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Kanzlei- Informations- und Abrechnungssystem - brak-mitteilungen.de

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242 Aufsätze BRAK-Mitt. 6/2006Finzel, Sparte adé! Anmerkungen zum DAV-Entwurf eines B<strong>und</strong>esrechtsanwaltsausbildungsgesetzesSparte adé!Anmerkungen zum DAV-Entwurf eines B<strong>und</strong>esrechtsanwaltsausbildungsgesetzesRechtsanwalt <strong>und</strong> Notar Dr. Dieter Finzel, HammDer Vorstand <strong>de</strong>s DAV hat Mitte Oktober 2006 <strong>de</strong>n Entwurf einesRechtsanwaltsausbildungsgesetzes vorgelegt, mit <strong>de</strong>m, sodie Begründung, die Qualität <strong>de</strong>r postuniversitären Vorbereitungauf <strong>de</strong>n Anwaltsberuf verbessert wer<strong>de</strong>n <strong>und</strong> die „überfälligeEinführung von Marktmechanismen im Hinblick auf <strong>de</strong>nZugang zu <strong>de</strong>r Ausbildung zur Rechtsanwältin o<strong>de</strong>r zumRechtsanwalt“ erfolgen sollen.Der Entwurf ruht also auf zwei Säulen: Zum einen <strong>de</strong>r Verbesserung<strong>de</strong>r Ausbildungsqualität <strong>und</strong> zum an<strong>de</strong>ren <strong>de</strong>r Einführungvon „Marktmechanismen“, also einer Zugangsregelungdurch <strong>de</strong>n eigenen Berufsstand.Im Kern ist – kurz gefasst – Folgen<strong>de</strong>s vorgesehen:Das <strong>de</strong>rzeitige, staatlich organisierte <strong>und</strong> finanzierte Rechtsreferendariatwird abgeschafft.An seine Stelle tritt das 24 Monate dauern<strong>de</strong> Anwaltsreferendariat,das sich in eine praktische Anwaltsausbildung von 20Monaten <strong>und</strong> eine theoretische Anwaltsausbildung von vierMonaten glie<strong>de</strong>rt. Die praktische Ausbildung von 20 Monatenumfasst eine 3-monatige zivilrechtlich ausgerichtete Gerichtsstation<strong>und</strong> eine 3-monatige erste Pflichtwahlstation, sodass 14 Monate zwingend bei einem Rechtsanwalt* zu absolvierensind. 1Die theoretische Anwaltsausbildung umfasst vier Monate mitinsgesamt 510 Ausbildungsst<strong>und</strong>en. Die Kosten hierfür muss<strong>de</strong>r Referendar selbst tragen. Alle Veranstalter <strong>de</strong>r theoretischenAnwaltsausbildung können ihre Dienste anbieten.Eine Akkreditierung fin<strong>de</strong>t nicht statt.Ausbil<strong>de</strong>r können nur Rechtsanwälte sein, die seit min<strong>de</strong>stensfünf Jahren zur Rechtsanwaltschaft zugelassen sind <strong>und</strong><strong>de</strong>m Referendar in <strong>de</strong>n eigenen <strong>Kanzlei</strong>räumen einen Ausbildungsplatzzur Verfügung stellen, sowie bereit <strong>und</strong> in <strong>de</strong>rLage sind, eine Min<strong>de</strong>stvergütung von 24/17 <strong>de</strong>r monatlichenBruttovergütung für Referendare im Richterreferendariatzu zahlen.Ein Anspruch auf anwaltliche Ausbildungsstellen bestehtnicht.Die konkrete Ausgestaltung <strong>de</strong>r anwaltlichen Stationen ist<strong>de</strong>m DAV-Ausbildungshandbuch entnommen <strong>und</strong> wird alsMin<strong>de</strong>stcurriculum in <strong>de</strong>r Rechtsanwaltsausbildungsverordnungvorgegeben.Das Anwaltsexamen fin<strong>de</strong>t während <strong>de</strong>s Anwaltsreferendariatsstatt <strong>und</strong> soll vom zuständigen Lan<strong>de</strong>sjustizprüfungsamtabgenommen wer<strong>de</strong>n. Der Referendar hat eine Prüfungsgebührzu zahlen.Die Prüfungsausschüsse sind mehrheitlich mit Rechtsanwältenzu besetzen.Die Verwaltungstätigkeiten während <strong>de</strong>s Anwaltsreferendariats(Prüfung <strong>de</strong>r Zulassungsvoraussetzungen, Führung <strong>de</strong>r* 1 In <strong>de</strong>m vorstehen<strong>de</strong>n Beitrag wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Einfachheit halber stets diemännliche Form gewählt. Die Ausführungen gelten gleichermaßenfür Referendarinnen <strong>und</strong> Rechtsanwältinnen.Ausbil<strong>de</strong>rliste, Aufbewahrung <strong>de</strong>r Ausbildungszeugnisse,Vorschlagsliste zur Besetzung <strong>de</strong>r Prüfungsausschüsse) obliegen<strong>de</strong>r zuständigen RAK, die