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Bekanntmachung, Aufforderung zur Angebotsabgabe - Oeffentliche ...

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Weyand, Praxiskommentar Vergaberecht, 2. Auflage 2007 – Letzte Änderung: 21.03.2010g) Bezeichnung (Anschrift) der Stelle, bei der der Teilnahmeantrag zu stellen ist,h) Tag, an dem die <strong>Aufforderung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Angebotsabgabe</strong> spätestens abgesandt wird,i) die mit dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen (§ 7 Nr. 4), die ggf. vomAuftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers (§ 2) verlangt werden,k) den besonderen Hinweis, dass der Bewerber mit der Abgabe seines Angebots auch denBestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§ 27) unterliegt.3. (1) Bei Öffentlicher und Beschränkter Ausschreibung sind die Verdingungsunterlagen denBewerbern mit einem Anschreiben (<strong>Aufforderung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Angebotsabgabe</strong>) zu übergeben, dasalle Angaben enthält, die außer den Verdingungsunterlagen für den Entschluss <strong>zur</strong>Abgabe eines Angebots notwendig sind. Dies gilt auch für Beschränkte Ausschreibungennach Öffentlichem Teilnahmewettbewerb.(2) Das Anschreiben soll insbesondere folgende Angaben enthalten:a) Bezeichnung (Anschrift) der <strong>zur</strong> <strong>Angebotsabgabe</strong> auffordernden Stelle und der denZuschlag erteilenden Stelle,b) Art der Vergabe (§ 3),c) Art und Umfang der Leistung sowie den Ort der Leistung (z. B. Empfangs- oderMontagestelle),d) etwaige Vorbehalte wegen der Teilung in Lose, Umfang der Lose und möglicheVergabe der Lose an verschiedene Bieter,e) etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist,f) Bezeichnung (Anschrift) der Stelle, bei der die Verdingungsunterlagen eingesehenwerden können, die nicht abgegeben werden,g) genaue Aufschrift und Form der Angebote (§ 18 Nr. 2),h) ob und unter welchen Bedingungen die Entschädigung für die Verdingungsunterlagenerstattet wird (§ 20),i) Ablauf der Angebotsfrist (§ 18),k) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen,l) die mit dem Angebot vorzulegenden Unterlagen (§ 7 Nr. 4), die ggf. vom Auftraggeberfür die Beurteilung der Eignung des Bieters (§ 2) verlangt werden,m) die Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen (§ 14),n) sonstige Erfordernisse, die die Bewerber bei der Bearbeitung ihrer Angebote beachtenmüssen (§ 18 Nr. 3, § 9 Nr. 1, § 21),o) Zuschlags- und Bindefrist (§ 19),p) Nebenangebote (Absatz 5),q) den besonderen Hinweis, dass der Bewerber mit der Abgabe seines Angebots auch denBestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§ 27) unterliegt.(3) Bei Freihändiger Vergabe sind Absatz 1 und 2 – soweit zweckmäßig – anzuwenden.Dies gilt auch für Freihändige Vergabe nach Öffentlichem Teilnahmewettbewerb.(4) Auftraggeber, die ständig Leistungen vergeben, sollen die Erfordernisse, die dieBewerber bei der Bearbeitung ihrer Angebote beachten müssen, inBewerbungsbedingungen zusammenfassen und dem Anschreiben beifügen (§§ 18, 19,21).(5) Wenn der Auftraggeber Nebenangebote wünscht, ausdrücklich zulassen oderausschließen will, so ist dies anzugeben; ebenso ist anzugeben, wenn Nebenangebote ohnegleichzeitige Abgabe eines Hauptangebotes ausnahmsweise ausgeschlossen werden.Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, die in den Verdingungsunterlagen nichtvorgesehen ist, sind von ihm im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung undBeschaffenheit dieser Leistung zu verlangen.


