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Kanzlei- Informations- und Abrechnungssystem - brak-mitteilungen.de

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258 Aufsätze BRAK-Mitt. 6/2006Hommerich/Kilian/Jackmuth/Wolf, Die Vereinbarung <strong>de</strong>r anwaltlichen Vergütungfragte (39 %) geben an, vor Abschluss einer Vergütungsvereinbarungdie „beson<strong>de</strong>re Qualität ihrer Arbeit“ zu erläutern.Demgegenüber erfolgt ein Hinweis auf „marktübliche Preise“bereits erheblich seltener.6.6 VergütungsverhandlungenDie Ergebnisse zeigen, dass – nach Einschätzung <strong>de</strong>r befragtenAnwälte – über die Hälfte aller Mandanten bestenfalls gelegentlichbis nie darauf eingestellt ist, mit ihrem Anwalt über dieVergütung in Verhandlungen zu treten. Dabei kommt es auf<strong>de</strong>n Typus <strong>de</strong>s Mandanten an: Lediglich 11 % <strong>de</strong>r Privatk<strong>und</strong>en,aber immerhin 19 % <strong>de</strong>r mittelständischen Unternehmer<strong>und</strong> 24 % <strong>de</strong>r Großunternehmen wollen immer o<strong>de</strong>r häufigüber die Vergütung verhan<strong>de</strong>ln.7. Liquiditätssteuerung <strong>und</strong> For<strong>de</strong>rungsmanagement7.1 Ausfälle von Vergütungsfor<strong>de</strong>rungenDie jährlichen For<strong>de</strong>rungsausfälle <strong>de</strong>r <strong>de</strong>utschen Anwaltschaftsind – verglichen mit <strong>de</strong>r gewerblichen Wirtschaft – überdurchschnittlichhoch. Die befragten Anwälte gehen davon aus, dasssie durchschnittlich For<strong>de</strong>rungsausfälle in Höhe von acht Prozentihrer gesamten Vergütungsansprüche erlei<strong>de</strong>n. Allerdingsist die subjektive Wahrnehmung in <strong>de</strong>r Anwaltschaft negativerals <strong>de</strong>r objektive Bef<strong>und</strong>: Wenn man die Angaben <strong>de</strong>r Rechtsanwälte,die ihre Angaben auf ihr Rechnungswesen zurückführen,mit <strong>de</strong>nen jener Kollegen vergleicht, die ihre For<strong>de</strong>rungsausfällelediglich schätzen, ergeben sich Abweichungen. Dergeschätzte Anteil von For<strong>de</strong>rungsausfällen liegt bei acht Prozent.Der aus <strong>de</strong>m Rechnungswesen objektiv belegbare Anteilliegt <strong>de</strong>mgegenüber bei fünf Prozent.7.2 Fälligkeit <strong>und</strong> VorschussNur 15 % <strong>de</strong>r Rechtsanwälte beanspruchen gr<strong>und</strong>sätzlich einenVorschuss. 54 % machen dies von <strong>de</strong>r Person <strong>de</strong>s Mandantenabhängig, 24 % entschei<strong>de</strong>n in Abhängigkeit von <strong>de</strong>r Art<strong>de</strong>s Mandats. 24 % aller Rechtsanwälte beanspruchen nachAbschluss einer Vergütungsvereinbarung gr<strong>und</strong>sätzlich keinenVorschuss. Bei <strong>de</strong>r Handhabung <strong>de</strong>s Vorschusses erweisen sichgroße <strong>Kanzlei</strong>en sowie <strong>Kanzlei</strong>en mit vergleichsweise vielengewerblichen Mandaten weitaus flexibler als kleine <strong>Kanzlei</strong>en<strong>und</strong> <strong>Kanzlei</strong>en mit schwach gewerblich ausgeprägter Mandantschaft.Falls ein angefor<strong>de</strong>rter Vorschuss ausbleibt, mahnen 71 % <strong>de</strong>rBefragten <strong>de</strong>n Mandanten schriftlich <strong>und</strong> 28 % telefonisch.22 % <strong>de</strong>r Anwälte wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r Sache nicht weiter aktiv, wohingegen19 % in <strong>de</strong>r Sache unabhängig vom Eingang <strong>de</strong>s Vorschussestrotz<strong>de</strong>m tätig wer<strong>de</strong>n.7.3 Factoring von Vergütungsfor<strong>de</strong>rungenEin Hilfsmittel beim anwaltlichen For<strong>de</strong>rungsmanagement könnensog. Verrechnungsstellen sein. Sie bieten seit 2004 ein(echtes) Factoring von Rechtsanwälten zustehen<strong>de</strong>n For<strong>de</strong>rungenan, die diesen gegen Mandanten zustehen, <strong>und</strong> übernehmendamit auf eigene Rechnung <strong>und</strong> auf eigenes Risiko dieBeitreibung solcher For<strong>de</strong>rungen. 