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Richtplan Energie - Muri bei Bern

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<strong>Richtplan</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Muri</strong> <strong>bei</strong> <strong>Bern</strong>1 AusgangslageMotivation der GemeindeZweck der <strong>Richtplan</strong>ung <strong>Energie</strong>WirkungNutzenDie Gemeinde hat mit dem Kanton <strong>Bern</strong> die BEakom-Vereinbarung abgeschlossen.Dieses Abkommen verpflichtet sie u.a. zur Erar<strong>bei</strong>tung eines kommunalen<strong>Richtplan</strong>s <strong>Energie</strong>. Auf diese Weise unterstützt <strong>Muri</strong> b. B. den Kanton <strong>bei</strong> der Erreichungder in der <strong>Energie</strong>strategie 2006 festgelegten Ziele. Diese strebt langfristigdie Verwirklichung der 2'000-Watt-Gesellschaft an (siehe Glossar). Als konkretquantifiziertes Zwischenziel soll sich die Dauerleistung bis ins Jahr 2035 von heuterund 6'000 Watt pro Person sukzessive auf 4'000 Watt pro Person reduzieren(4'000-Watt-Gesellschaft bis 2035).Mit der <strong>Richtplan</strong>ung <strong>Energie</strong> werden die Grundsätze der übergeordneten sowieder kommunalen <strong>Energie</strong>politik räumlich konkretisiert und umgesetzt. Das Planungsinstrumentunterstützt durch entsprechende Gebietsbezeichnungen dieräumliche Koordination und Abstimmung der bestehenden und neu auszubauendenVersorgungsinfrastruktur mit der Siedlungsentwicklung. D.h. für das gesamteSiedlungsgebiet wird aufgezeigt, welche <strong>Energie</strong>träger prioritär zu Gunsten einerzukunftstauglichen Wärmeversorgung eingesetzt werden sollen. Die <strong>Richtplan</strong>ung<strong>Energie</strong> bildet die Grundlage für die Erar<strong>bei</strong>tung nachhaltiger Versorgungskonzeptezur Umsetzung.Durch das Ausscheiden von räumlich präzise festgelegten Prioritäts- und Eignungsgebietenwird die angestrebte Wärmeversorgung entsprechend den kantonalenPlanungsprioritäten gebietsweise vorgegeben. Mit konkreten Massnahmenbzw. Massnahmenblättern wird nachvollziehbar aufgezeigt, welche Schritte undAbklärungen bis zur eigentlichen Umsetzung zu tätigen sind (behördenverbindlich).Anschlussverpflichtungen und/oder die Nutzung bestimmter erneuerbarer <strong>Energie</strong>trägerkönnen im Rahmen der Nutzungsplanung bedarfsweise grundeigentümerverbindlichvorgegeben werden (vgl. Art. 13 des kantonalen <strong>Energie</strong>gesetzesKEnG vom 17. März 2010). Auf diese Weise werden essentielle Rechts- und Investitionssicherheitenfür Investoren und Grundeigentümer geschaffen.Mit dem <strong>Richtplan</strong> <strong>Energie</strong> wird eine ressourcenschonende und umweltverträgliche<strong>Energie</strong>versorgung gefördert. Er zeigt auf, wie und in welcher zeitlichen Folge dieübergeordneten sowie kommunalen <strong>Energie</strong>-Zielsetzungen erreichbar sind.Dadurch lassen sich der anteilsmässig noch sehr hohe Verbrauch an fossilenBrennstoffen sowie der damit verbundene Ausstoss an Treibhausgasen merklichreduzieren. Dies stärkt letztlich die lokale Wertschöpfung und mindert den Abflussfinanzieller Mittel ins Ausland.WWW.PLANAR.CH 3

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