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36UNITHERM TechnikUnterdruckbetriebsweise mit Versatz 2 x 30°Ist durch bauliche Gegebenheiten eine Schrägführung der Abgasanlageerforderlich, z.B. Dachvorsprünge oder Fenster, bestehtdie Möglichkeit das mit den 15°- bzw. 30° Winkeln zu realisieren.Nach dem Versatz ist die Abgasanlage durch Zwischenkonsolemit Wand- bzw. Verstellkonsole und nachfolgenderWandschelle statisch neu abzufangen. Ein maximaler Abstandvon 4,00 m ist zwischen zwei Stützen (Wandschellen) realisierbar.Ob zwischen den Winkeln eine Prüföffnung erforderlich ist, empfehlenwir die Bauweise mit dem/ der Bezirksschornsteinfegermeister/in abzustimmen, da in der Praxis dieser Bereich oft nichterreichbar ist.Für möglicheVersatzmaßemit Winkeln 15° - 30°siehe Seite 33.Mündungsabschluss MA”“Längenelement 1000”“Wandschelle WM”“Zwischenkonsole“ZK”Verstellkonsole“VK”Winkel 30°“W30”Prüföffnung P”“Winkel 30° W30”“Wandschelle WM”“Längenelement 1000”“Feuerungsanschluss F87”“Übergangsstück AK”“Längenelement 333”“600Prüföffnung P”“Kondensatablauf K”“Wandkonsole WK”“Mindestabstände von AbgasleitungenBauart Abgasanlage undmaximale Abgastemperaturzu Bauteilen ausbrennbaren Baustoffen(hinterlüftet)zu Holzbalkenund Bauteilen entspr.Abmessungzu Bauteilen mitgeringer Flächezu FensternSchornsteineAbgasleitungen in Schächten(L30 und L90)max. 120 °CAbgasleitungen in Schächten(L30 und L90)120 °C bis max. 200 °CAbgasleitungen in Schächten(L30 und L90)200 °C bis max. 400°CAbstand, aus CE-Zertifizierung, derneben der Rußbrandbeständigkeitsklasseangegeben ist.G50 = 50 mmVon SchachtwandKein AbstandWenn die Abgasleitung hinterlüftetist, dann kein AbstandWenn nicht hinterlüftet, dann nachCE-Zertifizierungwenn hinterlüftet, dann 50 mm ,sonst nach CE-Zertifizierung oderwenn 1/ der Schachtwand mind.20,12 m K/W, dann 50 mmWenn Abstand in CE-Zertifizierung kleiner 50 mm,dann20 mmVon SchachtwandKein AbstandVon SchachtwandKein AbstandWenn Abstand in CE-Zertifizierung kleiner 50 mm,dann20 mmBei Schächten L90, wenn Fußleisten,Dachlatten und andere, wennsie frei liegen und nicht gedämmtsind, dann kein AbstandVon SchachtwandKein AbstandVon SchachtwandKein AbstandVon SchachtwandKein Abstand200 mm(gilt nicht in allenBundesländern,Landes-FeuVObeachten)200 mm(gilt nicht in allenBundesländern,Landes-FeuVObeachten)200 mm(gilt nicht in allenBundesländern,Landes-FeuVObeachten)200 mm(gilt nicht in allenBundesländern,Landes-FeuVObeachten)

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