Weyand, Praxiskommentar Vergaberecht, 2. Auflage 2007 – Letzte Änderung: 21.03.2010(6) Die <strong>Aufforderung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Angebotsabgabe</strong> ist bei Beschränkter Ausschreibung sowie beiFreihändiger Vergabe nach Öffentlichem Teilnahmewettbewerb an alle ausgewähltenBewerber am gleichen Tag abzusenden.4. Jeder Bewerber soll die Leistungsbeschreibung sowie die anderen Teile derVerdingungsunterlagen, die mit dem Angebot dem Auftraggeber ein<strong>zur</strong>eichen sind,doppelt und alle anderen für seine Preisermittlung wesentlichen Unterlagen einfacherhalten. Wenn von den Unterlagen (z. B. Muster, Proben) – außer derLeistungsbeschreibung – keine Vervielfältigungen abgegeben werden können, sind sie inausreichender Weise <strong>zur</strong> Einsicht auszulegen.5. Die Namen der Bewerber, die Teilnahmeanträge gestellt haben, dieVerdingungsunterlagen erhalten oder eingesehen haben, sind vertraulich zu behandeln.6. (1) Erbitten Bewerber zusätzliche sachdienliche Auskünfte über dieVerdingungsunterlagen und das Anschreiben, so sind die Auskünfte unverzüglich zuerteilen.(2) Werden einem Bewerber wichtige Aufklärungen über die geforderte Leistung oder dieGrundlagen seiner Preisermittlung gegeben, so sind sie auch den anderen Bewerberngleichzeitig mitzuteilen.160.1 Vergleichbare Regelungen6896Der Vorschrift des § 17 VOL/A vergleichbar sind im Bereich der VOL §§ 17a, 17bVOL/A, im Bereich der VOB §§ 17, 17a, 17b VOB/A und im Bereich der VOF §§ 9, 14VOF. Die Kommentierungen zu diesen Vorschriften können daher ergänzend zu derKommentierung des § 17 herangezogen werden.160.2 Änderungen in der VOL/A 200668976898§ 17 ist in kleinerem Umfang (Nr. 1 Abs. 1, Nr. 2 Abs. 1) an die modernenKommunikationswege angepasst worden.In § 17 Nr. 3 Abs. 2 Buchstabe p) sowie Abs. 5 ist – wie in der gesamten VOL/A – derBegriff des Änderungsvorschlags gestrichen worden.160.3 Bieterschützende Vorschrift160.3.1 Grundsatz6899Vgl. die Kommentierung zu § 17 VOB/A RZ 4651.


Weyand, Praxiskommentar Vergaberecht, 2. Auflage 2007 – Letzte Änderung: 21.03.2010160.3.2 § 17 Nr. 46900Ein Verstoß gegen die Regelung des § 17 Nr. 4 VOL/A führt zu einer Rechtsverletzungder Bieter. Die Regelung dient der Gewährleistung eines umfassenden Wettbewerbs, der deneigentlichen Zweck eines Vergabeverfahrens darstellt und hat somit bieterschützendenCharakter (VK bei der Oberfinanzdirektion Magdeburg, B. v. 6.3.2000 - Az.: VK-OFDLSA-01/00).160.4 Bedeutung der Vorschriften über dieVergabebekanntmachung6901Vgl. die Kommentierung zu § 17 VOB/A RZ 4653.160.5 Auslegung der Vergabebekanntmachung6902Vgl. die Kommentierung zu § 17 VOB/A RZ 4654.160.6 Bindung des Auftraggebers an die <strong>Bekanntmachung</strong>6903Vgl. die Kommentierung zu § 17 VOB/A RZ 4657.160.7 <strong>Bekanntmachung</strong> öffentlicher Ausschreibungen (§ 17 Nr. 1)160.7.1 Sinn und Zweck der <strong>Bekanntmachung</strong>6904Vgl. die Kommentierung zu § 17 VOB/A RZ 4412.160.7.2 Begriff der <strong>Bekanntmachung</strong>6905Vgl. die Kommentierung zu § 17 VOB/A RZ 4659.160.7.3 Wahl des <strong>Bekanntmachung</strong>smediums6906Die <strong>Bekanntmachung</strong>en erfolgen in der Praxis in Druckmedien oder elektronischen Medien.Entsprechend ist in § 17 Nr. 1 Abs. 1 und Nr. 2 Abs. 1 das Medium der Internetportaleeingefügt worden.160.7.3.1 Allgemeines


