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Leasing als Finanzierungs- alternative der IT-Schulausstattung

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<strong>IT</strong><br />

> ><br />

<strong>Leasing</strong> <strong>als</strong> <strong>Finanzierungs</strong><strong>alternative</strong><br />

<strong>der</strong><br />

<strong>IT</strong>-<strong>Schulausstattung</strong><br />

Dokumentation eines Workshops<br />

am 20. März 2002 in Essen<br />

veranstaltet von<br />

e-nitiative.nrw – Netzwerk für Bildung<br />

Dr. Garbe Consult


Impressum<br />

Herausgeberin<br />

e-nitiative.nrw – Netzwerk für Bildung<br />

Zollhof 2a<br />

40221 Düssedlorf<br />

T 02 11.90 10 414<br />

F 02 11.90 10 420<br />

E post@e-nitiative.nrw.de<br />

Hotline 01801.666 555<br />

Projektleitung<br />

Antje Fuhlrott, INGENIO Deutschland E-Learning GmbH<br />

Gestaltung<br />

launch control GbR, Düsseldorf<br />

Düsseldorf 2002<br />

www.e-nitiative.nrw<br />

Eine Initiative <strong>der</strong> Landesregierung NRW und <strong>der</strong> kommunalen Spitzenverbände in NRW


<strong>Leasing</strong> <strong>als</strong> <strong>Finanzierungs</strong><strong>alternative</strong><br />

<strong>der</strong> <strong>IT</strong>-<strong>Schulausstattung</strong><br />

Vorwort 5<br />

A. Thematische Einführung 6<br />

1. Neue <strong>Finanzierungs</strong>wege durch die Einführung <strong>der</strong> Schulpauschale 6<br />

2. <strong>Leasing</strong> - Grundlagen 8<br />

2.1. Begriff und geschichtliche Entwicklung des <strong>Leasing</strong> 8<br />

2.2. Die rechtliche Einordnung des <strong>Leasing</strong> 9<br />

2.3. Abgrenzung <strong>der</strong> Begriffe „<strong>Leasing</strong>“, „Kreditkauf“, „Miete“ und „Mietkauf“ 10<br />

3. Vertragliche Aspekte 11<br />

3.1. Vertragsformen des <strong>Leasing</strong> im Überblick 11<br />

3.2. Vollamortisationsverträge 12<br />

3.3. Teilamortisationsverträge 13<br />

3.4. Vertragsleistungen des <strong>Leasing</strong>nehmers 14<br />

3.5. Beson<strong>der</strong>heiten des EDV-<strong>Leasing</strong> 16<br />

4. Das kommunale <strong>Leasing</strong> 19<br />

4.1. Definition und Grundstruktur 19<br />

4.2. Kommunales <strong>Leasing</strong> versus Kommunalkredit 20<br />

4.3. <strong>Leasing</strong> im Kontext des Haushaltsrechts 21<br />

5. Kauf o<strong>der</strong> <strong>Leasing</strong>? Nachweis <strong>der</strong> Wirtschaftlichkeit 24<br />

5.1. Kapitalwertmethode 25<br />

5.2. Nutzwertanalyse 26<br />

B. <strong>Leasing</strong> in <strong>der</strong> kommunalen Praxis 28<br />

1. Überblick 28<br />

Betriebswirtschaftliches Institut <strong>der</strong> Bauindustrie – Dr. Enno Paulsen<br />

2. Erfahrungsberichte 30<br />

2.1. <strong>IT</strong>-<strong>Leasing</strong> in <strong>der</strong> Schule – Stadt Düsseldorf – Rainer Groß, Wolfgang Loser 30<br />

2.2. <strong>IT</strong>-<strong>Leasing</strong> in <strong>der</strong> Schule – Kreis Olpe – Klaus Harthof 31<br />

2.3. <strong>IT</strong>-<strong>Leasing</strong> in <strong>der</strong> Verwaltung – Kommunale Datenverarbeitungszentrale 36<br />

Rhein-Erft-Rur, Frechen – Ralf Buschhaus


C. <strong>Leasing</strong>modelle verschiedener <strong>Leasing</strong>unternehmen 38<br />

1. <strong>Leasing</strong>modelle auf <strong>der</strong> Basis von Kommunalkrediten 40<br />

HANNOVER HL <strong>Leasing</strong> GmbH & Co. KG – Manfred Klinkert<br />

2. <strong>Leasing</strong>modelle und Möglichkeiten nach <strong>Leasing</strong>gegenstand und Service-Level 40<br />

2.1. <strong>Leasing</strong> von Hard- und Software 40<br />

Siemens Finance & <strong>Leasing</strong> GmbH & Co.KG – Horst Dernai<br />

2.2. <strong>Leasing</strong> von <strong>IT</strong>-Infrastruktur, Wartung und Support 49<br />

CMA Computer Capital GmbH – Tino Fritzsche<br />

Commerz<strong>Leasing</strong> Mobilien GmbH – Michael Turinsky<br />

2.3. <strong>Leasing</strong> von Schulgebäuden inkl. <strong>IT</strong>-Infrastruktur und Gebäudemanagement 62<br />

ECC Euro Capital Consulting GmbH – n.n.<br />

2.4. <strong>Leasing</strong> von Hard- und Software inklusive <strong>der</strong> vorgeschalteten Beratungs-, 70<br />

Planungs- und Konzeptionskosten<br />

Deutsche <strong>Leasing</strong> AG – Heinrich Mittag, Jens Hüttebräuker, Alois Brinkmann<br />

D. Anhang 75<br />

1. Kriterien für die steuerliche Zurechnung im Rahmen verschiedener 75<br />

Vertragsarten<br />

1.1. Steuerliche Zurechnung nach dem Mobilien-<strong>Leasing</strong>erlass für 75<br />

Vollamortisationsverträge vom 19.04.1971.<br />

1.2. Steuerliche Zurechnung von Gebäuden sowie Grund und Boden bei Voll- 77<br />

amortisationsverträgen nach dem Immobilien-<strong>Leasing</strong>erlass vom 21.03.1972<br />

1.3. Steuerliche Zurechnung nach dem Mobilien-<strong>Leasing</strong>erlass für 78<br />

Teilamortisationsverträge vom 22.12.1975.<br />

1.4. Steuerliche Zurechnung nach dem Immobilien-<strong>Leasing</strong>erlass für 78<br />

Teilamortisations-verträge vom 23.12.1991.<br />

2. Checklisten 80<br />

2.1. Relevante Faktoren für die Ermittlung <strong>der</strong> Konditionen bei einem Voll- 80<br />

amortisationsvertrag<br />

2.2. Relevante Faktoren für die Ermittlung <strong>der</strong> Konditionen bei einem Teil- 80<br />

amortisationsvertrag<br />

3. Literaturhinweise und Adressen 81


Vorwort<br />

Neue Medien werden in weiten Teilen des Landes schon ganz selbstverständlich im Unterricht<br />

eingesetzt. In Nordrhein-Westfalen befinden wir uns damit auf einem guten Weg zum Ziel <strong>der</strong><br />

e-nitiative.nrw – Netzwerk für Bildung, bis Ende 2004 die Grundlagen dafür zu schaffen, dass<br />

neue Medien zum Unterrichtsalltag in den Schulen in NRW gehören. Gleichwohl liegt noch ein<br />

Stück des Weges vor uns. So sind die Ausstattung <strong>der</strong> Schulen mit Informations- und Kommunikationstechnologien<br />

und vor allem <strong>der</strong> kostenintensive Support noch nicht überall gelöst. Dies<br />

liegt nicht zuletzt an <strong>der</strong> angespannten Haushaltslage <strong>der</strong> öffentlichen Finanzen.<br />

Durch die Einführung <strong>der</strong> Schulpauschale sind den Kommunen in Nordrhein-Westfalen in 2002<br />

neue Wege <strong>der</strong> Finanzierung erschlossen worden. Die auf 500 Mio. Euro erhöhten Mittel werden<br />

pauschal für die äußeren Schulangelegenheiten zur Verfügung gestellt. Damit haben die<br />

Kommunen ein Stück weit mehr Handlungsspielraum erhalten, um die bestehenden Probleme<br />

zu lösen. Ausdrücklich wird den Kommunen freigestellt, die Mittel für <strong>alternative</strong> <strong>Finanzierungs</strong>formen,<br />

wie das <strong>Leasing</strong>, zu verwenden. Bisherige Erfahrungen zeigen, dass das <strong>Leasing</strong><br />

für Kommunen eine empfehlenswerte <strong>Finanzierungs</strong><strong>alternative</strong> ist, um planen und agieren zu<br />

können.<br />

Die e-nitiative.nrw – Netzwerk für Bildung hat gemeinsam mit Dr. Garbe Consult kurz nach <strong>der</strong><br />

Einführung <strong>der</strong> Schulpauschale einen Workshop veranstaltet, um Vertretern <strong>der</strong> Schulverwaltungen<br />

eine erste Orientierung und weiterführende Informationen zum Thema <strong>Leasing</strong> zu<br />

geben. Um die Ergebnisse - konkrete Empfehlungen und Angebote für <strong>Leasing</strong>modelle, sowohl<br />

für das <strong>Leasing</strong> von Hard- und Software, von <strong>IT</strong>-Infrastruktur, Wartung und Support wie auch<br />

für das <strong>Leasing</strong> von Schulgebäuden inklusive <strong>IT</strong>-Infrastruktur und Gebäudemanagement - allen<br />

Interessierten zugänglich zu machen, wurde die vorliegende Dokumentation erstellt, die ergänzt<br />

wurde um Checklisten, Literaturhinweise und Adressen.<br />

Roland Berger<br />

Geschäftsführer<br />

e-nitiative.nrw – Netzwerk für Bildung


6<br />

A. Thematische Einführung<br />

<strong>Leasing</strong> <strong>als</strong> <strong>Finanzierungs</strong><strong>alternative</strong> <strong>der</strong> <strong>IT</strong>-<strong>Schulausstattung</strong><br />

1. Neue <strong>Finanzierungs</strong>wege durch die Einführung <strong>der</strong> Schulpauschale<br />

Ausgangspunkt <strong>der</strong> Betrachtung ist die aktuelle Situation im Bereich des Baus, <strong>der</strong> Sanierung<br />

und <strong>der</strong> Mo<strong>der</strong>nisierung von Schulen. In vielen Städten, Gemeinden und Kreisen fehlt es an ausreichendem<br />

Schulraum. Der vorhandene Schulraum wie<strong>der</strong>um ist oft in einem beklagenswerten<br />

Zustand. Trotz <strong>der</strong> Anstrengungen, die Land und Kommunen im Bereich <strong>der</strong> Ausstattung <strong>der</strong><br />

Schulen mit <strong>der</strong> notwendigen Technik für das Lernen mit neuen Medien in den vergangenen<br />

Jahren unternommen haben, genügt diese längst nicht überall den aktuellen Erfor<strong>der</strong>nissen.<br />

Die bisherige För<strong>der</strong>ung des Schulbaus durch das Land erstreckte sich auf Neu-, Um- und<br />

Erweiterungsbauten sowie auf den Erwerb von Schulen und Volkshochschulen inklusive<br />

Ersteinrichtung. Im Gemeindefinanzierungsgesetz standen 2001 für diese Zwecke insgesamt<br />

232 Millionen Euro (454 Millionen DM) zur Verfügung. Diesem Betrag stand ein Antragsvolumen<br />

von 700 Millionen Euro (1,3 Milliarden DM) gegenüber. Die För<strong>der</strong>erwartungen lagen bei<br />

ca. 476 Millionen Euro (930 Millionen DM). Dies führte zu einer mehrfachen Überzeichnung<br />

<strong>der</strong> bestehenden Schulbauför<strong>der</strong>ung, so dass das Land den Baubedarf bei Weitem nicht decken<br />

konnte. Im Bereich <strong>der</strong> Schulsanierung wurde <strong>der</strong> Bedarf in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2001<br />

auf 5 Milliarden Euro (10 Milliarden DM) geschätzt. Der Investitionsbedarf im Bereich <strong>der</strong><br />

Mo<strong>der</strong>nisierung <strong>der</strong> Schulen ergibt sich maßgeblich durch den notwendigen Ausbau <strong>der</strong><br />

Medienausstattung an den Schulen, z. B. durch die Verkabelung <strong>der</strong> Schulen o<strong>der</strong> durch bauliche<br />

Verän<strong>der</strong>ungen. Er ist nur schwer quantifizierbar, kann jedoch auf mehrere 100 Millionen<br />

Euro geschätzt werden.<br />

Die bestehenden Probleme sind mit dem bisher geltenden Schulfinanzierungssystem nicht zu<br />

bewältigen. Im Jahr 2002 sollen die Gemeinden und Gemeindeverbände daher erstm<strong>als</strong> pauschale<br />

Zuweisungen für die äußeren Schulangelegenheiten erhalten. Diese Schulpauschale ist<br />

ein weiterer Meilenstein in <strong>der</strong> Entwicklung des Gemeindefinanzierungsgesetzes hin zu einem<br />

Gesetz, das Kommunen soweit wie möglich Entscheidungsfreiheit bei <strong>der</strong> Verwendung <strong>der</strong><br />

zugewiesenen Mittel einräumt.<br />

Allein für das Jahr 2002 erhalten die kommunalen Schulträger 500 Mio. Euro für Bau, Mo<strong>der</strong>nisierung<br />

und Ausstattung <strong>der</strong> Schulen. Rechnerisch betrachtet, ergibt dies 186,5 Euro pro<br />

Schüler. In <strong>der</strong> Schulpauschale gehen die im Gemeindefinanzierungsgesetz 2001 noch zweckgebunden<br />

zur Verfügung gestellten Mittel zur Ausstattung <strong>der</strong> Schulen mit neuen Medien in Höhe<br />

von 33 Millionen Euro auf. Damit sind die Schulbauför<strong>der</strong>ung alter Art und die För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />

Ausstattung mit neuen Medien, die zuletzt zusammen genommen 266 Mio. Euro betragen<br />

haben, nahezu verdoppelt worden.<br />

Die Verteilung <strong>der</strong> Mittel erfolgt auf <strong>der</strong> Basis <strong>der</strong> Schülerzahl <strong>der</strong> Schulstatistik 2000 für die<br />

allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen. Bei <strong>der</strong> Verteilung <strong>der</strong> Mittel ist zu beachten,<br />

dass je<strong>der</strong> Gemeinde, die Schulträger ist, ein Mindestbetrag von 175.000 Euro, jedem Kreis, <strong>der</strong><br />

Schulträger ist, ein Mindestbetrag von 300.000 Euro zur Verfügung gestellt wird.<br />

Ein wesentlicher Unterschied zwischen <strong>der</strong> Schulpauschale und dem bisher praktizierten Verfahren<br />

besteht in <strong>der</strong> Erweiterung <strong>der</strong> Zweckbestimmung. Dies bedeutet, dass die Kommunen<br />

die vom Land mittels <strong>der</strong> Pauschale bereitgestellten Mittel entsprechend den örtlichen Gegebenheiten<br />

und dem jeweiligen Bedarf eigenverantwortlich sowohl für den Bau von Schulen <strong>als</strong> auch


<strong>Leasing</strong> <strong>als</strong> <strong>Finanzierungs</strong><strong>alternative</strong> <strong>der</strong> <strong>IT</strong>-<strong>Schulausstattung</strong> 7<br />

für die Sanierung, Instandhaltung, Mo<strong>der</strong>nisierung o<strong>der</strong> auch für die Ausstattung von Schulen<br />

mit neuen Medien verwenden können. Die Schulpauschale befreit die Schulträger von aufwändigen<br />

Antragsverfahren und schafft neue Gestaltungsspielräume. Die Schulträger können nun<br />

eigene Prioritäten setzen. Für den Einsatz <strong>der</strong> Mittel sollen keine Verwendungsnachweise gefor<strong>der</strong>t<br />

werden.<br />

Durch die Einführung <strong>der</strong> Schulpauschale wird weiterhin die Möglichkeit geschaffen, die För<strong>der</strong>mittel<br />

auch in sogenannte <strong>alternative</strong> <strong>Finanzierungs</strong>modelle einzubinden, z. B. <strong>Leasing</strong>. So<br />

ermöglichen <strong>Leasing</strong>-Modelle den Schulträgern, ihre Vorhaben früher, schneller und effizienter<br />

durchzuführen, da die private Vorfinanzierung kurzfristig den finanziellen Spielraum für einen<br />

belasteten Gemeindehaushalt schaffen kann. Weiterhin kann das Know-how einer spezialisierten<br />

<strong>Leasing</strong>-Gesellschaft zu einer schnelleren o<strong>der</strong> kostengünstigeren Projektdurchführung führen.<br />

Weitere <strong>Finanzierungs</strong>modelle, die das kommunale Haushaltsrecht erlaubt, sind das Contracting,<br />

die Fonds-Finanzierung o<strong>der</strong> auch das Factoring. Durch die Einbeziehung von <strong>Finanzierungs</strong>formen<br />

mit privatem Kapital erschließt sich für die Kommunen ein weiteres Feld von<br />

Handlungs<strong>alternative</strong>n bei <strong>der</strong> Finanzierung ihrer Investitionsvorhaben.<br />

Durch die Einführung <strong>der</strong> Schulpauschale in das Gemeindefinanzierungsgesetz werden die landesrechtlichen<br />

Rahmenbedingungen <strong>der</strong> Schulbauför<strong>der</strong>ung erheblich verbessert. Die Einführung<br />

<strong>der</strong> Schulpauschale stellt eine Initialzündung für umfangreiche Bau-, Ausstattungs- und<br />

Sanierungsmaßnahmen dar. So werden die Weichen dafür gestellt, dass die Kommunen schnell<br />

fehlenden Schulraum schaffen und die Ausstattung <strong>der</strong> Schulen mo<strong>der</strong>nisieren können. Von dieser<br />

Neuregelung erhofft sich die Landesregierung auch nachhaltige Impulse für das Handwerk<br />

und das Baugewerbe im Sinne einer Belebung <strong>der</strong> Baukonjunktur.<br />

Die Schulpauschale ist mit folgenden Vorteilen verbunden:<br />

• Planungssicherheit durch jährliche zweckgebundene Zuweisungen<br />

• Größere Flexibilität durch Erweiterung <strong>der</strong> Zweckbestimmung<br />

• Größere Gestaltungsfreiheit <strong>der</strong> Kommunen<br />

• Stärkung <strong>der</strong> kommunalen Selbstverwaltung<br />

• Verwaltungsvereinfachung und Entbürokratisierung<br />

• Abkehr vom aufwändigen antrags- und projektgebundenen För<strong>der</strong>verfahren<br />

• Die Kommunen gelangen schneller an ihr Geld.<br />

Allerdings sind mit <strong>der</strong> Einführung <strong>der</strong> Schulpauschale auch Nachteile verbunden, die an dieser<br />

Stelle nicht unberücksichtigt bleiben sollen:<br />

• Wegfall <strong>der</strong> projektbezogenen För<strong>der</strong>ung<br />

• Durch eine Pauschale kann die tatsächliche Bedarfssituation vor Ort kaum bzw. schlechter<br />

erfasst werden<br />

• Mögliche Ungleichbehandlung <strong>der</strong> Städte (Gießkannenprinzip).<br />

Nur wenn die Pauschale für die einzelnen Städte und Gemeinden mit nennenswerten Beträgen<br />

ausgestattet wird, kann sie einen wirksamen Beitrag zur Lösung <strong>der</strong> Probleme vor Ort leisten.<br />

An<strong>der</strong>nfalls erfolgt mit <strong>der</strong> Schulpauschale lediglich eine Umverteilung des Mangels. Auch sollte<br />

weiterhin eine Auseinan<strong>der</strong>setzung mit den Themen Bau, Mo<strong>der</strong>nisierung und Ausstattung<br />

von Schulen stattfinden und nach Lösungsansätzen auch unter Einbeziehung privatwirtschaftlicher<br />

Elemente und <strong>alternative</strong>r <strong>Finanzierungs</strong>formen gesucht werden.


8<br />

2. <strong>Leasing</strong> - Grundlagen<br />

<strong>Leasing</strong> <strong>als</strong> <strong>Finanzierungs</strong><strong>alternative</strong> <strong>der</strong> <strong>IT</strong>-<strong>Schulausstattung</strong><br />

2.1. Begriff und geschichtliche Entwicklung des <strong>Leasing</strong><br />

Der Begriff „<strong>Leasing</strong>“ stammt aus dem Englischen und ist eine Ableitung des Verbs „to lease“ =<br />

„mieten, pachten bzw. vermieten, verpachten“. Er bezeichnet die mittel- und langfristige Vermietung<br />

von beweglichen o<strong>der</strong> unbeweglichen Wirtschaftsgütern gegen ein in Raten zu zahlendes<br />

Entgelt über einen im voraus vereinbarten Zeitraum o<strong>der</strong> auf unbestimmte Zeit. 1 Dies<br />

bedeutet, dass:<br />

• dem <strong>Leasing</strong>nehmer die Wahl des Objektes und des Lieferanten obliegen kann. 2<br />

• <strong>der</strong> <strong>Leasing</strong>nehmer das Objekt für seine Zwecke verwendet.<br />

• <strong>der</strong> <strong>Leasing</strong>geber das Objekt kauft bzw. herstellt.<br />

• <strong>der</strong> <strong>Leasing</strong>geber während <strong>der</strong> Vertragsdauer Eigentümer ist und bleibt.<br />

• <strong>der</strong> <strong>Leasing</strong>geber die Objekte in seiner Bilanz aktiviert und Abschreibungen hierauf vornehmen<br />

muss.<br />

• die Risiken, die mit dem Objekt und seiner Benutzung in Verbindung stehen, grundsätzlich<br />

vom <strong>Leasing</strong>nehmer zu tragen sind. 3<br />

<strong>Leasing</strong>ähnliche Geschäfte in <strong>der</strong> Form des eigentumslosen Gebrauchs von Investitionsgütern<br />

für Produktion und Handel über den Abschluss entsprechen<strong>der</strong> Nutzungsverträge lassen sich<br />

bereits im Altertum nachweisen. In <strong>der</strong> Neuzeit gilt <strong>als</strong> die Geburtsstunde des <strong>Leasing</strong> die Verwendung<br />

dieses Begriffes durch die Bell-Telephone-Company in den Vereinigten Staaten im Jahre<br />

1877. Diese Gesellschaft erweiterte ihre bisherigen Verkaufsaktivitäten für die hergestellten<br />

Telefone um Vermietungsgeschäfte. Der erste sogenannte institutionelle <strong>Leasing</strong>geber, die United<br />

States <strong>Leasing</strong> Corporation, wurde 1953 in San Francisco gegründet.<br />

Die Aktivitäten <strong>der</strong> United States <strong>Leasing</strong> Corporation fanden bald in den USA sowie in allen<br />

industrialisierten Staaten <strong>der</strong> westlichen Welt, die über ein marktwirtschaftliches Wirtschaftssystem<br />

verfügen, Nachahmer. So auch in <strong>der</strong> Bundesrepublik Deutschland, wo 1962 in Düsseldorf<br />

die Deutsche <strong>Leasing</strong> AG gegründet wurde. Auf diese Einführungsphase zu Beginn <strong>der</strong><br />

60er Jahre folgte Anfang <strong>der</strong> 70er Jahre eine starke Expansion, bedingt durch eine zweite Gründungswelle<br />

von <strong>Leasing</strong>gesellschaften. Nachdem zunächst <strong>der</strong> Mittelstand das <strong>Leasing</strong> für sich<br />

entdeckt hatte, gehören heute Großunternehmen, Banken, Versicherungen und die öffentliche<br />

Hand zu den <strong>Leasing</strong>nehmern. 4<br />

Die Bandbreite des <strong>Leasing</strong> ist trotz des grundsätzlich einheitlichen Leistungsinhalts <strong>der</strong> <strong>Leasing</strong>geschäfte<br />

sehr vielfältig. Die <strong>Leasing</strong>geschäfte lassen sich jedoch nach differenzierenden<br />

Kriterien klassifizieren. So werden z. B. unterschieden: 5<br />

1 Engel, Johanna: Miete, Kauf, <strong>Leasing</strong>, Bonn, 1997, S. 21.<br />

2 Auf die Notwendigkeit einer Ausschreibung wird in Kapitel 4.3. verwiesen.<br />

3 Feinen, Klaus: Kommunales <strong>Leasing</strong>, Frankfurt am Main, 1995, S. 14.<br />

4 Feinen, Klaus: Das <strong>Leasing</strong>geschäft, Frankfurt am Main, 1990, S. 11ff.<br />

5 Vgl. Kroll, Michael (Hrsg.): <strong>Leasing</strong>-Handbuch für die öffentliche Hand, Lichtenfels, 1999, S. 8ff.; Engel,<br />

Johanna: Miete, Kauf, <strong>Leasing</strong>, Bonn, 1997, S. 34ff.; Olfert, Klaus: Finanzierung, Ludwigshafen (Rhein),<br />

1999, S. 340f.


