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Richtplan Energie - Muri bei Bern

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<strong>Richtplan</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Muri</strong> <strong>bei</strong> <strong>Bern</strong>7.2 Aufbau MassnahmenblätterFür das Erreichen der formulierten Ziele des <strong>Richtplan</strong>s <strong>Energie</strong> (siehe Kapitel 5.3)sind konkrete Umsetzungsschritte einzuleiten. In den Massnahmenblättern werdendie einzelnen Vorhaben beschrieben. Im Wesentlichen geben sie Auskunft überden Gegenstand, die Zielsetzung, das Vorgehen und die massgeblich Beteiligten.Es wird zwischen Massnahmen für den Aufbau oder die Erweiterung von Wärmeverbunden(Kapitel 7.3), Massnahmen für Entwicklungsgebiete (Kapitel 7.4), Massnahmenfür eine individuelle Wärmeversorgung (Kapitel 7.5) und weiterenMassnahmen (Kapitel 7.6) unterschieden.Zeitliche PrioritätenKoordinationsstandDie Umsetzung der Massnahmen wird entsprechend der Dringlichkeit und Projektreifezeitlich in folgende Stufen eingeteilt:– kurzfristig: < 5 Jahre– mittelfristig: 5 bis 10 Jahre– langfristig: > 10 Jahre– laufend: DaueraufgabeFestsetzungen: Sie zeigen auf, wie die raumwirksamen Tätigkeiten aufeinanderabgestimmt sind. D.h. die Koordination der Massnahme wurde erfolgreich abgeschlossenund die Beteiligten sind sich einig, wie sie vorgehen wollen. Festsetzungenbinden die Beteiligten in der Sache und im Vorgehen.Zwischenergebnisse: Sie zeigen auf, welche raumwirksamen Tätigkeiten nochnicht aufeinander abgestimmt sind und was vorzukehren ist, um eine zeitgerechteAbstimmung zu erreichen. Die Planung der Massnahme ist im Gang und hat bereitszu Zwischenergebnissen geführt. Zwischenergebnisse binden die Beteiligtenim weiteren Vorgehen.Vororientierungen: Sie zeigen auf, welche raumwirksamen Tätigkeiten sich nochnicht in dem für die Abstimmung erforderlichen Mass umschreiben lassen, aber erheblicheAuswirkungen auf die Nutzung des Raumes haben können. Die erstenSchritte sind definiert, der genaue Weg zum Ziel muss jedoch noch festgelegt werden.Eine Vororientierung verpflichtet die planende Stelle, <strong>bei</strong> wesentlichen Änderungendes Vorhabens die anderen Beteiligten rechtzeitig zu informieren.ControllingVollzugskontrolleWirkungskontrolleNachführungUm den Stand der Umsetzung sowie den Erfolg der beschrittenen kommunalen<strong>Energie</strong>politik systematisch zu erfassen, wird empfohlen, eine Vollzugs- und Wirkungskontrolleeinzuführen.Die Vollzugskontrolle bezieht sich auf die Umsetzung von definierten Massnahmen:Es wird geprüft, ob bzw. bis wann und in welchem Umfang die festgelegtenVorkehrungen bear<strong>bei</strong>tet und umgesetzt werden (mindestens jährliche Kontrolle).Die Wirkungskontrolle hingegen <strong>bei</strong>nhaltet eine Auswertung der umgesetztenMassnahmen: Anhand von gemessenen Daten wird die Wirkung der umgesetztenMassnahmen bilanziert (z.B. alle vier Jahre, ausgerichtet auf die Legislatur oderanalog der wiederkehrenden Zertifizierung zum Label <strong>Energie</strong>stadt).Der <strong>Richtplan</strong> <strong>Energie</strong> ist auf 15 bis 25 Jahre ausgelegt. Ergeben sich kurzfristigwesentliche Veränderungen der Voraussetzungen, wird eine vorzeitige Revisionempfohlen.WWW.PLANAR.CH 5252

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