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Fallbearbeitung und Gutachtenstil - Zivilrecht, Wirtschaftsrecht ...

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Tutorium <strong>Zivilrecht</strong>, Sommersemester 2013Lehrstuhl <strong>Zivilrecht</strong>, <strong>Wirtschaftsrecht</strong>, Geistiges Eigentum (Prof. Dr. Michael Hassemer)<strong>Fallbearbeitung</strong> <strong>und</strong> <strong>Gutachtenstil</strong><strong>Fallbearbeitung</strong>stechnik/ Prüfung von Ansprüchen1. Sachverhalt verstehen <strong>und</strong> nicht interpretieren (nichts hinzufügen, unterstellen oderweglassen)2. Fallfrage aufmerksam durchlesen3. Anspruchsgr<strong>und</strong>lage finden („Wer will was von wem woraus?“)Nicht alle Paragraphen sind Anspruchsgr<strong>und</strong>lagen.Eine Anspruchsgr<strong>und</strong>lage erkennt man daran, dass das Vorliegen bestimmter(Tatbestands-)Voraussetzungen zu dem Recht führt, von einem anderen einbestimmtes Tun oder Unterlassen zu fordern (Rechtsfolge). Dabei wird zunächst dieRechtsfolge mit der Fallfrage abgeglichen <strong>und</strong> dadurch festgestellt, ob mit derAnspruchsgr<strong>und</strong>lage das geforderte Ziel erreicht werden kann.4. Erstellung eines GutachtensErstellung eines Gutachtens mit Hilfe des <strong>Gutachtenstil</strong>sDie <strong>Fallbearbeitung</strong> erfolgt mit Hilfe des <strong>Gutachtenstil</strong>s.Dabei wird die Vorgehensweise Schritt für Schritt zum Ergebnis durch die Verwendungvon Wörtern wie „somit“, „daher“, „demnach“, „folglich“, „also“ besonders deutlich.Gr<strong>und</strong>sätzlich nicht verwendet werden Wörter wie „weil“ <strong>und</strong> „da“.1. Obersatz aufstellen („Wer will was von wem woraus?“)Im Obersatz wird die Fallfrage mit der Anspruchsgr<strong>und</strong>lage in Bezug gebracht. DerSatz wird im Konjunktiv formuliert.z.B.: X könnte gegen Y einen Anspruch auf Kaufpreiszahlung aus § 433 II haben.2. Welche Voraussetzungen sieht das Gesetz für den Anspruch vor?z.B.: Dazu müsste zwischen X <strong>und</strong> Y ein gültiger Kaufvertrag zustande gekommensein.3. Was ist damit gemeint?z.B: Dieser besteht aus zwei inhaltlich übereinstimmenden Willenserklärungen,nämlich Angebot <strong>und</strong> Annahme.1


Tutorium <strong>Zivilrecht</strong>, Sommersemester 2013Lehrstuhl <strong>Zivilrecht</strong>, <strong>Wirtschaftsrecht</strong>, Geistiges Eigentum (Prof. Dr. Michael Hassemer)4. Erfüllt der konkret geschilderte Sachverhalt diese Voraussetzung?=> SUBSUMTIONz.B: Y bestellt ein Brötchen. Darin ist ein Angebot zu sehen. X legt das Brötchen aufdie Theke. Damit liegt eine konkludente Annahme vor. Folglich besteht zwischen X<strong>und</strong> Y ein gültiger Kaufvertrag.5. Ergebnisz.B.: Somit hat X gegen Y einen Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises gemäß §433 II BGB.2

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