<strong>Leasing</strong> <strong>als</strong> <strong>Finanzierungs</strong><strong>alternative</strong> <strong>der</strong> <strong>IT</strong>-<strong>Schulausstattung</strong> 9<br />

Direktes <strong>Leasing</strong>:<br />

Der Hersteller des <strong>Leasing</strong>gutes tritt <strong>als</strong><br />

<strong>Leasing</strong>geber auf.<br />

Operate <strong>Leasing</strong>:<br />

Kurzfristiger, je<strong>der</strong>zeit kündbarer Vertrag.<br />

Das Investitionsrisiko trägt <strong>der</strong> <strong>Leasing</strong>geber.<br />

Die Wartung und Instandhaltung des <strong>Leasing</strong>gutes<br />

erfolgen durch den <strong>Leasing</strong>geber. Die<br />

Amortisation <strong>der</strong> Investitionskosten trägt <strong>der</strong><br />

erste <strong>Leasing</strong>nehmer regelmäßig nur teilweise.<br />

Mobilien-<strong>Leasing</strong>:<br />

<strong>Leasing</strong> von beweglichen Wirtschaftsgütern,<br />

z.B. EDV-Anlagen. Die Grundmietzeit beträgt<br />

meist 2-9 Jahre. Die Verträge sind hauptsächlich<br />

standardisiert. Teilweise besteht eine<br />

Kauf- und/o<strong>der</strong> Mietverlängerungsoption.<br />

Nach <strong>der</strong> Person des <strong>Leasing</strong>gebers<br />

2.2. Die rechtliche Einordnung des <strong>Leasing</strong><br />

Indirektes <strong>Leasing</strong>:<br />

Zwischen dem Hersteller und dem <strong>Leasing</strong>nehmer<br />

ist eine <strong>Leasing</strong>gesellschaft <strong>als</strong><br />

<strong>Leasing</strong>geber geschaltet, die das <strong>Leasing</strong>gut<br />

erwirbt, um es dem <strong>Leasing</strong>nehmer zur Verfügung<br />

zu stellen. Die <strong>Leasing</strong>gesellschaft<br />

refinanziert sich über ein Kreditinstitut.<br />

Nach dem Verpflichtungscharakter des <strong>Leasing</strong>vertrages<br />

Nach dem <strong>Leasing</strong>gegenstand<br />

Finance <strong>Leasing</strong>:<br />

Mittel- bis langfristiger, während <strong>der</strong> Grundmietzeit<br />

unkündbarer Vertrag (mit Ausnahme<br />

des kündbaren Teilamortisationsvertrages).<br />

Das Investitionsrisiko liegt mindestens<br />

teil-weise beim <strong>Leasing</strong>nehmer. Die Wartung<br />

und Instandhaltung des <strong>Leasing</strong>gutes erfolgen<br />

durch den <strong>Leasing</strong>nehmer. Die Amortisation<br />

<strong>der</strong> Investitionskosten trägt <strong>der</strong> erste<br />

<strong>Leasing</strong>nehmer regelmäßig vollständig.<br />

Immobilien-<strong>Leasing</strong>:<br />

<strong>Leasing</strong> von unbeweglichen Wirtschaftsgütern<br />

(Hallen, Gebäuden, Grundstücken,<br />

Betriebsgebäuden etc.). Die Grundmietzeit<br />

beträgt häufig bis zu 22,5 Jahren. Die Verträge<br />

sind hauptsächlich individualbezogen.<br />

Es besteht fast immer eine Kauf- und/o<strong>der</strong><br />

Mietverlängerungsoption.<br />

Unter dem Begriff <strong>Leasing</strong> wird üblicherweise nur das <strong>Finanzierungs</strong>-<strong>Leasing</strong> verstanden, nicht<br />

das Operate-<strong>Leasing</strong>. Nach Auffassung des Bundesgerichtshofes gilt für <strong>Finanzierungs</strong>-<strong>Leasing</strong>verträge<br />

zivilrechtlich in erster Linie das Mietvertragsrecht nach §§ 535 ff. BGB. Zivilrechtlicher<br />

Eigentümer des <strong>Leasing</strong>objektes ist danach (mit Ausnahme des Software-<strong>Leasing</strong>) immer<br />

die <strong>Leasing</strong>gesellschaft. Neben <strong>der</strong> zivilrechtlichen Einordnung kommt es aber auch auf die<br />

steuerrechtliche bzw. wirtschaftliche Einordnung des <strong>Leasing</strong>objektes an. Auch für das <strong>Leasing</strong><br />

mit <strong>der</strong> öffentlichen Hand ist die Frage <strong>der</strong> wirtschaftlichen Zurechnung wichtig. Sie stellt eines<br />

<strong>der</strong> wichtigsten Prüfungskriterien bei <strong>der</strong> Genehmigung von <strong>Leasing</strong>verträgen o<strong>der</strong> bei <strong>der</strong><br />

Gewährung öffentlicher Zuwendungen dar. Geht das wirtschaftliche Eigentum vom <strong>Leasing</strong>geber<br />

auf den <strong>Leasing</strong>nehmer über, ist <strong>der</strong> Rechtscharakter des <strong>Leasing</strong> <strong>als</strong> Miete nicht mehr<br />

erfüllt. Vielmehr handelt es sich dann um einen Ratenkaufvertrag o<strong>der</strong> einen Mietkaufvertrag.


10<br />

<strong>Leasing</strong> <strong>als</strong> <strong>Finanzierungs</strong><strong>alternative</strong> <strong>der</strong> <strong>IT</strong>-<strong>Schulausstattung</strong><br />

Dies hat auch Auswirkungen in haushaltsrechtlicher Hinsicht.<br />

Entscheidend sind die allgemeinen Zurechnungskriterien über das wirtschaftliche Eigentum<br />

nach § 39 AO, da es keine speziell für <strong>Leasing</strong>verträge geltenden Zurechnungskriterien gibt.<br />

Die Kriterien besagen folgendes:<br />

(1) Wirtschaftsgüter sind dem Eigentümer zuzurechnen.<br />

(2) Abweichend von Absatz 1 gelten folgende Vorschriften:<br />

1. Übt ein an<strong>der</strong>er <strong>als</strong> <strong>der</strong> Eigentümer die tatsächliche Herrschaft über ein Wirtschafts<br />

gut in <strong>der</strong> Weise aus, dass er den Eigentümer im Regelfall für die gewöhnliche Nutzungsdauer<br />

von <strong>der</strong> Einwirkung auf das Wirtschaftsgut ausschließen kann, so ist ihm das<br />

Wirtschaftsgut zuzurechnen.<br />

Diese allgemein gültigen Bestimmungen werden für die verschiedenen Vertragstypen, die in<br />

Kapitel 3 beschrieben werden, durch Erlasse <strong>der</strong> Finanzverwaltung präzisiert. Im wesentlichen<br />

sind folgende Erlasse relevant:<br />

• Mobilien-<strong>Leasing</strong>erlass für Vollamortisationsverträge vom 19.04.1971<br />

• Immobilien-<strong>Leasing</strong>erlass für Vollamortisationsverträge vom 21.03.1972<br />

• Mobilien-<strong>Leasing</strong>erlass für Teilamortisationsverträge vom 22.12.1975<br />

• Immobilien-<strong>Leasing</strong>erlass für Teilamortisationsverträge vom 23.12.1991<br />

Im Anhang werden die für die einzelnen Vertragsarten geltenden Kriterien für die wirtschaftliche<br />

Zurechnung des <strong>Leasing</strong>gutes detailliert aufgeführt.<br />

2.3. Abgrenzung <strong>der</strong> Begriffe „<strong>Leasing</strong>“, „Kreditkauf“, „Miete“, und „Mietkauf“<br />

Die Abgrenzung des <strong>Leasing</strong> gegenüber dem Kreditkauf, <strong>der</strong> Miete o<strong>der</strong> dem Mietkauf ist für<br />

Investoren <strong>der</strong> öffentlichen Hand relevant, wenn es um die haushaltsrechtliche Darstellung, die<br />

Wahl des richtigen Ausschreibungsverfahrens, umsatzsteuerliche Aspekte o<strong>der</strong> um die Gewährung<br />

von Zuschüssen geht. Die einzelnen <strong>Finanzierungs</strong>formen sollen kurz skizziert werden. 6<br />

<strong>Leasing</strong><br />

In Kapitel 2.1. sind die Begriffe Operate <strong>Leasing</strong> und Finance <strong>Leasing</strong> voneinan<strong>der</strong> abgegrenzt<br />

worden. Wie bereits erwähnt, wird unter dem Begriff <strong>Leasing</strong> üblicherweise das <strong>Finanzierungs</strong>-<br />

<strong>Leasing</strong> verstanden. Die folgende Tabelle fasst die wichtigsten Eigenschaften des <strong>Finanzierungs</strong>-<br />

<strong>Leasing</strong> nochm<strong>als</strong> zusammen: 7<br />

• Mittel- bis langfristige Verträge<br />

• Vertragslaufzeiten zwischen 40 und 90 Prozent <strong>der</strong> betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer<br />

• Unkündbarkeit des Vertrages während <strong>der</strong> Vertragslaufzeit (Grundmietzeit)<br />

• Erwerb des Objektes durch den <strong>Leasing</strong>geber<br />

• Zivilrechtliches und meist auch wirtschaftliches Eigentum am <strong>Leasing</strong>objekt beim <strong>Leasing</strong>geber<br />

Nutzung des Objektes durch den <strong>Leasing</strong>nehmer<br />

6 Vgl. Kroll, Michael (Hrsg.): <strong>Leasing</strong>-Handbuch für die öffentliche Hand, Lichtenfels, 1999, S. 2f.<br />

7 Vgl. Kroll, Michael (Hrsg.): <strong>Leasing</strong>-Handbuch für die öffentliche Hand, Lichtenfels, 1999, S. 7.


<strong>Leasing</strong> <strong>als</strong> <strong>Finanzierungs</strong><strong>alternative</strong> <strong>der</strong> <strong>IT</strong>-<strong>Schulausstattung</strong> 11<br />

• Übernahme des Investitionsrisikos durch den <strong>Leasing</strong>nehmer<br />

• Rückgabe des Objektes nach Vertragsende<br />

• Eventuelle Optionsrechte o<strong>der</strong> Zusatzverpflichtungen nach Vertragsende<br />

<strong>Leasing</strong>verträge können <strong>als</strong> Mietverträge mit beson<strong>der</strong>en Ausgestaltungsmerkmalen betrachtet<br />

werden und zeichnen sich insbeson<strong>der</strong>e durch Regelungen zum Vertragsende aus. Mit Blick auf<br />

die Verteilung des Restwertrisikos existieren Options-, Andienungsrechte, Mehr- o<strong>der</strong> Min<strong>der</strong>erlösbeteiligungen,<br />

Abschlusszahlungen usw. Zivilrechtlicher und wirtschaftlicher Eigentümer<br />

des <strong>Leasing</strong>gutes ist <strong>der</strong> <strong>Leasing</strong>geber. Im kommunalen Haushalt werden die <strong>Leasing</strong>raten <strong>als</strong><br />

Mietaufwand im Verwaltungshaushalt eingestellt. Demgegenüber werden z. B. Kaufoptionspreise<br />

im Vermögenshaushalt ausgewiesen.<br />

Kreditkauf<br />

Beim Kreditkauf ist <strong>der</strong> Investor von Anfang an zivilrechtlicher und wirtschaftlicher Eigentümer<br />

des Investitionsgutes. Die Anschaffungsausgabe und die Darlehensgewährung werden im<br />

kommunalen Vermögenshaushalt ausgewiesen. Während Tilgungsleistungen <strong>der</strong> Folgeperioden<br />

in den Vermögenshaushalt eingestellt werden, werden Zinsanteile im Verwaltungshaushalt ausgewiesen.<br />

Miete<br />

Mietverträge sind dadurch gekennzeichnet, dass <strong>der</strong> Investor ein Objekt anmietet, ohne dass er<br />

einen Anspruch auf den Erwerb o<strong>der</strong> eine Verpflichtung hierzu nach Vertragsende hätte. Nach<br />

Ablauf des Vertrages gibt <strong>der</strong> Investor das Gut zurück. Der Vermieter ist zivil- und steuerrechtlicher<br />

Eigentümer und trägt die Risiken wie Sachgefahr und Preisgefahr. Im kommunalen Haushaltsrecht<br />

werden Mieten im Verwaltungshaushalt eingestellt.<br />

Mietkauf<br />

Der Mietkauf ist wirtschaftlich betrachtet eine dem Kreditkauf ähnliche <strong>Finanzierungs</strong>form und<br />

entspricht dem sukzessiven Kauf eines Investitionsobjektes. Der Investor zahlt während einer<br />

bestimmten Laufzeit Mietraten, die sich aus Tilgungs- und Zinsanteilen zusammensetzen. Mit<br />

Zahlung <strong>der</strong> letzten Rate, eventuell zuzüglich einer Abschlusszahlung, hat <strong>der</strong> Investor das<br />

Objekt endgültig erworben. Der Investor erwirbt das Objekt automatisch, und dieser Eigentumsübergang<br />

steht von Anfang an fest. Entsprechend ist <strong>der</strong> Investor von Anfang an wirtschaftlicher<br />

Eigentümer des Gutes. Im kommunalen Haushalt sollten Mietkaufraten in einen<br />

Zins- und einen Tilgungsanteil aufgeteilt werden, wobei <strong>der</strong> Zinsanteil in den Verwaltungshaushalt,<br />

<strong>der</strong> Tilgungsanteil in den Vermögenshaushalt einzustellen ist.<br />

3. Vertragliche Aspekte<br />

3.1. Vertragsformen des <strong>Leasing</strong> im Überblick<br />

Bei Betrachtung <strong>der</strong> verschiedenen Vertragsformen des <strong>Leasing</strong> muss grundsätzlich zwischen<br />

Vollamortisationsverträgen und Teilamortisationsverträgen unterschieden werden. Die folgende<br />

Graphik gibt einen Überblick über die verschiedenen Vertragsformen. Diese gelten sowohl für<br />

das Mobilien- <strong>als</strong> auch für das Immobilien-<strong>Leasing</strong>. 8<br />

8 Vgl. Hock, Klaus / Frost, Hartmut: Ratgeber <strong>Leasing</strong>: <strong>Leasing</strong> besser beurteilen, Freiburg i. Br., 1993, S. 35.


12<br />

Vollamortisationsvertrag<br />

Ohne<br />

Option<br />

Kaufoption<br />

Mit<br />

Option<br />

3.2. Vollamortisationsverträge 9<br />

Vollamortisationsverträge sind dadurch charakterisiert, dass <strong>der</strong> <strong>Leasing</strong>nehmer im Rahmen<br />

seiner Leistungen während <strong>der</strong> Grundmietzeit des <strong>Leasing</strong>gutes die gesamten Investitionskosten<br />

zuzüglich <strong>der</strong> Zinsen, <strong>der</strong> Nebenkosten (Risikozuschlag, Refinanzierungs-kosten, Verwaltungskostenzuschlag<br />

etc.) und eines Gewinns für den <strong>Leasing</strong>geber amortisiert. Der <strong>Leasing</strong>nehmer<br />

trägt bei dieser Vertragsform das Wertmin<strong>der</strong>ungsrisiko. Aus steuerlichen Gründen muss die<br />

Vertragslaufzeit zwischen 40% und 90% <strong>der</strong> betrieblichen Nutzungsdauer des Objektes liegen.<br />

Während dieser vereinbarten Grundmietzeit ist <strong>der</strong> <strong>Leasing</strong>vertrag unkündbar.<br />

Vollamortisationsverträge spielen in <strong>der</strong> Praxis eine geringere Rolle <strong>als</strong> Teilamortisationsverträge<br />

und kommen fast ausschließlich im Mobilien-<strong>Leasing</strong> vor. Sie sind insbeson<strong>der</strong>e dann von<br />

Vorteil, wenn:<br />

• die voraussichtliche Einsatzzeit des <strong>Leasing</strong>gutes einigermaßen zuverlässig bestimmt werden kann,<br />

• das Mietobjekt einer starken Abnutzung und damit einem überdurchschnittlichen Verschleiß<br />

während <strong>der</strong> Grundmietzeit unterliegt,<br />

• <strong>der</strong> <strong>Leasing</strong>gegenstand technologisch rasch veraltet, z. B. Computer.<br />

In Abhängigkeit davon, was mit dem <strong>Leasing</strong>objekt nach Ablauf <strong>der</strong> fest vereinbarten Grundmietzeit<br />

geschehen soll, existieren <strong>alternative</strong> Vertragsausgestaltungen. Folgende Vertragsarten<br />

werden unterschieden:<br />

• Verträge ohne Option<br />

• Verträge mit Kaufoption<br />

• Verträge mit Mietverlängerungsoption<br />

<strong>Leasing</strong> <strong>als</strong> <strong>Finanzierungs</strong><strong>alternative</strong> <strong>der</strong> <strong>IT</strong>-<strong>Schulausstattung</strong><br />

Verlängerungsoption<br />

Andienungsrecht<br />

Teilamortisationsvertrag<br />

Mehr-/<br />

Min<strong>der</strong>erlösrecht<br />

Kündigungsrecht<br />

9 Die Ausführungen in diesem Kapitel orientieren sich an: Hock, Klaus / Frost, Hartmut: Ratgeber <strong>Leasing</strong>:<br />

<strong>Leasing</strong> besser beurteilen, Freiburg i. Br., 1993, S. 24f.; Kroll, Michael (Hrsg.): <strong>Leasing</strong>-Handbuch für die<br />

öffentliche Hand, Lichtenfels, 1999, S. 14ff.


<strong>Leasing</strong> <strong>als</strong> <strong>Finanzierungs</strong><strong>alternative</strong> <strong>der</strong> <strong>IT</strong>-<strong>Schulausstattung</strong> 13<br />

Bei Verträgen ohne Kaufoption wird dem <strong>Leasing</strong>nehmer nach Ablauf <strong>der</strong> Grundmietzeit keine<br />

Kaufoption eingeräumt. Er muss das <strong>Leasing</strong>objekt nach Ablauf des Vertrages an den <strong>Leasing</strong>geber<br />

zurückgeben. Meist wird dem <strong>Leasing</strong>nehmer eine Beteiligung am Verwertungserlös eingeräumt.<br />

Diese liegt zwischen 50% und 100% des erzielten Erlöses und ist in <strong>der</strong> Regel an den<br />

Abschluss eines neuen Vertrages gebunden.<br />

Beim Vertrag mit Kaufoption wird dem <strong>Leasing</strong>nehmer das Recht eingeräumt, das <strong>Leasing</strong>gut<br />

nach Ablauf <strong>der</strong> Grundmietzeit zu erwerben, wobei <strong>der</strong> Kaufpreis bereits bei Vertragsabschluss<br />

vereinbart werden muss. Er darf nicht geringer sein <strong>als</strong> <strong>der</strong> linear abgeschriebene, <strong>der</strong> amtlichen<br />

Abschreibungstabelle entsprechende Restbuchwert o<strong>der</strong> <strong>der</strong> niedrigere gemeine Wert zum Zeitpunkt<br />

<strong>der</strong> Veräußerung.<br />

Beim Vertrag mit Verlängerungsoption wird dem <strong>Leasing</strong>nehmer das Recht zugesprochen, die<br />

Mietzeit zu verlängern. Die Ausübung dieser Option ist erst zu Vertragsende möglich. Die<br />

Anschlussmiete muss den Werteverzehr decken, <strong>der</strong> sich auf <strong>der</strong> Grundlage des Restbuchwertes<br />

zum Ende <strong>der</strong> Grundmietzeit bei linearer Abschreibung bzw. des niedrigeren gemeinen Wertes<br />

sowie <strong>der</strong> Restnutzungsdauer gemäß <strong>der</strong> Abschreibungstabelle ergibt.<br />

3.3. Teilamortisationsverträge 10<br />

Bei Teilamortisationsverträgen amortisiert <strong>der</strong> <strong>Leasing</strong>nehmer die Investitionskosten des <strong>Leasing</strong>gutes<br />

während <strong>der</strong> Grundmietzeit nicht vollständig, son<strong>der</strong>n nur bis zu einem bestimmten<br />

kalkulatorischen Restwert. Der <strong>Leasing</strong>nehmer tilgt über die <strong>Leasing</strong>leistungen die Investitionskosten<br />

in Höhe <strong>der</strong> Differenz zwischen Anschaffungs- und Herstellungskosten und diesem Restwert.<br />

Die <strong>Leasing</strong>raten sind <strong>als</strong>o geringer <strong>als</strong> bei Vollamortisationsverträgen und hängen von<br />

<strong>der</strong> Höhe des kalkulierten Restwertes bei Vertragsende ab. Je höher <strong>der</strong> Restwert ist, desto niedriger<br />

sind die <strong>Leasing</strong>raten. Beim Mobilien-<strong>Leasing</strong> entspricht <strong>der</strong> Restwert häufig dem zu<br />

erwartenden Marktwert des <strong>Leasing</strong>gutes zum Vertragsende, so dass <strong>der</strong> <strong>Leasing</strong>nehmer über<br />

seine <strong>Leasing</strong>raten Amortisationsanteile zahlt, die relativ exakt <strong>der</strong> Wertmin<strong>der</strong>ung des <strong>Leasing</strong>gutes<br />

während <strong>der</strong> Nutzungsphase entsprechen. Beim Immobilien-<strong>Leasing</strong> wird <strong>als</strong> Restbuchwert<br />

oftm<strong>als</strong> <strong>der</strong> steuerliche Restbuchwert bei linearer Abschreibung herangezogen.<br />

Bei Teilamortisationsverträgen besteht für den <strong>Leasing</strong>nehmer im Anschluss an die Grundmietzeit<br />

(40%-90% <strong>der</strong> betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer) eine Pflicht zur vollen Amortisation.<br />

Aus diesem Sachverhalt heraus resultieren die einzelnen Varianten dieser Vertragskategorie:<br />

• Vertrag mit Mehr- o<strong>der</strong> Min<strong>der</strong>erlösbeteiligung<br />

• Vertrag mit Andienungsrecht des <strong>Leasing</strong>gebers<br />

• Kündbarer Vertrag.<br />

Beim Vertrag mit Mehr- o<strong>der</strong> Min<strong>der</strong>erlösbeteiligung veräußert <strong>der</strong> <strong>Leasing</strong>geber das <strong>Leasing</strong>gut<br />

am Ende <strong>der</strong> Grundmietzeit. Ist <strong>der</strong> Veräußerungserlös niedriger <strong>als</strong> <strong>der</strong> bei Vertragsende<br />

kalkulierte Restbuchwert, muss <strong>der</strong> <strong>Leasing</strong>nehmer die Differenz zwischen <strong>der</strong> Restamortisa-<br />

10 Die Ausführungen in diesem Kapitel sind angelehnt an: Hock, Klaus / Frost, Hartmut: Ratgeber <strong>Leasing</strong>:<br />

<strong>Leasing</strong> besser beurteilen, Freiburg i. Br., 1993, S. 25ff; Kroll, Michael (Hrsg.): <strong>Leasing</strong>-Handbuch für die<br />

öffentliche Hand, Lichtenfels, 1999, S. 25ff.