65 % <strong>de</strong>r Befragten habenkein Interesse an einer Abtretung ihrer Vergütungsfor<strong>de</strong>rungenan eine anwaltliche Verrechnungsstelle, 23 % haben sich diesbezüglichnoch keine Meinung gebil<strong>de</strong>t. Lediglich 12 % <strong>de</strong>rBefragten haben ihr Interesse an einem Factoring bek<strong>und</strong>et. Fürdiese Teilgruppe wur<strong>de</strong> ermittelt, dass sie im Schnitt einen maximalenAbschlag von acht Prozent ihrer Vergütungsfor<strong>de</strong>rungals „Ankaufgebühr“ <strong>de</strong>s Factors akzeptieren wür<strong>de</strong>n. Auffälligist, dass <strong>Kanzlei</strong>en mit einem starken Anteil gewerblicher Mandate(>50 %) ein geringeres Interesse an einer solchen Zusammenarbeitbek<strong>und</strong>en als <strong>Kanzlei</strong>en mit einer stärker nicht-gewerblichgeprägten Mandatsstruktur.8. Rechtsschutzversicherte MandateZur Be<strong>de</strong>utung <strong>de</strong>r Rechtsschutzversicherungen für die Anwaltschaftsind nur relativ wenige Eckdaten bekannt. Dies nahmdas Soldan Institut zum Anlass, die Anwaltschaft nach <strong>de</strong>m Anteilihrer Mandate, die über Rechtsschutzversicherungen ihrerMandanten finanziert wer<strong>de</strong>n, <strong>und</strong> in <strong>de</strong>m Zusammenhangnach <strong>de</strong>r Vereinbarung von Vergütungsvereinbarungen zu befragen.8.1 HäufigkeitIm Schnitt wer<strong>de</strong>n 31 % <strong>de</strong>r Mandate über Rechtsschutzversicherungenfinanziert. Lediglich drei Prozent <strong>de</strong>r befragtenRechtsanwältinnen <strong>und</strong> Rechtsanwälte geben an, keine Rechtsschutzmandatezu betreuen. Anwälte, die sich auf ihr Rechnungswesenstützen können, gelangen zu teilweise <strong>de</strong>utlichabweichen<strong>de</strong>n Werten. Bei ihnen beträgt <strong>de</strong>r Gesamtanteil <strong>de</strong>rrechtsschutzversicherten Mandate lediglich 23 %. Insgesamtzeigen die Ergebnisse, dass mit zunehmen<strong>de</strong>r <strong>Kanzlei</strong>größe <strong>de</strong>rAnteil <strong>de</strong>r rechtsschutzversicherten Mandate sinkt.8.2 Vergütungsvereinbarungen in rechtsschutzversichertenMandatenAuf die Frage, ob sie Vergütungsvereinbarungen i.S.d. § 4 RVGhäufiger in privat finanzierten o<strong>de</strong>r in rechtsschutzversichertenMandaten schließen, nennen die Rechtsanwälte mit <strong>de</strong>utlicherMehrheit privat finanzierte Mandate. Sie dominieren mit 73 %die Vergütungsvereinbarungen, während nur ein Prozent <strong>de</strong>rAnwälte angibt, häufiger in rechtsschutzversicherten Mandateneine über <strong>de</strong>n Sätzen <strong>de</strong>s RVG liegen<strong>de</strong> Vergütung zu vereinbaren.13 % differenzieren nicht <strong>und</strong> schließen Vergütungsvereinbarungenin bei<strong>de</strong>n Fällen gleich häufig. 13 % geben an, überhauptkeine Vergütungsvereinbarungen zu treffen. Für <strong>de</strong>nRechtsanwalt stellen sich rechtsschutzversicherte Mandate zwarunter <strong>de</strong>m Gesichtspunkt, dass ein solventer Finanzier hinter<strong>de</strong>m Mandanten steht, als attraktiv dar; sie bieten aber rein faktischauch <strong>de</strong>utlich reduzierte Erlöspotentiale, da Vergütungsvereinbarungenwesentlich seltener geschlossen wer<strong>de</strong>n.8.3 Versicherungsrechtliche Abwicklung93 % <strong>de</strong>r rechtsschutzversicherte Mandate bearbeiten<strong>de</strong>nRechtsanwälte geben an, dass sie für <strong>de</strong>n Mandanten die versicherungsrechtlicheAbwicklung mit <strong>de</strong>m Rechtsschutzversichererunter Verzicht auf die ihnen hierfür gr<strong>und</strong>sätzlich zustehen<strong>de</strong>Vergütung kostenlos vornehmen. Lediglich vier Prozent <strong>de</strong>rRechtsanwälte beanspruchen die ihnen zustehen<strong>de</strong> Vergütungfür die übernommene weitere Angelegenheit. Weitere drei Prozentüberlassen die Klärung <strong>de</strong>r versicherungsrechtlichen Fragengr<strong>und</strong>sätzlich <strong>de</strong>m Mandanten <strong>und</strong> setzen sich nicht mitRechtsschutzversicherungen auseinan<strong>de</strong>r.8.4 Rationalisierungsabkommen mit RechtsschutzversicherernDrei Viertel <strong>de</strong>r Befragten lehnen so genannte Rationalisierungsabkommenmit <strong>de</strong>r Versicherungswirtschaft ab. Die verbleiben<strong>de</strong>n26 % aller Rechtsanwälte können sich durchausvorstellen, auf ein Angebot zu einem solchen Rahmenabkommeneinzugehen. Beson<strong>de</strong>rs interessant ist, dass r<strong>und</strong> 40 %dieser interessierten Rechtsanwälte genaue Vorstellungen haben,in welcher Größenordnung eine Reduzierung <strong>de</strong>r gesetzlichenGebühren akzeptabel wäre: Durchschnittlich können siesich eine maximale Reduzierung von bis zu 15 % vorstellen.

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