Richtplan Energie - Muri bei Bern
Richtplan Energie - Muri bei Bern Richtplan Energie - Muri bei Bern
Richtplan Energie Muri bei BernM 01Thoracker - WorbstrasseAusgangslageZielsetzungWärmebezug in GWh/a(Anteil erneuerbare Wärme)EnergieträgerDie Mehrfamilienhäuser im Gebiet zwischen Worbstrasse und Pelikanweg werdenbereits heute im Verbund mit Wärme versorgt (Heizzentrale mit Gasfeuerung, Spitzenkesselund Redundanz mit Heizöl). Mittelfristig ist die Heizzentrale zu erneuern.Dabei ist der Versorgungsperimeter um die dreigeschossigen Bürobauten an derWorbstrasse zu erweitern. Diese Liegenschaften werden heute mit Heizölfeuerungeneinzeln beheizt. Aufgrund der dichten Bebauungsstruktur und der älteren Bausubstanzwird das gesamte Versorgungsgebiet auch längerfristig eine ausreichendeWärmebedarfsdichte für eine Versorgung im Verbund aufweisen.– effiziente Versorgung mit Abwärme im Verbund– Beibehaltung essentieller Gaskunden der Gemeindebetriebe Muri b. B.2010: 10.6 (0%) 2035: 9 (32%)– Abwärme aus WKK-Anlage (Erdgas oder Biogas)– Erdgas für Redundanz und SpitzendeckungVorgehen Termine Schritte FederführungkurzfristigmittelfristigInformation der Grundeigentümerüber Absichten der RichtplanungEntscheid über Submission fürContracting oder eigenständigerBetriebBei Heizungssanierung:– Planung neue Heizzentrale mitWKK-Anlage– Schaffung zusätzlicher KapazitätInformation der Grundeigentümeran der Worbstrasse über AnschlussmöglichkeitAnschlussverträge und RealisierungWärmeverbundFalls für die Investitionssicherheiterforderlich: Verankerung der Anschlusspflichtin der ÜberbauungsordnungGemeinderat (Bereich Umwelt/Energie), Energiefachstelle,GemeindebetriebeGrundeigentümerGrundeigentümer/ContractorGrundeigentümer/Contractormit Unterstützung durch dieEnergiefachstelleGrundeigentümer/ContractorBereich Hochbau/PlanungKoordinationsstandAbhängigkeiten und ZielkonflikteBemerkungenFestsetzungBei einer Überbauung der angrenzenden Schürmatt (M 22) ist das Grundwasservorzugsweise dort zur Wärmebereitstellung zu nutzen (bessere Effizienz dieserNutzung bei Neubauten im Vergleich zu bestehenden Bauten).Wärmeerzeugungsanlagen ab 2'000 kW Leistung, die mit fossilen Energieträgernbetrieben werden, müssen gemäss Art. 44 KEnG grundsätzlich als WKK-Anlagenausgestaltet werden.WWW.PLANAR.CH 5454
Richtplan Energie Muri bei BernM 02EgghölzliwegAusgangslageZielsetzungWärmebezug in GWh/a(Anteil erneuerbare Wärme)EnergieträgerAuch in diesem Gebiet weisen die Liegenschaften längerfristig einen genügendhohen Wärmebedarf für eine Versorgung im Verbund auf. Die Mehrfamilienhäuserwerden bereits heute durch einen Nahwärmeverbund versorgt. Die bestehendeÖlfeuerung wäre in den kommenden Jahren zu sanieren. Bei einer Bebauung desangrenzenden Entwicklungsgebiets Thoracker ist zu prüfen, ob eine gemeinsameVersorgung unter Berücksichtigung technischer und wirtschaftlicher Aspekte sinnvollwäre.Der Heizwärmebedarf ist mit Erdsonden oder einer Pelletfeuerung sowie in Kombinationmit der Nutzung der Sonnenenergie zu decken.Substitution der bestehenden Ölfeuerung mit erneuerbarer Energie (Reduktion derCO 2 -Emissionen)2010: 1.3 (0%) 2035: 0.9 (80%)– Erdwärme mit Solarthermie (für Erzeugung von Brauchwarmwasser und allenfallsauch für Wärmerückspeisung