14<br />

tion und dem Veräußerungserlös dem <strong>Leasing</strong>geber erstatten. Man spricht in diesem Fall von<br />

einer Nachschusspflicht des <strong>Leasing</strong>nehmers. Übersteigt <strong>der</strong> Verkaufserlös den kalkulierten<br />

Restwert, so kann <strong>der</strong> <strong>Leasing</strong>nehmer bis zu 75% an diesem Überschussbetrag beteiligt werden.<br />

In <strong>der</strong> Praxis hat sich ein Verfahren etabliert, bei dem <strong>der</strong> <strong>Leasing</strong>geber dem <strong>Leasing</strong>nehmer die<br />

restlichen 25% des Mehrerlöses <strong>als</strong> Bonus gewährt, wenn <strong>der</strong> <strong>Leasing</strong>nehmer einen gleichwertigen<br />

Anschlussvertrag abschließt. Dieser Bonus wird allerdings nicht ausgezahlt, son<strong>der</strong>n auf die<br />

neuen <strong>Leasing</strong>raten angerechnet. Es wird deutlich, dass bei dieser Vertragsart <strong>der</strong> <strong>Leasing</strong>nehmer<br />

das Wertmin<strong>der</strong>ungs- und Verwertungsrisiko des <strong>Leasing</strong>gutes trägt. Er kann jedoch auch<br />

teilweise an <strong>der</strong> Chance <strong>der</strong> Wertsteigerung partizipieren. Teilamortisationsverträge mit Mehro<strong>der</strong><br />

Min<strong>der</strong>erlösbetei-ligung bieten dem <strong>Leasing</strong>nehmer den Anreiz, das <strong>Leasing</strong>objekt pfleglich<br />

zu behandeln, da ihm die Werterhaltung bei seiner Mehrerlösbeteiligung zugute kommt.<br />

Bei Teilamortisationsverträgen mit Andienungsrecht des <strong>Leasing</strong>gebers kann <strong>der</strong> <strong>Leasing</strong>geber<br />

nach Ablauf <strong>der</strong> Grundmietzeit entscheiden, ob er das <strong>Leasing</strong>gut zurücknimmt, o<strong>der</strong> ob er den<br />

<strong>Leasing</strong>nehmer verpflichtet, das Gut zu einem bereits bei Vertragsabschluss festgelegten Kaufpreis<br />

zu erwerben. Der <strong>Leasing</strong>nehmer hat kein Wahlrecht und trägt somit das Wertmin<strong>der</strong>ungsrisiko<br />

des <strong>Leasing</strong>objektes. Der <strong>Leasing</strong>geber wie<strong>der</strong>um nimmt den Vorteil eines eventuell<br />

höher liegenden Marktpreises und die Chance, von <strong>der</strong> Wertsteigerung zu profitieren, für sich<br />

in Anspruch. Er nimmt in diesem Fall das <strong>Leasing</strong>gut nach Ablauf <strong>der</strong> Grundmietzeit zurück<br />

und kann es an<strong>der</strong>weitig gewinnbringend veräußern o<strong>der</strong> weiterverleasen.<br />

Kündbare Teilamortisationsverträge kamen in <strong>der</strong> Vergangenheit nur im EDV-Bereich vor. Diese<br />

Variante setzt sich aber beim <strong>Leasing</strong> mit Investoren <strong>der</strong> öffentlichen Hand auch in an<strong>der</strong>en<br />

Objektbereichen durch. Verträge dieser Art können frühestens nach Ablauf von 40% <strong>der</strong><br />

betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vom <strong>Leasing</strong>nehmer in <strong>der</strong> Regel unter Einhaltung einer<br />

sechsmonatigen Kündigungsfrist gekündigt werden. Sie besitzen keine feste Grundmietzeit. Für<br />

die Kalkulation <strong>der</strong> <strong>Leasing</strong>raten wird eine fiktive Vertragslaufzeit, oftm<strong>als</strong> in Höhe <strong>der</strong><br />

betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer, festgelegt. Bei Kündigung muss <strong>der</strong> <strong>Leasing</strong>nehmer an<br />

den <strong>Leasing</strong>geber eine nach Kündigungsterminen prozentual zum ursprünglichen Anschaffungswert<br />

gestaffelte Abschlusszahlung leisten. Grundsätzlich werden die Kündigungstermine und<br />

die Höhe <strong>der</strong> jeweiligen Abschlusszahlung im <strong>Leasing</strong>vertrag festgelegt. Nach <strong>der</strong> Kündigung<br />

sorgt <strong>der</strong> <strong>Leasing</strong>geber für die Verwertung des Objektes. Der so erzielte Nettoerlös wird zu<br />

90% auf die Abschlusszahlung des <strong>Leasing</strong>nehmers angerechnet. Bei Abschluss eines neuen Vertrages<br />

kann die Anrechnung bis zu 100% betragen.<br />

3.4. Vertragsleistungen des <strong>Leasing</strong>nehmers<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> Prüfung eines <strong>Leasing</strong>angebotes ist es für den <strong>Leasing</strong>nehmer von höchster<br />

Bedeutung, alle Komponenten <strong>der</strong> Vertragsleistungen zu kennen und zu berücksichtigen. In diesem<br />

Kapitel sollen folgende Komponenten näher betrachtet werden:<br />

• die <strong>Leasing</strong>rate<br />

• Son<strong>der</strong>zahlungen des <strong>Leasing</strong>nehmers<br />

• Leistungen bei Vertragsende<br />

• Mietnebenkosten<br />

<strong>Leasing</strong> <strong>als</strong> <strong>Finanzierungs</strong><strong>alternative</strong> <strong>der</strong> <strong>IT</strong>-<strong>Schulausstattung</strong><br />

11 Vgl. Kroll, Michael (Hrsg.): <strong>Leasing</strong>-Handbuch für die öffentliche Hand, Lichtenfels, 1999, S. 42ff.


<strong>Leasing</strong> <strong>als</strong> <strong>Finanzierungs</strong><strong>alternative</strong> <strong>der</strong> <strong>IT</strong>-<strong>Schulausstattung</strong> 15<br />

Die <strong>Leasing</strong>rate stellt die wichtigste Zahlungskomponente von <strong>Leasing</strong>verträgen dar und setzt<br />

sich aus folgenden Bestandteilen zusammen:<br />

• Amortisation (Tilgung) des eingesetzten Kapit<strong>als</strong><br />

• Verzinsung des eingesetzten Kapit<strong>als</strong><br />

• Marge zur Abdeckung von Kosten, insbeson<strong>der</strong>e Verwaltungskosten<br />

• Marge zur Abdeckung des Risikos<br />

• Gewinnmarge<br />

Die Höhe <strong>der</strong> <strong>Leasing</strong>rate wird durch verschiedene Faktoren beeinflusst, z. B. durch die Vertragsart,<br />

durch den Anschaffungswert des <strong>Leasing</strong>gutes, die Grundmietzeit, durch den Refinanzierungszinssatz,<br />

den Aufschlag für Verwaltungskosten, Gewinn und Risiko sowie durch den<br />

kalkulierten Restwert.<br />

Die Mietbemessungsgrundlage im Mobilien-<strong>Leasing</strong> wird wie folgt berechnet:<br />

+ Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten brutto<br />

+ Anschaffungsnebenkosten, Montage- und Transportkosten<br />

- Rabatte<br />

= Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten netto (Gesamtinvestitionskosten)<br />

- Mietson<strong>der</strong>zahlung<br />

+ Zinsen für Anzahlungen und Zwischenfinanzierungen<br />

- eventuell Investitionszuwendungen/-zuschüsse<br />

= Mietbemessungsgrundlage<br />

Im Rahmen des Immobilien-<strong>Leasing</strong> sind die Gesamtinvestitionskosten relevant, die sich wie<br />

folgt zusammensetzen:<br />

+ Anschaffungskosten für das Grundstück<br />

+ Nebenkosten aus dem Erwerb des Grundstückes<br />

+ Aufwendungen für ein Erbbaurecht<br />

+ Aufwendungen für den Erwerb des Gebäudes o<strong>der</strong><br />

+ Aufwendungen aus <strong>der</strong> Errichtung des <strong>Leasing</strong>objektes<br />

+ eventuell (aufgezinste) Zinsen und Bereitstellungsprovisionen <strong>der</strong> Bauphase<br />

= Gesamtinvestitionskosten<br />

Im öffentlichen Bereich folgt die Struktur <strong>der</strong> <strong>Leasing</strong>raten in <strong>der</strong> Regel einem linearen Verlauf.<br />

Während im Mobilien-<strong>Leasing</strong> fast ausschließlich monatliche, im voraus zu erbringende <strong>Leasing</strong>raten<br />

üblich sind, werden im Immobilien-<strong>Leasing</strong> häufig viertel-, halbjährliche o<strong>der</strong> sogar<br />

jährliche <strong>Leasing</strong>raten vereinbart, die meist nachschüssig entrichtet werden. Im <strong>Leasing</strong>vertrag<br />

werden die <strong>Leasing</strong>raten in Prozent <strong>der</strong> Gesamtinvestitions-kosten pro Zahlungsperiode ausgewiesen.<br />

Insbeson<strong>der</strong>e im Immobilien-<strong>Leasing</strong> kann es vorkommen, dass sich fest vereinbarte<br />

<strong>Leasing</strong>raten in späteren Perioden än<strong>der</strong>n, z. B. wenn <strong>der</strong> Zinssatz <strong>der</strong> Refinanzierung nicht<br />

über die gesamte Grundmietzeit hinweg konstant ist, o<strong>der</strong> bei nachträglichen Verän<strong>der</strong>ungen, z. B.


16<br />

durch Versicherungsprämien o<strong>der</strong> durch Kosten im Rahmen von Full-Service-<strong>Leasing</strong>verträgen.<br />

<strong>Leasing</strong>gesellschaften vereinbaren in diesen Fällen sogenannte Anpassungsklauseln.<br />

Mietson<strong>der</strong>zahlungen spielen vor allem im Mobilien-<strong>Leasing</strong> mit <strong>der</strong> öffentlichen Hand eine<br />

wichtige Rolle, wenn es darum geht, offene Budgetposten am Jahresende auszugeben. So werden<br />

einerseits die Mittel im laufenden Jahr ausgenutzt, an<strong>der</strong>erseits werden sie im folgenden<br />

Jahr auch nicht gekürzt. Im Fall <strong>der</strong> Mietson<strong>der</strong>zahlung entrichtet <strong>der</strong> <strong>Leasing</strong>nehmer zu Vertragsbeginn<br />

eine Son<strong>der</strong>zahlung. Diese wird von den Gesamtinvestitionskosten abgezogen, so<br />

dass die Mietbemessungsgrundlage abgesenkt wird. Die verbleibende Differenz wird <strong>als</strong> Berechnungsgrundlage<br />

für die Ermittlung <strong>der</strong> <strong>Leasing</strong>raten herangezogen. Viele <strong>Leasing</strong>gesellschaften<br />

sind sogar bereit, auch während <strong>der</strong> Grundmietzeit Mietson<strong>der</strong>zahlungen zuzulassen, damit<br />

offene Jahresendetats gezielt ausgenutzt werden können.<br />

Zum Ende <strong>der</strong> Grundmietzeit werden in Abhängigkeit des gewählten Vertrages unter Umständen<br />

zusätzliche Leistungen fällig. Zusatzleistungen des <strong>Leasing</strong>nehmers nach Ablauf <strong>der</strong> Grundmietzeit<br />

sind bei Vollamortisationsverträgen ein Kaufoptionspreis, eine Mietverlängerungs-<strong>Leasing</strong>rate,<br />

bei Teilamortisationsverträgen ein Andienungspreis, eine Min<strong>der</strong>erlösbeteiligung, eine<br />

Abschlusszahlung bei Kündigung o<strong>der</strong> ein Wertmin<strong>der</strong>ungsersatz bei unsachgemäßer o<strong>der</strong> überdurchschnittlicher<br />

Nutzung. Auch <strong>der</strong> <strong>Leasing</strong>geber kann von einer solchen Leistung betroffen<br />

sein, nämlich dann, wenn er bei Teilamortisationsverträgen eine Mehrerlöserstattung an den<br />

<strong>Leasing</strong>nehmer vornehmen muss.<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> Mietnebenkosten werden hauptsächlich objektbezogene Nebenkosten in Rechnung<br />

gestellt, die nicht an<strong>der</strong>weitig verrechnet werden. Grundsätzlich sind die Kosten vom <strong>Leasing</strong>nehmer<br />

zum Zeitpunkt ihres Auftretens zu bezahlen. Sie werden fällig bei Aufwandspositionen,<br />

die im Zeitlauf erheblichen Schwankungen unterliegen und nur schwer für die Zukunft<br />

kalkulierbar sind (z. B. Versicherungsprämien), o<strong>der</strong> für Aufwendungen, die erst während <strong>der</strong><br />

Vertragslaufzeit entstehen. Mietnebenkosten können sein:<br />

• Wartungs-, Instandhaltungs- und –setzungs- sowie Serviceleistungen <strong>der</strong> <strong>Leasing</strong>gesellschaft<br />

• Versicherungsprämien für das <strong>Leasing</strong>objekt, die die <strong>Leasing</strong>gesellschaft gezahlt hat<br />

• Beurkundungskosten des <strong>Leasing</strong>vertrages (bei Immobilien-<strong>Leasing</strong>)<br />

3.5. Beson<strong>der</strong>heiten des EDV-<strong>Leasing</strong> 12<br />

<strong>Leasing</strong> <strong>als</strong> <strong>Finanzierungs</strong><strong>alternative</strong> <strong>der</strong> <strong>IT</strong>-<strong>Schulausstattung</strong><br />

In <strong>der</strong> wirtschaftlichen Praxis spricht man bei <strong>der</strong> Überlassung von Hard- und / o<strong>der</strong> Software<br />

von EDV- o<strong>der</strong> Computer-<strong>Leasing</strong>. Wegen <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>en Probleme, die im Zusammenhang<br />

mit <strong>der</strong> Überlassung und Finanzierung von Software entstehen, wird allerdings <strong>der</strong> Begriff<br />

Hardware-<strong>Leasing</strong> zunehmend von dem des Software-<strong>Leasing</strong> abgegrenzt.<br />

Zur Hardware gehören die physikalischen Einheiten einer Datenverarbeitungsanlage. Neben<br />

einer Zentraleinheit gehören hierzu die peripheren Geräte wie externe Speicher o<strong>der</strong> Ein- und<br />

Ausgabegeräte. Die Software umfasst diejenigen Teile <strong>der</strong> EDV-Anlage, die nicht zu den physikalischen<br />

Bestandteilen zählen, und stellt sozusagen den intellektuellen Teil des EDV-Systems<br />

12 Als Grundlage für die Ausführungen in diesem Kapitel dienen: Tacke, Helmut R.: <strong>Leasing</strong>, Stuttgart,1999,<br />

S. 181ff.; Kroll, Michael (Hrsg.): <strong>Leasing</strong>-Handbuch für die öffentliche Hand, Lichtenfels, 1999, S. 31f.


<strong>Leasing</strong> <strong>als</strong> <strong>Finanzierungs</strong><strong>alternative</strong> <strong>der</strong> <strong>IT</strong>-<strong>Schulausstattung</strong> 17<br />

dar. Zur Software zählen Computerprogramme, Programmträger o<strong>der</strong> auch Pro-grammdokumentationen.<br />

Im allgemeinen wird zwischen Systemsoftware (Betriebssystem) und Anwen<strong>der</strong>software<br />

unterschieden. Anwen<strong>der</strong>software ist entwe<strong>der</strong> Standardsoftware o<strong>der</strong> Individu<strong>als</strong>oftware.<br />

Während Individu<strong>als</strong>oftware aus Programmen besteht, die für einen bestimmten Zweck<br />

auf einen bestimmten Anwen<strong>der</strong> und eine bestimmte Datenverarbeitungsanlage zugeschnitten<br />

sind, und zur Lösung eines konkreten und individuellen Problems dienen, besteht Standardsoftware<br />

aus Programmen zur Lösung bestimmter Aufgaben, die für einen großen Anwen<strong>der</strong>kreis<br />

mit gleichartiger o<strong>der</strong> auch unterschiedlicher Hardwareausstattung geschaffen sind.<br />

Computer-<strong>Leasing</strong>verträge haben selten ausschließlich Hardware zum Gegenstand. Vielmehr ist<br />

regelmäßig die Lieferung einer Computeranlage, bestehend aus Hard- und Software, <strong>als</strong>o eines<br />

kompletten Computersystems Gegenstand eines solchen Vertrages.<br />

Auf dem Hardware-Markt hat die Innovationsgeschwindigkeit dazu geführt, dass aus einem<br />

langlebigen Investitionsgut eine Art kurzlebiges Verbrauchsgut wurde. Während die Produktlebenszyklen<br />

immer kürzer werden, werden die Amortisationszeiten für die Entwicklungskosten<br />

immer länger, so dass sich beide zunehmend angleichen. Wenn verhin<strong>der</strong>t werden soll, dass die<br />

Amortisationszeit für die Entwicklungskosten länger wird <strong>als</strong> die Produktlebenszeit, müssen die<br />

Entwicklungszeiten verkürzt und die Produkte rasch in den Markt eingeführt werden. Für die<br />

Anwen<strong>der</strong> führt dies dazu, dass sie in immer kürzeren Zeitabständen zum Austausch ihrer<br />

Geräte veranlasst werden. Die rasche technische Alterung <strong>der</strong> Geräte und <strong>der</strong> in immer kürzeren<br />

Zeitabständen erfolgende Austausch gehen einher mit einem rapiden Preisverfall.<br />

Die Entwicklungen im Hardware-Bereich wurden durch ähnliche Entwicklungen im Software-<br />

Bereich, speziell bei <strong>der</strong> Anwen<strong>der</strong>software, begleitet. Die Anwen<strong>der</strong>software hat sich dem<br />

gestiegenen Leistungsvermögen <strong>der</strong> Hardware angepasst und gleichzeitig neue Anwendungen<br />

erschlossen. Ebenso wie die Hardware wird sie durch die Weiterentwicklungen auf kürzere Produktlebenszeiten<br />

ausgerichtet. Die hohen Entwicklungskosten führen häufig nur durch große<br />

Auflagen zu vertretbaren Preisen.<br />

Oftm<strong>als</strong> werden heute Hardware und Software (Betriebssoftware und wesentliche Teile von<br />

Standard-Anwen<strong>der</strong>software) zu sehr unterschiedlichen Paketen geschnürt und angeboten, so<br />

dass es für den Anwen<strong>der</strong> nicht immer leicht ist, die Einzelpreise und somit die Preiswürdigkeit<br />

getrennter Angebote zu ermitteln.<br />

Die rasche und weite Verbreitung von PCs, vernetzten Systemen, Online- und Internetdiensten<br />

haben dem EDV- Markt bedeutende neue Impulse gegeben, gleichzeitig aber auch den Konkurrenzdruck<br />

verstärkt. Die Anbieter müssen nicht nur Kunden gewinnen, sie müssen sie auch halten.<br />

Herstellerbindung gilt <strong>als</strong> vorrangiges marktstrategisches Ziel, wobei sich diese heute oft<br />

nur erreichen lässt, wenn mit <strong>der</strong> Ware ein weitgefasstes Dienstleistungsangebot verbunden ist.<br />

Im EDV-Geschäft bedeutet dies z. B. Vor-Ort-Hilfe in Notfällen o<strong>der</strong> günstige Wartungs- und<br />

Versicherungsmöglichkeiten.<br />

Im Rahmen des Computer-<strong>Leasing</strong> gilt es <strong>als</strong> Voraussetzung, dass <strong>der</strong> <strong>Leasing</strong>nehmer Klarheit<br />

darüber hat, wie lange eine zu finanzierende Anlage technisch und wirtschaftlich genutzt werden<br />

kann und soll, wenn er die richtige Vertragsform und die <strong>der</strong> voraussichtlichen Nutzungsdauer<br />

angepasste Vertragslaufzeit ermitteln möchte. Beim EDV-<strong>Leasing</strong> kann die Bestimmung<br />

<strong>der</strong> optimalen Laufzeit bzw. die <strong>der</strong> tatsächlichen Nutzungsmöglichkeit angepasste Vertragslaufzeit<br />

schwieriger sein <strong>als</strong> bei an<strong>der</strong>en Produkten. Grund hierfür ist einerseits <strong>der</strong> rasante


18<br />

<strong>Leasing</strong> <strong>als</strong> <strong>Finanzierungs</strong><strong>alternative</strong> <strong>der</strong> <strong>IT</strong>-<strong>Schulausstattung</strong><br />

technische Fortschritt in den Bereichen Hard- und Software, <strong>der</strong> zeitlich nur grob eingeschätzt<br />

werden kann, an<strong>der</strong>erseits die Tatsache, dass die Geräte durch Aufrüstung sowohl diesem technischen<br />

Fortschritt <strong>als</strong> auch den wachsenden Anwen<strong>der</strong>bedürfnissen angepasst werden können.<br />

Lässt sich die voraussichtliche Einsatzdauer einigermaßen zuverlässig abschätzen, ist für Hardware<br />

<strong>der</strong> Vollamortisationsvertrag die ideale Lösung. Kann die voraussichtliche Einsatzzeit<br />

einer EDV-Anlage nur schwer abgeschätzt werden, so ist es ratsam, einen Vertrag zu wählen,<br />

<strong>der</strong> sowohl eine längere Verweilzeit <strong>der</strong> Anlage <strong>als</strong> auch einen Ausstieg aus <strong>der</strong> Vertragsbindung<br />

zu einem vom <strong>Leasing</strong>nehmer bestimmbaren Zeitpunkt ermöglicht.<br />

Teilamortisationsverträge werden im EDV-<strong>Leasing</strong> gerne gewählt, da sich durch den Restwert<br />

einer Anlage in Verbindung mit <strong>der</strong> Laufzeit die Höhe <strong>der</strong> monatlichen <strong>Leasing</strong>raten senken<br />

lässt. Der <strong>Leasing</strong>nehmer muss jedoch in seiner Kosten-Nutzen-Analyse und in seiner Liquiditätsplanung<br />

berücksichtigen, dass <strong>der</strong> <strong>Leasing</strong>geber von seinem Andienungsrecht Gebrauch<br />

machen wird, wenn bei Vertragsschluss <strong>der</strong> Marktwert <strong>der</strong> Anlage unter ihrem Restwert liegt.<br />

Kündbare Teilamortisationsverträge gehörten lange Zeit zu den bevorzugten Vertragsmodellen<br />

im EDV-<strong>Leasing</strong>, haben aber mittlerweile an Bedeutung verloren. Bei dieser Vertragsart wird<br />

oftm<strong>als</strong> damit geworben, dass <strong>der</strong> Kunde zu je<strong>der</strong> Zeit die Möglichkeit einer raschen Anpassung<br />

an die technische Entwicklung hat und auf eine größere o<strong>der</strong> mo<strong>der</strong>nere Anlage umsteigen<br />

kann. Dies ist allerdings trügerisch, da <strong>der</strong> <strong>Leasing</strong>nehmer über die Abschlusszahlung das Wertmin<strong>der</strong>ungsrisiko<br />

trägt, und im schnelllebigen EDV-Geschäft die zuerst geleaste Anlage zum<br />

Kündigungszeitpunkt häufig veraltet ist und kaum weiterverwendet werden kann. Der <strong>Leasing</strong>nehmer<br />

sollte sich bei dieser Vertragsart nicht von scheinbar niedrigen <strong>Leasing</strong>raten täuschen<br />

lassen. Diese fallen umso geringer aus je länger die kalkulatorische Vertragslaufzeit bei <strong>der</strong><br />

Ermittlung <strong>der</strong> <strong>Leasing</strong>raten angesetzt wird. Wird <strong>der</strong> Vertrag vorzeitig gekündigt, fällt <strong>der</strong> Restamortisationsanspruch<br />

<strong>der</strong> <strong>Leasing</strong>gesellschaft umso höher aus. Obwohl auch bei scheinbar<br />

hoher Abschlusszahlung maximal 100% <strong>der</strong> Investitionskosten amortisiert werden, wird die<br />

hohe Abschlusszahlung durch den <strong>Leasing</strong>nehmer negativ bewertet, so dass <strong>der</strong> Anteil kündbarer<br />

<strong>Leasing</strong>verträge im EDV-Bereich in den letzten Jahren gesunken ist. In an<strong>der</strong>en Objektbereichen<br />

hingegen, die z. B. einen weniger starken Wertverfall aufweisen, kommen kündbare Verträge<br />

immer häufiger vor. Ist die Möglichkeit eines kurzfristigen Ausstiegs für den <strong>Leasing</strong>nehmer<br />

von oberster Priorität, kann jedoch auch dieser Vertragstypus vorteilhaft sein.<br />

Bei <strong>der</strong> Wahl des richtigen Angebotes sollte sich <strong>der</strong> <strong>Leasing</strong>nehmer nicht von einer im Augenblick<br />

günstig erscheinenden <strong>Leasing</strong>rate leiten lassen. Er sollte vielmehr das Vertragsmodell<br />

wählen, dass sich in <strong>der</strong> Endabrechnung am vorteilhaftesten darstellt. Bei <strong>der</strong> Hardware ist dies<br />

in <strong>der</strong> Regel <strong>der</strong> Vollamortisationsvertrag o<strong>der</strong> auch <strong>der</strong> Teilamortisationsvertrag mit einem<br />

geringen Restwert (5% - 10%). Dies gilt aber nur, wenn voraussichtliche Nutzungsdauer und<br />

die Laufzeit des <strong>Leasing</strong>vertrages sorgfältig aufeinan<strong>der</strong> abgestimmt sind. Ganz entscheidend<br />

für die voraussichtliche Nutzungsdauer sind wie<strong>der</strong>um die Innovationsfolgen <strong>der</strong> Hardware.<br />

Abschließend sei darauf hingewiesen, dass die Zentraleinheit und die peripheren Geräte erfahrungsgemäß<br />

unterschiedliche Lebensdauern haben. Es sollte daher geprüft werden, ob es sinnvoll<br />

ist, diese mit einem einzigen <strong>Leasing</strong>vertrag abzudecken, o<strong>der</strong> ob es vorteilhafter ist,<br />

getrennte <strong>Leasing</strong>verträge abzuschließen. Im Fall mehrerer getrennter Verträge muss <strong>der</strong> <strong>Leasing</strong>nehmer<br />

allerdings bedenken, dass er für die Gesamtkonfiguration kein einheitliches Austauschdatum<br />

mehr hat, und er sich möglicherweise schwierig nachvollziehbaren Ablösefor<strong>der</strong>ungen<br />

des <strong>Leasing</strong>gebers gegenübersieht.


