12.07.2015 Aufrufe

Kanzlei- Informations- und Abrechnungssystem - brak-mitteilungen.de

Kanzlei- Informations- und Abrechnungssystem - brak-mitteilungen.de

Kanzlei- Informations- und Abrechnungssystem - brak-mitteilungen.de

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN
  • Keine Tags gefunden...

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

254 Aufsätze BRAK-Mitt. 6/2006Hommerich/Kilian/Jackmuth/Wolf, Die Vereinbarung <strong>de</strong>r anwaltlichen Vergütungstimme. Sechs Prozent geben an, in ihrer <strong>Kanzlei</strong> überwögenertragsstarke Mandate.Eine differenzierte Betrachtung nach <strong>Kanzlei</strong>größe 3 <strong>und</strong> Mandatsstruktur4 zeigt, dass das Prinzip <strong>de</strong>r Quersubventionierungin <strong>de</strong>m inzwischen stark segmentierten Anwaltsmarkt kleinere<strong>Kanzlei</strong>en sowie <strong>Kanzlei</strong>en mit schwach ausgeprägter gewerblicherMandantschaft benachteiligt. Bei „Spezialisten“ – gemessenüber <strong>de</strong>n Indikator Fachanwalt – funktioniert die Quersubventionierunghäufiger als bei Generalisten.2.2 Preissensitivität <strong>de</strong>r MandantenVergütungsvereinbarungen müssen am Markt für Rechtsdienstleistungendurchgesetzt wer<strong>de</strong>n. Damit wird entschei<strong>de</strong>nd,welche Preise Mandanten bewilligen.49 % <strong>de</strong>r befragten Anwälte gehen in diesem Zusammenhangdavon aus, dass ihre Mandanten in <strong>de</strong>n letzten drei Jahrenpreiskritischer gewor<strong>de</strong>n sind. In diesem Zusammenhang registrierendie Anwälte eine gestiegene Kostensensibilität ihrerMandanten. Ihnen sei anzumerken, dass auch sie unter stärkeremKostendruck stün<strong>de</strong>n. Darüber hinaus weisen die Anwältedarauf hin, dass unter <strong>de</strong>n Mandanten ten<strong>de</strong>nziell die Bereitschaftsteigt, St<strong>und</strong>ensätze zu kritisieren, über Preise <strong>und</strong> Rabattezu verhan<strong>de</strong>ln o<strong>de</strong>r auch Preisvergleiche durchzuführen.Schließlich wird von einzelnen Anwälten angegeben, dassZahlungsmoral <strong>und</strong> Zahlungsfähigkeit <strong>de</strong>r Mandanten gesunkenseien.Aufgr<strong>und</strong> dieser Ergebnisse muss die Anwaltschaft zum einendamit rechnen, dass Preise schwerer durchsetzbar sein wer<strong>de</strong>n.Zum an<strong>de</strong>ren zwingt die erhöhte Sensitivität zu individuellenAntworten auf die Bedürfnisse <strong>de</strong>r Mandanten, die bei einerAnwendung <strong>de</strong>s Tarifgesetzes nur schwer zu befriedigen sind.3. Gegenstandsbereiche <strong>de</strong>r VergütungsvereinbarungenUm zu erfahren, inwieweit die <strong>de</strong>utsche Anwaltschaft auf dieweitere Deregulierung <strong>de</strong>s anwaltlichen Vergütungsrechts vorbereitetist, wur<strong>de</strong> untersucht, wie Vergütungsvereinbarungenin <strong>de</strong>r anwaltlichen Praxis bisher gehandhabt wer<strong>de</strong>n. Differenziertnach verschie<strong>de</strong>nen <strong>Kanzlei</strong>größen, nach Anteil <strong>de</strong>r gewerblichenMandate sowie nach Rechtsgebieten wird im Folgen<strong>de</strong>ndargestellt, inwieweit Mandate auf <strong>de</strong>r Gr<strong>und</strong>lage vonVergütungsvereinbarungen abgerechnet wer<strong>de</strong>n, in welchenTätigkeitsbereichen verstärkt auf solche Vereinbarungen zurückgegriffenwird <strong>und</strong> wie hoch <strong>de</strong>r aus Vergütungsvereinbarungenerzielte Umsatzanteil <strong>de</strong>r <strong>Kanzlei</strong>en ist.3.1 Anteil <strong>de</strong>r Mandate mit VergütungsvereinbarungInsgesamt rechnen 74 % <strong>de</strong>r befragten Rechtsanwältinnen <strong>und</strong>Rechtsanwälte Mandate auch auf <strong>de</strong>r Gr<strong>und</strong>lage einer Vergütungsvereinbarungab. Rechtsanwälte, die die Häufigkeit <strong>de</strong>rvon ihnen vereinbarten Vergütungsvereinbarungen schätzen,beziffern ihren Anteil auf 25 %, während diejenigen, die zurAngabe <strong>de</strong>r Größenordnung auf die Zahlen ihres Rechnungswesenszurückgreifen, einen Anteil von 53 % angeben.3 Die <strong>Kanzlei</strong>größe wur<strong>de</strong> anhand <strong>de</strong>r Anzahl <strong>de</strong>r anwaltlichen Berufsträgerin Relation zu ihrer Organisationsform bestimmt. Auf <strong>de</strong>rBasis <strong>de</strong>r Angaben ergibt sich folgen<strong>de</strong> Einteilung, die <strong>de</strong>n Berechnungenzu Gr<strong>und</strong>e gelegt wur<strong>de</strong>: Einzelkanzlei, Sozietäten bis zu 5Rechtsanwälten, Sozietäten