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Öffentlicher Gestaltungsplan Kunsthaus-Erweiterung - Stadt Zürich

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Öffentlicher <strong>Gestaltungsplan</strong> <strong>Kunsthaus</strong>-<strong>Erweiterung</strong>gemäss § 84 PBGPlanungsbericht nach Art. 47 RPVinkl. Richtprojekt Architektur / FreiraumFassung für die öffentliche Auflage10. November 2010


<strong>Stadt</strong> Zürich: Öffentlicher <strong>Gestaltungsplan</strong> <strong>Kunsthaus</strong>-<strong>Erweiterung</strong>: Planungsbericht Seite 2Inhaltsverzeichnis1. Ausgangslage ......................................................................... 51.1. Anlass und Zielsetzung............................................................. 51.2. Perimeter / Eigentumsverhältnisse ............................................ 61.3. Grunddienstbarkeiten................................................................ 71.4. Übergeordnete und kommunale Gesetze .................................. 71.5. Denkmalpflege / Archäologie .................................................... 81.5.1. Denkmalpflege .............................................................. 81.5.2. Archäologie ................................................................. 102. Richtprojekt .......................................................................... 122.1. Allgemeines............................................................................ 122.1.1. Projektstand ................................................................ 122.1.2. Beurteilungsgrundlage Baubewilligung ........................ 122.1.3. Koordination mit Neugestaltung Heimplatz................... 122.2. Projekt- und Nutzungsbeschrieb ............................................. 133. <strong>Gestaltungsplan</strong>vorschriften................................................ 183.1. Planungs- und Baubestimmungen........................................... 183.1.1. Geschosszahl.............................................................. 183.1.2. Ausnützung ................................................................. 183.1.3. Freifläche .................................................................... 193.1.4. Ökologie...................................................................... 193.1.5. Entwässerung ............................................................. 213.2. Erschliessung ......................................................................... 223.2.1. Erschliessung für Motorfahrzeuge................................ 223.2.2. Parkierung................................................................... 223.2.3. Fusswegverbindung und Zugänge ............................... 243.3. Energie................................................................................... 244. Umwelt .................................................................................. 264.1. Ökologischer Ausgleich........................................................... 264.2. Grundwasser / Versickerung ................................................... 264.3. Altlasten ................................................................................. 274.4. Plan Lumière .......................................................................... 284.5. Lärm / Erschütterungen........................................................... 28


<strong>Stadt</strong> Zürich: Öffentlicher <strong>Gestaltungsplan</strong> <strong>Kunsthaus</strong>-<strong>Erweiterung</strong>: Planungsbericht Seite 34.6. UVP-Pflicht ............................................................................. 285. <strong>Gestaltungsplan</strong>verfahren / Mitwirkung............................... 29Anhang........................................................................................... 30A1 Richtprojekt <strong>Kunsthaus</strong>-<strong>Erweiterung</strong> .................................. 31A2 Kennziffern / Parkplatzberechnung...................................... 47A3 Planüberlagerung Richtprojekt / <strong>Gestaltungsplan</strong> .............. 49A4 Grunddienstbarkeiten........................................................... 51A5 Separate Mitberichte............................................................. 54


<strong>Stadt</strong> Zürich: Öffentlicher <strong>Gestaltungsplan</strong> <strong>Kunsthaus</strong>-<strong>Erweiterung</strong>: Planungsbericht Seite 4Auftraggeber:Amt für Hochbauten– Martin SchmidProjektleitung:Amt für Städtebau– Sandra NigschJuristischeBegleitung:<strong>Stadt</strong> Zürich– Annalise Rüeger (Hochbaudepartement bis August 2010)– Karsten Schwarz (Hochbaudepartement ab August 2010)– Othmar Bucher (Amt für Baubewilligungen)Auftragnehmer:Planpartner AG– Stephan SchubertTitelbild:Visualisierung überarbeitetes WettbewerbsprojektDavid Chipperfield Architects, Berlin28122_05A_101022_Planber.doc


<strong>Stadt</strong> Zürich: Öffentlicher <strong>Gestaltungsplan</strong> <strong>Kunsthaus</strong>-<strong>Erweiterung</strong>: Planungsbericht Seite 51. Ausgangslage1.1. Anlass und ZielsetzungAnlassGrundlage für<strong>Gestaltungsplan</strong>ZielsetzungDie Einfache Gesellschaft <strong>Kunsthaus</strong>-<strong>Erweiterung</strong> (EGKE), vertretendurch das Amt für Hochbauten, beabsichtigt auf der Parzelle mit derKat. Nr. AA3179 eine <strong>Erweiterung</strong> des <strong>Kunsthaus</strong>es sowie einenöffentlich zugänglichen Garten zu erstellen.Mittels eines Projektwettbewerbs wurde ein Projekt für die Realisierungder <strong>Erweiterung</strong> des bestehenden <strong>Kunsthaus</strong>es ermittelt. Das imAuftrag der Einfachen Gesellschaft <strong>Kunsthaus</strong>-<strong>Erweiterung</strong> (EGKE)weiterbearbeitete Siegerprojekt des Büros von David ChipperfieldArchitects bildet die Grundlage des vorliegenden <strong>Gestaltungsplan</strong>s.Mit der Ausarbeitung des öffentlichen <strong>Gestaltungsplan</strong>s bezweckt dieEGKE die Umsetzung des Wettbewerbsergebnisses.Ziel ist die bau- und planungsrechtlichen Voraussetzungen für einestädtebaulich, architektonisch und aussenräumlich besonders qualitätsvolleund zeitgemässe <strong>Kunsthaus</strong>-<strong>Erweiterung</strong> sowie eine attraktiveNeugestaltung der angrenzenden öffentlichen Räume, insbesonderedes "Gartens der Kunst" zu schaffen.Abb.1: Luftbildausschnitt <strong>Stadt</strong> Zürich


<strong>Stadt</strong> Zürich: Öffentlicher <strong>Gestaltungsplan</strong> <strong>Kunsthaus</strong>-<strong>Erweiterung</strong>: Planungsbericht Seite 61.2. Perimeter / Eigentumsverhältnisse<strong>Gestaltungsplan</strong>gebietPerimeterDer Standort der <strong>Kunsthaus</strong>-<strong>Erweiterung</strong> ist das Areal zwischen deralten Kantonsschule und dem Heimplatz, direkt gegenüber dem bestehenden<strong>Kunsthaus</strong>. Gemäss dem Masterplan Hochschulgebietund dem entsprechenden Eintrag im kantonalen Richtplan soll imSinne einer Weiterentwicklung der Standortqualität von Heimplatz(„Tor der Künste“) bis zur Haldenbachstrasse eine attraktive„Bildungs- und Kulturmeile“ entstehen, die für Fussgänger aufgewertetund die der Öffentlichkeit attraktive Aufenthalts- und Erholungsräumebietet. Die <strong>Erweiterung</strong> des <strong>Kunsthaus</strong>es ist ein wichtigerBestandteil davon.Der <strong>Gestaltungsplan</strong> gilt für den im Plan 1:500 bezeichneten Perimeter.Er umfasst den südlich der Treppenanlage Kantonsschule unddes Durchgangs gelegenen Teil der Parzelle Kat.-Nrn. AA3179zwischen Heimplatz, Kantonsschul- und Rämistrasse.Abb.2: Übersichtsplan mit Perimeter „<strong>Gestaltungsplan</strong> <strong>Kunsthaus</strong>-<strong>Erweiterung</strong>“