<strong>Leasing</strong> <strong>als</strong> <strong>Finanzierungs</strong><strong>alternative</strong> <strong>der</strong> <strong>IT</strong>-<strong>Schulausstattung</strong> 19<br />

4. Das kommunale <strong>Leasing</strong><br />

4.1. Definition und Grundstruktur<br />

Analog dem im Bereich <strong>der</strong> Kreditfinanzierung verwendeten Begriff „Kommunalkredit“ hat<br />

sich für Geschäfte <strong>der</strong> <strong>Leasing</strong>branche mit <strong>der</strong> öffentlichen Hand <strong>der</strong> Begriff „Kommunalleasing“<br />

etabliert. Da bei <strong>der</strong> Verwendung des Begriffs „Kommunalleasing“ nicht nur <strong>Leasing</strong><br />

durch Kommunen (im wesentlichen Gemeinden), son<strong>der</strong>n generell <strong>Leasing</strong>verträge mit öffentlichen<br />

Investoren gemeint ist, ist es exakter, von „<strong>Leasing</strong> mit <strong>der</strong> öffentlichen Hand“ zu sprechen.<br />

Hierunter fallen die Körperschaften des öffentlichen Rechts und hier vor allem die<br />

Gebietskörperschaften, wie<br />

• Bund und Län<strong>der</strong><br />

• Gemeinden<br />

• Gemeindeverbände<br />

• Kreisfreie Städte<br />

• Kommunale Zweckverbände<br />

• Landkreise<br />

• Kreise und Organisationen ohne Erwerbscharakter.<br />

Seit <strong>der</strong> Entwicklung des <strong>Leasing</strong>marktes in <strong>der</strong> Bundesrepublik Deutschland haben sich die<br />

<strong>Leasing</strong>unternehmen zur Kundengewinnung auch um die öffentliche Hand bemüht. Bei kommunalen<br />

<strong>Leasing</strong>modellen werden Gebäude und Anlagen von privaten <strong>Leasing</strong>gesellschaften<br />

finanziert, errichtet o<strong>der</strong> angeschafft und anschließend an die Kommune bzw. die öffentliche<br />

Hand vermietet. An die Stelle des öffentlichen Eigentums an den Mobilien o<strong>der</strong> Immobilien tritt<br />

ein Anmietungsverhältnis.<br />

Die untenstehende Graphik veranschaulicht die Struktur und die grundlegenden Zusammenhänge<br />

des kommunalen <strong>Leasing</strong>s:<br />

Kommune<br />

Planung<br />

Baubetreuung<br />

<strong>Finanzierungs</strong>lösung<br />

Hersteller<br />

Herstellungsvertrag<br />

<strong>Leasing</strong>gesellschaft<br />

Finanzierung<br />

Planung<br />

Baubetreuung<br />

<strong>Leasing</strong>vertrag Kreditvertrag<br />

Kreditinstitut<br />

Refinanzierung<br />

13 Ergenzinger, Till: Kommunalleasing – Eine neo-institutionalistische Analyse, Wiesbaden, 1996, S. 150.


20<br />

4.2. Kommunales <strong>Leasing</strong> versus Kommunalkredit<br />

Um zunächst ein Maß zu schaffen, das erkennen lässt, ob und in welchem Umfang ein <strong>Leasing</strong>modell<br />

Vorteile bietet, sollte zunächst von einer Finanzierung des Investitionsobjektes über<br />

einen Kommunalkredit ausgegangen werden. Nach <strong>der</strong> Gemeindeordnung <strong>der</strong> Bundeslän<strong>der</strong><br />

haben die Gemeinden die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erfor<strong>der</strong>lichen Einnahmen aus den speziellen<br />

Entgelten für die von ihnen erbrachten Leistungen und aus Steuern zu beschaffen. Ferner<br />

dürfen Kommunen Darlehen nur aufnehmen, wenn eine an<strong>der</strong>e Finanzierung nicht möglich ist<br />

o<strong>der</strong> wirtschaftlich unzweckmäßig wäre. Nimmt eine Gebietskörperschaft ein Darlehen auf, so<br />

investiert sie selber, und die Abwicklung erfolgt im Rahmen des Vermögenshaushaltes.<br />

Die von den Kommunen aufgenommenen Kassenkredite fallen in den Bereich <strong>der</strong> Geldmarkttitel.<br />

Wenn z. B. die Kommune mit sinkenden Kapitalmarktzinsen rechnet, kann ein Kredit bis zu<br />

einer Laufzeit von einem Jahr dem langfristigen Darlehen vorgeschaltet werden. Diese Möglichkeit<br />

des kurzfristigen Kredits zur Überbrückung besteht auch, wenn die Kommune Zuwendungen<br />

Dritter erwartet. Die kommunale Investitionsfinanzierung erfolgt durch die Aufnahme<br />

langfristiger Darlehen. Im Rahmen dieser Darlehensform unterscheidet man zwischen Fest-,<br />

Annuitäten- und Ratendarlehen. 14<br />

Die Finanzierung <strong>der</strong> Kommunen mit Hilfe des Kommunalkredits ist mit folgenden Vorteilen<br />

verbunden:<br />

• Aus kommunaler Sicht sehr günstige Konditionen<br />

• Sichere Kalkulationsgrundlage bei Festzinssatz<br />

• Langfristige Finanzierung von langlebigen Investitionen<br />

• Schnelle Abwicklung. 15<br />

<strong>Leasing</strong> <strong>als</strong> <strong>Finanzierungs</strong><strong>alternative</strong> <strong>der</strong> <strong>IT</strong>-<strong>Schulausstattung</strong><br />

Als nachteilig ist die Belastung des Vermögenshaushaltes zu bewerten. Für Kreditinstitute bietet<br />

<strong>der</strong> Kommunalkredit den Vorteil, dass Sicherungsprobleme und Ausfallrisiko entfallen. Beim<br />

Kommunalkredit erhält die Gebietskörperschaft die günstigsten Marktzinssätze. Dies bedeutet<br />

einen Kostenvorteil gegenüber <strong>der</strong> üblichen gewerblichen Fremdfinanzierung an Private und<br />

Unternehmen. „Gewinnmargen“ sind beim Kommunalkredit für Kreditinstitute ohne Fristentransformation<br />

kaum gegeben.<br />

Aus <strong>der</strong> Sicht <strong>der</strong> Kommune stellt sich die Frage, ob und inwieweit eine <strong>Leasing</strong>finanzierung<br />

günstiger ist <strong>als</strong> die klassische Finanzierung per Kommunalkredit. Da die Kommunen mangels<br />

Gewinnerzielungsabsicht und aufgrund hoheitlicher Aufgabenerfüllung keiner Gewerbesteuerpflicht<br />

unterliegen, fällt <strong>der</strong> steuerliche Gesichtspunkt für die Beurteilung <strong>der</strong> Alternative<br />

„Kommunalkredit versus <strong>Leasing</strong>“ nicht ins Gewicht. Eine Vergleichsrechnung zwischen <strong>Leasing</strong><br />

und klassischem Kommunalkredit darf sich auch nicht nur an <strong>Finanzierungs</strong>kosten o<strong>der</strong><br />

leasingspezifischen Kosten orientieren. Denn die Kosten eines Kommunalkredits sind in <strong>der</strong><br />

Regel niedriger <strong>als</strong> die Refinanzierungskosten einer <strong>Leasing</strong>gesellschaft.<br />

14 Vgl. Kroll, Michael (Hrsg.): <strong>Leasing</strong>-Handbuch für die öffentliche Hand, Lichtenfels, 1999, S. 315f;<br />

Kirchhoff, Ulrich / Müller-Godeffroy, Heinrich: <strong>Finanzierungs</strong>modelle für kommunale Investitionen,<br />

Stuttgart, 1994, S. 38ff.<br />

15 Vgl. Kirchhoff, Ulrich / Müller-Godeffroy, Heinrich: <strong>Finanzierungs</strong>modelle für kommunale Investitionen,<br />

Stuttgart, 1994, S. 40.


<strong>Leasing</strong> <strong>als</strong> <strong>Finanzierungs</strong><strong>alternative</strong> <strong>der</strong> <strong>IT</strong>-<strong>Schulausstattung</strong> 21<br />

Hinzu kommt, dass bei <strong>der</strong> <strong>Leasing</strong>finanzierung neben den reinen <strong>Finanzierungs</strong>kosten noch<br />

leasingspezifische Kosten, z. B. Verwaltungskosten o<strong>der</strong> Gewinnaufschlag, berücksichtigt werden<br />

müssen. Bei einem Vergleich allein <strong>der</strong> <strong>Finanzierungs</strong>kosten bietet das Angebot einer <strong>Leasing</strong>gesellschaft<br />

danach keine Vorteile.<br />

Unter Haushaltsaspekten allerdings können durch die vorübergehende Anfangsentlastung des<br />

Haushalts bei <strong>Leasing</strong>finanzierungen gesamtwirtschaftlich notwendige Investitionen vorgezogen<br />

werden. Dieser zeitliche Vorteil kann von großer Bedeutung sein. Die Vorteile einer<br />

<strong>Leasing</strong>lösung für kommunale Investitionen liegen auch oftm<strong>als</strong> im Know-how <strong>der</strong> privaten<br />

<strong>Leasing</strong>gesellschaft. Aufgrund <strong>der</strong>en Marktstellung und Marktkenntnis können die Projektkosten<br />

für den <strong>Leasing</strong>nehmer niedriger liegen <strong>als</strong> bei <strong>der</strong> Kommunalkreditfinanzierung. Die Entscheidung<br />

kann weiterhin positiv für eine <strong>Leasing</strong>finanzierung beeinflusst werden, wenn Spezialisierungs-<br />

o<strong>der</strong> Rationalisierungsvorteile hinzukommen. Bei einem Vergleich sind auch unbedingt<br />

Wartungs- und Serviceleistungen, die sich aus dem <strong>Leasing</strong>vertrag ergeben, zu berücksichtigen.<br />

Zuletzt sei auch darauf hingewiesen, dass durch eine <strong>Leasing</strong>finanzierung die öffentliche<br />

Verwaltung entlastet werden kann. 16<br />

Ob durch die Übertragung von privatwirtschaftlichen <strong>Finanzierungs</strong>modellen die realen Budgetprobleme<br />

<strong>der</strong> öffentlichen Hand gemin<strong>der</strong>t werden können, kann allerdings nur von Fall zu<br />

Fall entschieden werden.<br />

4.3. <strong>Leasing</strong> im Kontext des Haushaltsrechts<br />

Die Vorschriften zum Haushaltsrecht und zur Haushaltswirtschaft sind in einer Vielzahl von<br />

Gesetzen und Verordnungen nie<strong>der</strong>gelegt, z. B. im Grundgesetz, in <strong>der</strong> Bundeshaushaltsordnung,<br />

in den Landeshaushaltsordnungen, im Haushaltsgrundsätzegesetz, in den Gemeindeordnungen,<br />

den Gemeindehaushaltsverordnungen etc. Wenn auch einzelne län<strong>der</strong>spezifische<br />

Bestimmungen im Detail voneinan<strong>der</strong> abweichen können, so gelten die allgemeinen Grundsätze<br />

<strong>als</strong> zentrale Basis des Haushaltsrechts län<strong>der</strong>übergreifend. Ihnen kommt bezüglich des Einsatzes<br />

von <strong>Leasing</strong>modellen im kommunalen Bereich eine wichtige Bedeutung zu, da <strong>der</strong> Einsatz des<br />

<strong>Leasing</strong>verfahrens nicht im Wi<strong>der</strong>spruch zu den Grundsätzen stehen darf. Folgende Grundsätze<br />

sind relevant: 17<br />

Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit<br />

Dieser Grundsatz for<strong>der</strong>t, dass das günstigste Verhältnis zwischen eingesetzten Mitteln und<br />

angestrebtem Zweck erreicht wird. Das Wirtschaftlichkeitsprinzip existiert in den zwei bekannten<br />

Ausprägungen des Minimal- und des Maximalprinzips. Beim Minimalprinzip wird versucht,<br />

einen vorgegebenen Nutzen mit minimalem Einsatz zu erzielen. Beim Maximalprinzip wird versucht,<br />

bei vorgegebenem Einsatz den Nutzen o<strong>der</strong> Gewinn zu maximieren.<br />

Vollständigkeit des Haushalts<br />

Der Vollständigkeitsgrundsatz wendet sich gegen die Führung von Nebenhaushalten, die die<br />

Kontrolle des Haushalts erschweren. Sogenannte Schattenhaushalte müssen vermieden werden.<br />

16 Vgl. Kirchhoff, Ulrich / Müller-Godeffroy, Heinrich: <strong>Finanzierungs</strong>modelle für kommunale Investitionen,<br />

Stuttgart, 1994, S. 47ff.<br />

17 Vgl. Ergenzinger, Till: Kommunalleasing. Eine neo-institutionalistische Analyse, Wiesbaden, 1996, S. 48ff.


22<br />

<strong>Leasing</strong> <strong>als</strong> <strong>Finanzierungs</strong><strong>alternative</strong> <strong>der</strong> <strong>IT</strong>-<strong>Schulausstattung</strong><br />

Bei Nichtbeachtung dieses Grundsatzes besteht die Gefahr einer Überschuldung <strong>der</strong> Kommunen.<br />

So kann z. B. durch die Verschleierung von <strong>Leasing</strong>positionen im Haushalt, die möglicherweise<br />

von den Aufsichtsbehörden nicht rechtzeitig erkannt werden, eine potentielle Überschuldung<br />

erwachsen.<br />

Einheit des Haushalts<br />

Nach diesem Grundsatz darf es nur einen Haushaltsplan geben. Neben- und Schattenhaushalte<br />

sind verboten. Dieser Grundsatz ergänzt den Vollständigkeitsgrundsatz.<br />

Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit<br />

Dieser Grundsatz soll dafür sorgen, dass Klarheit geschaffen wird, für welche Zwecke welche<br />

öffentlichen Mittel wann aufgewendet werden. Er leitet sich aus dem Grundsatz <strong>der</strong> Vollständigkeit<br />

und <strong>der</strong> Einheit ab.<br />

Der Haushaltsplan <strong>als</strong> Grundlage <strong>der</strong> kommunalen Haushaltswirtschaft glie<strong>der</strong>t sich in einen<br />

Verwaltungshaushalt und einen Vermögenshaushalt. Der Haushaltsplan enthält sämtliche im<br />

Haushaltsjahr voraussichtlich eingehenden Einnahmen und zu leistenden Ausgaben. Als Anlage<br />

enthält <strong>der</strong> Haushaltsplan den Finanzplan mit dem ihm zugrundeliegenden Investitionsprogramm<br />

sowie eine Übersicht über den voraussichtlichen Schuldenstand. Das Kriterium für die<br />

Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben zum Verwaltungs- o<strong>der</strong> Vermögenshaushalt ist die<br />

Vermögenswirksamkeit <strong>der</strong> Zahlungen. Während im Vermögenshaushalt die Zahlungen erfasst<br />

werden, die das Vermögen <strong>der</strong> Kommune verän<strong>der</strong>n, z. B. Ausgaben für Investitionen sowie die<br />

Einnahmen zu <strong>der</strong>en Deckung, werden alle übrigen Zahlungen im Verwaltungshaushalt ausgewiesen.<br />

Die folgende Abbildung verdeutlicht die Zusammenhänge: 18<br />

Einnahmen<br />

• Steuern, allgemeine Zweckzuweisungen<br />

• Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb<br />

• Sonstige Finanzeinnahmen (u.a. Zuführungen<br />

vom Vermögenshaushalt)<br />

Einnahmen<br />

• Zuführungen vom Verwaltungshaushalt<br />

• Entnahmen aus Rücklagen<br />

• Rückflüsse von Darlehen<br />

• Zuweisungen und Zuschüsse (für Investitionen<br />

und Investitionsför<strong>der</strong>maßnahmen)<br />

• Veräußerungserlöse<br />

• Einnahmen aus Krediten<br />

• Beiträge und ähnliche Entgelte<br />

Verwaltungshaushalt<br />

Vermögenshaushalt<br />

Ausgaben<br />

• Personalausgaben<br />

• Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand<br />

• Zuweisungen und Zuschüsse<br />

(nicht für Investitionen)<br />

• Sonstige Finanzausgaben (u.a. Zinsen,<br />

Zuführungen zum Vermögenshaushalt)<br />

Ausgaben<br />

• Zuführungen zum Verwaltungshaushalt<br />

• Zuführungen an Rücklagen<br />

• Gewährung von Darlehen<br />

• Zuweisungen und Zuschüsse<br />

(für Investitionen)<br />

• Baumaßnahmen<br />

• Vermögenserwerb<br />

• Tilgung von Krediten<br />

• Sonstiges


<strong>Leasing</strong> <strong>als</strong> <strong>Finanzierungs</strong><strong>alternative</strong> <strong>der</strong> <strong>IT</strong>-<strong>Schulausstattung</strong> 23<br />

Vermögens- und Verwaltungshaushalt sind <strong>als</strong> Liquiditätsflussplan zu charakterisieren und sind<br />

durch die Zuführungen untrennbar miteinan<strong>der</strong> verbunden. Hierbei wird <strong>der</strong> Saldo zwischen<br />

Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushalts dem Vermögenshaushalt zugeführt. Bei<br />

einem Überschuss des Verwaltungshaushalts kann die Zuführung in die sogenannte Pflichtzuführung<br />

und die sogenannte freie Spitze unterteilt werden. Die freie Spitze stellt den die Pflichtzuführung<br />

übersteigenden Teil des Überschusses dar. Die Pflichtzuführung ist <strong>der</strong> Betrag, <strong>der</strong><br />

zur ordentlichen Kredittilgung sowie zur Deckung <strong>der</strong> Kreditbeschaffungskosten notwendig ist.<br />

Während die Kredittilgung im Vermögenshaushalt gebucht wird, wird die Zinszahlung im Verwaltungshaushalt<br />

ausgewiesen.<br />

Die haushaltsrechtliche Behandlung <strong>alternative</strong>r <strong>Finanzierungs</strong>formen kommunaler Investitionen<br />

erfolgt in den einzelnen Bundeslän<strong>der</strong>n sehr unterschiedlich. Dies betrifft sowohl die Veranschlagung<br />

<strong>der</strong> laufenden Zahlungen <strong>als</strong> auch die Darstellung von Kaufoptionspreisen,<br />

Abschlusszahlungen usw. im Haushaltsplan. In Nordrhein-Westfalen werden die <strong>Leasing</strong>raten<br />

in Zins- und Tilgungsanteile aufgeglie<strong>der</strong>t. Der Zinsanteil wird in den Verwaltungs- und <strong>der</strong><br />

Tilgungsanteil in den Vermögenshaushalt eingestellt. 19 Geht das <strong>Leasing</strong>gut nach Ablauf des<br />

Vertrages in das Eigentum <strong>der</strong> Gemeinde über, so sind die Kosten für den Erwerb im Vermögenshaushalt<br />

einzustellen. 20<br />

Da mit dem Wirksamwerden eines <strong>Leasing</strong>vertrages die Gemeinde eine Zahlungsverpflichtung<br />

eingeht, die wirtschaftlich einer Kreditaufnahme gleichkommt, unterliegen <strong>Leasing</strong>verträge in<br />

den meisten Bundeslän<strong>der</strong>n einer kommunalrechtlichen Genehmigung. Die Genehmigungspflicht<br />

hat eine Schutzfunktion sowohl für die gemeindliche Entwicklung <strong>als</strong> auch für den<br />

potentiellen Investor zur Erfüllung aller vertraglichen Rückzahlungsverpflichtungen. Als maßgebende<br />

Kriterien für die Erteilung <strong>der</strong> Genehmigung gelten:<br />

• <strong>der</strong> Nachweis <strong>der</strong> wirtschaftlichen Vorteilhaftigkeit <strong>der</strong> <strong>Finanzierungs</strong>art für die Kommune<br />

• die Sicherstellung <strong>der</strong> kommunalen Aufgabenerfüllung<br />

• die Wahrung <strong>der</strong> dauernden wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit<br />

• die Absicherung gegen die Risiken des <strong>Finanzierungs</strong>wegs. 21<br />

Jedoch bedürfen nicht alle <strong>Leasing</strong>geschäfte <strong>der</strong> aufsichtsrechtlichen Einzelgenehmigung. Es<br />

bestehen Genehmigungsausnahmen bezüglich Mobilienleasingverträgen, Operate-<strong>Leasing</strong>verträgen<br />

und Geschäften, die <strong>der</strong> laufenden Verwaltung zuzurechnen sind. Die Beurteilung eines<br />

konkreten Geschäfts <strong>als</strong> <strong>der</strong> laufenden Verwaltung zugehörig hängt von <strong>der</strong> Größe, <strong>der</strong> Struktur<br />

und <strong>der</strong> Finanzkraft einer Gemeinde ab.<br />

In Nordrhein-Westfalen wird durch §85 Abs. 4 <strong>der</strong> Gemeindeordnung bestimmt, dass die Entscheidungen<br />

<strong>der</strong> Gemeinde über die Begründung einer Zahlungsverpflichtung, die wirtschaftlich<br />

einer Kreditverpflichtung gleichkommt, <strong>der</strong> Aufsichtsbehörde unverzüglich, spätestens<br />

einen Monat vor <strong>der</strong> rechtsverbindlichen Eingehung <strong>der</strong> Verpflichtung, schriftlich anzuzeigen<br />

ist. Die so normierte Anzeigepflicht ersetzt die nach vorheriger Rechtslage bestehende Geneh-<br />

18 Vgl. Ergenzinger, Till: Kommunalleasing. Eine neo-institutionalistische Analyse, Wiesbaden, 1996, S. 52ff.<br />

19 Vgl. Wörn, Thilo: Die Beurteilung von Immobilienleasing durch Kommunen, Hamburg, 1997, S. 19.<br />

20 Vgl. Paulsen, Enno / Stein, Frank: Private Finanzierung kommunaler Bauten – Eine Handreichung für<br />

die kommunale Praxis, Düsseldorf, 1999, S. 21.<br />

21 Rehm, Hannes: Neue Wege zur Finanzierung öffentlicher Investitionen, Baden-Baden, 1994, S. 39.


24<br />

<strong>Leasing</strong> <strong>als</strong> <strong>Finanzierungs</strong><strong>alternative</strong> <strong>der</strong> <strong>IT</strong>-<strong>Schulausstattung</strong><br />

migungspflicht. Von dieser Anzeigepflicht sind die Geschäfte <strong>der</strong> laufenden Verwaltung ausgeschlossen.<br />

Gemäß §31 Abs. 1 GemHVO Nordrhein-Westfalen sind grundsätzlich alle Aufträge aus Lieferungen,<br />

Leistungen und Dienstleistungen vor <strong>der</strong> Vergabe öffentlich auszuschreiben. So soll<br />

sichergestellt werden, dass die Angebote <strong>der</strong> in Frage kommenden Unternehmen im Leistungswettbewerb<br />

mit den Mitunternehmen zustande kommen. Weiterhin soll <strong>der</strong> Gemeinde die<br />

Chance eingeräumt werden, das günstigste Angebot am Markt zu erzielen.<br />

Einzelheiten des Vergabewesens sind in <strong>der</strong> Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) und<br />

in <strong>der</strong> Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) geregelt, die jeweils im Teil A allgemeine<br />

Bestimmungen enthalten. Die Grundsätze kommunaler Auftragsvergabe sind im wesentlichen<br />

in beiden Verdingungsordnungen geregelt. Gemäß einem Run<strong>der</strong>lass des Innenministeriums<br />

vom 9.2.1998 muss eine öffentliche Ausschreibung auch dem Abschluss eines <strong>Leasing</strong>vertrages<br />

vorausgehen. Gegebenenfalls sind EU-rechtliche Bestimmungen zu beachten, und es muss europaweit<br />

ausgeschrieben werden. Die anzuwendende Vergabeordnung – VOL o<strong>der</strong> VOB –<br />

bestimmt sich nach dem definierten Schwerpunkt <strong>der</strong> Leistung. 22<br />

Aufgrund <strong>der</strong> Finanzverfassung <strong>der</strong> Bundesrepublik Deutschland und des sich daraus ergebenden<br />

Mischfinanzierungssystems werden zahlreiche kommunale Investitionen auch mit Haushaltsmitteln<br />

<strong>der</strong> Bundeslän<strong>der</strong> o<strong>der</strong> auch durch den Bund mitfinanziert. Setzt eine Kommune<br />

die <strong>Finanzierungs</strong>form des <strong>Leasing</strong> ein, so hängt die Frage <strong>der</strong> Vorteilhaftigkeit <strong>der</strong> <strong>Leasing</strong>finanzierung<br />

im wesentlichen von <strong>der</strong> Zuwendungsfähigkeit leasingfinanzierter Objekte ab.<br />

Zuwendungen werden in verschiedener Form, meist <strong>als</strong> zinsgünstige Kredite o<strong>der</strong> <strong>als</strong> direkte<br />

Zahlungen an den Zuwendungsempfänger gewährt. Die Vorteilhaftigkeit entfällt natürlich,<br />

wenn eine ansonsten bezuschusste Investition im Falle des <strong>Leasing</strong> keine staatlichen Zuwendungen<br />

erhält. Die sich hieraus ergebenden Probleme sind im Wesen des <strong>Leasing</strong> und in <strong>der</strong> mit diesem<br />

verbundenen Eigentumszuordnung des <strong>Leasing</strong>objektes begründet. Nach den in fast allen<br />

Bundeslän<strong>der</strong>n gleichlautenden Zuwendungsvorschriften können staatliche Zweckzuweisungen<br />

zuschussweise nur gewährt werden, wenn die Gemeinde Eigentümerin des zu för<strong>der</strong>nden<br />

Objektes ist. Bei <strong>der</strong> <strong>Finanzierungs</strong>art des <strong>Leasing</strong> ist jedoch <strong>der</strong> <strong>Leasing</strong>geber Eigentümer des<br />

Objektes. Die Zuwendungsrichtlinien erlauben jedoch grundsätzlich den einzelnen Län<strong>der</strong>n bei<br />

bestimmten För<strong>der</strong>ungszwecken und bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen die Weiterleitung<br />

<strong>der</strong> Zuweisungen an Dritte. 23<br />

5. Kauf o<strong>der</strong> <strong>Leasing</strong>? Nachweis <strong>der</strong> Wirtschaftlichkeit<br />

Wenn <strong>alternative</strong> <strong>Finanzierungs</strong>varianten, z. B. <strong>Leasing</strong>, zur Anwendung kommen sollen, wird<br />

verlangt, dass sie das Investitionskapital zu einem günstigeren Preis <strong>als</strong> dem Zinssatz des herkömmlichen<br />

Kommunalkredits zur Verfügung stellen. Dies muss in jedem einzelnen Fall anhand<br />

eines Wirtschaftlichkeitsvergleiches überprüft werden. Für Investoren <strong>der</strong> öffentlichen Hand ist<br />

eine konkrete Vergleichsrechnung regelmäßig vorgeschrieben, vor allem im Zusammenhang mit<br />

<strong>der</strong> Genehmigung von <strong>Leasing</strong>verträgen durch die Kommunalaufsicht.<br />

22 Vgl. Paulsen, Enno / Stein, Frank: Private Finanzierung kommunaler Bauten – Eine Handreichung für<br />

die kommunale Praxis, Düsseldorf, 1999, S. 22.<br />

23 Vgl. Feinen, Klaus: Kommunales <strong>Leasing</strong>, Frankfurt am Main, 1995, S. 71ff.


<strong>Leasing</strong> <strong>als</strong> <strong>Finanzierungs</strong><strong>alternative</strong> <strong>der</strong> <strong>IT</strong>-<strong>Schulausstattung</strong> 25<br />

Vor <strong>der</strong> Anwendung eines jeden Vergleichsverfahrens muss sich <strong>der</strong> Investor allerdings darüber<br />

im Klaren sein, welches Ziel er verfolgt. Tritt die öffentliche Hand <strong>als</strong> Investor auf, geht es bei<br />

<strong>der</strong> Zielsetzung meist um die Optimierung <strong>der</strong> (langfristigen) Liquiditäts- / Haushaltsbelastung.<br />

Der Investor muss weiterhin die Rahmenbedingungen <strong>der</strong> Vergleichsrechnung festlegen, so z. B.<br />

den Planungszeitraum. Dieser muss für alle <strong>Finanzierungs</strong><strong>alternative</strong>n gleich sein. Als weitere<br />