Weyand, Praxiskommentar Vergaberecht, 2. Auflage 2007 – Letzte Änderung: 21.03.2010160.7.7.2 Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung der Bieter(§ 17 Nr. 1 Abs. 2 Buchstabe m))160.7.7.2.1 Allgemeines6915Vgl. die Kommentierung zu § 17 VOB/A RZ 4674/1.160.7.7.2.2 VOL/A-SKR6916Der Umstand, dass in der Vergabebekanntmachung bei Verfahren nach der VOL/A-SKRnoch nicht auf alle erforderlichen Unterlagen hingewiesen wird, die für die Eignung derBewerber von Bedeutung sein sollten, führt nicht zwangsläufig <strong>zur</strong> Rechtswidrigkeit desVergabeverfahrens; dies muss jedenfalls dann gelten, wenn diese Forderung allen Bietern ingleicher Weise mitgeteilt wird und so die Chancengleichheit gewahrt bleibt. Die VOL/A-SKRstellt klar, dass die für die Wertung der Angebote maßgeblichen Kriterien nicht zwingend inder <strong>Bekanntmachung</strong> angegeben sein müssen. Der Auftraggeber benennt dieAuftragskriterien, deren Anwendung vorgesehen ist, entweder in der <strong>Bekanntmachung</strong> oder inden Vergabeunterlagen (§ 11 Nr. 1 Abs. 2 SKR). In beiden Fällen kann der Interessenterkennen, ob die Teilnahme am Wettbewerb für ihn überhaupt lohnend und diekostenträchtige Ausarbeitung eines Angebotes Erfolg versprechend sind. Jedenfalls würdedie Konfrontation der Bieter mit beizubringenden Unterlagen erst in dem Anschreibenund den Verdingungsunterlagen keinen Vergabeverstoß darstellen, der für sichgenommen unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes angesichts seinerSchwere dazu führen müsste, das Vergabeverfahren insgesamt zu wiederholen, solangeeine Heilung im Rahmen einer chancengleichen und wettbewerbsgerechtenAngebotsprüfung noch erfolgen kann. Im Hinblick darauf wäre zu beachten, dass dasFehlen zusätzlicher Nachweise im Rahmen der Eignungsprüfung jedenfalls nicht zulasten desBieters berücksichtigt werden darf (Saarländisches OLG, B. v. 09.11.2005 - Az.: 1 Verg4/05).160.7.7.3 Angabe von Fabrikaten6916/1Vgl. die Kommentierung zu § 17 VOB/A RZ 4681/1.160.8 <strong>Bekanntmachung</strong> Beschränkter Ausschreibungen nachÖffentlichem Teilnahmewettbewerb (§ 17 Nr. 2)160.8.1 Allgemeines6917Für die <strong>Bekanntmachung</strong> Beschränkter Ausschreibungen nach ÖffentlichemTeilnahmewettbewerb gilt zunächst die Kommentierung zu § 17 Nr. 1 VOL/A RZ 6914.


Weyand, Praxiskommentar Vergaberecht, 2. Auflage 2007 – Letzte Änderung: 21.03.2010160.8.2 Art und Umfang der Leistung (§ 17 Nr. 2 Abs. 2 Buchstabe c))6918Vgl. die Kommentierung zu § 17 VOB/A RZ 4674.160.8.3 Bindung des Auftraggebers an die Frist <strong>zur</strong> Einreichung vonTeilnahmeanträgen (§ 17 Nr. 2 Abs. 2 Buchstabe f))6919Vgl. die Kommentierung zu § 17 VOB/A RZ 4683.160.8.4 Nachweise für die Beurteilung der Eignung (§ 17 Nr. 2 Abs. 2Buchstabe i))6920Vgl. hierzu die Kommentierung RZ 6915.160.9 Anschreiben (<strong>Aufforderung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Angebotsabgabe</strong>) (§ 17 Nr.3)160.9.1 Vergleichbare Regelungen6921Der Vorschrift des § 17 Nr. 4 VOL/A vergleichbar ist im Bereich der VOB § 10 Nr. 5VOB/A. Die Kommentierung zu dieser Vorschrift kann daher ergänzend zu derKommentierung des § 17 Nr. 4 herangezogen werden.160.9.2 Art und Umfang der Leistung (§ 17 Nr. 3 Abs. 2 Buchstabe c))6922Vgl. die Kommentierung zu § 17 VOB/A RZ 4674.160.9.3 Vorbehalte wegen der Teilung in Lose (§ 17 Nr. 3 Abs. 2Buchstabe d))6923Vgl. hierzu die Kommentierung zu § 10 VOB/A RZ 4332.160.9.4 Bestimmungen über die Ausführungszeit (§ 17 Nr. 3 Abs. 2Buchstabe e))6924Vgl. hierzu die Kommentierung zu § 10 VOB/A RZ 4330.