<strong>Stadt</strong> Zürich: Öffentlicher <strong>Gestaltungsplan</strong> <strong>Kunsthaus</strong>-<strong>Erweiterung</strong>: Planungsbericht Seite 7GrundeigentümerinBaurechtEigentümer/-in Kat.-Nr. GrundstückflächeKanton Zürich AA 3179 14’854 m 2Die Grundeigentümerin beabsichtigt der Stiftung Zürcher <strong>Kunsthaus</strong>(SZK) von der Parzelle Kat. Nr. AA 3179 ca. 7’986m2 im Baurechtabzutreten, welche gemäss Gesellschaftsvertrag Ziffer 3 Abs. 1, lit. Cder Einfachen Gesellschaft <strong>Kunsthaus</strong>-<strong>Erweiterung</strong> (EGKE) dasGrundstück für das Projekt zur Verfügung stellt.1.3. GrunddienstbarkeitenAnmerkungen undDienstbarkeitenAnpassungsbedarfAuf dem betroffenen Grundstück bestehen Anmerkungen undDienstbarkeiten, welche sich auf die provisorischen Bauten (Pavillons),auf Leitungsbaurechte diverser Medien und eine Gewerbe- undImmissionsbeschränkung beziehen. Grundbucheinträge, welche dasVorhaben negativ präjudizieren sind nicht bekannt. Alle Grundbucheinträgemit Kurzbeschreibung sind in der Beilage A4 im Anhang aufgelistet.Mit dem rechtskräftigen <strong>Gestaltungsplan</strong> sind sämtliche Einträge imGrundbuch zu überprüfen und bei Bedarf in einem separaten Verfahrenzu löschen bzw. zu ergänzen.Weitere allfällige Bereinigungen der Anmerkungen und Dienstbarkeitenerfolgen nach Bedarf auf privatrechtlicher Basis.1.4. Übergeordnete und kommunale GesetzeRichtplanungDie geplante <strong>Kunsthaus</strong>-<strong>Erweiterung</strong> wurde mit Beschluss des Kantonsratesvom 17. Dezember 2007 im kantonalen Richtplan im Zusammenhangmit der „Entwicklungsplanung Hochschulgebiet Zürich-Zentrum“ und als Teil davon festgesetzt. Die Teilrevision des kantonalenRichtplans im Bereich öffentliche Bauten und Anlagen wurde2008 vom Bund genehmigt und dient der Sicherstellung des langfristigenRaumbedarfs der Hochschulen und des <strong>Kunsthaus</strong>es sowie derErhaltung und weiteren Stärkung der internationalen Bedeutung derHochschule, des Universitätsspitals und der Kulturstätten.


<strong>Stadt</strong> Zürich: Öffentlicher <strong>Gestaltungsplan</strong> <strong>Kunsthaus</strong>-<strong>Erweiterung</strong>: Planungsbericht Seite 8Abb. 3: Ausschnitt aus kantonalem Richtplan „öffentliche Bauten und Anlagen“Mit dem <strong>Gestaltungsplan</strong> wird den Festlegungen in den kantonalenund regionalen Richtplänen entsprochen.MasterplanHochschulgebietBau- undZonenordnung 1Der Masterplan „Entwicklungsplanung Hochschulgebiet Zürich-Zentrum“ ist das Koordinations- und Managementinstrument für dienächsten 15 bis 25 Jahre im Bereich Städtebau, Verkehrserschliessung,Nutzung und Flächenmanagement. Die <strong>Kunsthaus</strong>-<strong>Erweiterung</strong>und der „Garten der Kunst“ werden darin als Umsetzungsbereichebeschrieben.Der gesamte Perimeter liegt gemäss der städtischen Bau- und Zonenordnungin der Kernzone Hirschengraben. Der festgelegte Wohnanteilbeträgt 0%.1.5. Denkmalpflege / Archäologie1.5.1. DenkmalpflegeAusgangslageDer <strong>Gestaltungsplan</strong>perimeter liegt in einem historisch bedeutenden<strong>Stadt</strong>quartier, das geprägt ist von zahlreichen repräsentativen Bauten,die im Inventar der kunst- und kulturhistorischen Schutzobjekteaufgeführt sind. Westlich wird das Areal vom Schulhaus Wolfbachgefasst mit anschliessendem barockem Vorstadtgürtel an Florhofgasseund Hirschengraben. Östlich des Heimplatzes liegt der Pfauenkomplexmit seiner repräsentativen Schaufassade zum Platz hin.Prägendstes und wichtigstes Element des Kantonsschulareals ist diealte Kantonsschule.1 GRB vom 23.10.1991 mit Änderungen bis 21.12.2005


<strong>Stadt</strong> Zürich: Öffentlicher <strong>Gestaltungsplan</strong> <strong>Kunsthaus</strong>-<strong>Erweiterung</strong>: Planungsbericht Seite 9InventarobjektKantonsschuleTurnhallenKantonsschuleDie alte Kantonsschule mit ihrer engeren Umgebung ist im überkommunalenInventar aufgeführt und bleibt erhalten. Zudem sind die Böschungen,welche sich ausserhalb des <strong>Gestaltungsplan</strong>perimetersbefinden, im Inventar der kommunalen Natur- und Landschaftsschutzobjekte(KSO). Die planerische Umsetzung des Zusammenwirkensvon <strong>Kunsthaus</strong>-<strong>Erweiterung</strong> und Kantonsschule in die neu gestaltendeAbfolge von Gebäuden, Gärten und Freiflächen erfolgt unterenger Begleitung der kantonalen Denkmalpflege und Grün <strong>Stadt</strong> Zürich.Die Turnhallen der alten Kantonsschule samt Umgebung werdennicht unter Schutz gestellt. Sie werden sowohl aus dem kommunalenInventar der kunst- und kulturhistorischen Schutzobjekte von kommunalerBedeutung als auch aus dem Inventar der schützenswertenGärten und Anlagen entlassen; dies unter der aufschiebenden Bedingung,dass eine Baufreigabe für den <strong>Erweiterung</strong>sbau erfolgt.Der zur alten Kantonsschule gehörende Aussenraum samt Treppeund Querverbindung zwischen Kantonsschul- und Rämistrasse bleibtim kommunalen Inventar der schützenswerten Gärten und Anlagenerhalten.VorabklärungenGüterabwägungDas Workshopverfahren aus dem Jahr 2006 hat gezeigt, dass diegeplante <strong>Kunsthaus</strong>-<strong>Erweiterung</strong> mit dem Erhalt der bestehendenTurnhallen nicht vereinbart werden kann. Zudem waren die Turnhallensamt Aussenraum Gegenstand umfassender Abklärungen derDenkmalpflege.Ein Abbruch zu Gunsten einer gestalterisch überzeugenden neuenLösung ist nach einer entsprechenden Güterabwägung möglich. Die<strong>Kunsthaus</strong> <strong>Erweiterung</strong> steht im Einklang mit den übergeordnetenInteressen der <strong>Stadt</strong>entwicklung, dem Städtebau und der Kulturpolitikder <strong>Stadt</strong> Zürich. Die Vorabklärungen haben gezeigt, dass das notwendigeRaumprogramm mit dem Erhalt der bestehenden Turnhallennicht vereinbart werden kann. Es werden vom Heimplatz bis zur altenKantonsschule neue Bezüge zwischen dem bestehenden <strong>Kunsthaus</strong>gebäude,dem Schauspielhaus und dem <strong>Kunsthaus</strong>-<strong>Erweiterung</strong>geschaffen. Neue Qualitäten ergeben sich durch die Schaffung einesattraktiven Aufenthalts- und Erholungsraumes, der auch die Grünstrukturstärkt, sowie mit der Aufwertung des Heimplatzes zur Eingangspforteder neuen Kultur- und Bildungsmeile Rämistrasse.


