12.07.2015 Aufrufe

Richtplan Energie - Muri bei Bern

Richtplan Energie - Muri bei Bern

Richtplan Energie - Muri bei Bern

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Richtplan</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Muri</strong> <strong>bei</strong> <strong>Bern</strong>naher Zukunft nicht geplant). Die Auswirkungen einer Abkühlung des Zulaufs aufden gesamten Reinigungsprozess der ARA müssen vorhergehend detailliert untersuchtwerden (Anteil des Abwassers der Gemeinde an der Gesamtabwassermengeder ARA beträgt lediglich 8%).Wärmenutzung aus demGrundwasserGrundwassernutzungen sind bewilligungspflichtig gemäss Wassernutzungsgesetz(WNG) des Kantons <strong>Bern</strong>. Das genutzte Wasser darf nicht unter 4 °C abgekühltbzw. <strong>bei</strong> Verwendung zu Kühlzwecken bis auf 25 °C erwärmt werden, bevor es derentsprechenden Quelle wieder zurückgegeben wird. Mindestentzugsleistungen fürAnlagen zur Wärmenutzung sind keine vorgeschrieben 17 . Die Einleitbedingungenfür die Rückgabe des genutzten Wassers richten sich nach der eidgenössischenGewässerschutzverordnung (GSchV). Darin ist festgehalten, dass durch den Wärmeeintragoder Wärmeentzug die Temperatur des Grundwassers gegenüber demnatürlichen Zustand um höchstens 3 °C verändert werden darf 18 .Gemäss Anforderungen des Amtes für Wasser und Abfall (AWA) des Kantons<strong>Bern</strong> muss das genutzte Wasser <strong>bei</strong> einer Grundwassernutzung für Wärmepumpennach Gebrauch vollständig in das gemäss Konzession genutzte Grundwasserzurückgegeben werden. In Gebieten mit ausgeprägtem Stockwerkbau mit gespanntenGrundwasserverhältnissen ist diese Bedingung jedoch oftmals nicht odernur erschwert zu erfüllen. Zudem besteht <strong>bei</strong>m Durchbohren von mehrerenGrundwasserstockwerken die Gefahr einer hydraulischen Verbindung zwischenden <strong>bei</strong>den Stockwerken. Aus diesen Gründen werden vom Kanton keine Grundwasserwärmepumpen-Anlagenin Bereichen von ausgeprägtem Grundwasserstockwerksbauund gespannten Grundwasserverhältnissen bewilligt.–––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––17Aufgrund der relativ hohen Erstellungskosten für die Fassung und die Rückgabe sind grössere undsomit auch effizientere Anlagen anzustreben.18Art. 21 Abs. 3 GSchVWWW.PLANAR.CH 2525

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!