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Kanzlei- Informations- und Abrechnungssystem - brak-mitteilungen.de

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248 Aufsätze BRAK-Mitt. 6/2006Schöbel/Staehle, Anwaltsorientierte Juristenausbildung in Bayerngen sollten zur Vorbereitung <strong>de</strong>s anwaltlichen Praxisbezugesim Studium bereits in Einführungsveranstaltungen <strong>de</strong>n Studieren<strong>de</strong>nnahe gebracht wer<strong>de</strong>n.Für alle Anwälte gilt nach wie vor, dass sie unabhängige – vomStaat <strong>und</strong> <strong>de</strong>m Klienten – Freiberufler <strong>und</strong> <strong>de</strong>nnoch parteiischsind, wie es sich für Parteivertreter gehört, weiter verschwiegen(strafbewehrt) sind <strong>und</strong> keine wi<strong>de</strong>rstreiten<strong>de</strong>n Interessen vertreten.Dies ist auch für die Angehörigen von Anwaltsgesellschaftenmaßgeblich <strong>und</strong> ebenfalls gr<strong>und</strong>sätzlich beim Sozietätswechselzu beachten. Als „Organ <strong>de</strong>r Rechtspflege“ gehörtzur anwaltlichen Praxis weiter die staatliche Regulierung mit<strong>de</strong>r BRAO, <strong>de</strong>m RVG <strong>und</strong> <strong>de</strong>r Anwaltsgerichtsbarkeit sowie <strong>de</strong>rBefähigung zum Richteramt gem. § 5 DRiG, aber unter <strong>de</strong>mSchutz <strong>de</strong>s Art. 12 Abs. 1 GG. Das Wichtigste <strong>de</strong>r anwaltlichenArbeitsweise ist jedoch das Mandantengespräch, in <strong>de</strong>m ein<strong>de</strong>utigzu klären ist, welches tatsächliche <strong>und</strong> rechtliche Ziel<strong>de</strong>r Klient verfolgt <strong>und</strong> wie dies rechtlich einzuordnen ist; gibtes die Rechtslage nicht her, das Rechtsziel <strong>de</strong>s Mandanten zuverwirklichen, ist es Aufgabe <strong>de</strong>s Anwalts, nach Wegen zu suchen,wie dies ermöglicht wer<strong>de</strong>n kann. Verträge <strong>und</strong> einseitigeRechtsgeschäfte (z.B. Testamente) sind auch in <strong>de</strong>r Formulierungso zu gestalten, dass keine Unklarheiten bzw. Lücken verbleiben,die nachträglich zu Rechtsstreitigkeiten führen können;<strong>de</strong>r Anwalt hat also vorauszu<strong>de</strong>nken, ob das, was er gestaltet,auch künftig Bestand hat. Bei Rechtsstreitigkeiten ist nach Prüfung<strong>de</strong>r Sach- <strong>und</strong> Rechtslage darüber zu befin<strong>de</strong>n, ob einevergleichsweise Regelung für <strong>de</strong>n Mandanten günstiger erscheintals ein Rechtsstreit, wobei <strong>de</strong>r Mandant Anspruch daraufhat, über das Prozessrisiko ausreichend belehrt zu wer<strong>de</strong>n.Ferner trifft <strong>de</strong>n Anwalt bei seiner Arbeit die beson<strong>de</strong>rs strengeHaftung <strong>und</strong> die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung alsKlientenschutz <strong>und</strong> er unterliegt gewissen Werbebeschränkungen.Zum Praxisalltag gehört die anwaltliche Fortbildungspflicht– für Fachanwälte sanktioniert – sowie die Benutzungvom Kommentaren, das Halten <strong>und</strong> Durcharbeiten <strong>de</strong>r Fachliteratur,damit <strong>de</strong>r Anwalt <strong>de</strong>r Rechtsprechung <strong>de</strong>r oberstenB<strong>und</strong>esgerichte über die Kenntnis <strong>de</strong>r Gesetze <strong>und</strong> <strong>de</strong>r ober<strong>und</strong>höchstrichterlichen Rechtsprechung gerecht wer<strong>de</strong>n kann.Dies ist nicht nur Selbstschutz, son<strong>de</strong>rn gehört zur pflicht- <strong>und</strong>sachgemäßen Beratung <strong>und</strong> Rechtsgestaltung.Die vorstehend dargestellten Gegenstän<strong>de</strong> beruflicher Praxissollen in <strong>de</strong>n Inhalten <strong>de</strong>s Studiums <strong>und</strong> <strong>de</strong>r Prüfungen „berücksichtigt“wer<strong>de</strong>n.5. In <strong>de</strong>r Gesetzesbegründung <strong>de</strong>r Ausbildungsreform vom1.7.2003 wird ausdrücklich festgestellt, dass dadurch keineneuen Lehrinhalte vermittelt wer<strong>de</strong>n sollen (BR-Drucks. 