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Leistungsvertrag, Stundenlohnvertrag, Selbstkostenerstattungsvertrag

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Weyand, Praxiskommentar Vergaberecht, 2. Auflage 2007 – Letzte Änderung: 14.02.2010Mindermengen ausschlagen kann (VK Baden-Württemberg, B. v. 3.12.2001 - Az.: 1 VK38/01).3735Die Voraussetzungen einer Pauschalierung dürften bei der Wasserhaltung in der Regelnicht vorliegen (VK Nordbayern, B. v. 22.12.2004 - Az.: 320.VK - 3194 - 49/04).74.4.2.3.1 Alternativ- oder Eventualpositionen im Leistungsverzeichnis74.4.2.3.1.1 Grundsatz373637373738Die Rechtsprechung ist insoweit nicht einheitlich.Nach einer Auffassung steht das Vorhandensein von Alternativ- oder Eventualpositionenim Leistungsverzeichnis der Überzeugung des Auftraggebers, wonach mit Änderungen beider Ausführung nicht zu rechnen ist, nicht entgegen (1. VK Bund, B. v. 11.6.2002 - Az.: VK 1- 25/02).Demgegenüber steht die Auffassung, dass Eventualpositionen nur solche Leistungenbeschreiben, die erfahrungsgemäß bei der Ausführung der vertraglichen Leistung erforderlichwerden können, über deren Notwendigkeit aber trotz aller örtlichen und fachlichenKenntnisse erst bei der Durchführung der Leistung entschieden werden kann. Die Vergütungeiner Eventualposition erfolgt nach dem angebotenen Einheitspreis und der tatsächlichausgeführten Leistung (§ 2 Nr. 2 VOB/B). Bei Vereinbarung einer Pauschalsumme istdagegen eine Leistung unabhängig von der tatsächlichen Ausführung zu vergüten. Daherkann eine mit Eventualpositionen beschriebene Leistung grundsätzlich nicht durch einePauschalsumme ersetzt werden, wenn die Bieterreihung von der Berücksichtigung derEventualpositionen abhängt und damit ein preislicher Vergleich zwischen einemPauschalangebot und einem Angebot mit Eventualpositionen letztendlich nicht möglichist (VK Nordbayern, B. v. 23.02.2004 - Az.: 320.VK - 3194 – 03/04).74.4.2.3.1.2 Vergütungsänderung bei Ausführung von Alternativ- oderEventualpositionen eines Detail-Pauschalpreisvertrages?3739Weicht im Rahmen der Bauausführung die ausgeführte Leistung von der vertraglichvorgesehenen ab, so bleibt die Vergütung nach der in § 2 Nr. 7 Abs. 1 VOB/B enthaltenenRegelung beim Pauschalpreisvertrag bis zur Grenze der Zumutbarkeit - § 242 BGB -und damit grundsätzlich unverändert. Bei einer Konstellation, wo sich der Auftragnehmeraufgrund der Eventualpositionen im Leistungsverzeichnis von vornherein auch bei derPauschalpreiskalkulation auf die Eventualpositionen einrichten kann, wird er sich imFalle von deren Realisation nicht auf die Unzumutbarkeit des vereinbartenPauschalpreises berufen können (1. VK Bund, B. v. 11.6.2002 - Az.: VK 1 - 25/02).74.4.2.4 Kalkulationsirrtümer bei Ermittlung des Pauschalpreises3740Während der öffentliche Auftraggeber bei der Prüfung der Angebote gemäß § 23 Nr. 3 Abs. 1VOB/A gehalten ist, bei widersprüchlichen Angaben zwischen Gesamtbetrag und

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