Weyand, Praxiskommentar Vergaberecht, 2. Auflage 2007 – Letzte Änderung: 21.03.2010160.9.5 Nachweise für die Beurteilung der Eignung (§ 17 Nr. 3 Abs. 2Buchstabe l))69256925/1Vgl. hierzu zunächst die Kommentierung RZ 6915.Der öffentliche Auftraggeber hat bereits in der Vergabebekanntmachung (§§ 17, 17 a VOL/A)anzugeben, welche Eignungsnachweise die Unternehmen vorzulegen haben (§ 7 a Nr. 3 Abs.3 S. 1 VOL/A). Im offenen Verfahren muss er nach § 17 Nr. 3 Abs. 2 lit. k VOL/A darüberhinaus mit der <strong>Aufforderung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Angebotsabgabe</strong> (Anschreiben) diejenigenEignungsnachweise (Unterlagen) bezeichnen, die von Unternehmen mit dem Angebotvorzulegen sind. Der Wortlaut der Norm spricht insoweit zwar nur davon, dasAnschreiben „solle“ insbesondere die mit dem Angebot vorzulegenden Unterlagen angeben.In Verbindung mit der Bestimmung in § 17 Nr. 3 Abs. 1 S. 1 VOL/A, wonach dasAnschreiben (<strong>Aufforderung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Angebotsabgabe</strong>) alle Angaben enthält, d.h. enthalten muss,die für den Entschluss <strong>zur</strong> Abgabe eines Angebots notwendig sind, hat der Auftraggeber diemit dem Angebot vorzulegenden Eignungsnachweise jedoch mit derAngebotsaufforderung zu wiederholen (OLG Düsseldorf, B. v. 29.04.2009 - Az.: VII-Verg73/08; B. v. 23.01.2008 - Az.: VII – Verg 36/07, B. v. 21.12.2007 – Az.: VII - Verg 34/07).160.9.6 Sonstige Erfordernisse, die die Bewerber bei der Bearbeitungihrer Angebote beachten müssen (§ 17 Nr. 3 Abs. 2 Buchstabe n))160.9.6.1 Forderung nach einer Vertraulichkeitserklärung6926Vgl. dazu die Kommentierung zu § 10 VOB/A RZ 4336.160.9.6.2 Forderung nach Angabe der Leistungen, die an Nachunternehmervergeben werden sollen69276928Für Vergaben nach der VOB/A ergibt sich aus § 10 Nr. 5 Abs. 3 VOB/A und für Vergabennach dem dritten Abschnitt der VOL/A aus § 9b Nr. 3 VOL/A, dass der Auftraggeber dieBieter auffordern kann, in ihrem Angebot die Leistungen anzugeben, die sie anNachunternehmer zu vergeben beabsichtigen.Die Vergabestelle ist berechtigt, vom Bieter Angaben über den beabsichtigtenNachunternehmereinsatz zu fordern (OLG Koblenz, B. v. 13.02.2006 - Az.: 1 Verg 1/06;BayObLG, B. v. 11.2.2004 - Az.: Verg 1/04, B. v. 8.11.2002 - Az.: Verg 27/02, B. v.17.6.2002 - Az.: Verg 14/02; OLG Dresden, B. v. 12.6.2002 - Az.: WVerg 0006/02; VKNordbayern, B. v. 13.11.2003 - Az.: 320.VK-3194-40/03, B. v. 6.2.2003 - Az.: 320.VK-3194-01/03; VK Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft undWeinbau, B. v. 10.10.2003 - Az.: VK 18/03; 2. VK Bund, B. v. 6.10.2003 - Az.: VK 2 -80/03; VK Südbayern, B. v. 27.8.2003 - Az.: 35-08/03, B. v. 27.8.2003 - Az.: 34-07/03, B. v.12.3.2003 - Az.: 04-02/03). Die Angaben sind insbesondere bedeutsam für die Beurteilungder Sachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Bieters. Überdies ist es imRahmen der Liefer- und Leistungsorganisation für den Auftraggeber von Interesse, mitwelchen Unternehmen er es zu tun hat (BayObLG, B. v. 11.2.2004 - Az.: Verg 1/04).


