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Richtplan Energie - Muri bei Bern

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<strong>Richtplan</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Muri</strong> <strong>bei</strong> <strong>Bern</strong>M 43BauvorschriftenAusgangslageZielsetzungDie Gemeinden im Kanton <strong>Bern</strong> haben folgende Möglichkeiten, weitergehendeBestimmungen im Baureglement und in Überbauungsordnungen festzulegen:– Anschlusspflicht an Fernwärme- oder Fernkälteverteilnetz inkl. Nutzung einesbestimmten erneuerbaren <strong>Energie</strong>trägers (KEnG Art. 13)– Verschärfung der kantonalen Vorgaben an den Anteil nicht erneuerbarer <strong>Energie</strong>für Neubauten (KEnG Art. 13)– Pflicht für gemeinsames Heizwerk oder Heizkraftwerk <strong>bei</strong> Gesamtüberbauungenund Neubaugebieten (KEnG Art. 15)– Nutzungsbonus, wenn Gebäude erhöhte energetische Anforderungen erfüllen(KEnG Art. 14 und KEnV Art. 8)Die Einhaltung der Vorschriften wird durch die Gemeinde im Rahmen des Baubewilligungsverfahrensüberprüft.Nutzung des kommunalen Handlungsspielraums durch gesetzliche Vorgaben oderSchaffung von Anreizen (Nutzungsbonus)Vorgehen Termine Schritte Federführungkurz- bismittelfristigEntsprechende Überar<strong>bei</strong>tung derBauordnungBereich Hochbau/PlanungKoordinationsstandFestsetzungAbhängigkeiten und ZielkonflikteBemerkungenDie Recht- und Zweckmässigkeit einer Anschlusspflicht ist fallweise im Nutzungsplanverfahrenzu prüfen.WWW.PLANAR.CH 8383

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