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UNITHERM Technik 39Praxis Details - Einbau Wandfutter und BrandschutzelementEinbau Wandfutter, verstellbar „WF“ bei Massivbaumit brennbaren Wärmedämmschichten (z.B. Styropor)Vor dem endgültigen Einbau muss die beigefügte Wärmedämmschalebei Baulängen > 310 mm entsprechend dem Längenzuwachszugeschnitten und zusätzlich eingefügt werden.Das Maß des Wanddurchbruches sollte mindestens 15 mmgrößer sein als der Außendurchmesser des Wandfutters. Einenoptimalen Abschluss zur Innenwand erhalten Sie mit demFeuerungsanschluss 90°. Verbleibende Hohlräume sind umlaufendum das Wandfutter mit nichtbrennbaren Dämmstoffen (A1)raumseitig und von außen dicht auszufüllen. Die Wand ist fachgerechtentsprechend der Bauweise zu verschließen.Umlaufender Abstand:170 mm zur Außenschale,UNITHERM, bzw.200 mm zur InnenschaleUNITHERM.400400L> 50 mm200 170Achtung:Bauen Sie das Wandfutter nie ohne die erforderliche Zusatzdämmungein. Der Dämmstoff ist Bestandteil des Brandschutzes!400Mineralwolle(bis 1000°Cbeständig)Einbau Brandschutzelement „ BSE” bei Wänden ausbrennbaren Baustoffen (Holzständerbauweise)Zur Realisierung geringerer Abstände zwischen dem UNITHERMBauteil und brennbaren Baustoffen und zur Einbau-Erleichterungkann das Brandschutzelement „BSE“ genutzt werden.Einwandige Rauchrohremüssen einen Abstandvon 400 mm zu brennbarenBauteilen einhalten.> 50 mmDafür ist ein Wanddurchbruch mit den Außenmaßen des Brandschutzelementesherzustellen. Die Befestigung erfolgt an denWandkonstruktionshölzern, ggf. ist dieser bauseitig durch Wechselzu erstellen. Es sind mindestens 2 Befestigungspunkte vorzusehen.Als nächstes die Wanddicke abzüglich der Dicke der mitgeliefertenDeckplatte (10 mm), auf das Brandschutzelement übertragen unddas Brandschutzelement kürzen. Anschließend sind die verbleibendenWandhohlräume vollständig mit nichtbrennbarem Dämmmaterial(A1) auszufüllen.Im Umkreis von 400 mm um den Rauchrohranschluss ist eine Platteaus nichtbrennbaren Baustoffen (z.B. Brandschutzplatte) oderMörtelputz vorzusehen. Als letztes fachgerechtes Verschließen derWand entsprechend der Wand-Bauweise.400400400L200 170Mineralwolle(bis 1000°Cbeständig)PlanungshinweiseBaurechtlicher Hinweis§ 8 Abstände von Abgasanlagen zu brennbaren Bauteilen( Auszug aus Muster-FeuVO)Formel zur Ermittlung des Zuschnittsmaßes:(für die nachträgliche Einbringung der Wärmedämmung)(5) Abgasleitungen sowie Verbindungsstücke zu Schornsteinenmüssen, soweit sie durch Bauteile aus brennbaren Baustoffenführen,1. in einem Mindestabstand von 20 cm mit einem Schutzrohraus nichtbrennbaren Baustoffen versehen oder2. in einer Dicke von mindestens 20 cm mit nichtbrennbarenBaustoffen mit geringer Wärmeleitfähigkeit ummanteltsein. Abweichend von Satz 1 Nr. 1 und 2 genügt ein Maßvon 5 cm, wenn die Abgastemperatur der Feuerstätten beiNennleistung nicht mehr als 160°C betragen kann.(6) Zwischenräume in Decken-und Dachdurchführungen vonAbgasanlagen müssen mit nichtbrennbaren Baustoffen mitgeringer Wärmeleitfähigkeit ausgefüllt sein.Maß L - 255 mm = Zuschnitt XRauchrohrseiteUNITHERM-Seite

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