Prämisse einer Vergleichsrechnung gilt, dass sich die Leistungsbereiche <strong>der</strong> Alternativen entsprechen<br />

müssen. Eventuelle Leistungsunterschiede, beispielsweise beim Full-Service-<strong>Leasing</strong>,<br />

müssen in Euro-Werte umgerechnet werden und anschließend in die Vergleichsrechnung einbezogen<br />

o<strong>der</strong> <strong>als</strong> qualitative Aspekte geson<strong>der</strong>t berücksichtigt werden.<br />

Im Folgenden wird die Kapitalwertmethode vorgestellt, die ein rein quantitatives Verfahren <strong>der</strong><br />

Wirtschaftlichkeitsberechnung darstellt. Sollen qualitative Aspekte miteinbezogen werden, findet<br />

oftm<strong>als</strong> die Nutzwertanalyse Anwendung.<br />

5.1. Kapitalwertmethode 24<br />

Die Kapitalwertmethode (auch Diskontierungs- o<strong>der</strong> Barwertmethode ) geht davon aus, dass<br />

Einzahlungen und Auszahlungen, die durch ein bestimmtes Investitionsobjekt hervorgerufen<br />

werden, im Zeitablauf nach Höhe, zeitlichem Anfall und Dauer unterschiedlich sein können.<br />

Aus heutiger Sicht ist eine Einzahlung umso weniger wert, je weiter sie in <strong>der</strong> Zukunft liegt.<br />

Entsprechend ist eine Auszahlung umso belasten<strong>der</strong>, je näher <strong>der</strong> Zahlungszeitpunkt liegt. Die<br />

Kapitalwertmethode versucht daher, die Liquiditätsstrukturunterschiede von <strong>Finanzierungs</strong><strong>alternative</strong>n<br />

vergleichbar zu machen.<br />

Die Vergleichbarkeit wird dadurch hergestellt, dass alle zukünftigen Einzahlungen und Auszahlungen<br />

auf den Zeitpunkt unmittelbar vor Beginn <strong>der</strong> Investition abgezinst werden. Eine solche,<br />

auf einen bestimmten Zeitpunkt abgezinste Zahlung wird <strong>als</strong> Barwert bezeichnet. Der Kapitalwert<br />

einer Investition ergibt sich daher <strong>als</strong> Differenz zwischen <strong>der</strong> Summe <strong>der</strong> Barwerte aller<br />

Einzahlungen und <strong>der</strong> Summe <strong>der</strong> Barwerte aller Auszahlungen.<br />

Nach <strong>der</strong> Kapitalwertmethode ist eine Investition vorteilhaft, wenn ihr Kapitalwert gleich null<br />

o<strong>der</strong> positiv ist. Eine Investition mit positivem Kapitalwert erbringt neben <strong>der</strong> Amortisation des<br />

eingesetzten Kapit<strong>als</strong> und <strong>der</strong> Verzinsung des gebundenen Kapit<strong>als</strong> zum Kalkulationszinsfuss<br />

noch einen zusätzlichen Betrag in Höhe des Kapitalwertes. Beim Vergleich <strong>der</strong> Vorteilhaftigkeit<br />

zweier Investitions<strong>alternative</strong>n ist <strong>der</strong>jenigen mit dem höheren Kapitalwert <strong>der</strong> Vorrang zu<br />

geben. Die Kapitalwertmethode eignet sich demnach sowohl zur Beurteilung eines isolierten<br />

Investitionsprojektes <strong>als</strong> auch zum Vergleich verschiedener Investitions<strong>alternative</strong>n. Folgende<br />

Formel liegt <strong>der</strong> Methode zugrunde:<br />

24 Die Ausführungen orientieren sich an: Wöhe, Günter: Einführung in die allgemeine Betriebswirtschaftslehre,<br />

München, 1990, S. 778ff; Kroll, Michael (Hrsg.): <strong>Leasing</strong>-Handbuch für die öffentliche Hand,<br />

Lichtenfels, 1999, S. 144ff.; Lück, Wolfgang (Hrsg.): Lexikon <strong>der</strong> Betriebswirtschaft, Landsberg am Lech,<br />

1990, S. 619f.


26<br />

n -t<br />

K = ∑ (Et – At) * (1 + i)<br />

t=0<br />

K = Kapitalwert<br />

Et = Einzahlungen am Ende <strong>der</strong> Periode t<br />

At = Auszahlungen am Ende <strong>der</strong> Periode t<br />

i = Kalkulationszinsfuss<br />

t = Periode (t = 0,1,2...,n)<br />

n = Nutzungsdauer des Investitionsobjektes<br />

Die Kapitalwertmethode weist folgende Nachteile auf:<br />

• Der Barwert ist kein realer Wert <strong>der</strong> Praxis, son<strong>der</strong>n eine mathematische Ersatzzielgröße.<br />

• Es existiert kein praktizierbares Verfahren, den exakten Kalkulationszinsfuss zu bestimmen,<br />

son<strong>der</strong>n er muss geschätzt werden.<br />

• Barwertvergleiche liefern keine Aussagen über die Liquiditätssituation in einzelnen Perioden.<br />

Es lassen sich keine Aussagen über Strukturverläufe <strong>der</strong> Liquidität während des Planungszeitraums<br />

treffen.<br />

• Bei komplexen Entscheidungsproblemen gestaltet sich die Handhabung <strong>der</strong> Barwertmethode<br />

sehr kompliziert, da sie versucht, alle Entscheidungsparameter in einen einzigen Kalkulationszinsfuss<br />

zu integrieren.<br />

5.2. Nutzwertanalyse 25<br />

Bei <strong>der</strong> Nutzwertanalyse handelt es sich um ein weiteres Verfahren zur Beurteilung <strong>der</strong> Vorteilhaftigkeit<br />

von Investitionsprojekten. Im Gegensatz zur eindimensionalen Kapitalwertmethode<br />

verfolgt die Nutzwertanalyse das Ziel, eine Handlungs<strong>alternative</strong> anhand mehrerer Zielkriterien<br />

zu beurteilen. Darüber hinaus sollen auch nicht bzw. schwer quantifizierbare Kriterien<br />

Berücksichtigung finden. Die Nutzwertanalyse erreicht dieses Ziel, indem sie den Handlungs<strong>alternative</strong>n<br />

bestimmte Nutzenwerte zuordnet, so dass ein Teilnutzen Ni,j je Handlungs<strong>alternative</strong><br />

i und Ziel j definiert wird.<br />

Das Verfahren läuft grundsätzlich in folgenden Schritten ab:<br />

<strong>Leasing</strong> <strong>als</strong> <strong>Finanzierungs</strong><strong>alternative</strong> <strong>der</strong> <strong>IT</strong>-<strong>Schulausstattung</strong><br />

1. Aufstellen des Zielsystems / eines Katalogs von Zielkriterien<br />

2. Gewichten <strong>der</strong> Zielkriterien j mit dem Gewichtungsfaktor Wj (wobei ∑ Wj = 1)<br />

3. Bestimmung <strong>der</strong> Teilnutzen Ni,j je<strong>der</strong> Alternative i bezüglich Ziel j<br />

4. Rechnerische Bestimmung des Nutzwertes <strong>als</strong> Funktion <strong>der</strong> gewichteten Teilnutzen<br />

5. Entscheidung über die Vorteilhaftigkeit anhand <strong>der</strong> errechneten Nutzwerte.<br />

25 Die Ausführungen sind angelehnt an: Lück, Wolfgang (Hrsg.): Lexikon <strong>der</strong> Betriebswirtschaft,<br />

Landsberg am Lech, 1990, S. 836f.


<strong>Leasing</strong> <strong>als</strong> <strong>Finanzierungs</strong><strong>alternative</strong> <strong>der</strong> <strong>IT</strong>-<strong>Schulausstattung</strong> 27<br />

Folgende positive Aspekte kennzeichnen die Nutzwertanalyse:<br />

• Leichte Verständlichkeit und schnelle Anwendbarkeit<br />

• Unter praxisorientierten Gesichtspunkten existieren kaum Alternativen zur Nutzwertanalyse<br />

• Zwang zur systematischen Auseinan<strong>der</strong>setzung mit <strong>der</strong> Bewertungsproblematik qualitativer<br />

Faktoren<br />

- Suche <strong>der</strong> unterschiedlichen Zielkriterien<br />

- Systematisierung<br />

- Gewichtung<br />

- Bewertung<br />

• Erhöhung <strong>der</strong> Transparenz komplexer Entscheidungen<br />

• Berücksichtigung subjektiver Komponenten. 26<br />

Diese Form <strong>der</strong> Bewertung qualitativer Aspekte ist jedoch mit einigen Schwierigkeiten und Problemen<br />

verbunden, z. B.:<br />

• Existenz meist einer großen Anzahl relevanter Zielkriterien<br />

• Überschneidungsfreiheit <strong>der</strong> Zielkriterien schwierig zu erreichen<br />

• Vorhandensein vielfältiger subjektiver Komponenten (durchaus sinnvoll bei Einzelent<br />

scheidungen, allerdings problematisch bei gruppenbezogenen Entscheidungspro-zessen)<br />

• Teilweise Unzulässigkeit <strong>der</strong> rechnerischen Verknüpfungen<br />

• Hohe Sensibilität bei bereits kleinen Verän<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Bewertung<br />

• Häufige Anwendung <strong>als</strong> Legitimation einer bereits beschlossenen Alternativenauswahl<br />

• Relativ leichte Manipulierbarkeit. 27<br />

26 Vgl. Gabele, Eduard / Kroll, Michael: <strong>Leasing</strong>verträge optimal gestalten: Vertragsformen, Vor- und Nachteile<br />

des <strong>Leasing</strong>, steuerliche Analyse, Wiesbaden, 1999, S. 208.<br />

27 Vgl. Gabele, Eduard / Kroll, Michael: <strong>Leasing</strong>verträge optimal gestalten: Vertragsformen, Vor- und Nachteile<br />

des <strong>Leasing</strong>, steuerliche Analyse, Wiesbaden, 1999, S. 207.


28<br />

B. <strong>Leasing</strong> in <strong>der</strong> kommunalen Praxis<br />

1. Überblick<br />

Betriebswirtschaftliches Institut <strong>der</strong> Bauindustrie – Dr. Enno Paulsen<br />

I. Ausgangslage<br />

1. Wenn aus Sicht <strong>der</strong> Bauindustrie über das Thema "<strong>Leasing</strong> in <strong>der</strong> kommunalen Praxis"<br />

gesprochen wird, geht es vornehmlich um das Immobilien-<strong>Leasing</strong>, d. h. um die Finanzierung,<br />

Errichtung und Vermietung von Gebäuden.<br />

2. Beim Immobilien-<strong>Leasing</strong> mit staatlichen Institutionen <strong>als</strong> <strong>Leasing</strong>nehmern (sog. Kommunalleasing)<br />

werden Gebäude von Privaten finanziert, gebaut und anschließend an eine Kommune<br />

(o<strong>der</strong> eine an<strong>der</strong>e Gebietskörperschaft) vermietet.<br />

3. <strong>Leasing</strong> wird in diesem Zusammenhang häufig synonym für verschiedene "Mietmodelle"<br />

verwendet.<br />

II. Baubedarf an Schulen in NRW<br />

Ansatzpunkt für das Immobilien-<strong>Leasing</strong> im kommunalen Bereich ist zumeist die sich immer<br />

weiter öffnende Schere zwischen Baubedarf einerseits und Finanzausstattung an<strong>der</strong>erseits.<br />

Gerade im Schulbau besteht in Nordrhein-Westfalen ein erheblichen kommunaler Baubedarf:<br />

• Neubaubedarf gibt es vor allem noch in Kommunen bzw. Stadtteilen mit Bevölkerungs- bzw.<br />

Schülerwachstum geben sowie <strong>als</strong> Ersatz vorhandener Altbauten. Die Schülerzahlen insgesamt<br />

werden in den nächsten Jahren rückläufig sein.<br />

• Gravieren<strong>der</strong> <strong>als</strong> <strong>der</strong> Neubaubedarf ist <strong>der</strong>zeit <strong>der</strong> Sanierungsbedarf im Gebäudebestand. Hier<br />

gilt es, ein sich zuspitzendes Problem zu lösen. Der bauliche Zustand vieler Schulen ist desolat,<br />

und die Mängellisten werden von Jahr zu Jahr länger. Selbst die Landesregierung beziffert den<br />

Mo<strong>der</strong>nisierungsbedarf in Nordrhein-Westfalen mit mindestens 5 Mrd. .<br />

Zahlreiche Kommunen sind nicht in <strong>der</strong> Lage, den Baubedarf zeitnah im Rahmen <strong>der</strong> herkömmlichen<br />

Haushaltsfinanzierung abzubauen. Daher erhoffen sie sich Unterstützung von <strong>der</strong><br />

Privatwirtschaft durch <strong>Leasing</strong> o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e Modelle <strong>der</strong> Public Private Partnership.<br />

III. Kommunen <strong>als</strong> Nutzer von Dienstleistungen<br />

<strong>Leasing</strong> <strong>als</strong> <strong>Finanzierungs</strong><strong>alternative</strong> <strong>der</strong> <strong>IT</strong>-<strong>Schulausstattung</strong><br />

Schulgebäude müssen nicht zwangsläufig im Eigentum <strong>der</strong> Kommunen stehen: Staatlich-kommunale<br />

Aufgabe ist es lediglich, für eine Bereitstellung von Schulraum zu sorgen, <strong>der</strong> den<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen an einen mo<strong>der</strong>nen Schulbetrieb entspricht. Dazu können auch von privaten<br />

Investoren errichtete, zeitgemäße Schulgebäude angemietet werden.<br />

Wo immer es Sinn macht, sollte <strong>der</strong> Staat nicht mehr <strong>als</strong> Investor, son<strong>der</strong>n <strong>als</strong> Nutzer von Dienstleistungen<br />

auftreten.


<strong>Leasing</strong> <strong>als</strong> <strong>Finanzierungs</strong><strong>alternative</strong> <strong>der</strong> <strong>IT</strong>-<strong>Schulausstattung</strong> 29<br />

Die bestehenden haushalts-, wettbewerbs- und vergaberechtlichen Bestimmungen lassen private<br />

Finanzierungen grundsätzlich zu. <strong>Leasing</strong> o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e Formen <strong>der</strong> privatwirtschaftlichen Realisierung<br />

kommunaler Bauten sollten dann zum Einsatz kommen, wenn sie nachweislich günstiger<br />

sind <strong>als</strong> <strong>der</strong> kommunale Eigenbau. Dazu ist ein Wirtschaftlichkeitsvergleich durchzuführen.<br />

Ungeklärt ist bislang die Frage, was alles verbindlich in den Wirtschaftlichkeitsvergleich einbezogen<br />

werden muss. Allein ein Vergleich <strong>der</strong> <strong>Finanzierungs</strong>konditionen ist nicht ausreichend, da<br />

dann verkürzte Planungs- und Bauzeiten, Effizienzgewinne durch Risikotransfer o<strong>der</strong> auch<br />

Lebenszyklusbetrachtungen nicht berücksichtigt werden.<br />

IV. Privatwirtschaftliche Modelle<br />

Neubauvorhaben von Schulen können privatwirtschaftlich in den Modellvarianten<br />

• <strong>Leasing</strong>,<br />

• Mietkauf,<br />

• Miete,<br />

• Betreibermodelle (schließen umfassend das private Management von Schulgebäuden ein)<br />

realisiert werden. Die Betreibermodelle können dabei sowohl mit <strong>Leasing</strong>, Mietkauf <strong>als</strong> Miete<br />

kombiniert werden. Dieses umfassende Modell kann aus Sicht <strong>der</strong> Bauindustrie beson<strong>der</strong>s gute<br />

Voraussetzungen für Effizienzsteigerungen bieten.<br />

Die Beteiligung Privater an <strong>der</strong> Sanierung von Schulgebäuden ist ohne Eigentumsübertragung<br />

finanz- und steuerrechtlich bisher nicht ohne weiteres möglich, so dass hierfür<br />

• "Sale-and-lease-back"-Modelle sowie<br />

• Nutzungsüberlassungsmodelle<br />

in Frage kommen. Dabei werden einzelne o<strong>der</strong> mehrere Schulen o<strong>der</strong> sogar <strong>der</strong> gesamte Schulgebäudebestand<br />

an Private übertragen, die die Gebäude sanieren und anschließend an die Kommune<br />

zurückvermieten.<br />

"Sale-and-lease-back"-Geschäfte sind den Kommunen in NRW allerdings nicht gestattet, weshalb<br />

an Alternativen in Form von Nutzungsüberlassungsmodellen gearbeitet wird, bei denen<br />

die Kommunen zumindest juristisch Eigentümer bleiben und nur das wirtschaftliche Eigentum<br />

an Private übertragen. Vereinzelt werden auch schon sog. "US-Cross-Bor<strong>der</strong>-Lease"-Transaktionen<br />

für Schulgebäude angedacht.<br />

V. Erfahrungen mit dem <strong>Leasing</strong> von Schulgebäuden<br />

Erfahrungen mit <strong>Leasing</strong> sind uns im Schulbau in Nordrhein-Westfalen nicht bekannt. Allerdings<br />

ist im Schulneubau auch erst mit <strong>der</strong> Umstellung <strong>der</strong> Schulbaufinanzierung seit Anfang<br />

2002 das Potenzial für entsprechende Modelle vorhanden, während bei <strong>der</strong> Schulsanierung das<br />

Verbot von Sale-and-lease-back-Modellen die private Finanzierung bislang unterbunden hat.<br />

Realisierte <strong>Leasing</strong>projekte von Schulgebäuden in Deutschland gibt es vornehmlich in den neuen<br />

Bundeslän<strong>der</strong>n; in den alten Bundeslän<strong>der</strong>n nur vereinzelt (insbeson<strong>der</strong>e in Nie<strong>der</strong>sachsen).


30<br />

Zur breiten Umsetzung fehlt es in den Kommunen vielfach an den Kenntnissen bei <strong>der</strong> Umsetzung<br />

solcher Modelle (Vergaberecht, Wirtschaftlichkeitsvergleich, Vertragsgestaltung).<br />

Aber auch außerhalb des Schulbaus ist <strong>der</strong> Einsatz von <strong>Leasing</strong> bei kommunalen Bauten in<br />

NRW bislang nur selten zu finden. Eine systematische Einbeziehung <strong>alternative</strong>r <strong>Finanzierungs</strong>konzepte<br />

in Investitionsentscheidungen ist bislang nicht zu beobachten. Seitens des Finanzministeriums<br />

NRW gibt es aber Bestrebungen, privatwirtschaftliche Modelle zur Realisierung<br />

öffentlicher Bauten durch Einsetzung einer Task Force sowie <strong>der</strong> Durchführung von Pilotprojekten<br />

voranzubringen.<br />

Das BWI-Bau unterstützt die an <strong>der</strong> Thematik interessierten Bauunternehmen und auch Kommunen<br />

bei Fragen zu Möglichkeiten und Konzepten einer privatwirtschaftlichen Realisierung<br />

von Schulbauten und steht für Beratungsgespräche zur Verfügung.<br />

Dr. Enno Paulsen<br />

Betriebswirtschaftliches Institut <strong>der</strong> Bauindustrie<br />

E-Mail: E.Paulsen@Bwi-Bau.de<br />

2. Erfahrungsberichte<br />

<strong>Leasing</strong> <strong>als</strong> <strong>Finanzierungs</strong><strong>alternative</strong> <strong>der</strong> <strong>IT</strong>-<strong>Schulausstattung</strong><br />

2.1. <strong>IT</strong>-<strong>Leasing</strong> in <strong>der</strong> Schule – Stadt Düsseldorf – Rainer Groß, Wolfgang Loser<br />

In Düsseldorf sollen bis zu 400 Schüler zweier städtischer Berufskollegs ein aktuelles Notebook<br />

in einem <strong>Finanzierungs</strong>plan vergünstigt erwerben können. Diese Laptops sollen an den Schulen<br />

Heinrich-Hertz- und Walter-Eucken-Berufskolleg eingesetzt werden. Zur Vernetzung in den<br />

Unterrichtsräumen soll auf Funknetze (Wireless-LAN) zurück gegriffen werden, da hierdurch<br />

die aufwändige Verkabelung vieler Schulräume entfallen kann und die Plazierung <strong>der</strong> Computertische<br />

nicht nach den Gesichtspunkten <strong>der</strong> Kabelverlegung erfolgen muss.<br />

Durch den Einsatz <strong>der</strong> Laptops wird eine Nutzung <strong>der</strong> Neuen Medien in allen Unterrichtsräumen<br />

und in allen Unterrichtsfächern angestrebt. Sobald sich die LehrerInnen auf die neue Situation<br />

eingestellt haben, wird sich eine an<strong>der</strong>e Art des Lernens ergeben können.<br />

In diesem Projekt sollen auch Erfahrungen gesammelt werden, ob durch den Laptop-Einsatz<br />

das Administrationsproblem in den Schulen geringer wird.<br />

Der Schulträger för<strong>der</strong>t diesen Ansatz im Projekt mit einem einmaligen Zuschuss von ca. 450<br />

EUR pro Vertrag. Die vertraglichen Rahmenbedingungen wurden von städtischen Mitarbeitern<br />

verhandelt und festgeschrieben.<br />

Bei <strong>der</strong> Entscheidung, einen erheblichen Eigenanteil zur Finanzierung <strong>der</strong> Laptops durch die<br />

Schüler (Auszubildende) erbringen zu lassen, musste <strong>der</strong>en wirtschaftliche Situation berücksichtigt<br />

werden. Als Obergrenze ergab sich aus Befragungen ca. 50 EUR.<br />

Bei <strong>der</strong> Abwägung zwischen Teilzahlungs- und <strong>Leasing</strong>modell fiel die Entscheidung auf letzteres,<br />

da auch steuerliche Vorteile erkannt wurden.


<strong>Leasing</strong> <strong>als</strong> <strong>Finanzierungs</strong><strong>alternative</strong> <strong>der</strong> <strong>IT</strong>-<strong>Schulausstattung</strong> 31<br />

Im Projekt ist es für die Schulverwaltung <strong>der</strong> Stadt Düsseldorf schwierig gewesen, geeignete<br />

Vertragspartner zu finden, die bereit waren, viele Einzelverträge abzuschließen und die gesamte<br />

Assetverwaltung zu übernehmen. Viele – auch namhafte Unternehmen – waren nicht bereit, den<br />

Versuch zu wagen, da zahlreiche Unabwägbarkeiten enthalten sind. Zusätzlich schwierig gestaltete<br />

es sich, die Garantieverlängerung sowie die Bereitstellung eines gleichwertigen Ersatzgerätes<br />

im Reparaturfall zu verhandeln.<br />

Rainer Groß<br />

Projektleiter eSchool<br />

Stadt Düsseldorf<br />

E-Mail: rainer.gross@stadt.duesseldorf.de<br />

Wolfgang Loser<br />

Amt für Informationstechnik und Organisationsentwicklung<br />

Stadt Düsseldorf<br />

E-Mail: wolfgang.loser@stadt.duesseldorf.de<br />

2.2. <strong>IT</strong>-<strong>Leasing</strong> in <strong>der</strong> Schule – Kreis Olpe – Klaus Harthof<br />

Das Anfang <strong>der</strong> neunziger Jahre auf den Markt gekommene Betriebssystem Windows stellte die<br />

Beruflichen Schulen des Kreises Olpe vor ein großes Problem: Die vorhandenen rd. 200 Personalcomputer<br />

waren von ihrer Kapazität nicht geeignet, mit dem neuen Betriebssystem zu arbeiten.<br />

In Anbetracht <strong>der</strong> Situation des Vermögenshaushaltes war nicht daran zu denken, alle vorhandenen<br />

Computer auf einen Schlag auszutauschen. Bei einem damaligen Systempreis (Rechner,<br />

Bildschirm und Drucker) von rd. 6000 DM wären 1,2 Mio. DM erfor<strong>der</strong>lich gewesen, allein<br />

den alten Bestand auszutauschen, ohne dass Erweiterungsanschaffungen möglich gewesen<br />

wären. Insbeson<strong>der</strong>e die Bereitstellung von Mitteln im Vermögenshaushalt durch die Inanspruchnahme<br />

von langfristigen Kommunaldarlehen im Vergleich zur recht kurzen Nutzungsdauer<br />

<strong>der</strong> PC’s war Anlass, über an<strong>der</strong>e <strong>Finanzierungs</strong>arten nachzudenken. Dies auch vor dem<br />

Hintergrund, die in den jährlichen Haushaltsdebatten schwierigen Mittelbereitstellungen durch<br />

den Kreistag zu vermeiden und durch eine langfristige, kontinuierliche und verlässliche Finanzund<br />

Beschaffungsplanung zu ersetzen.<br />

Die gem. den haushaltsrechtlichen Vorschriften zu beachtende Wirtschaftlichkeit <strong>der</strong> öffentlichen<br />

Beschaffungen erfor<strong>der</strong>te zunächst einen Vergleich <strong>der</strong> verschiedenen <strong>Finanzierungs</strong>arten,<br />

die aufgrund <strong>der</strong> günstigen Voraussetzungen zugunsten des <strong>Leasing</strong>verfahrens ausgingen.<br />

(siehe Anlage 1)<br />

Die rechtlichen, finanziellen und tatsächlichen Rahmenbedingungen für eine zukünftige <strong>IT</strong>-Ausstattung<br />

<strong>der</strong> Beruflichen Schulen des Kreises Olpe wurden daraufhin den zuständigen Ausschüssen<br />

und dem Kreistag dargelegt, <strong>der</strong> dann erstm<strong>als</strong> im Rahmen des Haushaltsplanes 1996<br />

200.000 DM für die Hard- und Softwarebeschaffung im Rahmen des Budgets <strong>der</strong> Beruflichen<br />

Schulen zur Verfügung stellte.