<strong>Stadt</strong> Zürich: Öffentlicher <strong>Gestaltungsplan</strong> <strong>Kunsthaus</strong>-<strong>Erweiterung</strong>: Planungsbericht Seite 101.5.2. ArchäologieAllgemeinJüdischer FriedhofMassive Geländeeingriffe, vor allem durch den Schanzenbau im 17.Jahrhundert und die Neugestaltung des Areals nach 1830, haben dasErscheinungsbild dieses Gebietes stark verändert. Das gesamte Gebietist teilweise meterhoch aufmodelliert, das heisst, die alten Geländeoberflächenund damit auch die archäologischen Überreste aus derZeit vor dem Schanzenbau sind mit hoher Wahrscheinlichkeit unterdiesen Auffüllungen konserviert.Archäologische Nachforschungen haben ergeben, dass sich innerhalbdes <strong>Gestaltungsplan</strong>perimeters vermutlich ein jüdischer Friedhofbefindet. Die kritische Tiefe liegt bei 5 -7 Metern. Es ist davon auszugehen,dass ein mutmasslicher Friedhof durch die <strong>Kunsthaus</strong>-<strong>Erweiterung</strong> tangiert wird. Ein respektvoller Umgang ist sicherzustellen.Abb. 4: Grün schraffiert mögliches Areal des jüdischen Friedhofs(Quelle: Amt für Städtebau, Archäologie und Bauforschung)


<strong>Stadt</strong> Zürich: Öffentlicher <strong>Gestaltungsplan</strong> <strong>Kunsthaus</strong>-<strong>Erweiterung</strong>: Planungsbericht Seite 11Abb. 5: Quelle Geotechnischer Bericht Friedli Partner AG, Anhang 1, Feb. 2007


<strong>Stadt</strong> Zürich: Öffentlicher <strong>Gestaltungsplan</strong> <strong>Kunsthaus</strong>-<strong>Erweiterung</strong>: Planungsbericht Seite 122. Richtprojekt2.1. Allgemeines2.1.1. ProjektstandDer Heimplatz ist ein innerstädtischer, dynamischer Ort mit hohemPublikumsverkehr (MIV und ÖV) und mit vielfältigen Nutzungen. Erübernimmt als zentraler Verkehrsknoten von internationaler Bedeutungfür das rechte Seeufer eine wichtige Rolle im städtischen Verkehrssystem.Gleichzeitig ist er aber auch ein wichtiger UmsteigeundZielort für Bevölkerung und Besucher der <strong>Stadt</strong> Zürich.Zeitgleich mit dem Bau der <strong>Kunsthaus</strong>-<strong>Erweiterung</strong> wird das Tiefbauamtder <strong>Stadt</strong> Zürich den Heimplatz neu gestalten. Damit besteht dieChance, den Heimplatz in Zukunft auf drei Seiten von kulturellen Institutionenzu fassen und durch die Neugestaltung gesamthaft aufzuwerten.Ziel ist die Schaffung eines attraktiven innerstädtischen Plat-ArchitekturwettbewerbWeiterbearbeitungVorprojekt bisBezugEnde 2008 ist der Architekturwettbewerb für die <strong>Erweiterung</strong> des<strong>Kunsthaus</strong>es entschieden worden. Das Architekturbüro David ChipperfieldArchitects und Landschaftsarchitekturbüro Wirz Internationalhat den Wettbewerb gewonnen.Von Januar bis April 2009 wurde das Projekt unter der Leitung einesAusschusses der Wettbewerbsjury weiterbearbeitet und als Grundlagefür die Vorprojektierung genehmigt.Für die Ausarbeitung des Vorprojekts und des Bauprojekts sowie fürdas Bewilligungsverfahren ist mit rund drei Jahren zu rechnen. Fürdie Bauausführung wird an dieser komplexen innerstädtischen Lageeine Bauzeit von ebenfalls drei Jahren erwartet. Damit ergibt sich einvoraussichtlicher Bezugstermin Ende 2015.2.1.2. Beurteilungsgrundlage BaubewilligungStellenwertRichtprojektDie Richtprojekte Architektur und Freiraum (Stand September/Oktober2010 vgl. Anhang A1) sind massgebend bei der Projektbeurteilungim Rahmen des Baubewilligungsverfahrens.2.1.3. Koordination mit Neugestaltung HeimplatzBedeutungNeugestaltung


<strong>Stadt</strong> Zürich: Öffentlicher <strong>Gestaltungsplan</strong> <strong>Kunsthaus</strong>-<strong>Erweiterung</strong>: Planungsbericht Seite 13zes und eine Verbesserung der Aufenthaltsqualität für die Fussgänger.KoordinationsbedarfDie beiden Vorhaben werden koordiniert und aufeinander abgestimmt.Dies gilt insbesondere für die Gestaltung des Vorbereichesder <strong>Kunsthaus</strong>erweiterung und die Neugestaltung der Haltestellen.2.2. Projekt- und NutzungsbeschriebStädtebaulichesKonzeptDas Projekt mit seinem monolithischen Baukörper bildet den Auftaktzu der Kette der grossen öffentlichen Bauten, die sich vom bestehenden<strong>Kunsthaus</strong> über die Kantonsschule bis hin zu den existierendenund geplanten „Kronenbauten“ entlang der Rämistrasse zieht. Dergeplante Neubau des <strong>Kunsthaus</strong>es betont somit die Kontinuität mitder historisch gewachsenen <strong>Stadt</strong> und stellt dem Eingangsportikusdes Moser-Baus einen zweiten, dominanten Haupteingang gegenüber.Das neue Gebäude ist volumetrisch kompakt und bleibt weitunter der Traufhöhe der alten Kantonsschule. Es nimmt mit seinenDimensionen Bezug auf die Hauptgebäude von ETH und Universität.Durch das klare Volumen, welches mit seiner Gebäudefront die gesamteNordseite des Heimplatzes fasst, werden die divergierendenArchitekturen von Schauspielhaus, bestehendem <strong>Kunsthaus</strong> undBührlesaal „zusammengebracht“ – es entsteht eine starke städtischeStimmung am Heimplatz. Die Baumasse und die Abstände zu denbestehenden Gebäuden sind dabei so gesetzt, dass an allen Seitendes Hauses <strong>Stadt</strong>räume mit hoher Qualität entstehen und Bestandund Neubau in einen spannungsvollen Dialog treten.Wichtiger Bestandteil des Entwurfs ist die interne Verbindung überdie zentrale Gebäudehalle zwischen dem Heimplatz im Süden unddem öffentlichen „Garten der Kunst“ im Norden des Hauses und diedamit verbundene doppelte Zugänglichkeit. Die Halle wird damit quasizum „öffentlichen“ <strong>Stadt</strong>raum innerhalb des Gebäudes und zumzentralen Ort der Begegnung zwischen Kunst und Publikum. Die vorhandeneHöhendifferenz zwischen den beiden Orten wird genutzt,um einen Garten- und einen <strong>Stadt</strong>horizont zu schaffen. Zugleich unterstütztdie Halle als „Sichtachse auf Platz und Garten“ die Orientierunginnerhalb des Gebäudes.