Weyand, Praxiskommentar Vergaberecht, 2. Auflage 2007 – Letzte Änderung: 21.03.201069296930Der Auftraggeber ist berechtigt, diese Forderung entweder in das Anschreibenaufzunehmen oder sie im Wege von Besonderen Vertragsbedingungen <strong>zur</strong> Vorgabe zumachen (OLG Koblenz, B. v. 07.07.2004 - Az.: 1 Verg 1 und 2/04).Nach der Begründung der Rechtsprechung und nach dem Sinn und Zweck der - übergreifendzu betrachtenden - Regelung ergibt sich, dass der öffentliche Auftraggeber auch beiVergaben nach dem ersten und zweiten Abschnitt der VOL/A entsprechende Angabenverlangen kann.160.9.7 Nebenangebote (Nr. 3 Abs. 2 Buchstabe o))6931Vgl. hierzu die Kommentierung zu Nr. 3 Abs. 5 RZ 6933.160.10 Besondere Vertragsbedingungen (Nr. 3 Abs. 4)6932Vgl. hierzu die Kommentierung zu § 9 VOL/A RZ 6731.160.11 Nebenangebote (Nr. 3 Abs. 5)160.11.1 Allgemeines6933Vgl. hierzu die Kommentierung zu § 10 VOB/A RZ 4356.160.11.2 Formen der Angebote6934Vgl. hierzu die Kommentierung zu § 10 VOB/A RZ 4360.160.11.3 Nebenangebot160.11.3.1 Begriff6935Vgl. hierzu die Kommentierung zu § 10 VOB/A RZ 4363.160.11.3.2 Sinn und Zweck6936Vgl. hierzu die Kommentierung zu § 10 VOB/A RZ 4365.


Weyand, Praxiskommentar Vergaberecht, 2. Auflage 2007 – Letzte Änderung: 21.03.2010160.11.3.3 Beispiele aus der Rechtsprechung160.11.3.3.1 Unbedingter Preisnachlass6937Vgl. hierzu die Kommentierung zu § 10 VOB/A RZ 4367.160.11.3.3.2 Bedingter Preisnachlass (Skonto)6938Vgl. hierzu die Kommentierung zu § 10 VOB/A RZ 4368.160.11.3.3.3 Dynamische Kaufpreisgestaltung als Nebenangebote6938/1Vgl. hierzu die Kommentierung zu § 10 VOB/A RZ 4378/1.160.11.3.3.4 Literatur6939Vgl. hierzu die Kommentierung zu § 10 VOB/A RZ 4372.160.11.3.3.5 Pauschalpreisangebot6940Vgl. hierzu die Kommentierung zu § 10 VOB/A RZ 4373.160.11.3.3.6 Angebot mit zum Leitfabrikat gleichwertigen Produkten6941Vgl. hierzu die Kommentierung zu § 10 VOB/A RZ 4375.160.11.3.3.7 Nebenangebote, die vom Eintritt einer Bedingung abhängig sind6942Vgl. hierzu die Kommentierung zu § 10 VOB/A RZ 4377.160.11.3.3.8 Weitere Beispiele aus der Rechtsprechung6943• ein Nebenangebot liegt auch dann vor, wenn der Auftraggeber in denVergabeunterlagen bei der Bezeichnung des Vertragsgegenstands neuwertigeBehälter fordert und der Bieter gebrauchte <strong>zur</strong> Grundlage seines Angebotsmacht (VK Südbayern, B. v. 11.08.2005 - Az.: 35-07/05)