32<br />

<strong>Leasing</strong> <strong>als</strong> <strong>Finanzierungs</strong><strong>alternative</strong> <strong>der</strong> <strong>IT</strong>-<strong>Schulausstattung</strong><br />

Dieses System – Bereitstellung <strong>der</strong> <strong>Leasing</strong>raten im Verwaltungshaushalt und die Einbindung in<br />

das Budget <strong>der</strong> Schule, hat sich in den Jahren bis jetzt bewährt. Während in den ersten Jahren<br />

wegen des Erneuerungsstaues die <strong>Leasing</strong>mittel aus dem allgemeinen Budget verstärkt werden<br />

mussten, war es in den letzten Jahren durchaus möglich, mit den veranschlagten Mitteln alle<br />

vorgesehen Maßnahmen zu finanzieren. Die langjährige Verlässlichkeit lässt zu, dass die Schule<br />

dem Bedarf entsprechend die Anschaffung und Ersatzbeschaffung steuert, ohne dass es jährlich<br />

wie<strong>der</strong>kehrend zu den bekannten Haushaltsdiskussionen über die Bereitstellung von Mitteln<br />

(im Vermögenshaushalt) kommt. Wie sich dieses Verfahren in den letzten Jahren entwickelt hat,<br />

kann den Anlagen 2 und 3 entnommen werden.<br />

Hieraus ist zu entnehmen, dass in den ersten Jahren eine Verstärkung des <strong>Leasing</strong>ansatzes<br />

erfolgte, während nach einer gewissen Einführungszeit sich die Beschaffung und Finanzierung<br />

auf ein geplantes Level eingespielt hat.<br />

Vorteile ergeben sich auch aus <strong>der</strong> Möglichkeit, im Rahmen <strong>der</strong> vorhandenen Mittel den Beginn<br />

<strong>der</strong> Beschaffung bzw. des <strong>Leasing</strong>s im Jahresablauf zu beeinflussen. Wenn dem <strong>Leasing</strong>plan zu<br />

entnehmen ist, dass im Laufe des Jahres ein Vertrag endet, kann unter Berücksichtigung <strong>der</strong> verplanten<br />

Mittel <strong>der</strong> Folgejahre schon im laufenden Jahr mit neuen Beschaffungen begonnen werden.<br />

Die <strong>Leasing</strong>zeit läuft in <strong>der</strong> Regel über 48 Monate. Bei einer zusätzlichen Monatsrate gehen die<br />

Beschaffungen in das Eigentum des Schulträgers über. Die Auswahl <strong>der</strong> <strong>Leasing</strong>firma erfolgt<br />

nach den günstigsten Bedingungen. Hierbei hat sich herausgestellt, dass die Unterschiede nicht<br />

sehr groß sind. Deshalb sind in <strong>der</strong> Regel die weiteren Bedingungen - insbeson<strong>der</strong>e unbürokratisches<br />

Verfahren- für die Auswahl des <strong>Leasing</strong>gebers von entscheiden<strong>der</strong> Bedeutung.<br />

Anlage 1<br />

Kreis Olpe<br />

Schul-/Schulverwaltungsamt<br />

<strong>Finanzierungs</strong>vergleich Kommunaldarlehen zu <strong>Leasing</strong><br />

Kommunalkredit<br />

Anfangskapital 1.000,00<br />

Zinssatz 5,01%<br />

Laufzeit in Jahren 5<br />

Jahr Anfangskapital Zinsen<br />

1 1.000,00 50,10<br />

2 1.000,00 50,10<br />

3 1.000,00 50,10<br />

4 1.000,00 50,10<br />

Summe 200,40<br />

1.200,40<br />

<strong>Leasing</strong>kosten 4 Jahre<br />

Anschaffungspreis 1.000,00<br />

<strong>Leasing</strong>faktor 2,347%<br />

Laufzeit in Jahren 4<br />

Jahr <strong>Leasing</strong>kosten<br />

1 281,64<br />

2 281,64<br />

3 281,64<br />

4 281,64<br />

zzgl. 1 Monatsrate 23,47<br />

Summe 1.150,03<br />

1.150,03<br />

<strong>Leasing</strong>kosten 3 Jahre<br />

Anschaffungspreis 1.000,00<br />

<strong>Leasing</strong>faktor 3,051%<br />

Laufzeit in Jahren 3<br />

Jahr <strong>Leasing</strong>kosten<br />

1 366,12<br />

2 366,12<br />

3 366,12<br />

zzgl. 1 Monatsrate 30,51<br />

Summe 1.128,87<br />

1.128,87


<strong>Leasing</strong> <strong>als</strong> <strong>Finanzierungs</strong><strong>alternative</strong> <strong>der</strong> <strong>IT</strong>-<strong>Schulausstattung</strong> 33<br />

Anlage 2<br />

Anschaffung von Personalcomputern im Rahmen von <strong>Leasing</strong>verträgen<br />

PC-Fachräume<br />

Standort Raum Anzahl Drucker Gesamtpreis <strong>Leasing</strong>- Laufzeit <strong>Leasing</strong>- Euro 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010<br />

PC Euro vertrag ab (Jahre) rate % monatl. Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro<br />

Olpe A 3.06 30 1 57.576,95 01.12.2000 4 2,362 1.359,97 17.679,58 16.319,61 16.319,61 16.319,61 0,00 0,00 17280,00 17280,00 17280,00 17280,00<br />

Olpe A 4.02 22 1 42223,10 01.12.2000 4 2,362 997,31 12.965,03 11.967,72 11.967,72 11.967,72 0,00 12672,00 12672,00 12672,00 12672,00 0,00<br />

Olpe A 3.07 30 1 105.652,21 01.11.1998 4 2,289 2.418,38 29.020,55 24.183,79 0,00 0,00 0,00 17280,00 17280,00 17280,00 17280,00 0,00<br />

Olpe A 4.01 17 9 34.000,00 01.07.2002 4 2,333 793,22 0,00 4.759,32 9.518,64 9.518,64 9518,64 5552,54 0,00 9792,00 9792,00 9792,00<br />

Olpe B 4.01 17 1 32.424,08 01.08.1998 4 2,329 755,16 9.061,88 6.041,25 0,00 9792,00 9792,00 9792,00 9792,00 0,00 9792,00 9792,00<br />

Olpe A 5.02 18 2 0,00 UMTS 2001 4 2,333 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10368,00 10368,00 10368,00 10368,00<br />

Lennestadt L 1.17 17 19.895,49 01.06.1999 4 2,2968 456,96 5.483,52 5.483,52 1.827,84 0,00 9792,00 9792,00 9792,00 9792,00 0,00 9792,00<br />

Lennestadt L 4.06 21 12 58.465,77 01.07.1997 4 2,317 1.659,35 9.956,10 0,00 12096,00 12096,00 12096,00 12096,00 0,00 12096,00 12096,00 12096,00<br />

Lennestadt L 4.05 14 2 0,00 UMTS 2001 4 2,333 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8064,00 8064,00 8064,00 8064,00<br />

Attendorn N 1.21 9 2 52.625,25 01.07.1998 4 2,32407 1.223,05 14.676,57 7.338,29 0,00 5184,00 5184,00 5184,00 5184,00 0,00 5184,00 5184,00<br />

Attendorn N 1.22 9 1 52.625,25 02.07.1998 4 2,32407 1.223,05 14.676,57 7.338,29 0,00 0,00 5184,00 5184,00 5184,00 5184,00 0,00 5184,00<br />

Attendorn N 1.20 9 2 0,00 enitiative 2000 4 2,333 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5184,00 5184,00 5184,00 5184,00<br />

Attendorn Labore 4 4 10.656,07 01.10.2000 4 2,38167 253,79 3.045,51 3.045,51 3.045,51 2.284,13 0,00 0,00 siehe Einzeplatz-PC 0,00 0,00 Attendorn0,00<br />

0,00<br />

Projekt, Siemens 50 25 115.000,00 01.01.2002 4 2,333 2.682,95 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

OE, AT, LE Büros 7 1 14.000,00 01.10.2002 4 2,333 326,62 0,00 1008,00 4032,00 4032,00 4032,00 3360,00 0,00 1008,00 4032,00 4032,00<br />

Büro Olpe 4 0 16.330,95 01.03.1999 4 2,297 375,12 4.501,46 4.501,46 750,24 0,00 2304,00 2304,00 2304,00 2304,00 0,00 2304,00<br />

Büros 5 0 5.326,03 01.05.2000 4 2,367 126,07 1.512,81 1.512,81 1.512,81 504,27 0,00 2880,00 2880,00 2880,00 2880,00 0,00<br />

OE, AT, LE Büros 5 6 24.064,28 01.04.2001 4 2,333 561,42 5.052,78 6.737,04 6.737,04 6.737,04 1684,258957 0,00 2880,00 2880,00 2880,00 2880,00


34<br />

Anlage 2<br />

Anschaffung von Personalcomputern im Rahmen von <strong>Leasing</strong>verträgen<br />

Einzelplatz-PC<br />

Standort Raum Anzahl Drucker Gesamtpreis <strong>Leasing</strong>- Laufzeit <strong>Leasing</strong>- Euro 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010<br />

PC Euro vertrag ab (Jahre) rate % monatl. Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro<br />

Olpe A 1.08 1 1 2000 01.01.1997 4 2,333 46,66 0,00 0,00 576,00 576,00 576,00 576,00 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

Olpe A 5.02A 1 1 2000 01.01.1997 4 2,333 46,66 0,00 0,00 576,00 576,00 576,00 576,00 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

Olpe A 4.04 1 2000 01.01.1998 4 2,333 46,66 0,00 0,00 0,00 576,00 576,00 576,00 576,00 0,00 0,00 0,00<br />

Olpe A 4.04 1 2000 01.01.2000 4 2,333 46,66 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 576,00 576,00 576,00 576,00 0,00<br />

<strong>Leasing</strong> <strong>als</strong> <strong>Finanzierungs</strong><strong>alternative</strong> <strong>der</strong> <strong>IT</strong>-<strong>Schulausstattung</strong><br />

Olpe A 2.06 1 2000 01.01.1997 4 2,333 46,66 0,00 0,00 576,00 576,00 576,00 576,00 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

Olpe A 1.07 1 1 2000 01.01.1997 4 2,333 46,66 0,00 0,00 576,00 576,00 576,00 576,00 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

Lennestadt L 0.17 3 6000 01.01.1992 4 2,333 139,98 0,00 0,00 1728,00 1728,00 1728,00 1728,00 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

Lennestadt L 1.01 1 2000 01.01.1998 4 2,333 46,66 0,00 0,00 0,00 576,00 576,00 576,00 576,00 0,00 0,00 0,00<br />

Lennestadt L 1.02 1 2000 01.01.1996 4 2,333 46,66 0,00 0,00 576,00 576,00 576,00 576,00 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

Lennestadt L 1.03 1 2000 01.01.2000 4 2,333 46,66 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 576,00 576,00 576,00 576,00 0,00<br />

Lennestadt L 1.04 1 2000 01.01.1998 4 2,333 46,66 0,00 0,00 0,00 576,00 576,00 576,00 576,00 0,00 0,00 0,00<br />

Lennestadt L 1.19 1 2000 01.01.1992 4 2,333 46,66 0,00 0,00 576,00 576,00 576,00 576,00 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

Lennestadt L 3.15 1 2000 01.01.1996 4 2,333 46,66 0,00 0,00 0,00 576,00 576,00 576,00 576,00 0,00 0,00 0,00<br />

Lennestadt L 4.07 1 2000 01.01.1992 4 2,333 46,66 0,00 0,00 576,00 576,00 576,00 576,00 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

Attendorn H 0.08 1 2000 01.10.2000 4 2,333 46,66 0,00 siehe 0,00 <strong>Leasing</strong> Labore Attendorn<br />

0,00 0,00 576,00 576,00 576,00<br />

Attendorn N 1.23 1 2000 01.01.1990 4 2,333 46,66 0,00 0,00 576,00 576,00 576,00 576,00 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

Attendorn N 1.24 4 2 8000 01.01.1990 4 2,333 186,64 0,00 0,00 2304,00 2304,00 2304,00 2304,00 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

Attendorn H 3.11 A 1 1 2000 02.07.1998 4 2,333 46,66 0,00 siehe <strong>Leasing</strong> 0,00 N 1.22 Attendorn<br />

0,00 0,00 576,00 576,00 576,00 576,00<br />

Attendorn N 4.21 1 2000 01.01.1995 4 2,333 46,66 0,00 0,00 576,00 576,00 576,00 576,00 0,00 0,00 0,00 0,00


<strong>Leasing</strong> <strong>als</strong> <strong>Finanzierungs</strong><strong>alternative</strong> <strong>der</strong> <strong>IT</strong>-<strong>Schulausstattung</strong> 35<br />

Anlage 2<br />

Anschaffung von Personalcomputern im Rahmen von <strong>Leasing</strong>verträgen<br />

Einzelplatz-PC<br />

Standort Raum Anzahl Drucker Gesamtpreis <strong>Leasing</strong>- Laufzeit <strong>Leasing</strong>- Euro 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010<br />

PC Euro vertrag ab (Jahre) rate % monatl. Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro<br />

Attendorn N 4.22 4 8000 01.01.1990 4 2,333 186,64 0,00 0,00 2304,00 2304,00 2304,00 2304,00 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

Attendorn N 4.24 1 2000 01.10.2000 4 2,333 46,66 0,00 siehe 0,00 <strong>Leasing</strong> Labore Attendorn<br />

0,00 576,00 576,00 576,00 576,00<br />

Attendorn N 4.24 1 2000 01.01.1995 4 2,333 46,66 0,00 0,00 576,00 576,00 576,00 576,00 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

Attendorn H 2.15 1 1 2000 01.10.2000 4 2,333 46,66 0,00 siehe 0,00 <strong>Leasing</strong> Labore Attendorn<br />

0,00 576,00 576,00 576,00 576,00<br />

Attendorn H 2.17 1 2000 01.01.1990 4 2,333 46,66 0,00 0,00 576,00 576,00 576,00 576,00 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

Attendorn N 3.11 1 1 2000 01.07.1998 4 2,333 46,66 0,00 siehe <strong>Leasing</strong> 0,00 N 1.21 Attendorn 576,00 576,00 576,00 576,00 0,00 0,00<br />

Attendorn H 3.03 6 2 12000 01.01.1990 4 2,333 279,96 0,00 0,00 3456,00 3456,00 3456,00 3456,00 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

Attendorn N 3.22 1 1 2000 01.07.1998 4 2,333 46,66 0,00 siehe <strong>Leasing</strong> 0,00 N 1.21 Attendorn 576,00 576,00 576,00 576,00 0,00 0,00<br />

Attendorn H 1.17 1 1 2000 01.10.2000 4 2,333 46,66 0,00 siehe 0,00 <strong>Leasing</strong> Labore Attendorn<br />

0,00 576,00 576,00 576,00 576,00<br />

Attendorn H 1.17 1 2000 02.07.1998 4 2,333 46,66 0,00 siehe <strong>Leasing</strong> 0,00 N 1.22 Attendorn 576,00 576,00 576,00 576,00 0,00 0,00<br />

Attendorn W 2.08A 1 2000 01.01.1995 4 2,333 46,66 0,00 0,00 576,00 576,00 576,00 576,00 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

Attendorn N 1.21A 3 6000 01.01.1992 4 2,333 139,98 0,00 0,00 1728,00 1728,00 1728,00 1728,00 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

Attendorn H 1.05 3 6000 01.01.1998 4 2,333 139,98 0,00 0,00 0,00 0,00 1728,00 1728,00 1728,00 1728,00 0,00 0,00<br />

Vorraum<br />

Attendorn N 1.20<br />

1 2000 enitiative 2000 4 2,333 46,66 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 576,00 576,00 576,00 576,00 0,00<br />

4 2,333 0,00<br />

4 2,333 0,00<br />

4 2,333 0,00


Zentrale Medien FSP<br />

36<br />

<strong>Leasing</strong> <strong>als</strong> <strong>Finanzierungs</strong><strong>alternative</strong> <strong>der</strong> <strong>IT</strong>-<strong>Schulausstattung</strong><br />

Standort Raum AnzahlDrucker Gesamt- <strong>Leasing</strong>- Laufzeit<strong>Leasing</strong>- Euro 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010<br />

PC preis Euro vertr. ab (Jahre) rate % monatl. Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro<br />

Olpe<br />

Mediothek<br />

Mobile<br />

4 1 8000,00 01.10.2003 4 2,333 186,64 0,00 0,00 559,92 2239,68 2239,68 2239,68 1866,40 0,00 0,00 0,00<br />

Olpe PC 2 12 4000,00 01.10.2003 4 2,333 93,32 0,00 0,00 279,96 1119,84 1119,84 1119,84 933,20 0,00 0,00 0,00<br />

0,00<br />

Olpe<br />

Frontl.<br />

LCD<br />

Frontl.<br />

1 8000,00 01.10.2002 4 2,333 186,64 0,00 559,92 2239,68 2239,68 2239,68 1866,40 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

Attendorn LCD<br />

Frontl.<br />

1 8000,00 01.10.2002 4 2,333 186,64 0,00 559,92 2239,68 2239,68 2239,68 1866,40 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

Lennestadt LCD<br />

1 8000,00 01.10.2002 4 2,333 186,64 0,00 559,92 2239,68 2239,68 2239,68 1866,40 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

4 2,333 0,00<br />

4 2,333 0,00<br />

4 2,333 0,00<br />

Summe Summe 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010<br />

Anzahl PC Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro<br />

337 Summe: 127.632,35 101.916,35 93.798,32 109.249,96 93.857,46 120.975,26 121.455,60 124.848,00 122.112,00 104.832,00<br />

HH-Ansatz: 103.000,00 103.000,00 103.000,00 103.000,00 103.000,00 103.000,00 103.000,00 103.000,00 103.000,00 103.000,00<br />

Rest aus 2000: 27.609,76<br />

Summe: 130.609,76<br />

Klaus Harthof<br />

Kreis Olpe<br />

E-Mail: k_harthof@kreis-olpe.de<br />

2.3. <strong>IT</strong>-<strong>Leasing</strong> in <strong>der</strong> Verwaltung – Kommunale Datenverarbeitungszentrale (kdvz)<br />

Rhein-Erft-Rur, Frechen – Ralf Buschhaus<br />

Die Landkreise Erftkreis, Düren, Euskirchen, sowie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden<br />

bilden einen Zweckverband mit zur Zeit 37 Mitglie<strong>der</strong>n. Das Einzugsgebiet umfasst ca.<br />

870.000 Einwohner. Die Mietgliedsverwaltungen unterhalten ca. 4.500 PC-Arbeitsplätze. Der<br />

Zweckverband ist Träger <strong>der</strong> Kommunalen Datenverarbeitungszentrale Rhein-Erft-Rur (kdvz)<br />

mit Sitz in Frechen. Die kdvz versteht sich <strong>als</strong> Dienstleister für seine Verbandsmitglie<strong>der</strong> in allen<br />

Belangen technikunterstützter Informationsverarbeitung. Zur Wahrnehmung seiner Aufgaben<br />

beschafft sich <strong>der</strong> Zweckverband die geeignete Infrastruktur und hält das notwendige Personal<br />

und die sächlichen Verwaltungsmittel vor.<br />

Die kdvz Rhein-Erft-Rur mietet seit mehreren Jahren zum großen Teil EDV-Gerätschaften und<br />

hat zu diesem Zweck mit einer <strong>Leasing</strong>gesellschaft einen Rahmenvertrag abgeschlossen. Von<br />

diesem Rahmenvertrag können die Verbandsmitglie<strong>der</strong> partizipieren und ihre EDV-Ausstattung<br />

über die kdvz anmieten. Diese Möglichkeit wird von ca. 20 Verbandsmitglie<strong>der</strong>n zur Zeit<br />

genutzt. Die Entscheidung zugunsten <strong>der</strong> Miete statt dem Kauf beruhen seitens <strong>der</strong> kdvz auf folgenden<br />

Überlegungen, die hier kurz skizziert werden.<br />

Aus den Erfahrungen <strong>der</strong> letzten Jahre lässt sich festhalten, dass die EDV-Ausstattung für ein<br />

Rechenzentrum nach drei Jahren auszuwechseln ist, da ansonsten ein nicht unerheblicher Aufwand<br />

in die Aufrüstung <strong>der</strong> Hardware gesteckt werden muss. Die heterogene Softwareland-


<strong>Leasing</strong> <strong>als</strong> <strong>Finanzierungs</strong><strong>alternative</strong> <strong>der</strong> <strong>IT</strong>-<strong>Schulausstattung</strong> 37<br />

schaft in den einzelnen Mitgliedsverwaltungen und <strong>der</strong> damit bedingten Hardwareausstattung<br />

zwingt die kdvz sich den Kundenanfor<strong>der</strong>ungen zu stellen und mit aktueller Hardware auszustatten,<br />

damit Tests, Administration, Support auch bei den Mitgliedsverwaltungen gewährleistet<br />

werden können, die auf dem neusten Stand sind. Der regelmäßige Wechsel führt zu einer<br />

relativ homogenen EDV-Ausstattung <strong>der</strong> Arbeitsplätze innerhalb des Rechenzentrums und zum<br />

Einsatz neuester Technologien.<br />

Es ist zu unterstellen, dass sich die Arbeitsplatzzufriedenheit aufgrund <strong>der</strong> guten EDV-Ausstattung<br />

erhöht und gesetzliche Anfor<strong>der</strong>ungen, z.B. hinsichtlich des Arbeitsschutzes (Bildschirmarbeitsplatzverordnung)<br />

ohne Probleme erfüllt werden. Ein weiterer Vorteil liegt in <strong>der</strong> Planungssicherheit.<br />

Es ist erkennbar, wann die Geräte ausgewechselt und welche personellen Ressourcen<br />

benötigt werden. Es entstehen keine Verkaufs- o<strong>der</strong> Entsorgungsaufwendungen. Durch Festlegung<br />

des Mietfaktors sind die Kosten für den Mieter berechenbar. Der Vermieter zieht sein<br />

Geschäft aus dem Verkauf <strong>der</strong> zurückgegebenen EDV-Geräte und trägt, wie vereinbart, das<br />

gesamte Restwertrisiko.<br />

Der Haushalt lässt sich gleichmäßiger abbilden, es entstehen keine Investitionsspitzen. Des Weiteren<br />

entstehen keine direkten <strong>Finanzierungs</strong>kosten. Bei einer Laufzeit von 36 Monaten liegen<br />

die Mietzahlungen für Markengeräte bei knapp unter 100% des Kaufpreises. Von einem<br />

wesentlichen Aspekt des <strong>Leasing</strong>s, dem steuerlichen Vorteil, profitiert die kdvz nicht, da sie wie<br />

ein privater Endkunde agiert. Ein weiterer Punkt, <strong>der</strong> beachtet werden muss, ist die Sach- und<br />

Preisgefahr, die auf den Mieter übergehen. Bei einer Substanzbeeinträchtigung o<strong>der</strong> Untergang<br />

des Mietobjektes hat <strong>der</strong> Mieter für eine Reparatur o<strong>der</strong> für einen gleichwertigen Ersatz zu sorgen.<br />

Die Miete ist weiterhin zu zahlen, auch wenn <strong>der</strong> Mietgegenstand nicht genutzt werden<br />

kann z. B. aufgrund eines Defektes o<strong>der</strong> durch Diebstahl. Das Risiko lässt sich durch eine Verlängerung<br />

<strong>der</strong> Gewährleistung, angepasst an die Mietlaufzeit beim Kauf <strong>der</strong> Hardware sowie<br />

den Abschluss einer „Elektronik-Versicherung“ minimieren.<br />

Die kdvz hat mit unterschiedlichen <strong>Leasing</strong>gesellschaften zusammengearbeitet und durchweg<br />

positive Erfahrungen gesammelt. Notwendig ist allerdings hierfür ein gut abgestimmtes Regelwerk<br />

in Form eines Vertrages sowie ein fein abgestimmtes Ablaufproze<strong>der</strong>e. An dem folgenden,<br />

vereinfachten Ablaufplan wird deutlich, dass in <strong>der</strong> Regel mindestens drei Partner beteiligt sind.<br />

• Beginn <strong>der</strong> Mietlaufzeit<br />

Ab dem 1. des auf den Übernahmetag folgenden Monates (Mietratenfälligkeit)<br />

• Festlegung <strong>der</strong> Mietlaufzeit z. B. 36 o<strong>der</strong> 48 Monate<br />

• Festlegung <strong>der</strong> Kündigungszeiten z. B. 3 Monate vor Ablauf <strong>der</strong> Mietzeit<br />

• Ende Mietzeit<br />

o Mögliche Verlängerung mit einem Optionsfaktor<br />

o Herstellung <strong>der</strong> Mietobjekte in ursprünglichen Zustand, Ausnahme Verbesserungen<br />

• Abbau und Rückgabe an den Vermieter<br />

Die Rückgabe <strong>der</strong> Mietobjekte o<strong>der</strong> eine Verlängerung <strong>der</strong> Mietlaufzeit hat sich bisher <strong>als</strong><br />

unproblematisch dargestellt. Für die kdvz lässt sich festhalten, dass sich die Miete von EDV-<br />

Equipment zu den gegenwärtigen Bedingungen <strong>als</strong> geeignet und nützlich erweist.<br />