<strong>Stadt</strong> Zürich: Öffentlicher <strong>Gestaltungsplan</strong> <strong>Kunsthaus</strong>-<strong>Erweiterung</strong>: Planungsbericht Seite 14Abb. 6: <strong>Kunsthaus</strong>-<strong>Erweiterung</strong> Situation Erdgeschoss, David Chipperfiled Architects,Berlin, Stand RichtprojektAbb. 7:<strong>Kunsthaus</strong>-<strong>Erweiterung</strong> Gebäudeschnitt, David Chipperfiled Architects,Berlin, Stand RichtprojektArchitektonischesKonzeptDas Projekt basiert auf dem Gedanken, ein Haus für die Kunst zubauen, ein „Haus der Räume“, das über grosse Öffnungen den Bezug


<strong>Stadt</strong> Zürich: Öffentlicher <strong>Gestaltungsplan</strong> <strong>Kunsthaus</strong>-<strong>Erweiterung</strong>: Planungsbericht Seite 15zur <strong>Stadt</strong> herstellt. Der quadratische Gebäudegrundriss basiert aufeiner sehr klaren und effizienten Aufteilung und schafft mit der unterirdischenVerbindung eine zweckmässige Anbindung zum bestehendenMuseum. Die Anordnung und Grösse der Fenster und Eingängereflektiert die innere Ordnung und Grösse der Räume, sie vermitteltzwischen dem Massstab des Gebäudes und dem der Umgebung. DieHalle folgt gestalterisch dem Duktus der Ausstellungsräume, wodurchder Charakter des Gebäudes bereits unmittelbar im Eingangsbereichdeutlich wird. Neben der programmatischen Aufgabe, die Besucherim Haus zu orientieren, kann die Halle als grösster Ausstellungsraumzur Präsentation grosser räumlicher Kunstwerke oder Installationenanregen und entscheidend die Identität des Neuen <strong>Kunsthaus</strong>es mitbestimmen.Gleichzeitig verknüpft sie die dynamischen und statischenCharakteristika und bietet einen Ort der Orientierung, der dieGalerieräume auf den oberen Etagen des Museums mit dem Eingangsbereichund seinen beigeordneten öffentlichen Zonen, demGarten und der unterirdischen Passage zum existierenden <strong>Kunsthaus</strong>verbindet.FassadeNutzungskonzeptDie Fassade ist aus Sandstein und Glas mit einer strengen, minimalistischenDetaillierung konzipiert, welche die flächig behandelteAussenhülle überzieht.Während die Galerieräume zur optimalen Nutzung des Tageslichtesin den beiden oberen Geschossen liegen, dient das Erdgeschoss alsöffentlicher Zugang und nimmt die ergänzenden Funktionen (s. u.)auf. Im Untergeschoss sind Infrastrukturräume für den Museumsbetriebangeordnet. Ebenfalls auf diesem Niveau liegt die unterirdischeVerbindung, die die <strong>Kunsthaus</strong>- <strong>Erweiterung</strong> an das bestehende<strong>Kunsthaus</strong> anschliessen wird. Im zweiten Untergeschoss unter demwestlichen Gebäudeflügel befindet sich das Kunstdepot. Teilbereichedes Gebäudes, in denen grosse Geschosshöhen nicht benötigt werden,sind durch Zwischengeschosse optimal genutzt. Das gesamteHaus ist so organisiert, dass interne und öffentliche Raumbereiche(mit und ohne Ticket) klar voneinander getrennt sind.Im Erdgeschoss auf der Ostseite der Halle, nahe dem Schauspielhaus,liegt der Veranstaltungsbereich mit Festsaal. Er besitzt eineneigenen Eingang von der Rämistrasse und ein eigenes Foyer. Beibesonders grossen Veranstaltungen kann die Halle als „overflow“Bereich dazu genommen werden. Die Kunstvermittlung auf der West-


<strong>Stadt</strong> Zürich: Öffentlicher <strong>Gestaltungsplan</strong> <strong>Kunsthaus</strong>-<strong>Erweiterung</strong>: Planungsbericht Seite 16seite ist nach einem ähnlichen Prinzip angeordnet und besitzt eineneigenen Eingang von der Kantonsschulstrasse, der auch als Mitarbeiterzugangdient.Museumsshop und Café liegen in direktem Bezug zum Heimplatz undder zentralen Halle. Auf Grund ihrer Anordnung können sie, wie auchder Veranstaltungssaal, auch ausserhalb der Öffnungszeiten desMuseums betrieben werden und beleben durch ihre Aktivitäten dennördlichen Heimplatz. Über die direkte Verbindung mit dem Foyer desVeranstaltungsbereiches kann das Café als erweiterte Lobby fürApéros oder andere besondere Events genutzt werden.GartengestaltungVorbereichsgestaltungUnterirdischeVerbindungDer grosszügige „Garten der Kunst“ wird räumlich definiert durch den<strong>Erweiterung</strong>sbau und die Kantonsschule. Die beabsichtigte Gesamtgestaltungumfasst daher nicht nur den Bereich unmittelbar nördlichdes Neubaus, sondern auch das Areal um die Kantonsschule, wasBestandteil eines separaten Planungsverfahrens (vgl. Kpt. 3.1.3) ist.Im Gegensatz zur ruhigen Geometrie des Gebäudes bietet der Garteneine Konfiguration von gekurvten Formen - eine andere Spracheund eine andere Poesie. Durch diesen Kontrast kann er seine Rolleals Kleinod zwischen den grossen Gebäudevolumen von Schule undMuseum überzeugend spielen. Der Baumbestand um die Kantonsschulewird so ergänzt und erweitert, dass ein räumlich spannungsreichesSpiel von kleineren und grösseren Baumgruppen und Einzelbäumenentsteht. Der Kernbereich des „Gartens der Kunst“ erhältseinen besonderen Charakter durch weichgeschnittene „Kissen“ ausBuchenhecken, die ihm Schutz und Intimität verleihen und einen ruhigenHintergrund für Skulpturen bieten. Er bleibt dabei halbdurchlässigzum umgebenden Strassenraum und stellt insbesondere auch dieVerbindung zwischen der <strong>Kunsthaus</strong>-<strong>Erweiterung</strong> und dem geplantenFussweg in das Hochschulgebiet nach Nordwesten sicher.Die Vorbereichsgestaltung orientiert sich an der bestehenden Gestaltungdes öffentlichen Raums. Der Vorbereich am Heimplatz, welcherauch für eine Aussenbestuhlung genutzt werden kann, wird voraussichtlichBestandteil der Überlegungen im Zusammenhang derNeugestaltung des gesamten Heimplatzes (vgl. Kapitel 2.1.3).Eine unterirdische Verbindung schliesst die <strong>Kunsthaus</strong>-<strong>Erweiterung</strong>an das bestehende <strong>Kunsthaus</strong> an. Diese Verbindung wird sowohl alszweckmässige, witterungsgeschützte Verbindung für die Besucher