mit 6 bis 10 Rechtsanwälten, Sozietätenmit 11 bis 20 Rechtsanwälten <strong>und</strong> Sozietäten mit mehr als 20Rechtsanwälten.4 Die Mandatsstruktur <strong>de</strong>r <strong>Kanzlei</strong>en wur<strong>de</strong> anhand <strong>de</strong>s Anteils gewerblicherMandate am gesamten Mandatsaufkommen festgelegt.Dabei ergab sich folgen<strong>de</strong> Einteilung: bis zu 20% aller Mandatesind gewerblich, 21 % bis 50 % aller Mandate sind gewerblich <strong>und</strong>mehr als 50 % aller Mandate sind gewerblich.Als Determinanten <strong>de</strong>s Abschlusses einer Vergütungsvereinbarungerweisen sich vor allem Größe <strong>und</strong> Mandatsstruktur <strong>de</strong>r<strong>Kanzlei</strong>en.3.2 <strong>Kanzlei</strong>größeJe größer die <strong>Kanzlei</strong>, <strong>de</strong>sto häufiger wer<strong>de</strong>n Mandate auf <strong>de</strong>rGr<strong>und</strong>lage einer Vergütungsvereinbarung abgerechnet. Dabeizeigt sich eine ganz erhebliche Spannweite. Bei Einzelkanzleien<strong>und</strong> kleinen Sozietäten liegt <strong>de</strong>r Anteil solcher Mandate bei22 %. Er steigt mit zunehmen<strong>de</strong>r Größe <strong>de</strong>r Sozietäten kontinuierlichan <strong>und</strong> beträgt bei Sozietäten mit mehr als 20 Anwältennicht weniger als 67 %.3.3 MandatsstrukturIn <strong>Kanzlei</strong>en, in <strong>de</strong>nen <strong>de</strong>r Anteil gewerblicher Mandate unter50 % verbleibt, wer<strong>de</strong>n weniger als 20 % <strong>de</strong>r Mandate auf <strong>de</strong>rGr<strong>und</strong>lage von Vergütungsvereinbarungen abgerechnet. In<strong>Kanzlei</strong>en, in <strong>de</strong>nen <strong>de</strong>r Anteil gewerblicher Mandate hoch ist(über 50 %), hat <strong>de</strong>r Abschluss von Vergütungsvereinbarungeneine erheblich größere Be<strong>de</strong>utung. Hier wird die Hälfte allerMandate über Vergütungsvereinbarungen abgerechnet.3.4 RechtsgebieteDie Ergebnisse zeigen, dass Vergütungsvereinbarungen bislangbeson<strong>de</strong>rs intensiv im wirtschaftsrechtlichen Bereich Verwendungfin<strong>de</strong>n. 77 % <strong>de</strong>r Rechtsanwälte, die auf diesem Gebiettätig sind, geben an, immer o<strong>de</strong>r häufig Vergütungsvereinbarungenabzuschließen. Die entsprechen<strong>de</strong>n Vergleichswerteliegen in allen an<strong>de</strong>ren Rechtsbereichen <strong>de</strong>utlich niedriger. Dieniedrigsten Quoten ergeben sich für <strong>de</strong>n Bereich <strong>de</strong>s Auslän<strong>de</strong>r-<strong>und</strong> Asylrechts.Bezieht man in die Betrachtung nach Rechtsgebieten die Größe<strong>de</strong>r <strong>Kanzlei</strong>en <strong>und</strong> <strong>de</strong>ren Mandatsstruktur ein, so zeigt sich,dass unabhängig vom jeweiligen Rechtsgebiet bei<strong>de</strong> Faktoreneinen eigenständigen, positiven Einfluss auf <strong>de</strong>n Abschluss vonVergütungsvereinbarungen haben.3.5 Tätigkeitsfel<strong>de</strong>rBislang entspricht die freie Vereinbarung <strong>de</strong>r Vergütung bei Beratung<strong>und</strong> Begutachtung nicht <strong>de</strong>n Gepflogenheiten <strong>de</strong>r <strong>de</strong>utschenAnwaltschaft. In <strong>de</strong>n fraglichen Bereichen wur<strong>de</strong>n bishernur gelegentlich solche Vereinbarungen abgeschlossen. Noch<strong>de</strong>utlich geringer ist <strong>de</strong>r Anteil von Vergütungsvereinbarungenim Bereich <strong>de</strong>r außergerichtlichen Vertretung <strong>und</strong> erwartungsgemäßim Bereich <strong>de</strong>r gerichtlichen Vertretung.Mit zunehmen<strong>de</strong>r Sozietätsgröße <strong>und</strong> zunehmen<strong>de</strong>m Anteilgewerblicher Mandate steigt unabhängig vom jeweiligen Tätigkeitsfelddie Häufigkeit <strong>de</strong>s Abschlusses von Vergütungsvereinbarungen.3.6 UmsatzanteilDer durch Vergütungsvereinbarungen erzielte Anteil amUmsatz <strong>de</strong>r <strong>Kanzlei</strong>en beläuft sich durchschnittlich auf 31 %.In großen <strong>Kanzlei</strong>en bzw. in <strong>Kanzlei</strong>en mit vergleichsweise vielengewerblichen Mandaten ist dieser Umsatzanteil erwartungsgemäßhöher als in kleinen <strong>und</strong> <strong>de</strong>n weniger gewerblichorientierten <strong>Kanzlei</strong>en.95 % <strong>de</strong>r Befragten schätzen <strong>de</strong>n Umsatzanteil aus Vergütungsvereinbarungendurchschnittlich auf 30 %, während die restlichenRechtsanwälte einen Wert von 58 % aus ihrem Rechnungswesenermitteln.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!