Ralf Buschhaus<br />

Kommunale Datenverarbeitungszentrale Rhein-Erft-Rur, Frechen<br />

E-Mail: rbuschhaus@kdvz-frechen.de


38<br />

C. <strong>Leasing</strong>modelle verschiedener <strong>Leasing</strong>unternehmen<br />

Dr. Manfred Klinkert<br />

Hannover HL <strong>Leasing</strong> GmbH & Co.KG<br />

Manfred.Klinkert@hannover-leasing.de<br />

Horst Dernai<br />

Siemens Finance & <strong>Leasing</strong> GmbH & Co.KG<br />

horst.<strong>der</strong>nai@sfl.siemens.de<br />

Dr. Joachim Kautz<br />

CHG Meridian<br />

Joachim.kautz@chg-meridian.de<br />

Wolfgang Felbinger<br />

West EK<br />

wolfgang_felbinger@WestLB.de<br />

Tino Fritzsche<br />

cma Computer Capital GmbH<br />

tinofri@cma-cc.de<br />

Michael Turinsky<br />

Commerz<strong>Leasing</strong> Mobilien GmbH<br />

michael.turinsky@commerzleasing.de<br />

Josef Seitner<br />

MTS Reinhardt<br />

josef.seitner@mts-reinhardt.de<br />

Michael Moser<br />

Commerz<strong>Leasing</strong> und Immobilien Vertrieb GmbH<br />

michael.moser@commerzleasing.de<br />

Guido Lobpreis<br />

DIL Deutsche Immobilien <strong>Leasing</strong><br />

Guido.Lobpreis@dil.de<br />

Heinrich Mittag<br />

Deutsche <strong>Leasing</strong> AG<br />

heinrich.mittag@dl.deutsche-leasing.de<br />

Alois Brinkmann<br />

Deutsche <strong>Leasing</strong> AG<br />

alois.brinkmann@dl.deutsche-leasing.de<br />

Jens Hüttebräuker<br />

Deutsche <strong>Leasing</strong> AG<br />

jens.huettebraeuker@dl.deutsche-leasing.de<br />

<strong>Leasing</strong> <strong>als</strong> <strong>Finanzierungs</strong><strong>alternative</strong> <strong>der</strong> <strong>IT</strong>-<strong>Schulausstattung</strong>


<strong>Leasing</strong> <strong>als</strong> <strong>Finanzierungs</strong><strong>alternative</strong> <strong>der</strong> <strong>IT</strong>-<strong>Schulausstattung</strong> 39<br />

<strong>Leasing</strong>konzept für Öffentliche Auftraggeber<br />

Investitionen von <strong>IT</strong>-Infrastrukturen für Bund, Län<strong>der</strong>, Kommunen<br />

Beispielrechnung für die Beschaffung von Schul-, Hochschulsystemen<br />

über <strong>Leasing</strong> unter Verwendung von Kommunalkrediten<br />

Projekt<br />

Beschaffung von Notebooks durch Schul-/Hochschulträger<br />

Untervermietung/vertragliche vereinbarte Nutzung an/durch Dritte<br />

Kaufpreis: 1.400,00 inkl. MwSt. Beispiel 1 LZ 24 Mt. Beispiel2 LZ 36 Mt.<br />

1.850,00 inkl. MwSt. Beispiel 3 LZ 24 Mt. Beispiel4 LZ 36 Mt.<br />

Investitionsvolumen: > Euro 250,00 - offen<br />

Zusatzinvestitionen: Keine (<strong>IT</strong>-Infastruktur - HW, Netze, Installation, Betrieb, Services,Schulung)<br />

<strong>Leasing</strong>prozess<br />

Beteiligte: <strong>Leasing</strong>nehmer = Träger von Schule, Hochschule (Träger)<br />

Hersteller/ Lieferant = Fujitsu Siemens Computers GmbH (FSC)<br />

<strong>Leasing</strong>geber = Hannover Mobilien-<strong>Leasing</strong> (HML)<br />

Verträge: <strong>Leasing</strong>-Rahmenvertrag zwischen Träger und HML<br />

Zweck: Alternative Finanzierung von <strong>IT</strong>-Investitionen gegenüber Kauf<br />

Investitionsumfang: HW, Netze, Betrieb, Service, Schulung, etc.<br />

verbunden mit dem Recht zur Untervermietung an Dritte<br />

(Schüler/Studenten/Eltern)<br />

Bestellung: Träger bestellt bei FSC, Kopie(n) <strong>der</strong> Bestellung(en) an HML<br />

HML tritt gegenüber FSC in die Bestellung(en) des Trägers mit <strong>der</strong> Anweisung,<br />

die Rechnung(en) an HML zu richten ein. Lieferung <strong>der</strong> Leistungen/Produkte<br />

erfolgt an den vom Träger vorgegebenen Ort<br />

Vermietung: Träger erhält von HML den "Mietschein" für bestellte Leistungen/Produkte mit<br />

Berechnungen des vorläufigen Mietverlaufs auf Basis Kommunalkreditzins, da sich<br />

das Zinsniveau bis zur mängelfreien Abnahme <strong>der</strong> Investition verän<strong>der</strong>n kann<br />

Übernahme: Träger bestätigt HML die mängelfreie Übernahme <strong>der</strong> Leistungen/Produkte<br />

durch Übernahmebestätigung. HML bezahlt FSC, informiert den Träger bzgl.<br />

Endgültiger Höhe <strong>der</strong> Mietzahlungen** und weist Mietanteil je Stück<br />

(PC/Notebook) aus<br />

Vermietung/Nutzung - Alternativen<br />

Träger schließt Vermietungs-/Nutzungsverträge mit Dritten* ab<br />

*Schüler/Student/Eltern (Muster für Untervermietung stellt HML zur Verfügung)<br />

Vermietung: Bei ordnungsgemäßer Erfüllung sind* Schüler/Student/Eltern Eigentümer<br />

des Systems (PC/Notebook)<br />

Vorteile: Träger: Zins und Tilgung nur für eigentl. <strong>IT</strong>-Infrastruktur/Betrieb/Service<br />

Schüler/Student/Eltern: Bester Kaufpreis durch Einkaufsvorteile,<br />

beste Kreditkonditionen durch Finanzierung zu Kommunalkreditzins,<br />

<strong>der</strong> deutlich unter den normalen Bank- o<strong>der</strong> <strong>Leasing</strong>konditionen liegt<br />

Nutzungsvertrag: Nutzungsentgelt nach Ermessen *Schüler/Student/Eltern sind keine Eigentümer<br />

Vorteile: Träger: Drastische Budgetentlastung durch Kostenbeteiligung nach Ermessen,<br />

d.h. Zins und Tilgung für gesamte Investition (<strong>IT</strong>-Infrastruktur/Betrieb/Service)<br />

klare Verantwortung für die Berücksichtigung <strong>der</strong> TCO-Faktoren: Homogenität,<br />

Flexibilität, Adminstration, Security, Services, Austauschfähigkeit, Recycling<br />

Schüler/Student/Eltern: Differenzierte Kostenbeteiligung zur evtl.<br />

Berücksichtigung sozialer Aspekte


40<br />

<strong>Leasing</strong> <strong>als</strong> <strong>Finanzierungs</strong><strong>alternative</strong> <strong>der</strong> <strong>IT</strong>-<strong>Schulausstattung</strong><br />

1. <strong>Leasing</strong>modelle auf <strong>der</strong> Basis von Kommunalkrediten<br />

– HANNOVER HL <strong>Leasing</strong> GmbH & Co. KG – Dr. Manfred Klinkert<br />

Musterkalkulationen für Notebooks<br />

Zu Modell 1<br />

1. 2.800,00 Kaufpreis inkl. 16% MwSt.<br />

36 Monate Gesamtmietdauer<br />

(davon 32 Monate Grundmietzeit)<br />

8,04% Restwert am Ende <strong>der</strong> Gesamtmietzeit<br />

4,50% Kommunalkreditzins<br />

Monatsrate 67,66 DM netto<br />

10,86 DM 16% MwSt.<br />

78,72 DM<br />

Restwert 225,00 DM ohne MwSt. auf 12 Monate<br />

19,08 DM zzgl. MwSt.<br />

2. 2.800,00 Kaufpreis inkl. 16% MwSt.<br />

24 Monate Gesamtmietdauer<br />

11,54% Restwert am Ende <strong>der</strong> Gesamtmietzeit<br />

4,30% Kommunalkreditzins<br />

Monatsrate 107,91 DM netto<br />

17,27 DM 16% MwSt.<br />

125,18 DM<br />

Restwert 323,00 DM ohne MwSt. auf 24 Monate<br />

14,02 DM zzgl. MwSt.<br />

(08.03.2002)<br />

Zu Modell 2<br />

1. 3.600,00 Kaufpreis inkl. 16% MwSt.<br />

36 Monate Gesamtmietdauer<br />

8,97% Restwert am Ende <strong>der</strong> Gesamtmietzeit<br />

4,50% Kommunalkreditzins<br />

Monatsrate 94,74 DM netto<br />

15,16 DM 16% MwSt.<br />

109,90 DM<br />

Restwert 323,00 DM ohne MwSt. auf 12 Monate<br />

27,39 DM zzgl. MwSt.<br />

2. 3.600,00 Kaufpreis inkl. 16% MwSt.<br />

24 Monate Gesamtmietdauer<br />

11,69% Restwert am Ende <strong>der</strong> Gesamtmietzeit<br />

4,30% Kommunalkreditzins<br />

Monatsrate 138,75 DM netto<br />

22,20 DM 16% MwSt.<br />

160,94 DM<br />

Restwert 421,00 DM ohne MwSt. auf 24 Monate<br />

18,27 DM zzgl. MwSt.<br />

2. <strong>Leasing</strong>modelle und Möglichkeiten nach <strong>Leasing</strong>gegenstand und Service-Level<br />

2.1. <strong>Leasing</strong> von Hard- und Software<br />

Siemens Finance & <strong>Leasing</strong> GmbH & Co.KG – Horst Dernai


<strong>Leasing</strong> <strong>als</strong> <strong>Finanzierungs</strong><strong>alternative</strong> <strong>der</strong> <strong>IT</strong>-<strong>Schulausstattung</strong> 41


42<br />

<strong>Leasing</strong> <strong>als</strong> <strong>Finanzierungs</strong><strong>alternative</strong> <strong>der</strong> <strong>IT</strong>-<strong>Schulausstattung</strong>


<strong>Leasing</strong> <strong>als</strong> <strong>Finanzierungs</strong><strong>alternative</strong> <strong>der</strong> <strong>IT</strong>-<strong>Schulausstattung</strong> 43


44<br />

<strong>Leasing</strong> <strong>als</strong> <strong>Finanzierungs</strong><strong>alternative</strong> <strong>der</strong> <strong>IT</strong>-<strong>Schulausstattung</strong>


<strong>Leasing</strong> <strong>als</strong> <strong>Finanzierungs</strong><strong>alternative</strong> <strong>der</strong> <strong>IT</strong>-<strong>Schulausstattung</strong> 45


46<br />

<strong>Leasing</strong> <strong>als</strong> <strong>Finanzierungs</strong><strong>alternative</strong> <strong>der</strong> <strong>IT</strong>-<strong>Schulausstattung</strong>


<strong>Leasing</strong> <strong>als</strong> <strong>Finanzierungs</strong><strong>alternative</strong> <strong>der</strong> <strong>IT</strong>-<strong>Schulausstattung</strong> 47


48<br />

<strong>Leasing</strong> <strong>als</strong> <strong>Finanzierungs</strong><strong>alternative</strong> <strong>der</strong> <strong>IT</strong>-<strong>Schulausstattung</strong>


<strong>Leasing</strong> <strong>als</strong> <strong>Finanzierungs</strong><strong>alternative</strong> <strong>der</strong> <strong>IT</strong>-<strong>Schulausstattung</strong> 49<br />

2.2. <strong>Leasing</strong> von <strong>IT</strong>-Infrastruktur, Wartung und Support<br />

CMA Computer Capital GmbH – Tino Fritzsche


50<br />

<strong>Leasing</strong> <strong>als</strong> <strong>Finanzierungs</strong><strong>alternative</strong> <strong>der</strong> <strong>IT</strong>-<strong>Schulausstattung</strong>


<strong>Leasing</strong> <strong>als</strong> <strong>Finanzierungs</strong><strong>alternative</strong> <strong>der</strong> <strong>IT</strong>-<strong>Schulausstattung</strong> 51


52<br />

<strong>Leasing</strong> <strong>als</strong> <strong>Finanzierungs</strong><strong>alternative</strong> <strong>der</strong> <strong>IT</strong>-<strong>Schulausstattung</strong>


<strong>Leasing</strong> <strong>als</strong> <strong>Finanzierungs</strong><strong>alternative</strong> <strong>der</strong> <strong>IT</strong>-<strong>Schulausstattung</strong> 53


54<br />

<strong>Leasing</strong> <strong>als</strong> <strong>Finanzierungs</strong><strong>alternative</strong> <strong>der</strong> <strong>IT</strong>-<strong>Schulausstattung</strong>


<strong>Leasing</strong> <strong>als</strong> <strong>Finanzierungs</strong><strong>alternative</strong> <strong>der</strong> <strong>IT</strong>-<strong>Schulausstattung</strong> 55<br />

MTS Reinhardt – Josef Seitner


56<br />

<strong>Leasing</strong> <strong>als</strong> <strong>Finanzierungs</strong><strong>alternative</strong> <strong>der</strong> <strong>IT</strong>-<strong>Schulausstattung</strong>


<strong>Leasing</strong> <strong>als</strong> <strong>Finanzierungs</strong><strong>alternative</strong> <strong>der</strong> <strong>IT</strong>-<strong>Schulausstattung</strong> 57


58<br />

<strong>Leasing</strong> <strong>als</strong> <strong>Finanzierungs</strong><strong>alternative</strong> <strong>der</strong> <strong>IT</strong>-<strong>Schulausstattung</strong>


<strong>Leasing</strong> <strong>als</strong> <strong>Finanzierungs</strong><strong>alternative</strong> <strong>der</strong> <strong>IT</strong>-<strong>Schulausstattung</strong> 59


60<br />

<strong>Leasing</strong> <strong>als</strong> <strong>Finanzierungs</strong><strong>alternative</strong> <strong>der</strong> <strong>IT</strong>-<strong>Schulausstattung</strong>


<strong>Leasing</strong> <strong>als</strong> <strong>Finanzierungs</strong><strong>alternative</strong> <strong>der</strong> <strong>IT</strong>-<strong>Schulausstattung</strong> 61<br />

Commerz<strong>Leasing</strong> Mobilien GmbH – Michael Turinsky<br />

<strong>Leasing</strong> von <strong>IT</strong>-Infrastruktur, Wartung + Support<br />

Projekt: <strong>IT</strong>-Investition<br />

- Consulting<br />

- Hard- und Software<br />

- Infrastruktur<br />

- Schulungs- und Beratungskosten<br />

- Wartung und Support<br />

- Up-Dates (Hard- und Software)<br />

- Finanzierung<br />

Alles aus einer Hand-Lösung ?<br />

Consulting = DV-Beratungsunternehmen<br />

Hard- und Software = Händler/Hersteller/unabhängiger Lieferant /Systemhaus<br />

Infrastruktur = Handwerk o<strong>der</strong> Systemhaus<br />

Schulungs- u. Beratungskosten = Beratungsunternehmen/Systemhaus<br />

Wartung und Support = Handwerk o<strong>der</strong> Systemhaus<br />

Up-date = Handwerk o<strong>der</strong> Systemhaus<br />

Finanzierung = Cash aus Haushaltsmitteln, Bank, <strong>Leasing</strong>, Miete<br />

Alles aus einer Hand möglich ?????<br />

JA wenn Cash bezahlt und Systemhaus <strong>als</strong> Lieferant anbietet<br />

NEIN weil zu teuer (Systemhaus muß auch Leistungen/Produkte zukaufen)<br />

NEIN weil Systemhaus nicht Bank/<strong>Leasing</strong>gesellschaft spielt<br />

NEIN 100% Abhängigkeit vom Anbieter bei Produktauswahl, Wartung, Support, Updates<br />

NEIN Kündigung des Vertrages heißt komplette Neuinvestition<br />

<strong>IT</strong>-Infrastruktur, Wartung und Support <strong>als</strong> stand-alone Lösung ???<br />

Probleme beim <strong>Leasing</strong>:<br />

Objekte haben keine Drittverwendbarkeit<br />

Kann <strong>als</strong> <strong>Leasing</strong> aberkannt werden, da kein eigenständiges Wirtschaftsgut<br />

Könnte <strong>als</strong> Zubehör von Immobilien gesehen werden (nicht herausnehmbar o<strong>der</strong> abbaubar)<br />

Eindeutige Identifizierbarkeit nicht gegeben<br />

Lösungsansätze:<br />

Hardware, Software und Infrastruktur <strong>als</strong> ein Paket finanzieren !!<br />

Wartung und Support am besten über Wartungsverträge, da <strong>Leasing</strong>gesellschaften keine Techniker<br />

!!!!<br />

Optimalzustand:<br />

<strong>Leasing</strong>gesellschaft arbeitet mit Systemhaus zusammen; gemeinsamer Rateneinzug von <strong>Leasing</strong>rate<br />

und Wartungsrate.


62<br />

2.3. <strong>Leasing</strong> von Schulgebäuden inkl. <strong>IT</strong>-Infrastruktur und Gebäudemanagement<br />

Commerz<strong>Leasing</strong> und Immobilien Vertrieb GmbH – Michael Moser<br />

Privatfinanzierungsmodelle <strong>als</strong> Alternative zur Realisierung von Schulsanierungen und Schulneubauten<br />

I. Ausgangssituation<br />

Die Regelungen für die Schulpauschale des Landes NRW erlauben ausdrücklich die Verwendung<br />

<strong>der</strong> Landesmittel „...auch für Zwecke <strong>der</strong> Miete, des <strong>Leasing</strong>s und <strong>der</strong> Sanierung von<br />

Schulgebäuden...“. In diesem Fall sind die benötigten Mittel aus dem Vermögenshaushalt in den<br />

Verwaltungshaushalt <strong>der</strong> Kommune überzuleiten. Die Beschränkungen für die Veräußerung von<br />

kommunalem Eigentum gem. § 90 <strong>der</strong> Gemeindeordnung NRW sind jedoch weiterhin zu<br />

berücksichtigen.<br />

Somit scheidet ein sale and lease back für die Durchführung von Schulsanierungen aus.<br />

II. Pacht-/Mietmodell<br />

Zur Realisierung kommunaler Neubau- und Sanierungsprojekte schlagen wir vor diesem<br />

Hintergrund ein Pacht-/Mietmodell vor. Hierbei erhält eine von <strong>der</strong> Commerz<strong>Leasing</strong> und<br />

Immobilien AG speziell für dieses Vorhaben in <strong>der</strong> Rechtsform einer GmbH & Co. KG zu gründende<br />

und geschäftsbesorgte Vermietungsgesellschaft von <strong>der</strong> Kommune ein Nutzungsrecht an<br />

den zu bebauenden bzw. zu sanierenden Grundstücks- und Gebäude-teilen, einschließlich <strong>der</strong><br />

vorhandenen Bausubstanz, im Rahmen eines Pachtvertrages mit einer Laufzeit von maximal 30<br />

Jahren.<br />

Die Vermietungsgesellschaft führt dann gemeinsam mit einem Partner aus dem Baube-reich die<br />

Sanierungsarbeiten/Errichtung entsprechend den Plänen und Vorgaben <strong>der</strong> Kommune durch.<br />

Nach Abschluss <strong>der</strong> Sanierung/Errichtung wird das Gebäude über einen Vertrag mit einer Laufzeit<br />

von ebenfalls maximal 30 Jahren an die Kommune vermietet. Dadurch laufen beide Verträge<br />

gleichzeitig aus (eine graphische Darstellung <strong>der</strong> Vertragsbeziehungen ist <strong>als</strong> Anlage 1 beigefügt).<br />

Die einredefreien Mietfor<strong>der</strong>ungen werden an die refinanzierenden Banken verkauft, so dass bei<br />

<strong>der</strong> Kalkulation <strong>der</strong> Mieten Kommunaldarlehens-konditionen zugrunde gelegt werden können.<br />

Selbstverständlich können För<strong>der</strong>mittel, soweit dies möglich und sinnvoll ist, in die Refinanzierung<br />

mit eingebunden werden.<br />

Die Kalkulation <strong>der</strong> Miete basiert auf einer vollen Amortisation <strong>der</strong> Investitionskosten während<br />

<strong>der</strong> Gesamtmietzeit des Mietvertrages mit <strong>der</strong> Kommune. Das sanierte Gebäude verbleibt<br />

danach ohne weitere Zahlungen im Eigentum <strong>der</strong> Kommune.<br />

III. Mieten<br />

<strong>Leasing</strong> <strong>als</strong> <strong>Finanzierungs</strong><strong>alternative</strong> <strong>der</strong> <strong>IT</strong>-<strong>Schulausstattung</strong><br />

Bemessungsbasis für die Mieten werden die von <strong>der</strong> Vermietungs-gesellschaft aufzuwendenden<br />

Gesamtinvestitionskosten (GIK). Hierzu zählen neben den Bau- und Baunebenkosten auch die<br />

Kosten, die während <strong>der</strong> Bauzeit für die Zwischenfinanzierung anfallen.<br />

Die Mieten bestehen aus einem Zins- und Tilgungsanteil und stellen somit eine kalkulatorisch<br />

reine <strong>Finanzierungs</strong>miete dar.


<strong>Leasing</strong> <strong>als</strong> <strong>Finanzierungs</strong><strong>alternative</strong> <strong>der</strong> <strong>IT</strong>-<strong>Schulausstattung</strong> 63<br />

Das von uns vorgeschlagene Pacht-/Mietmodell bietet, um eine bessere Vergleichbarkeit mit<br />

einer „klassischen“ Investorenmiete zu ermöglichen, auch die Möglichkeit zu einer progressiven<br />

Mietgestaltung auf Basis eines festen, vorher gemeinsam festzulegenden Index. Ebenfalls ist ein<br />

Mietverlauf mit einer „Ballonrate“ denkbar.<br />

Sofern an die Kommune Pachtzahlungen für das Grundstück zu leisten sind, werden diese <strong>als</strong><br />

Mietnebenkosten in Rechnung gestellt.<br />

IV. Einbindung <strong>der</strong> Dienstleistungen <strong>der</strong> CommerzBaumanagement GmbH<br />

Bitte entnehmen Sie das Dienstleistungsangebot <strong>der</strong> Commerz-Baumanagement GmbH <strong>der</strong> <strong>als</strong><br />

Anlage 2 beigefügten Projektablaufdarstellung einer Schulsanierung.<br />

V. Vorteile des Miet-/Pachtmodells für die Kommune im Vergleich zu einer klassischen Kommunalfinanzierung<br />

bzw. zu einer Investorenmiete<br />

1. Die Immobilie verbleibt während <strong>der</strong> gesamten Vertragslaufzeit im Eigentum <strong>der</strong> Kommune.<br />

Es erfolgt kein Verkauf an die Vermietungsgesellschaft.<br />

2. Kein Anfall von Grun<strong>der</strong>werbsteuer durch Übertragung des Grundstückes/Erbbaurechtes<br />

bzw. bei einem späteren Ankauf des Gebäudes.<br />

3. Keine Vermessung und Parzellierung des Grundstückes erfor<strong>der</strong>lich und somit keine Kosten<br />

für Grundbuch, Notar etc.<br />

4. Auch ohne Grundschuldbestellung optimale <strong>Finanzierungs</strong>konditionen durch den Verkauf<br />

<strong>der</strong> Mietfor<strong>der</strong>ungen.<br />

5. Die Vermietungsgesellschaft übernimmt in Zusammenarbeit mit einem Baupartner die<br />

schlüsselfertige Sanierung zu festen Preisen und Terminen.<br />

6. Mietzahlung erst ab Einzug, so dass für die Kommune keine Aufwendungen während <strong>der</strong><br />

Sanierungsphase entstehen.<br />

7. Mietbelastungen des Verwaltungs- und nicht des Vermögenshaushaltes. Die Schul-pauschale<br />

aus dem Schulsanierungsprogramm des Landes NRW kann ausdrücklich für die Mietzahlung<br />

verwendet werden. Dadurch können notwendige Sanierungsar-beiten vorgezogen werden.<br />

8. Auf Wunsch Einbindung an<strong>der</strong>er Dienstleistungen, so kann z. B. in Zusammenarbeit mit<br />

einem leistungsfähigen Facility-Management Unternehmen eine full-service Miete unter<br />

Berücksichtigung des entsprechenden Anfor<strong>der</strong>ungsprofils angeboten werden.