<strong>Stadt</strong> Zürich: Öffentlicher <strong>Gestaltungsplan</strong> <strong>Kunsthaus</strong>-<strong>Erweiterung</strong>: Planungsbericht Seite 17wie auch als interner und sicherer Übergang für den Betrieb, dieKunstlogistik, benutzt.ÖffentlicheVerbindungenBeleuchtung,Plan LumièreNachhaltigkeitDie bereits beschriebene Verbindung vom Heimplatz bis zur Kantonsschulesoll zumindest während der allgemeinen Öffnungszeitender <strong>Kunsthaus</strong>-<strong>Erweiterung</strong> öffentlich zugänglich sein.Das Projekt sieht eine zurückhaltende, sanfte Aufhellung des Gebäudesvor. Der <strong>Erweiterung</strong>sbau soll als Teil des Ensembles am Heimplatzwahrgenommen werden.Die neue <strong>Kunsthaus</strong> <strong>Erweiterung</strong> wird gemäss den Anforderungender „2000 Watt Gesellschaft“ geplant und realisiert werden.


<strong>Stadt</strong> Zürich: Öffentlicher <strong>Gestaltungsplan</strong> <strong>Kunsthaus</strong>-<strong>Erweiterung</strong>: Planungsbericht Seite 183. <strong>Gestaltungsplan</strong>vorschriften3.1. Planungs- und Baubestimmungen3.1.1. GeschosszahlVoll- und DachgeschosszahlDie Zahl der Vollgeschosse und anrechenbaren Dach- und Untergeschosseist im Rahmen des Planungs- und Baugesetzes (PBG) frei.Dadurch erfährt das Projekt die notwendige Flexibilität Zwischengeschossezu realisieren. Die volumetrische Begrenzung ergibt sich ausdem durch Mantellinien und der maximalen Höhenkote definiertenoberirdischen Gebäudemantel.3.1.2. AusnützungAusnützungDas Areal liegt in der Kernzone Hirschengraben mit Profilangleichungslinien.Baubereiche sind keine ausgeschieden.Der <strong>Gestaltungsplan</strong> definiert einen Baubereich, innerhalb dessensich die zulässige Ausnützung aus dem Gebäudemantel und der Geschosszahlergibt.RaumprogrammStand nach derWeiterbearbeitung desWettbewerbsprojektsFunktionen<strong>Kunsthaus</strong>bestehend(in m2)<strong>Kunsthaus</strong><strong>Erweiterung</strong>(in m2)<strong>Kunsthaus</strong>insgesamt(in m2)Galerien 5890 4600 10490Wechselausstellungen 1520 1200 2720Kunstdepots 920 1500 2420Kunstvermittlung 120 750 870Restaurierung 1500 150 1650Öffentliche Flächen/ Besucherservice1560 1900 3460Auditorium mit Foyer 1350 1350Backoffice/ Infrastruktur/TechnikUnterirdische Verbindung8360 3550 119101000 1000Parkplätze 1000 1000Gesamtfläche 19870 17000 36870


<strong>Stadt</strong> Zürich: Öffentlicher <strong>Gestaltungsplan</strong> <strong>Kunsthaus</strong>-<strong>Erweiterung</strong>: Planungsbericht Seite 193.1.3. FreiflächeGarten der KunstZwischen der <strong>Erweiterung</strong> des <strong>Kunsthaus</strong>es und der alten Kantonsschuleentsteht ein öffentlicher zugänglicher Garten, der auf beideGebäude Bezug nimmt. Er ist ein substanzieller Bestandteil desMasterplans Hochschulgebiet und bildet den Auftakt zu den Freiräumenentlang der Hangkante mit der geplanten Fusswegverbindung zuden Hochschulen.Dieser Bereich ist im Plan 1:500 als Parkbereich bezeichnet und istals Freiraum im Sinne einer öffentlichen Parkanlage herzurichten.Dieser hat für sich und im Zusammenhang mit der Umgebung einehohe Aufenthalts- und Gestaltungsqualität aufzuweisen.VorbereichTerrainveränderungPerimetererweiterungDie Vorbereiche, insbesondere auf der Seite des Heimplatzes, habenhinsichtlich ihrer Gestaltung mit dem öffentlichen Freiraum eine einheitlicheGesamtwirkung aufzuweisen.Infolge der Erstellung der <strong>Kunsthaus</strong>-<strong>Erweiterung</strong> mitsamt seinerzweckgebundenen Untergeschosse muss das heutige Terrain angepasstwerden. Insbesondere die Zufahrt zur Tiefgarage und der Absichtdiese gestalterisch in den Gartenbereich zu integrieren, bedingen,dass das gewachsene Terrain um max. 2.50 m erhöht werdenkann. Diese max. Überdeckung liegt im direkten Übergangsbereichvon Neubau und Garten.Um die Einordnung in das Siedlungsbild und somit die Gesamterscheinungzu steigern, wird eine gestalterische Aufwertung des nördlichenArealbereiches der Kantonsschule geprüft. Die Massnahmenumfassen insbesondere eine Neugestaltung des Bereiches unterhalbder Treppenanlage und sehen Pflanzmassnahmen entlang der Strassenbereichevor. Diese Massnahmen sind Bestandteil eines separatenVerfahrens und erfolgen in enger Abstimmung mit den zuständigenkantonalen und städtischen Fachstellen.3.1.4. ÖkologieBaumbestandZustandsermittlungDer heutige Gehölzbestand auf dem Kantonsschulareal ist zusammenmit den Geländeböschungen Bestandteil des Hochschul-Grünzugs.Im Rahmen des Gartendenkmalpflegerischen Gutachtens wurde derVitalitätsgrad der wichtigsten Bäume untersucht. Die untersuchtenBäume weisen eine durchschnittliche Vitalität 1 auf, das bedeutet, sie


<strong>Stadt</strong> Zürich: Öffentlicher <strong>Gestaltungsplan</strong> <strong>Kunsthaus</strong>-<strong>Erweiterung</strong>: Planungsbericht Seite 20sind weder völlig vital noch geschädigt, sondern geschwächt. Innerhalbdes <strong>Gestaltungsplan</strong>perimeters wurden im Gutachten im Weiterenkeine besondern Bereiche aufgeführt.Abb. 8: Vitalitätsgrad gemäss Baumgutachten SIT Baumpflege AGFestlegungDem Bauvolumen der <strong>Kunsthaus</strong>-<strong>Erweiterung</strong> muss ein Grossteil desBaumbestand weichen. Der im Plan 1 : 500 bezeichnete Baumbestand,welcher sich ausserhalb des Neubaus befindet, ist in dasPflanzkonzept einzubeziehen und nach Möglichkeit zu erhalten. Dieim Situationsplan mit E bezeichneten Einzelbäume sind zu erhalten.


