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Richtplan Energie - Muri bei Bern

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<strong>Richtplan</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Muri</strong> <strong>bei</strong> <strong>Bern</strong>5.2 <strong>Energie</strong>politik des Kantons <strong>Bern</strong>Die energetischen Vorschriften für Gebäude des Kantons <strong>Bern</strong> basieren auf derMuKEn. Die Gemeinden haben die Möglichkeit, weitergehende Bestimmungen imBaureglement und in Überbauungsordnungen festzulegen. Die Einhaltung der Vorschriftenwird durch die Gemeinden im Rahmen des Baubewilligungsverfahrensüberprüft.<strong>Energie</strong>gesetz (KEnG) vom15. Mai 2011; <strong>Energie</strong>verordnungzum <strong>Energie</strong>gesetz (KEnV)vom 26. Oktober 2011Das <strong>Energie</strong>gesetz des Kantons <strong>Bern</strong> strebt im Dienste der nachhaltigen Entwicklungeine wirtschaftliche, sichere, ausreichende sowie umwelt- und klimaschonende<strong>Energie</strong>versorgung und -nutzung an. Es <strong>bei</strong>nhaltet folgende Ziele:– eine preiswerte und sichere <strong>Energie</strong>versorgung für die Bevölkerung und dieWirtschaft sicherzustellen,– das <strong>Energie</strong>sparen und die zweckmässige und effiziente Nutzung der <strong>Energie</strong>zu fördern,– die Nutzung erneuerbarer <strong>Energie</strong>n zu fördern,– die Abhängigkeit von nicht erneuerbaren <strong>Energie</strong>trägern zu mindern,– den Klimaschutz zu verbessern.Es bezweckt:– den gesamtkantonalen Wärmebedarf in Gebäuden bis 2035 um mindestens20% zu senken,– den gesamtkantonalen Wärme- und Strombedarf möglichst mit CO 2 -neutralen,erneuerbaren <strong>Energie</strong>n zu decken.Weitere bedeutende Punkte von <strong>Energie</strong>gesetz und <strong>Energie</strong>verordnung sind:– Die 34 "energierelevanten" Gemeinden des Kantons müssen einen <strong>Richtplan</strong><strong>Energie</strong> erar<strong>bei</strong>ten;– elektrische Widerstandsheizungen müssen innert 20 Jahren ersetzt werden;– <strong>bei</strong> der Nutzungsplanung erhalten die Gemeinden mehr Autonomie.<strong>Energie</strong>strategie 2006des Kantons <strong>Bern</strong>Förderprogrammdes Kantons <strong>Bern</strong><strong>Bern</strong>er <strong>Energie</strong>abkommen(BEakom)Im Rahmen der vom Regierungsrat beschlossenen <strong>Energie</strong>strategie 2006 soll bis2050 die 2000-Watt-Gesellschaft realisiert werden (Regierungsrat 2011). In einemersten Schritt wird bis 2035 die 4000-Watt-Gesellschaft angestrebt. Die wichtigstenkantonalen Zielsetzungen <strong>bei</strong>nhalten:– Bis ins Jahr 2035 soll der Raumwärmebedarf der Wohn- und Dienstleistungsbautenzu mindestens 70% aus erneuerbaren <strong>Energie</strong>n gedeckt werden.– Durch Effizienzsteigerungen soll der Wärmebedarf bis 2035 um mindestens20% reduziert werden (gegenüber 2006).– Bis 2035 soll die Stromerzeugung zu 80% aus erneuerbaren <strong>Energie</strong>n erfolgen.Das Förderprogramm des Kantons <strong>Bern</strong> fördert <strong>Energie</strong>effizienz und erneuerbare<strong>Energie</strong>n im Gebäudebereich. Gebäudesanierungen und effiziente Neubauten sowiedie Nutzung von Sonnenenergie, Holz und der Ersatz von Elektroheizungenwerden finanziell unterstützt. Grundlage für die Ausbezahlung von Fördergeldernbildet der Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK).Das BEakom ist ein Angebot des Kantons <strong>Bern</strong> zur Förderung der nachhaltigenEntwicklung der Gemeinden im <strong>Energie</strong>bereich. Da<strong>bei</strong> verpflichtet sich die Gemeinde,längerfristige, freiwillige Massnahmen in den Bereichen <strong>Energie</strong>, Mobilitätund Raumplanung umzusetzen. Das BEakom unterstützt die Gemeinden im Ener-WWW.PLANAR.CH 4343

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