64<br />

<strong>Leasing</strong> <strong>als</strong> <strong>Finanzierungs</strong><strong>alternative</strong> <strong>der</strong> <strong>IT</strong>-<strong>Schulausstattung</strong>


<strong>Leasing</strong> <strong>als</strong> <strong>Finanzierungs</strong><strong>alternative</strong> <strong>der</strong> <strong>IT</strong>-<strong>Schulausstattung</strong> 65<br />

DIL Deutsche Immobilien <strong>Leasing</strong> – Guido Lobpreis


66<br />

<strong>Leasing</strong> <strong>als</strong> <strong>Finanzierungs</strong><strong>alternative</strong> <strong>der</strong> <strong>IT</strong>-<strong>Schulausstattung</strong>


<strong>Leasing</strong> <strong>als</strong> <strong>Finanzierungs</strong><strong>alternative</strong> <strong>der</strong> <strong>IT</strong>-<strong>Schulausstattung</strong> 67


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<strong>Leasing</strong> <strong>als</strong> <strong>Finanzierungs</strong><strong>alternative</strong> <strong>der</strong> <strong>IT</strong>-<strong>Schulausstattung</strong>


<strong>Leasing</strong> <strong>als</strong> <strong>Finanzierungs</strong><strong>alternative</strong> <strong>der</strong> <strong>IT</strong>-<strong>Schulausstattung</strong> 69


70<br />

<strong>Leasing</strong> <strong>als</strong> <strong>Finanzierungs</strong><strong>alternative</strong> <strong>der</strong> <strong>IT</strong>-<strong>Schulausstattung</strong><br />

2.4. <strong>Leasing</strong> von Hard- und Software inklusive <strong>der</strong> vorgeschalteten Beratungs-,<br />

Planungs- und Konzeptionskosten – Deutsche <strong>Leasing</strong> AG – Heinrich Mittag,<br />

Jens Hüttebräuker, Alois Brinkmann


<strong>Leasing</strong> <strong>als</strong> <strong>Finanzierungs</strong><strong>alternative</strong> <strong>der</strong> <strong>IT</strong>-<strong>Schulausstattung</strong> 71


72<br />

<strong>Leasing</strong> <strong>als</strong> <strong>Finanzierungs</strong><strong>alternative</strong> <strong>der</strong> <strong>IT</strong>-<strong>Schulausstattung</strong>


<strong>Leasing</strong> <strong>als</strong> <strong>Finanzierungs</strong><strong>alternative</strong> <strong>der</strong> <strong>IT</strong>-<strong>Schulausstattung</strong> 73


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<strong>Leasing</strong> <strong>als</strong> <strong>Finanzierungs</strong><strong>alternative</strong> <strong>der</strong> <strong>IT</strong>-<strong>Schulausstattung</strong>


<strong>Leasing</strong> <strong>als</strong> <strong>Finanzierungs</strong><strong>alternative</strong> <strong>der</strong> <strong>IT</strong>-<strong>Schulausstattung</strong> 75<br />

D. Anhang<br />

1. Kriterien für die steuerliche Zurechnung im Rahmen verschiedener Vertragsarten<br />

1.1. Steuerliche Zurechnung nach dem Mobilien-<strong>Leasing</strong>erlass für Vollamortisationsverträge<br />

vom 19.04.1971. 28<br />

Vertragstyp<br />

Ohne Option<br />

Kaufoption<br />

Mietverlängerungsoption<br />

Zurechnungskriterien Zurechnung<br />

a) Die Grundmietzeit liegt<br />

zwischen 40% und 90%<br />

<strong>der</strong> betriebsgewöhnlichen<br />

Nutzungsdauer.<br />

b) Die Grundmietzeit liegt unter<br />

40% o<strong>der</strong> über 90% <strong>der</strong><br />

betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.<br />

a) Die Grundmietzeit liegt<br />

zwischen 40% und 90%<br />

<strong>der</strong> betriebsgewöhnlichen<br />

Nutzungsdauer, und <strong>der</strong><br />

Kaufpreis beläuft sich mindestens<br />

auf den linear<br />

ermittelten Restbuchwert<br />

o<strong>der</strong> den niedrigeren<br />

gemeinen Wert.<br />

b) Die Grundmietzeit liegt unter<br />

40% o<strong>der</strong> über 90% <strong>der</strong><br />

betriebsgewöhnlichen<br />

Nutzungsdauer.<br />

c) Die Grundmietzeit liegt<br />

zwischen 40% und 90%<br />

<strong>der</strong> betriebsgewöhnlichen<br />

Nutzungsdauer, und <strong>der</strong><br />

Kaufpreis beträgt weniger<br />

<strong>als</strong> <strong>der</strong> linear ermittelte Restbuchwert<br />

o<strong>der</strong> <strong>der</strong> niedrigere<br />

gemeine Wert.<br />

a) Die Grundmietzeit liegt<br />

zwischen 40% und 90%<br />

<strong>der</strong> betriebsgewöhnlichen<br />

Nutzungsdauer, und die<br />

Anschlussmiete deckt mindestens<br />

den Wertverzehr des<br />

<strong>Leasing</strong>objektes auf <strong>der</strong><br />

<strong>Leasing</strong>geber <strong>Leasing</strong>nehmer<br />

x<br />

x<br />

x<br />

x<br />

x<br />

x


76<br />

Vertragstyp<br />

Mietverlängerungsoption<br />

Spezialleasing<br />

<strong>Leasing</strong> <strong>als</strong> <strong>Finanzierungs</strong><strong>alternative</strong> <strong>der</strong> <strong>IT</strong>-<strong>Schulausstattung</strong><br />

Zurechnungskriterien Zurechnung<br />

Grundlage <strong>der</strong> linearen<br />

Abschreibung o<strong>der</strong> des<br />

niedrigeren gemeinen Wertes.<br />

b) Die Grundmietzeit liegt<br />

unter 40% o<strong>der</strong> über 90%<br />

<strong>der</strong> betriebsgewöhnlichen<br />

Nutzungsdauer.<br />

c) Die Grundmietzeit liegt<br />

zwischen 40% und 90%<br />

<strong>der</strong> betriebsgewöhnlichen<br />

Nutzungsdauer, und die<br />

Anschlussmiete deckt mindestens<br />

den Wertverzehr des<br />

<strong>Leasing</strong>objektes auf <strong>der</strong><br />

Grundlage <strong>der</strong> linearen Abschreibung<br />

o<strong>der</strong> des niedrigeren<br />

gemeinen Wertes nicht.<br />

Das <strong>Leasing</strong>objekt ist<br />

speziell auf die Verhältnisse<br />

des <strong>Leasing</strong>nehmers zugeschnitten.<br />

<strong>Leasing</strong>geber <strong>Leasing</strong>nehmer<br />

28 Kroll, Michael (Hrsg.): <strong>Leasing</strong>-Handbuch für die öffentliche Hand, Lichtenfels, 1999, S. 16.´<br />

29 Kroll, Michael (Hrsg.): <strong>Leasing</strong>-Handbuch für die öffentliche Hand, Lichtenfels, 1999, S. 19.<br />

x<br />

x<br />

x


<strong>Leasing</strong> <strong>als</strong> <strong>Finanzierungs</strong><strong>alternative</strong> <strong>der</strong> <strong>IT</strong>-<strong>Schulausstattung</strong> 77<br />

1.2. Steuerliche Zurechnung von Gebäuden sowie Grund und Boden bei Vollamortisationsverträgen<br />

nach dem Immobilien-<strong>Leasing</strong>erlass vom 21.03.1972. 29<br />

Vertragstyp<br />

Ohne Option<br />

Kaufoption<br />

Mietverlängerungsoption<br />

Spezialleasing<br />

Zurechnungskriterien<br />

a) Die Grundmietzeit liegt zwischen 40% und 90%<br />

<strong>der</strong> betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.<br />

b) Die Grundmietzeit liegt unter 40% o<strong>der</strong> über<br />

90% <strong>der</strong> betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.<br />

a) Die Grundmietzeit liegt zwischen 40% und 90%<br />

<strong>der</strong> betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer, und<br />

<strong>der</strong> Kaufpreis beläuft sich mindestens auf den<br />

linear ermittelten Buchwert für Grund und<br />

Boden o<strong>der</strong> den niedrigeren gemeinen Wert des<br />

Grundstücks im Zeitpunkt <strong>der</strong> Veräußerung.<br />

b) Die Grundmietzeit liegt unter 40% o<strong>der</strong> über<br />

90% <strong>der</strong> betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.<br />

c) Die Grundmietzeit liegt zwischen 40% und 90%<br />

<strong>der</strong> betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer, und<br />

<strong>der</strong> Kaufpreis beträgt weniger <strong>als</strong> <strong>der</strong> linear<br />

ermittelte Buchwert zuzüglich dem Buchwert für<br />

Grund o<strong>der</strong> Boden o<strong>der</strong> dem niedrigeren gemeinen<br />

Wert des Grundstücks im Zeitpunkt <strong>der</strong><br />

Veräußerung.<br />

a) Die Grundmietzeit liegt zwischen 40% und 90%<br />

<strong>der</strong> betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer, und<br />

die Anschlussmiete beträgt mindestens 75% des<br />

Mietpreises, <strong>der</strong> für ein nach Art, Lage und Ausstattung<br />

vergleichbares Grundstück üblicherweise<br />

gezahlt wird.<br />

b) Die Grundmietzeit liegt unter 40% o<strong>der</strong> über<br />

90% <strong>der</strong> betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.<br />

c) Die Grundmietzeit liegt zwischen 40% und 90%<br />

<strong>der</strong> betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer, und<br />

die Anschlussmiete beträgt weniger <strong>als</strong> 75% des<br />

Mietpreises, <strong>der</strong> für ein nach Art, Lage und Ausstattung<br />

vergleichbares Grundstück üblicherweise<br />

gezahlt wird.<br />

Das <strong>Leasing</strong>objekt ist speziell auf die Verhältnisse<br />

des <strong>Leasing</strong>nehmers zugeschnitten.<br />

LG = <strong>Leasing</strong>geber LN = <strong>Leasing</strong>nehmer Grundst. = Grundstück<br />

x<br />

x<br />

x<br />

Zurechnung<br />

Gebäude Grundst.<br />

LG LN LG LN<br />

x<br />

x<br />

x<br />

x<br />

x<br />

x<br />

x<br />

x<br />

x<br />

x<br />

x<br />

x<br />

x<br />

x<br />

x


78<br />

1.3. Steuerliche Zurechnung nach dem Mobilien-<strong>Leasing</strong>erlass für Teilamortisationsverträge<br />

vom 22.12.1975. 30<br />

Vertragstyp<br />

Vertrag mit<br />

Andienungsrecht<br />

Vertrag mit<br />

Mehr-/Min<strong>der</strong>erlösbeteiligung<br />

Kündbarer<br />

Vertrag<br />

<strong>Leasing</strong> <strong>als</strong> <strong>Finanzierungs</strong><strong>alternative</strong> <strong>der</strong> <strong>IT</strong>-<strong>Schulausstattung</strong><br />

Zurechnungskriterien Zurechnung<br />

a) Die Grundmietzeit liegt<br />

zwischen 40% und 90%<br />

<strong>der</strong> betriebsgewöhnlichen<br />

Nutzungsdauer.<br />

b) Die Grundmietzeit liegt unter<br />

40% o<strong>der</strong> über 90% <strong>der</strong><br />

betriebsgewöhnlichen<br />

Nutzungsdauer.<br />

a) Die Mehrerlösbeteiligung des<br />

<strong>Leasing</strong>nehmers beträgt<br />

höchstens 75%.<br />

b) Die Mehrerlösbeteiligung des<br />

<strong>Leasing</strong>nehmers beträgt mehr<br />

<strong>als</strong> 75%.<br />

a) Kündigungsrecht nach Ablauf<br />

von 40% <strong>der</strong> betriebsgewöhnlichen<br />

Nutzungsdauer.<br />

b) Kündigungsrecht vor Ablauf<br />

von 40% <strong>der</strong> betriebsgewöhnlichen<br />

Nutzungsdauer.<br />

<strong>Leasing</strong>geber <strong>Leasing</strong>nehmer<br />

1.4. Steuerliche Zurechnung nach dem Immobilien-<strong>Leasing</strong>erlass für Teilamortisationsverträge<br />

vom 23.12.1991. 31<br />

Die steuerliche Zurechnung erfolgt beim <strong>Leasing</strong>nehmer in folgenden Fällen (Grund und Boden<br />

werden immer demjenigen zugerechnet, dem das Gebäude zugerechnet wird):<br />

Spezial-<strong>Leasing</strong><br />

Das <strong>Leasing</strong>objekt ist speziell auf die Bedürfnisse und Verhältnisse des <strong>Leasing</strong>nehmers zugeschnitten,<br />

so dass eine wirtschaftlich sinnvolle an<strong>der</strong>weitige Nutzung o<strong>der</strong> Verwertung nicht<br />

möglich ist.<br />

30 Kroll, Michael (Hrsg.): <strong>Leasing</strong>-Handbuch für die öffentliche Hand, Lichtenfels, 1999, S. 27.<br />

31 Kroll, Michael (Hrsg.): <strong>Leasing</strong>-Handbuch für die öffentliche Hand, Lichtenfels, 1999, S. 27f.<br />

x<br />

x<br />

x<br />

x<br />

x<br />

x


<strong>Leasing</strong> <strong>als</strong> <strong>Finanzierungs</strong><strong>alternative</strong> <strong>der</strong> <strong>IT</strong>-<strong>Schulausstattung</strong> 79<br />

Verträge mit Kaufoption<br />

Das <strong>Leasing</strong>objekt ist dem <strong>Leasing</strong>nehmer zuzurechnen, wenn die Grundmietzeit mehr <strong>als</strong> 90 %<br />

<strong>der</strong> betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer beträgt, o<strong>der</strong> <strong>der</strong> vorgesehene Kaufpreis geringer ist<br />

<strong>als</strong> <strong>der</strong> Restbuchwert des <strong>Leasing</strong>gutes auf Basis <strong>der</strong> linearen Abschreibung nach Ablauf <strong>der</strong><br />

Grundmietzeit.<br />

Verträge mit Mietverlängerungsoption<br />

Das <strong>Leasing</strong>objekt wird dann dem <strong>Leasing</strong>nehmer zugerechnet, wenn die Grundmietzeit mehr<br />

<strong>als</strong> 90 % <strong>der</strong> betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer beträgt, o<strong>der</strong> die Anschlussmiete nicht mindestens<br />

75 % des Mietentgelts beträgt, das für ein nach Art, Lage und Ausstattung vergleichbares<br />

Grundstück üblicherweise gezahlt wird.<br />

Darüber hinaus ist dem <strong>Leasing</strong>nehmer das <strong>Leasing</strong>gut zuzurechnen, wenn ihm im Rahmen von<br />

Verträgen mit Kauf- o<strong>der</strong> Mietverlängerungsoption beson<strong>der</strong>e Verpflichtungen auferlegt werden,<br />

z.B.<br />

• Der <strong>Leasing</strong>nehmer trägt die Gefahr des zufälligen ganzen o<strong>der</strong> teilweisen Untergangs des<br />

<strong>Leasing</strong>objektes. Die Leistungspflicht aus dem Mietvertrag min<strong>der</strong>t sich in diesen Fällen<br />

nicht.<br />

• Der <strong>Leasing</strong>nehmer ist bei ganzer o<strong>der</strong> teilweiser Zerstörung des <strong>Leasing</strong>gutes, die nicht von<br />

ihm zu vertreten ist, dennoch auf Verlangen des <strong>Leasing</strong>gebers zur Wie<strong>der</strong>herstellung bzw.<br />

zum Wie<strong>der</strong>aufbau auf seine Kosten verpflichtet, o<strong>der</strong> die Leistungspflicht aus dem Mietvertrag<br />

min<strong>der</strong>t sich trotz <strong>der</strong> Zerstörung nicht.<br />

• Langfristiger Ausschluss <strong>der</strong> Nutzung des <strong>Leasing</strong>objektes aufgrund eines nicht durch den<br />

<strong>Leasing</strong>nehmer zu verantwortenden Umstandes ohne Min<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Leistungspflicht aus<br />

dem Mietvertrag.<br />

• Der <strong>Leasing</strong>nehmer hat dem <strong>Leasing</strong>geber die bisher nicht gedeckten Kosten gegebenenfalls<br />

auch einschließlich einer Pauschalgebühr zur Abgeltung von Verwaltungskosten zu erstatten,<br />

wenn es zu einer vorzeitigen Vertragsbeendigung kommt, die <strong>der</strong> <strong>Leasing</strong>nehmer nicht zu<br />

verantworten hat.<br />

• Der <strong>Leasing</strong>nehmer stellt den <strong>Leasing</strong>geber von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diese<br />

hinsichtlich des <strong>Leasing</strong>objektes gegenüber dem <strong>Leasing</strong>geber geltend machen, es sei denn,<br />

dass <strong>der</strong> Anspruch des Dritten von dem <strong>Leasing</strong>nehmer verursacht worden ist.<br />

• Der <strong>Leasing</strong>nehmer <strong>als</strong> Eigentümer des Grund und Bodens, auf dem <strong>der</strong> <strong>Leasing</strong>geber <strong>als</strong> Erbbauberechtigter<br />

das <strong>Leasing</strong>objekt errichtet, ist aufgrund des Erbbaurechtsvertrages unter<br />

wirtschaftlichen Gesichtspunkten gezwungen, das <strong>Leasing</strong>objekt nach Ablauf <strong>der</strong> Grundmietzeit<br />

zu erwerben.


80<br />

2. Checklisten<br />

2.1. Relevante Faktoren für die Ermittlung <strong>der</strong> Konditionen bei einem Vollamortisationsvertrag<br />

32<br />

• Anschaffungswert<br />

• Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer<br />

• Grundmietzeit<br />

• Refinanzierungszinssatz<br />

• Aufschlag für Kosten, Gewinn, Risiko<br />

• Zahlungsweise, z. B. monatlich im voraus<br />

• Optionsmöglichkeiten und Preise<br />

• Son<strong>der</strong>zahlungen<br />

• Investitionszuschüsse: Höhe und Verrechnung<br />

<strong>Leasing</strong> <strong>als</strong> <strong>Finanzierungs</strong><strong>alternative</strong> <strong>der</strong> <strong>IT</strong>-<strong>Schulausstattung</strong><br />

2.2. Relevante Faktoren für die Ermittlung <strong>der</strong> Konditionen bei einem Teilamortisationsvertrag<br />

33<br />

• Vertragsart<br />

• Anschaffungswert<br />

• Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer<br />

• Grundmietzeit (bzw. kalkulatorische Vertragslaufzeit bei einem kündbaren Vertrag)<br />

• Kalkulatorischer Restwert<br />

• Refinanzierungszinssatz<br />

• Aufschlag für Kosten, Gewinn, Risiko<br />

• Zahlungsweise, z .B monatlich im voraus<br />

• Vereinbarungen zum Nutzungsumfang<br />

• Höhe <strong>der</strong> Zahlungen bzw. Rückzahlungen<br />

• Andienungspreis<br />

• Mehrerlösbeteiligung (Prozent)<br />

• Mehrerlösbeteiligung bei Anschlussvertrag (Prozent)<br />

• Min<strong>der</strong>erlösbeteiligung (Prozent)<br />

• Vereinbarungen zur Abschlusszahlung bei einem kündbaren Vertrag<br />

• Optionsmöglichkeiten und -preise<br />

• Son<strong>der</strong>zahlungen<br />

• Investitionszuschüsse: Höhe und Verrechnung<br />

32 Kroll, Michael (Hrsg.): <strong>Leasing</strong>-Handbuch für die öffentliche Hand, Lichtenfels, 1999, S. 25.<br />

33 Kroll, Michael (Hrsg.): <strong>Leasing</strong>-Handbuch für die öffentliche Hand, Lichtenfels, 1999, S. 41.


<strong>Leasing</strong> <strong>als</strong> <strong>Finanzierungs</strong><strong>alternative</strong> <strong>der</strong> <strong>IT</strong>-<strong>Schulausstattung</strong> 81<br />

3. Literaturhinweise und Adressen<br />

Bibliographie<br />

Engel, Johanna: Miete, Kauf, <strong>Leasing</strong>, Stollfuß Verlag, Bonn, 1997.<br />

Ergenzinger, Till: Kommunalleasing – Eine neo-institutionalistische Analyse, Deutscher Universitäts-Verlag,<br />

Gabler Verlag, Wiesbaden, 1996.<br />

Feinen, Klaus: Das <strong>Leasing</strong>geschäft, 3., neubearbeitete Auflage, Frankfurt am Main, Fritz<br />

Knapp Verlag, 1990.<br />

Feinen, Klaus: Kommunales <strong>Leasing</strong>, Fritz Knapp Verlag, Frankfurt am Main, 1995.<br />

Gabele, Eduard / Kroll, Michael: <strong>Leasing</strong>verträge optimal gestalten: Vertragsformen, Vor- und<br />

Nachteile des <strong>Leasing</strong>, steuerliche Analyse, Wiesbaden, Gabler Verlag, 1999.<br />

Hock, Klaus / Frost, Hartmut: Ratgeber <strong>Leasing</strong>: <strong>Leasing</strong> besser beurteilen, 2., überarbeitete<br />

und erweiterte Auflage, Freiburg i. Br., Haufe Verlag, 1993.<br />

Kroll, Michael (Hrsg.): <strong>Leasing</strong>-Handbuch für die öffentliche Hand, 5., vollständig überarbeitete<br />

Auflage, Lichtenfels, LeaSoft-Verlag, 1999.<br />

Kirchhoff, Ulrich / Müller-Godeffroy, Heinrich: <strong>Finanzierungs</strong>modelle für kommunale Investitionen,<br />

5., erweiterte und überarbeitete Auflage, Deutscher Sparkassenverlag GmbH, Stuttgart,<br />

1994.<br />

Lück, Wolfgang (Hrsg.): Lexikon <strong>der</strong> Betriebswirtschaft, 4., völlig überarbeitete Auflage, Verlag<br />

Mo<strong>der</strong>ne Industrie, Landsberg am Lech, 1990.<br />

Olfert, Klaus: Finanzierung, 10. Auflage, Friedrich Kiehl Verlag, Ludwigshafen (Rhein), 1999.<br />

Paulsen, Enno / Stein, Frank: Private Finanzierung kommunaler Bauten – Eine Handreichung<br />

für die kommunale Praxis, Düsseldorf, 1999.<br />

Rehm, Hannes: Neue Wege zur Finanzierung öffentlicher Investitionen, Nomos Verlagsgesellschaft,<br />

Baden-Baden, 1994.<br />

Tacke, Helmut R.: <strong>Leasing</strong>, 3., vollständig überarbeitete, aktualisierte und erweiterte Auflage,<br />

Schäffer-Poeschel Verlag, Stuttgart, 1999.<br />

Wöhe, Günter: Einführung in die allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 17., überarbeitete Auflage,<br />

Vahlen Verlag, München, 1990.<br />

Wörn, Thilo: Die Beurteilung von Immobilienleasing durch Kommunen, Verlag Dr. Kovac,<br />

Hamburg, 1997.


82<br />

Ergänzende Literatur<br />

<strong>Leasing</strong> <strong>als</strong> <strong>Finanzierungs</strong><strong>alternative</strong> <strong>der</strong> <strong>IT</strong>-<strong>Schulausstattung</strong><br />

Ben<strong>der</strong>, Hans J.: Kompakt-Training <strong>Leasing</strong>, Friedrich Kiehl Verlag, Ludwigshafen, 2001.<br />

Büschgen, Hans E.: Praxishandbuch <strong>Leasing</strong>, C.H. Beck Verlag, Köln, 1998.<br />

Christen, Jörg / Bernigau, Thomas: „Kommunal-<strong>Leasing</strong>: <strong>Finanzierungs</strong><strong>alternative</strong> <strong>der</strong><br />

Zukunft“, in: Kreditpraxis (1994), Heft 5, S. 3-6.<br />

Dörsam, Peter: Kommunal-<strong>Leasing</strong> in Theorie und Praxis, PD Verlag, Heidenau, 1995.<br />

Hering, Thomas / Matschke, Manfred Jürgen: „Kommunale Organisations- und <strong>Finanzierungs</strong>modelle“,<br />

in: BfuP (1997), Heft 4, S. 347f.<br />

Kratzer, Jost / Kreuzmair, Benno: <strong>Leasing</strong> in <strong>der</strong> Theorie und Praxis, Gabler Verlag, Wiesbaden,<br />

1997.<br />

Kroll, Michael: <strong>Finanzierungs</strong><strong>alternative</strong> <strong>Leasing</strong>, Deutscher Sparkassenverlag GmbH, Stuttgart,<br />

1997.<br />

Kroll, Michael: Kauf o<strong>der</strong> <strong>Leasing</strong>? Entscheidungsmodell für die Praxis, Vertragsgestaltung,<br />

betriebswirtschaftliche Analyse, Vergleichsrechnung, Gabler Verlag, Wiesbaden, 1992.<br />

Mayrzedt, Hans (Hrsg.): Privatwirtschaftliche Tätigkeit im Dienst von Kommunen, Bauverlag,<br />

Wiesbaden und Berlin, 1996.<br />

Spittler, Hans-Joachim: <strong>Leasing</strong> für die Praxis, Deutscher Wirtschaftsdienst, Köln, 1999.<br />

Waldheim, Jürgen: „Wertanalyse bei <strong>der</strong> Entscheidung über <strong>Leasing</strong> o<strong>der</strong> Kreditkauf“, in: Wirtschaftswissenschaftliches<br />

Studium (1996), Heft 6, S. 329-332.<br />

Westphalen, Friedrich Graf von: Der <strong>Leasing</strong>vertrag, O. Schmidt Verlag, Köln, 1998.


<strong>Leasing</strong> <strong>als</strong> <strong>Finanzierungs</strong><strong>alternative</strong> <strong>der</strong> <strong>IT</strong>-<strong>Schulausstattung</strong> 83<br />

Verbände und Institutionen<br />

Bundesverband Deutscher <strong>Leasing</strong>-Gesellschaften e.V. (BDLG)<br />

Präsident: Horst-Günther Schulz<br />

Kommandantenstraße 80<br />

10117 Berlin<br />

Tel. 030 / 206337-0<br />

Fax: 030 / 206337-30<br />

eMail: bdl-mail@t-online.de<br />

Internet: www.bdl-leasing-verband.de<br />

Bundesverband Finanzierung und <strong>Leasing</strong> e.V. (BFL)<br />

C/O Bernd Rosenthal (Vorstand)<br />

Schieferweg 44<br />

42659 Solingen<br />

Tel. 0212 / 46640<br />

eMail: info@bvfl.de<br />

Forschungsinstitut für <strong>Leasing</strong> an <strong>der</strong> Universität zu Köln<br />

Direktor: Prof. Dr. Hans E. Büschgen (em.)<br />

Albertus-Magnus-Platz<br />

50923 Köln<br />

Tel. 0221 / 470-2324<br />

Fax: 0221 / 470–5059<br />

eMail: leasing@wiso.uni-köln.de<br />

Internet: www.wiso.uni-köln.de/leasing<br />

Interessenverband Deutscher <strong>Leasing</strong>-Unternehmen e.V.<br />

Bahnstraße 42-44<br />

61381 Friedrichsdorf<br />

Tel. 06172 / 77036<br />

Fax: 06172 / 777719

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