<strong>Stadt</strong> Zürich: Öffentlicher <strong>Gestaltungsplan</strong> <strong>Kunsthaus</strong>-<strong>Erweiterung</strong>: Planungsbericht Seite 21ÖkologischerAusgleichDer <strong>Gestaltungsplan</strong> sieht vor, dass Bauten, Anlagen und Umschwungim Hinblick auf den ökologischen Ausgleich, im Sinne vonArt. 15 der eidgenössischen Natur- und Heimatschutzverordnung zuoptimieren sind. Die im Rahmen des Richtprojekts vorgesehenenMassnahmen werden im Kapitel 4.1 Ökologischer Ausgleich näherumschrieben.3.1.5. EntwässerungWolfbachkanalDer unterirdisch verlaufende Wolfbachkanal, der den Perimeter der<strong>Kunsthaus</strong>-<strong>Erweiterung</strong> von Ost nach West durchquert, kann ausserhalbdes Gebäudes und innerhalb des Perimeters frei verlegt werden.Er dient heute als Mischwasserkanal sowohl zur Ableitung vonSchmutzwasser als auch von Hochwasser des Wolfbachs. Er ist nichtals öffentliches Gewässer ausgeschieden. Aufgrund des Neubauswird eine Verlegung zwingend und ist in den nördlichen Arealteil vorgesehen.Abb. 9: Lage Wolfbachkanal unter TurnhallenbautenDienstbarkeit /vertragliche RegelungEntwässerungVersickerungErforderliche Durchleitungsrechte sind als neue Dienstbarkeiten imGrundbuch einzutragen. Eine allfällige Entwässerung über den öffentlichenGrund (z. B. für die Vorplatzentwässerung) ist vorgängigmit der <strong>Stadt</strong> Zürich vertraglich zu regeln.Potential und Umsetzung der Meteorwasserversickerung ist im Kapitel4.2 erläutert.


<strong>Stadt</strong> Zürich: Öffentlicher <strong>Gestaltungsplan</strong> <strong>Kunsthaus</strong>-<strong>Erweiterung</strong>: Planungsbericht Seite 22EinleitmengeMeteorwasserDie Entwässerung wird im Trennsystem ausgeführt. Die maximaleEinleitmenge von Meteorwasser in die Kanalisation ist im Rahmendes Baugesuchs festzulegen. Das Projekt sieht vor, dass ein Teil desMeteorwassers zur Rückhaltung und Regulierung der Einleitmenge ineinen Stapeltank, mit Überlauf in die öffentliche Kanalisation, eingeleitetwird.3.2. ErschliessungVorbemerkungDas Erschliessungskonzept der <strong>Kunsthaus</strong>-<strong>Erweiterung</strong> basiert aufder Gesamtplanung des Masterplans für das Hochschulgebiet Zürich-Zentrum. Darin wird die bauliche Entwicklung konsequent auf dieKapazitäten des öffentlichen Verkehrs abgestimmt. Eine gute Erschliessungdurch öffentliche Verkehrsmittel ist bereits gegeben.Die Zugänglichkeit für den Fuss- und Veloverkehr sowie die Gestaltungder Zugangsachsen und Verbindungen sind aufeinander abgestimmtund werden gesamthaft deutlich verbessert.3.2.1. Erschliessung für MotorfahrzeugeErschliessung MIV /AnlieferungDie Haupterschliessung und Zufahrten für den Motorfahrzeugverkehrerfolgt über die bestehende Kantonsschulstrasse innerhalb des imPlan 1 : 500 bezeichneten Bereiches. Ausserhalb sind nur untergeordneteZufahrten (z.B. Notzufahrten) gestattet.Die Lage des Ein- und Ausfahrtsbereich weist mit über 50 m einengenügenden Abstand zur Kreuzung am Heimplatz auf.3.2.2. ParkierungParkierungMax. ParkplatzzahlAls minimale Anzahl werden 10 Autoabstellplätze und als maximaleAnzahl wird ein Maximalwert von 50 Autoabstellplätzen festgelegt.Die Ermittlung der gem. Parkplatzverordnung (PPV) zulässige AnzahlAbstellplätze ist aus dem Anhang A2 ersichtlich. Die maximal zulässigeAnzahl gemäss <strong>Gestaltungsplan</strong> liegt unterhalb des zulässigenMaximums gem. PPV. Aus Sicht des Umweltschutzes (lufthygienischesSanierungsgebiet <strong>Stadt</strong> Zürich; Lärmbelastung) ist es unerwünscht,das gem. PPV potentiell mögliche Maximum (ca. 69 PP)auszuschöpfen und mit einem zusätzlichen Angebot an Besucher-Parkplätzen potenzielle <strong>Kunsthaus</strong>besuchende auf den motorisiertenIndividualverkehr zu lenken.


<strong>Stadt</strong> Zürich: Öffentlicher <strong>Gestaltungsplan</strong> <strong>Kunsthaus</strong>-<strong>Erweiterung</strong>: Planungsbericht Seite 23PflichtparkplätzeAbweichung zur PPVAls minimale Anzahl ist die Erstellung von 10 Pflichtparkplätzen erforderlich.Dadurch kann der Bedarf für die Angestellten (8 PP) unddie notwendigen behindertengerechten Autobstellplätze (2 PP) sichergestelltwerden.Für das <strong>Gestaltungsplan</strong>gebiet gilt in Abweichung von der PPV, dassdie minimale Pflichtparkplatzzahl (gem. PPV ca. 38 PP) unterschrittenwerden darf.Begründung:HervorragendeÖV-ErschliessungÖffentliche ParkierungsmöglichkeitenAnordnungZweiradfahrzeugeDas <strong>Kunsthaus</strong> ist am Standort "Heimplatz" hervorragend an diestädtischen wie auch regionalen (4 Tramlinien, 1 Buslinie) und überregionalenöffentlichen Verkehrsmittel angebunden (S-Bahnhof Stadelhofen).Es ist davon auszugehen, dass Besucherinnen und Besucher des<strong>Kunsthaus</strong>es, welche mit dem Auto anreisen, sowohl heute als auchkünftig die öffentlichen Parkierungsmöglichkeiten in der nahen Umgebungbenützen. In erster Linie dürfte dies das öffentliche ParkhausHohe Promenade sein, welches vom <strong>Kunsthaus</strong> auf seiner Websiteals nächste Parkierungsmöglichkeit erwähnt wird und über 568 Parkplätze(davon 499 Kurzzeitparking) verfügt. Das öffentliche ParkhausHohe Promenade ist heute nicht ausgelastet, so dass den Nutzungenim Gebiet Bellevue / Heimplatz grundsätzlich ausreichend öffentlichzugängliche Parkplätze zur Verfügung stehen.Die Parkplätze im Perimeter des <strong>Gestaltungsplan</strong>s sind unterirdischanzuordnen. Es sind keine Bereiche bezeichnet, in welchen die Anordnungvon oberirdischen Parkplätzen für Besucher zulässig ist.Für die gemäss <strong>Gestaltungsplan</strong> geforderten 60 Abstellplätze fürleichte Fahrräder sind innerhalb des <strong>Gestaltungsplan</strong>perimeters imPlan 1 : 500 keine Bereiche für oberirdische Abstellplätze bezeichnet.Aufgrund der beengten Platzverhältnisse können diese auch an geeigneterStelle ausserhalb des Perimeters angeordnet werden.Abstellplätze für Beschäftigte werden unterirdisch in der Tiefgarageangeordnet.