Weyand, Praxiskommentar Vergaberecht, 2. Auflage 2007 – Letzte Änderung: 21.03.2010160.11.3.4 Erläuterung der Mindestanforderungen an Nebenangebote6944Vgl. hierzu die Kommentierung zu § 10 VOB/A RZ 4379 sowie die Kommentierung zu § 25VOL/A RZ 7540.160.11.3.5 Ausschluss von Nebenangeboten6945Vgl. hierzu die Kommentierung zu § 10 VOB/A RZ 4382.160.11.3.5.1 Genereller Ausschluss6946Vgl. hierzu die Kommentierung zu § 10 VOB/A RZ 4385.160.11.3.5.2 Besondere Kriterien für den Ausschluss6947Vgl. hierzu die Kommentierung zu § 10 VOB/A RZ 4387.160.11.3.5.3 Eindeutige Formulierungen in den Verdingungsunterlagen6948Vgl. hierzu die Kommentierung zu § 10 VOB/A RZ 4388.160.11.3.5.4 Ausschluss durch Auslegung der Angaben zu Nebenangeboten6949Vgl. hierzu die Kommentierung zu § 10 VOB/A RZ 4390.160.11.3.5.5 Mehrdeutige Auslegung der Angaben zu Nebenangeboten6950Vgl. hierzu die Kommentierung zu § 10 VOB/A RZ 4393.160.11.3.5.6 Ausnahmsweiser Ausschluss von Nebenangeboten ohne gleichzeitigeAbgabe eines Hauptangebots6951Vgl. hierzu die Kommentierung zu § 10 VOB/A RZ 4394.160.11.3.5.7 Anforderungen an Nebenangebote im Rahmen der Prüfung undWertung6952Vgl. dazu die Kommentierung zu § 25 RZ 7540.


Weyand, Praxiskommentar Vergaberecht, 2. Auflage 2007 – Letzte Änderung: 21.03.2010160.12 Anforderung der Vergabeunterlagen6953Vgl. hierzu die Kommentierung zu § 17 VOB/A RZ 4685.160.13 Abgabe der Vergabeunterlagen an die Bewerber (§ 17 Nr.4)6954Jeder Bewerber soll die Leistungsbeschreibung sowie die anderen Teile derVerdingungsunterlagen, die mit dem Angebot dem Auftraggeber ein<strong>zur</strong>eichen sind, doppeltund alle anderen für seine Preisermittlung wesentlichen Unterlagen einfach erhalten (Nr. 4Satz 1).160.13.1 Sinn und Zweck der doppelten Ausfertigung6955Vgl. hierzu die Kommentierung zu § 17 VOB/A RZ 4688.160.13.2 Medien <strong>zur</strong> Übersendung der Unterlagen (Papier/ Diskette)6956Vgl. hierzu die Kommentierung zu § 17 VOB/A RZ 4690.160.13.3 Anforderungen bei der Übersendung von elektronischenMedien160.13.3.1 Allgemeines6957Im Gegensatz zum Baubereich erfolgt im Liefer- und Dienstleistungsbereich - mit wenigenAusnahmen - die Übersendung der Unterlagen noch nicht in elektronischer Form.160.13.3.2 Beifügung einer entsprechenden Programmdiskette6958Vgl. hierzu die Kommentierung zu § 17 VOB/A RZ 4693.160.13.4 Mitwirkungspflicht des Bewerbers bei erkennbarenProblemen mit der Übersendung6959Vgl. hierzu die Kommentierung zu § 17 VOB/A RZ 4694.


