12.07.2015 Aufrufe

JAHR: Erklärung der Abgeltungsquellensteuer auf bestimmten ...

JAHR: Erklärung der Abgeltungsquellensteuer auf bestimmten ...

JAHR: Erklärung der Abgeltungsquellensteuer auf bestimmten ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Persönliche Kennnummer:Vordruck 931 D Seite: 1/4Dieses Feld ist obligatorisch auszufüllen!Bureau de la retenue d'impôt sur les intérêts5, rue de Hollerich, LuxembourgAdresse postale: L-2982 LuxembourgTél: 40800-1www.impotsdirects.public.luErklärung <strong>der</strong> <strong>Abgeltungsquellensteuer</strong> <strong>auf</strong> <strong>bestimmten</strong> Zinserträgendie außerhalb Luxemburgs getätigt worden sind (1)(von natürlichen Personen, die ihren Wohnsitz im Großherzogtum Luxemburg haben)Artikel 6bis des abgeän<strong>der</strong>ten Gesetzes vom 23. Dezember 2005 zur Einführung<strong>der</strong> <strong>Abgeltungsquellensteuer</strong> <strong>auf</strong> <strong>bestimmten</strong> Zinserträgen<strong>JAHR</strong>:20 1 0Ausschlussfrist: 31. März 2011 (2)Der Steuerverwaltung vorbehalten11. Wirtschaftlicher EigentümerName: Vorname:2Genaue Anschrift zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Zuteilung <strong>der</strong> Erträge:3Neue Anschrift: Ab dem:4Geburtsdatum und -ort : Telefonnummer :5Aktennummer Einkommensteuerveranlagung (nur bei Zusammenveranlagung auszufüllen):2. Option6 <strong>der</strong> unter Punkt 1 bezeichnete wirtschaftliche Eigentümer erklärt:1. die Abgeltungssteuer von 10% zu wählen für die unter Punkt 3 erklärten Zinserträge;2. zur Kenntnis zu nehmen, dass die Ausübung <strong>der</strong> Option sämtliche im Kalen<strong>der</strong>jahr zugeflossenen Erträge umfassen muss;3. zur Kenntnis zu nehmen, dass die Abgeltungssteuer nicht anwendbar ist <strong>auf</strong> Zinsen, die bei Ihm im Rahmen von Einkünften aus einemGewerbebetrieb, Einkünften aus Land- und Forstwirschaft o<strong>der</strong> Einkünften aus selbständiger Arbeit steuerpflichtig sind ;4. zur Kenntnis zu nehmen, dass die Option für das betreffende Jahr unwi<strong>der</strong>ruflich ist.7 (1) In Betracht kommen nur Zinszahlungen die von Zahlstellen getätigt wurden die in den folgenden Staaten o<strong>der</strong> Gebietennie<strong>der</strong>gelassen sind: Andorra (AD), Anguilla (AI), Aruba (AW), Belgien (BE), Bonaire, Sint Eustasius und Saba (BQ),Britische Jungferninseln (VG), Bulgarien (BG), Cayman-Inseln (KY), Curaçao (CW), Dänemark (DK), Deutschland (DE),Estland (EE), Finland (FI), Frankreich (FR), Griechenland (GR), Guernsey (GG), Insel Man (IM), Irland (IE), Island (IS),Italien (IT), Jersey (JE), Lettland (LV), Liechtenstein (LI), Litauen (LT), Malta (MT), Monaco (MC), Montserrat (MS),Nie<strong>der</strong>lande (NL), Nie<strong>der</strong>ländische Antillen (AN), Norwegen (NO), Österreich (AT), Polen (PL), Portugal (PT), Rumänien (RO),San Marino (SM), Schweden (SE), Schweiz (CH), Sint Maarten, nie<strong>der</strong>ländischer Teil (SX), Slowenien (SI),Slowakische Republik (SK), Spanien (ES), Tschechische Republik (CZ), Turks-und Caicos Inseln (TC), Ungarn (HU),8 Vereinigtes Königreich (GB), Zypern (CY).(2) Die Erträge müssen bis spätestens zum 31. März des Jahres, das <strong>auf</strong> das Jahr ihrer Zuteilung folgt, erklärt werden. Ist dieseFrist überschritten, kann <strong>der</strong> wirtschaftliche Eigentümer die Option für die Abgeltungssteuer nicht mehr geltend machen.Ist die Option für ein Jahr ausgeübt worden, kann sie für dieses Jahr nicht wi<strong>der</strong>rufen werden.


Persönliche Kennnummer:Vordruck 931 D Seite: 2/49103. Erklärung3.1. Zinsen die nur einmal jährlich <strong>auf</strong> Spareinlagen gutgeschrieben werdenSitz <strong>der</strong> Zahlstelle(Län<strong>der</strong>code cf.Zeile7)Im Ausland nie<strong>der</strong>gelassene Zahlstelle(genaue Bezeichnung und Adresse)KontonummerMehrereKontoinhaber(Ja /Nein)Anteil deswirtschaftlichenEigentümers1 23 4 5Zuteilungsdatum <strong>der</strong>EinkünfteBruttobetrag <strong>der</strong> außerhalbLuxemburgs getätigtenZinszahlungenIm Ausland, unterAnwendung einesDoppelbesteuerungsabkommens,einbehalteneQuellensteuer (max. 10%des in Feld 7angegebenen Betrags)6 7 8Im Ausland, unterAnwendung <strong>der</strong> Richtlinie2003/48/EG des Rateso<strong>der</strong> eines an dieseRichtlinie angelehnteninternationalenAbkommens, einbehalteneQuellensteuer911 Gesamtbetrag:Ist <strong>der</strong> Gesamtbetrag in Zeile 11 kleiner o<strong>der</strong> gleich 250 €, ist dieser von <strong>der</strong> Abgeltungssteuer freigestelltund nicht in Zeile 15 zu übertragen.