<strong>Stadt</strong> Zürich: Öffentlicher <strong>Gestaltungsplan</strong> <strong>Kunsthaus</strong>-<strong>Erweiterung</strong>: Planungsbericht Seite 243.2.3. Fusswegverbindung und ZugängeFusswegverbindungund ZugängeDurchgang <strong>Kunsthaus</strong>-<strong>Erweiterung</strong>UnterirdischeVerbindungAufwertung VerbindungRämi- und KantonsschulstrasseDie öffentlichen Fusswegverbindungen gemäss Eintrag im Plan1: 500 sind sicherzustellen.Das Projekt bietet zusätzlich eine Fusswegverbindung durch die<strong>Kunsthaus</strong>-<strong>Erweiterung</strong> an. Diese verbindet den Heimplatz mit demGarten der Kunst resp. mit der Kantonsschule und der Hangkantedes Hochschulgebietes. Die Halle wird somit zumindest teilweise zueinem Raum mit öffentlichem Charakter, welcher ohne Ticket begangenwerden kann. Dadurch kann die Attraktivität des vorhandenenFusswegnetzes weiter verbessert werden. Es wird beabsichtigt, dassdiese Verbindung mindestens während den üblichen Öffnungszeitenoffen gehalten wird.Zwischen dem bestehenden <strong>Kunsthaus</strong> und der geplanten <strong>Kunsthaus</strong>-<strong>Erweiterung</strong>ist eine unterirdische Verbindung vorgesehen. Siedient der internen Verbindung für Besucher und der Betriebslogistik.Mit dem Neubau der <strong>Kunsthaus</strong>-<strong>Erweiterung</strong> mit Garten wird geprüft,wie die Querverbindung Rämi- und Kantonsschulstrasse für Fussgängerattraktiver gestaltet werden kann. Diese Massnahme ist nichtBestandteil des vorliegenden <strong>Gestaltungsplan</strong>verfahrens. Eine Realisierungdieser beiden Vorhaben ist insbesondere aus Sicht der Gesamtwirkunggestalterisch aufeinander abzustimmen.3.3. EnergieEnergienachweis,2000-Watt-GesellschaftZielsetzungPrimäranforderungenDer <strong>Gestaltungsplan</strong> legt fest, dass Neubauten hinsichtlich des Heizenergiebedarfsmindestens 20% unter den jeweils gültigen Vorgabender Wärmedämmvorschriften der Baudirektion Kanton Zürich liegenmüssen und dass der <strong>Erweiterung</strong>sbau die Zielsetzungen der 2000-Watt-Gesellschaft einzuhalten hat.Ziel ist ein ökologisch nachhaltiges Projekt, das über den gesamtenLebenszyklus auf die Ziele der 2000-Watt-Gesellschaft ausgerichtetist. Der Standard Minergie-P-Eco soll erreicht werden. Bisher wurdenoch kein Museum im Standard der 2000-Watt-Gesellschaft erbautund womit dieses Projekt eine Vorreiterrolle übernimmt.Mit der kompakten Gebäudeform, der gewählten Gebäudestrukturund der massiven Bauweise werden die Primäranforderungen zumminimalen Energieverbrauch gewährleistet.


<strong>Stadt</strong> Zürich: Öffentlicher <strong>Gestaltungsplan</strong> <strong>Kunsthaus</strong>-<strong>Erweiterung</strong>: Planungsbericht Seite 25Taglichtnutzung / SonnenschutzStrombedarfEndsondenKonzeptansätzeDurch die optimierte Taglichtnutzung wird der Strombedarf für dieBeleuchtung minimiert. Mittels Sonnenschutz wird eine übermässigsolare Aufwärmung verhindert.Auf dem Dach ist eine Photovoltaikanlage (rund 1'000 m2) vorgesehenund produziert einen Teil des Strombedarfs. Der restliche Strombedarfwird mit Ökostrom des EWZ gedeckt werden.Das Projekt sieht ein Erdsondenfeld von ca. 40 Sonden vor. Aus diesemFeld ist es einerseits möglich, dass Überschusswärme ins Erdreichgeführt wird und anderseits die notwendige Wärme für dieWärmepumpe bezogen werden kann (vgl. Anhang A5.1). GemässErdwärmesondenkarte des Kantons Zürich sind Erdwärmesonden zurWärmenutzung des Untergrundes zulässig. Für die Erstellung vonAnlagen zur Erdwärmenutzung mit Sonden ist eine Bewilligung desAWEL erforderlich.Um diese Zielsetzung zu erreichen sind für die Energiebereitstellungenergieoptimierte Systeme vorzusehen. Es sind projektseitig innovativeKonzeptlösungen anzustreben. Eine Zusammenfassung dieserist aus dem Anhang A5.1 ersichtlich.


<strong>Stadt</strong> Zürich: Öffentlicher <strong>Gestaltungsplan</strong> <strong>Kunsthaus</strong>-<strong>Erweiterung</strong>: Planungsbericht Seite 264. Umwelt4.1. Ökologischer AusgleichRichtprojektDas Richtprojekt dient als Grundlage für die Pflanzung und Erhaltungvon Gehölzen und des Umgangs mit der Gestaltung und Ausbildungdes Terrains. Massnahmen zum ökologischen Ausgleich konzentrierensich auf den Bereich des Gartens zur Kunst.Im Sinne einer ökologischen Aufwertung sind folgende Massnahmenvorgesehen:– Schaffung eines hochwertigen und zusammenhängenden FreiundGrünraums;– Überdeckung und Bepflanzung der Tiefgarageneinfahrt;– Neupflanzungen von Einzelbäumen und Gehölzgruppen;– Verwendung von durchlässigen und sickerfähigen Materialien;– Schaffung von Nistgelegenheiten und Rückzugsmöglichkeiten fürVögel und Kleinsäuger;– Retension des Dachwassers mittels Stapeltank mit Überlauf undVerwendung des Wassers für die Gartenbewässerung.PerimeterübergreifendeAussenraumgestaltungIm Kapitel 3.1.3 wird die angestrebte, perimeterübergreifende Aussenraumgestaltungbeschrieben. Insbesondere die angestrebtenMassnahmen Teilentsiegelung des Durchgangs, Aufhebung von Autoabstellplätzenund Wiederherstellung der Doppelallee führen zueiner Aufwertung im unmittelbar angrenzenden Bereich. Diese Massnahmensind nicht Bestandteil des vorliegenden <strong>Gestaltungsplan</strong>verfahrensaber Bestandteil einer Gesamtbetrachtung der Aussenraumgestaltung.4.2. Grundwasser / VersickerungGesetzlicheGrundlagenFür die Erhaltung der Grundwasserneubildung und zur Entlastung derKanalisation ist das nicht verschmutzte Regenwasser von Dachflächen,Strassen, Wegen und Plätzen, wenn immer möglich, versickernzu lassen (Gewässerschutzgesetz vom 24.01.1991, Art. 7 Abs. 2).