Weyand, Praxiskommentar Vergaberecht, 2. Auflage 2007 – Letzte Änderung: 21.03.2010160.13.5 Pflicht des Auftraggebers <strong>zur</strong> erneuten Übersendung derVerdingungsunterlagen6960Vgl. hierzu die Kommentierung zu § 17 VOB/A RZ 4695.160.13.6 Pflicht des Auftraggebers <strong>zur</strong> Dokumentation des Versandsvon Nachträgen und der Sicherstellung einer Rückmeldung über denEmpfang6961Vgl. hierzu die Kommentierung zu § 17 VOB/A RZ 4696.160.14 Auskünfte an die Bewerber (§ 17 Nr. 6)160.14.1 Auskunftspflicht des Auftraggebers6962Vgl. hierzu die Kommentierung zu § 17 VOB/A RZ 4697.160.14.2 Sinn und Zweck der Regelung6963Vgl. hierzu die Kommentierung zu § 17 VOB/A RZ 4698.160.14.3 Form der Erteilung der Auskünfte6964Vgl. hierzu die Kommentierung zu § 17 VOB/A RZ 4699.160.14.4 Begriff der "zusätzlichen Auskünfte"6965Vgl. hierzu die Kommentierung zu § 17 VOB/A RZ 4700.160.14.5 Begriff der "sachdienlichen" Auskünfte6966Vgl. hierzu die Kommentierung zu § 17 VOB/A RZ 4701.160.14.6 Begriff der "wichtigen Aufklärungen" (§ 17 Nr. 6 Abs. 2)160.14.6.1 Allgemeines


Weyand, Praxiskommentar Vergaberecht, 2. Auflage 2007 – Letzte Änderung: 21.03.20106967Vgl. hierzu die Kommentierung zu § 17 VOB/A RZ 4702.160.14.6.2 Beispiele aus der Rechtsprechung6967/1• fragt ein Bieter, ob trotz der Ausschreibung eines Laser-Druckers sowohl Druckermit Laser-Technologie als auch Drucker mit LED-Technologie oderbeispielsweise auch LCD –Technologie angeboten werden können, und bejaht derAuftraggeber dies, ist diese Mitteilung allen Bietern zu geben (VK Sachsen, B. v.17.09.2007 - Az.: 1/SVK/058-07)• fragt ein Bieter, ob auch Kosten vom Auftragnehmer zu tragen sind, die dadurchentstehen, dass aufgrund geänderter Normen Verkehrsschilder oder passiveSchutzeinrichtungen ausgetauscht bzw. erweitert werden müssen, ist es, um beiallen Bietern Unklarheiten über nach ihrer Auffassung kalkulationserheblicheUmstände zu vermeiden, geboten, die Hinweise diesen insgesamt <strong>zur</strong> Verfügung zustellen (2. VK Hessen, B. v. 26.04.2007 - Az.: 69 d VK - 08/2007)160.14.7 Unverzügliche Auskünfte69686969Zusätzliche sachdienliche Auskünfte über die Verdingungsunterlagen und das Anschreibensind unverzüglich zu erteilen (Nr. 6 Abs. 1).Vgl. hierzu die Kommentierung zu § 17 VOB/A RZ 4703.160.14.8 Festlegung einer Frist durch den Auftraggeber für dieBeantwortung von FragenVgl. hierzu die Kommentierung zu § 17 VOB/A RZ 4717/1.160.14.9 Beachtung des Gleichheitsgrundsatzes6970Vgl. hierzu die Kommentierung zu § 17 VOB/A RZ 4706.160.14.10 Rechtsfolge einer durch den Bewerber nicht erfolgtenErkundigung160.14.10.1 Reaktionsmöglichkeiten des Bieters auf eine unklare oderfehlerhafte Leistungsbeschreibung6971Vgl. hierzu die Kommentierung zu § 17 VOB/A RZ 4708.


Weyand, Praxiskommentar Vergaberecht, 2. Auflage 2007 – Letzte Änderung: 21.03.2010160.14.10.2 Unterlassene Erkundigung6972Vgl. hierzu die Kommentierung zu § 17 VOB/A RZ 4713.160.14.10.3 Unterlassene Erkundigung bei unvollständigenVergabeunterlagen6973Vgl. hierzu die Kommentierung zu § 17 VOB/A RZ 4714.160.15 Änderung des Leistungsverzeichnisses durch denAuftraggeber während der Ausschreibung6974Zu den Anforderungen an eine Änderung des Leistungsverzeichnisses durch denAuftraggeber während der Ausschreibung vgl. die Kommentierung zu § 8 VOL/A RZ 6678.160.16 Fehlende Unterlagen und Erkundigungspflicht des Bieters6975Vgl. hierzu die Kommentierung zu § 17 VOB/A RZ 4717.

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