14/7176 S. 10 f.). Weiter wird dort ausgeführt: „Generell betrachtetkommen aber Aufgaben <strong>und</strong> Arbeitsmetho<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r gerichtlichen<strong>und</strong> außergerichtlichen Parteivertretung, <strong>de</strong>r Rechtsberatung<strong>und</strong> Rechtsgestaltung im privaten <strong>und</strong> öffentlichen Rechtsowie <strong>de</strong>r Strafverteidigung, <strong>de</strong>r Konfliktvermeidung <strong>und</strong> Streitschlichtungzu kurz. Dabei soll die För<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r anwaltsorientiertenJuristenausbildung bereits an <strong>de</strong>r Universität beginnen;dies kann durch Integration anwaltlichen Denkens <strong>und</strong>anwaltlicher Vorgehensweise in <strong>de</strong>n regelmäßigen Lehrbetriebgeschehen. Ziel ist es, je<strong>de</strong>n Studieren<strong>de</strong>n im Laufe <strong>de</strong>s Studiumswie<strong>de</strong>rholt <strong>und</strong> nachdrücklich – auch <strong>und</strong> gera<strong>de</strong> durchEinbeziehung von anwaltlichen Praktikern in die Lehrveranstaltung– mit <strong>de</strong>r anwaltlichen Perspektive <strong>und</strong> Vorgehensweisezu konfrontieren. Diese anwaltlichen Bezüge in Vorlesungen,Übungen <strong>und</strong> Klausurenkursen sind notwendige Ergänzungen<strong>de</strong>r Universitätsausbildung, die die gr<strong>und</strong>sätzlich wissenschaftlicheAusrichtung <strong>de</strong>r Ausbildung nicht in Frage stellen, son<strong>de</strong>rnihren Praxisbezug ver<strong>de</strong>utlichen.“Damit ist klargestellt, dass die Kennzeichen <strong>de</strong>r beruflichenPraxis, insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>r anwaltsorientierten, Eingang in Lehre<strong>und</strong> Prüfung dadurch fin<strong>de</strong>n sollen, dass sie von Anfang an inallen universitären Veranstaltungen vermittelt wer<strong>de</strong>n.Zur Än<strong>de</strong>rung von § 73 Abs. 2 Ziff. 9 BRAO hebt die Begründung(BT-Drucks. 14/7176 S. 15) hervor: „Neben <strong>de</strong>n einzelnenRechtsanwältinnen <strong>und</strong> Rechtsanwälten sollen auch dieRechtsanwaltskammern verstärkt bei <strong>de</strong>r Juristenausbildungmitwirken. An<strong>de</strong>rs als bisher sollen die Kammern nicht nur bei<strong>de</strong>r Ausbildung <strong>de</strong>r Referendarinnen <strong>und</strong> Referendare mitwirken,son<strong>de</strong>rn auch bereits bei <strong>de</strong>r Ausbildung <strong>und</strong> Prüfung <strong>de</strong>rStudieren<strong>de</strong>n. Ausdrücklich wird <strong>de</strong>n Vorstän<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Kammernaußer<strong>de</strong>m zur Aufgabe gemacht, qualifizierte Prüfer für bei<strong>de</strong>Prüfungen <strong>und</strong> qualifizierte Arbeitsgemeinschaftsleiter vorzuschlagen.“Zusammengefasst ist daher festzustellen, dass <strong>de</strong>r Gesetzgeberdavon ausgeht, dass Rechtslehrer <strong>und</strong> die Anwaltschaft gemeinsam<strong>de</strong>n anwaltlichen Praxisbezug in <strong>de</strong>r rechtswissenschaftlichenAusbildung bewirken sollen. Hierbei sollte selbstverständlichsein, dass in Lehre <strong>und</strong> Prüfung nur Anwälte mitwirkensollten, die auf ihrem Fachgebiet über eine entsprechen<strong>de</strong>Reputation <strong>und</strong> Erfahrung verfügen, weil nur so <strong>de</strong>nStudieren<strong>de</strong>n Anwaltsorientierung ordnungsgemäß vermitteltwer<strong>de</strong>n kann.Anwaltsorientierte Juristenausbildung in BayernMinisterialdirigent Dr. h.c. Heino Schöbel <strong>und</strong> Rechtsanwalt Hansjörg Staehle*I. Einführung* Ministerialdirigent Dr. h.c. Schöbel ist Leiter <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sjustizprüfungsamtesin Bayern. RA Staehle ist Präsi<strong>de</strong>nt <strong>de</strong>r RAK München.Ziel <strong>de</strong>s Beitrags ist es, nochmals über die Möglichkeiten anwaltsorientierterAusbildung am Beispiel <strong>de</strong>s Vorbereitungsdienstes<strong>de</strong>r Rechtsreferendare in Bayern zu informieren.Die Verfasser sind sich bewusst, dass sie keine sensationellenNeuigkeiten verkün<strong>de</strong>n <strong>und</strong> teilweise auch lan<strong>de</strong>sspezifische Beson<strong>de</strong>rheitendarstellen; mehrere Autoren haben bereits früherdie aus <strong>de</strong>m Gesetz zur Reform <strong>de</strong>r Juristenausbildung vom11.7.2002 1 gezogenen Konsequenzen für die Anwaltsausbildunggeschil<strong>de</strong>rt. 2 Angesichts <strong>de</strong>r immer wie<strong>de</strong>r aufflammen<strong>de</strong>n Kritik1 BGBl I, S. 2592. Entstehungsgeschichte <strong>und</strong> Materialien bei Greßmann,Die Reform <strong>de</strong>r Juristenausbildung, B<strong>und</strong>esanzeiger Nummer166 a, Jahrgang 54.2 Siehe auch Kopp, JuS-Magazin 4/04; Darstellung <strong>de</strong>r Juristenausbildungnach <strong>de</strong>m Gesetz zur Reform <strong>de</strong>r Juristenausbildung v.11.7.2002bei Schöbel, JuS 2004, 847; speziell zur Rechtsreferen-

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