<strong>Stadt</strong> Zürich: Öffentlicher <strong>Gestaltungsplan</strong> <strong>Kunsthaus</strong>-<strong>Erweiterung</strong>: Planungsbericht Seite 27Erlauben die örtlichen Verhältnisse dies nicht, ist eine Einleitung inein Oberflächengewässer oder eine Abgabe in eine Meteorwasserleitungder Einleitung in die Kanalisation vorzuziehen. Dabei sindnach Möglichkeit Rückhaltemassnahmen zu treffen, damit das Wasserbei grossem Anfall gleichmässig abfliessen kann und Hochwasserspitzenin Kanalsystemen und Gewässern vermieden werden.VoruntersuchungenDie durchgeführten Untersuchungen 2 zeigten, dass der Untergrundim gesamten Projektbereich entweder aufgrund seiner Zusammensetzungschlecht wasserdurchlässig oder mit Fremdstoffen verunreinigtist, was nach Umweltschutzrecht eine Versickerung ausschliesst.Eine konzentrierte Versickerung von sauberem Meteorwasser ist dahernicht möglich.Um Abflussspitzen im städtischen Kanalisationsnetz zu dämpfen,sind folgende Massnahmen vorgesehen:– Einleitung eines Teils des Regenwassers in einen Stapelschacht;– Bodenbeläge des Gartens vorwiegend mit sickerfähigen Materialien.DachwasserBewilligungDas Dachwasser soll, soweit es die Qualität zulässt, auf dem Grundstückversickern oder zurückgehalten werden. Eine Einleitung desnicht versickerbaren Regenabwassers in die Mischwasserkanalisationist möglich.Die maximal ableitbare Regenwassermenge wird im Rahmen desordentlichen Baubewilligungsverfahrens festgelegt.4.3. AltlastenDas Grundstück innerhalb des <strong>Gestaltungsplan</strong>perimeters ist bishernicht im Altlastenverdachtsflächen-Kataster (VFK) oder im Katasterder belasteten Standorte (KbS) des Kantons Zürich verzeichnet. GemässArbeitsanweisung zur Erstellung des KbS führen archäologischrelevante Materialien nicht zu einer Einstufung als Ablagerungsstandort.Altlastenverdachtsflächen2 Quelle: Geotechnischer Bericht, Friedli Partner AG Zürich, 23.2.2007


<strong>Stadt</strong> Zürich: Öffentlicher <strong>Gestaltungsplan</strong> <strong>Kunsthaus</strong>-<strong>Erweiterung</strong>: Planungsbericht Seite 284.4. Plan LumièrePlan LumièreDer Heimplatz mit seinen angrenzenden Gebäudefassaden ist imKonzept des Plan Lumière als wichtiges Eingriffsgebiet aufgeführt.Das Beleuchtungskonzept für den äusseren, nächtlichen Auftritt istvor der Baueingabe dem Amt für Städtebau vorzulegen.4.5. Lärm / ErschütterungenLärm /ErschütterungenDas <strong>Gestaltungsplan</strong>gebiet ist der Empfindlichkeitsstufe III gemässLärmschutzverordnung (LSV) zugeordnet. Untersuchungen zeigenauf, dass die durch den Tramverkehr verursachten Erschütterungen–insbesondere im Bereich der südöstlichen Grundstücksecke(Rämistrasse/Heimplatz)- teilweise nachweisbar sind. In diesem Bereichist mit hörbarem Dröhnen infolge des Körperschalls zu rechnen.4.6. UVP-PflichtFunktionalerZusammenhangMit seinen heutigen Nutzungen (Museum mit durchschnittlich zwischen700 und 1000 Eintritten pro Tag sowie Café, Shop, Seminarraumund Saal) und dem dazu gehörigen PP-Bedarf stellt das heutige<strong>Kunsthaus</strong> keine bestehende UVP-pflichtige Anlage dar (Schwellenwertgemäss Ziffer 11.4 Anhang UVPV 500 PP). Diese Anlage wirdnun durch einen <strong>Erweiterung</strong>sbau ergänzt, welcher gemäss <strong>Gestaltungsplan</strong>maximal 50 neue Autoabstellplätze auslöst. Die beiden„Häuser“ werden durch eine unterirdische Passage miteinander verbunden,woraus ein funktionaler Zusammenhang zwischen Altbauund Neubau entsteht. Da die Summe der Autoabstellplatzzahl derbeiden Gebäude weit unter dem Schwellenwert für eine UVP-Pflichtliegt, besteht auch weiterhin keine UVP-Pflicht.


<strong>Stadt</strong> Zürich: Öffentlicher <strong>Gestaltungsplan</strong> <strong>Kunsthaus</strong>-<strong>Erweiterung</strong>: Planungsbericht Seite 295. <strong>Gestaltungsplan</strong>verfahren / Mitwirkung<strong>Gestaltungsplan</strong>verfahrenVoraussichtlicher AblaufTermineÖffentliche Auflage bis Mo. 24. 1. 2011Kantonale Vorprüfung bis März 2011Überarbeitung GP aufgrund Mitwirkung und kantonalerVorprüfungBeschluss <strong>Stadt</strong>ratbis Juli.2011Juli.2011Vorberatende Kommission Gemeinderat bis Dezember 2011Beschluss Gemeinderat bis Ende 2011Genehmigung durch Baudirektion bis Mitte 2012Inkraftsetzung Herbst 2012Mitwirkung und Vorprüfung(Textteil wird nach der öffentlichen Auflage und aufgrund des dannzumaligvorliegenden kantonalen Vorprüfungsberichtes als separaterBericht erstellt.)Siehe separate Beilagen Mitwirkungsbericht vom … und kantonaleVorprüfung vom ......


<strong>Stadt</strong> Zürich: Öffentlicher <strong>Gestaltungsplan</strong> <strong>Kunsthaus</strong>-<strong>Erweiterung</strong>: Planungsbericht Seite 30AnhangVerzeichnis der Anhänge:A1A2A3A4A5Richtprojekt <strong>Kunsthaus</strong>-<strong>Erweiterung</strong>Kennziffern / ParkplatzberechnungPlanüberlagerung Richtprojekt / <strong>Gestaltungsplan</strong>GrunddienstbarkeitenSeparate MitberichteA5.1 Vertiefte Betrachtung Geothermiespeicher / ErdsondenA5.2 Geotechnischer Bericht, Zusammenfassung aus Textteil


<strong>Stadt</strong> Zürich: Öffentlicher <strong>Gestaltungsplan</strong> <strong>Kunsthaus</strong>-<strong>Erweiterung</strong>: Planungsbericht Seite 31A1 Richtprojekt <strong>Kunsthaus</strong>-<strong>Erweiterung</strong>Hinweise zu den Plänen:• Die Pläne des Richtprojekts weisen den ProjektierungsstandSeptember/Oktober 2010 auf


<strong>Stadt</strong> Zürich: Öffentlicher <strong>Gestaltungsplan</strong> <strong>Kunsthaus</strong>-<strong>Erweiterung</strong>: Planungsbericht Seite 32 47A2 Kennziffern / Parkplatzberechnung


<strong>Stadt</strong> Zürich: Öffentlicher <strong>Gestaltungsplan</strong> <strong>Kunsthaus</strong>-<strong>Erweiterung</strong>: Planungsbericht Seite 49 33A3 Planüberlagerung Richtprojekt / <strong>Gestaltungsplan</strong>


<strong>Stadt</strong> Zürich: Öffentlicher <strong>Gestaltungsplan</strong> <strong>Kunsthaus</strong>-<strong>Erweiterung</strong>: Planungsbericht Seite 51 34A4 Grunddienstbarkeiten


<strong>Stadt</strong> Zürich: Öffentlicher <strong>Gestaltungsplan</strong> <strong>Kunsthaus</strong>-<strong>Erweiterung</strong>: Planungsbericht Seite 54 35A5 Separate Mitberichte

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