigkeit des Bilanzrichtliniengesetzes – Abschreibungen<br />

auf den niedrigeren Teilwert vorgenommen<br />

wurden, sind diese beibehalten worden.<br />

Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten abzüglich<br />

außerplanmäßiger Abschreibungen bewertet.<br />

Die Bewertung der zum Verkauf bestimmten Grundstücke<br />

und andere Vorräte erfolgt – verlustfrei – zu Anschaffungs-<br />

und Herstellungskosten ohne eigene Verwaltungsleistungen<br />

und Bauzeitenzinsen.<br />

Die Bewertung der Forderungen aus Vermietung erfolgt<br />

grundsätzlich zum Nominalwert. Uneinbringliche Forderungen<br />

werden abgeschrieben. Zweifelhafte Forderungen werden je<br />

nach Zeitspanne der offenen Posten mit festgelegten Prozentsätzen<br />

pauschal einzelwertberichtigt.<br />

Die übrigen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände<br />

sind grundsätzlich mit dem Nominalbetrag<br />

bewertet. Falls erforderlich, wurden erkennbare Ausfallrisiken<br />

durch Abschreibungen berücksichtigt.<br />

Die liquiden Mittel sind mit dem Nennbetrag bewertet.<br />

Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer<br />

Beurteilung bemessen und zum Erfüllungsbetrag<br />

angesetzt.<br />

Die Rückstellung für Pensionen ist gemäß § 253 Abs. 1<br />

Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer<br />

Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages im Wege<br />

der Barwertermittlung der zukünftigen Pensionsleistungen<br />

ermittelt worden. Als biometrische Annahmen wurden die<br />

„Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. K. Heubeck“ zugrunde gelegt.<br />

Die Abzinsung erfolgte mit einem der Restlaufzeit entsprechenden<br />

Zinssatz, welcher von der Deutschen Bundes bank<br />

bekannt gegeben wurde.<br />

Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des<br />

Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer<br />

Beurteilung notwendig ist. Bei der Bewertung<br />

des Erfüllungsbetrages wurde eine Kostensteigerung bis zu<br />

2,0 % berücksichtigt. Die sonstigen Rückstellungen mit einer<br />

Laufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit fristadäquaten<br />

Zinssätzen abgezinst, die von der deutschen Bundesbank<br />

bekannt gegeben worden sind.

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