in den Boden)– Energieholz mit Solarthermie (für Erzeugung von Brauchwarmwasser)– Heizöl oder Erdgas für Redundanz und SpitzendeckungVorgehen Termine Schritte Federführungkurz- bismittelfristigInformation der Grundeigentümerüber Absichten der RichtplanungBei Heizungssanierung:– Offerteinholung bei Contractor– Planung neue Heizzentrale– Schaffung zusätzlicher KapazitätPlanung und Realisierung WärmeverbundGemeinderat (Bereich Umwelt/Energie)GrundeigentümerContractorKoordinationsstandAbhängigkeiten und ZielkonflikteBemerkungenVororientierungErweiterungen in angrenzendes Massnahmengebiet M 21 und M 32 prüfenDie Mächtigkeit des bestehenden Grundwasserträgers ist in diesem Gebiet zu geringfür eine Grundwasserwärmenutzung.WWW.PLANAR.CH 5555
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<strong>Richtplan</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Muri</strong> <strong>bei</strong> <strong>Bern</strong>M 01Thoracker - WorbstrasseAusgangslageZielsetzungWärmebezug in GWh/a(Anteil erneuerbare Wärme)<strong>Energie</strong>trägerDie Mehrfamilienhäuser im Gebiet zwischen Worbstrasse und Pelikanweg werdenbereits heute im Verbund mit Wärme versorgt (Heizzentrale mit Gasfeuerung, Spitzenkesselund Redundanz mit Heizöl). Mittelfristig ist die Heizzentrale zu erneuern.Da<strong>bei</strong> ist der Versorgungsperimeter um die dreigeschossigen Bürobauten an derWorbstrasse zu erweitern. Diese Liegenschaften werden heute mit Heizölfeuerungeneinzeln beheizt. Aufgrund der dichten Bebauungsstruktur und der älteren Bausubstanzwird das gesamte Versorgungsgebiet auch längerfristig eine ausreichendeWärmebedarfsdichte für eine Versorgung im Verbund aufweisen.– effiziente Versorgung mit Abwärme im Verbund– Beibehaltung essentieller Gaskunden der Gemeindebetriebe <strong>Muri</strong> b. B.2010: 10.6 (0%) 2035: 9 (32%)– Abwärme aus WKK-Anlage (Erdgas oder Biogas)– Erdgas für Redundanz und SpitzendeckungVorgehen Termine Schritte FederführungkurzfristigmittelfristigInformation der Grundeigentümerüber Absichten der <strong>Richtplan</strong>ungEntscheid über Submission fürContracting oder eigenständigerBetriebBei Heizungssanierung:– Planung neue Heizzentrale mitWKK-Anlage– Schaffung zusätzlicher KapazitätInformation der Grundeigentümeran der Worbstrasse über AnschlussmöglichkeitAnschlussverträge und RealisierungWärmeverbundFalls für die Investitionssicherheiterforderlich: Verankerung der Anschlusspflichtin der ÜberbauungsordnungGemeinderat (Bereich Umwelt/<strong>Energie</strong>), <strong>Energie</strong>fachstelle,GemeindebetriebeGrundeigentümerGrundeigentümer/ContractorGrundeigentümer/Contractormit Unterstützung durch die<strong>Energie</strong>fachstelleGrundeigentümer/ContractorBereich Hochbau/PlanungKoordinationsstandAbhängigkeiten und ZielkonflikteBemerkungenFestsetzungBei einer Überbauung der angrenzenden Schürmatt (M 22) ist das Grundwasservorzugsweise dort zur Wärmebereitstellung zu nutzen (bessere Effizienz dieserNutzung <strong>bei</strong> Neubauten im Vergleich zu bestehenden Bauten).Wärmeerzeugungsanlagen ab 2'000 kW Leistung, die mit fossilen <strong>Energie</strong>trägernbetrieben werden, müssen gemäss Art. 44 KEnG grundsätzlich als WKK-Anlagenausgestaltet werden.WWW.PLANAR.CH 5454