Persönliche Kennnummer:Vordruck 931D Seite: 3/412133.2. Zinsen, die <strong>auf</strong> an<strong>der</strong>e Schuldfor<strong>der</strong>ungen entfallen o<strong>der</strong> mehrmals im Jahr <strong>auf</strong> Sparkonten gutgeschrieben werden(Insbeson<strong>der</strong>e monatliche o<strong>der</strong> vierteljährliche Gutschreibung von Zinsen <strong>auf</strong> Festgeldkonten, Zinsen aus Obligationen, …)Sitz <strong>der</strong> Zahlstelle(Län<strong>der</strong>code cf.Zeile7)Im Ausland nie<strong>der</strong>gelassene Zahlstelle(genaue Bezeichnung und Adresse)Kontonummer o<strong>der</strong> ISIN-Code<strong>der</strong> Schuldverschreibung (beihandelbarerSchuldverschreibung ist dasAusgabedatum anzugeben)MehrereKontoinhaber(Ja /Nein)Anteil deswirtschaftlichenEigentümersZuteilungsdatum <strong>der</strong>EinkünfteBruttobetrag <strong>der</strong> außerhalbLuxemburgs getätigtenZinszahlungenIm Ausland, unterAnwendung einesDoppelbesteuerungsabkommens,einbehalteneQuellensteuer (max. 10%des in Feld 7angegebenen Betrags)1 2 3 4 56 7 8Im Ausland, unterAnwendung <strong>der</strong> Richtlinie2003/48/EG des Rateso<strong>der</strong> eines an dieseRichtlinie angelehnteninternationalenAbkommens, einbehalteneQuellensteuer914 Gesamtbetrag:


Persönliche Kennnummer:Vordruck 931D Seite: 4/44. Berechnung des Steuerabzugs15 Zinsen, die nur einmal jährlich <strong>auf</strong> Spareinlagen gutgeschrieben werden(Zeile 11; Spalte 7) :Der Steuerverwaltungvorbehalten16 + Zinsen, <strong>auf</strong> an<strong>der</strong>e Schuldfor<strong>der</strong>ungen entfallen o<strong>der</strong> mehrfach im Jahr <strong>auf</strong> Sparkontengutgeschrieben werden (Zeile 14; Spalte 7) :17 = Gesamtbetrag <strong>der</strong> außerhalb von Luxemburg getätigten Zinserträge :18 Steuerabzug in Höhe von 10% <strong>auf</strong> dem Gesamtbetrag <strong>der</strong> in Zeile 17 erklärtenZinszahlungen :19 - Im Ausland, unter Anwendung eines Doppelbesteuerungsabkommens, einbehalteneQuellensteuer <strong>auf</strong> Sparkonten unter Punkt 3.1.(Zeile 11; Spalte 8) :20 - Im Ausland, unter Anwendung eines Doppelbesteuerungsabkommens, einbehalteneQuellensteuer <strong>auf</strong> Sparkonten unter Punkt 3.2.(Zeile 14; Spalte 8) :21 - Im Ausland, unter Anwendung <strong>der</strong> Richtlinie 2003/48/EG des Rates o<strong>der</strong> eines andiese Richtlinie angelehnten internationalen Abkommens, einbehalteneQuellensteuer <strong>auf</strong> Sparkonten unter Punkt 3.1 (Zeile 11; Spalte 9) :22 - Im Ausland, unter Anwendung <strong>der</strong> Richtlinie 2003/48/EG des Rates o<strong>der</strong> eines andiese Richtlinie angelehnten internationalen Abkommens, einbehalteneQuellensteuer <strong>auf</strong> Sparkonten unter Punkt 3.2. (Zeile 11; Spalte 9) :23 An die Steuerkasse Ettelbruck zu entrichten<strong>der</strong> Steuerbetrag(Postscheckkonto: CCPLLULL - IBAN LU13 1111 0069 6679 0000) :Wichtige Anmerkung: da die Erklärungspflicht und die Pflicht zur Entrichtung <strong>der</strong> Abgeltungssteuer, die den Zahlstellen <strong>auf</strong>erlegtwürden, wenn sie in Luxemburg nie<strong>der</strong>gelassen wären, dem wirtschaftlichen Eigentümer obliegen, hat dieser die in Zeile 23erklärte Quellensteuer unverzüglich und ohne weitere Auffor<strong>der</strong>ung zu entrichten. Bei <strong>der</strong> Überweisung ist die persönlicheKennnummer sowie die Steuerart 15000 anzugeben.Im Prinzip stellt das zuständige Steueramt "Bureau de la retenue d'impôt sur les intérêts" keinen Steuerbescheid aus.Bei ungenauer o<strong>der</strong> fehlerhafter Erklärung wird jedoch ein Steuerbescheid ausgestellt, um dem wirtschaftlichen Eigentümerden Rechtsweg zu ermöglichen.24 Erstattung <strong>der</strong> Quellensteuer (wenn <strong>der</strong> Betrag in Zeile 23 negativ ist):25 Inhaber des Kontos :26 Code BIC:27 Code IBAN:5. Unterschrift des wirtschaflichen EigentümersDiese Erklärung wird als richtig und vollständig bescheinigt.28 , den29 Unterschrift30 Name und Vorname des Unterzeichners31

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!