auch das Recht <strong>und</strong> die Pflichthat, bei <strong>de</strong>r Stellung geeigneter Prüfungsaufgaben mitzuwirken.Soweit <strong>de</strong>r wesentliche Inhalt <strong>de</strong>s vorgelegten Gesetzentwurfs.Die Frage ist, ob die bei<strong>de</strong>n eingangs genannten Säulen, auf<strong>de</strong>nen dieser Gesetzentwurf ruht, tragfähig sind.Was die erste Säule, nämlich die angestrebte Verbesserung <strong>de</strong>rpostuniversitären Vorbereitung auf <strong>de</strong>n Anwaltsberuf angeht, sozeigt <strong>de</strong>r Entwurf keinen Lösungsansatz auf, wie eine qualifizierteAusbildung in <strong>de</strong>r Breite künftig gewährleistet sein soll.Es besteht nämlich kein Anspruch auf <strong>de</strong>n zwingend erfor<strong>de</strong>rlichenAusbildungsplatz bei einem Rechtsanwalt, so dass zu befürchtensteht, dass we<strong>de</strong>r in <strong>de</strong>n Ballungszentren noch gar außerhalb<strong>de</strong>rselben eine annähernd ausreichen<strong>de</strong> Zahl von Anwaltskanzleiensich bereit fin<strong>de</strong>n wird, einem Referendar fürdie Dauer von min<strong>de</strong>stens 14 Monaten einen Arbeitsplatz in<strong>de</strong>r <strong>Kanzlei</strong> zur Verfügung zu stellen, ihn während dieser 14Monate in <strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r Begründung zu § 6 Abs. 2 genannten 14Bereichen examenstauglich auszubil<strong>de</strong>n <strong>und</strong> ihm darüber hinaus24/17 <strong>de</strong>r Vergütung eines Richter-/Verwaltungsreferendarszu zahlen. In <strong>de</strong>n fünf größten Kammerbezirken <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esrepublikmit mehr als 65.000 Rechtsanwälten haben sich trotzgroßen Werbeaufwan<strong>de</strong>s gera<strong>de</strong> mal 350 <strong>Kanzlei</strong>en bereit gef<strong>und</strong>en,einen DAV-Ausbildungsplatz für Referendare zur Verfügungzu stellen. Wenn künftig auch noch die vorgenannteVergütungs- <strong>und</strong> intensive Ausbildungspflicht hinzukommt,wird diese bereits jetzt völlig unzureichen<strong>de</strong> Zahl zur Erhaltung<strong>de</strong>s Anwaltsnachwuchses noch weiter zurückgehen. Je<strong>de</strong>nfallsbestärkt <strong>de</strong>r vorliegen<strong>de</strong> Entwurf die Feststellung, dass einequalifizierte Ausbildung in <strong>de</strong>r Breite nicht erfolgen wird.Zu berücksichtigen ist weiter, dass das System willkürlich <strong>und</strong>keinesfalls geeignet ist, eine Bestenauslese zu treffen. Der mäßigexaminierte Anwaltssohn hat gegenüber <strong>de</strong>m bestexaminiertenReferendar im wahrsten Sinne <strong>de</strong>s Wortes <strong>de</strong>n „Marktvorteil“<strong>de</strong>r väterlichen <strong>Kanzlei</strong>. Wer will es ihm ver<strong>de</strong>nken?Und auch <strong>de</strong>r begüterte Vater wird sein mäßig examiniertesKind, so es <strong>de</strong>nn <strong>de</strong>n Anwaltsberuf ergreifen will, nicht im Stichlassen. Die in § 9 getroffene Vergütungsregelung kann problemlosunterlaufen wer<strong>de</strong>n.Darüber hinaus wird die Durchlässigkeit, also <strong>de</strong>r Wechselvom Anwalts- in <strong>de</strong>n Richterberuf <strong>und</strong> umgekehrt, in <strong>de</strong>n §§ 8<strong>und</strong> 13 faktisch unmöglich gemacht. Hier sind die Hür<strong>de</strong>n für<strong>de</strong>n Wechsel eines Richter- o<strong>de</strong>r Verwaltungsreferendars bzw.eines Richters o<strong>de</strong>r Verwaltungsbeamten in <strong>de</strong>n Anwaltsberufextrem hoch gelegt. Es steht <strong>de</strong>shalb zu erwarten, dass <strong>de</strong>rkünftige Anwaltsreferendar o<strong>de</strong>r Anwaltsassessor nahezu keineChance mehr hat, in <strong>de</strong>n Beruf eines Richters o<strong>de</strong>r Verwaltungsbeamtenzu wechseln.Deshalb steht umso mehr zu befürchten, dass die Mahnung <strong>de</strong>rJustizministerin NRW, Frau Müller-Piepenkötter, dasAnwaltsnotariatkönne bei einem Spartenmo<strong>de</strong>ll abgeschafft wer<strong>de</strong>n,Realität wird. Wenn ein Richter o<strong>de</strong>r Verwaltungsbeamter die

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