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Leistungsvertrag, Stundenlohnvertrag, Selbstkostenerstattungsvertrag

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Weyand, Praxiskommentar Vergaberecht, 2. Auflage 2007 – Letzte Änderung: 14.02.20103728Zwischensummen sind bei einem Angebot für einen Einheitspreisvertrag nicht verbindlich (1.VK Bund, B. v. 16.5.2002 - Az.: VK 1 - 21/02).74.4.2 Pauschalvertrag (§ 5 Nr. 1 Buchstabe b))74.4.2.1 Inhalt37293730Während bei Einheitspreisverträgen Mehrleistungen und zusätzlich zum Leistungsverzeichnisausgeführte Leistungen vergütet werden (§ 2 Nr. 2 VOB/B), zeichnen sich Pauschalverträgedadurch aus, dass die Vergütung - abgesehen vom Fall des § 2 Nr. 7 VOB/B - nichtabhängig von der tatsächlich ausgeführten Leistung ist, sondern vorweg festgelegt wird.Die den Einheitspreisvertrag kennzeichnenden Feststellungen des Umfangs dertatsächlich ausgeführten Leistung (Aufmaß) werden überflüssig (VK Baden-Württemberg,B. v. 7.3.2003 - Az.: 1 VK 06/03, 1 VK 11/03). Die Abrechnung der Arbeiten wegen einesVerzichts auf Mengennachweise werden also erheblich vereinfacht (BayObLG, B. v.2.12.2002 - Az.: Verg 24/02).Pauschalverträge dürfen aus verschiedenen Erwägungen nur unter den in § 5 genanntenVoraussetzungen geschlossen werden. Zunächst soll die Gefahr vermieden werden, dass beider Bauausführung erkannt wird, dass zusätzliche Leistungen oder Mehrleistungenerforderlich werden und die Vertragspartner darüber in Streit geraten, wem dieAbweichungen zuzurechnen sind - dem Auftraggeber, weil er die Grundlagen für dieBauausführung falsch ermittelt hat oder dem Auftragnehmer, weil er das Angebot falschzusammengestellt hat. Hinzu kommt die Gefahr, dass der Auftragnehmer versucht sein kann,überraschende Mehrleistungen durch unbemerkte oder geduldete Schlechtleistungauszugleichen (VK Münster, B. v. 22.8.2002 - Az.: VK 07/02, B. v. 10.2.2004 - Az.: VK01/04; BayObLG, B. v. 2.12.2002 - Az.: Verg 24/02).74.4.2.2 Pauschalvertrag auch für Teile einer Leistung3732Erlaubt sind Pauschalpreisvereinbarungen auch für Teile einer Bauleistung (BayObLG, B. v.2.12.2002 - Az.: Verg 24/02; VK Berlin, B. v. 04.05.2009 - Az.: VK - B 2 - 5/09; im Ergebnisebenso 2. VK Bund, B. v. 26.02.2007 - Az.: VK 2 - 09/07).74.4.2.3 Leistung genau bestimmt/Änderungen bei der Ausführung37333734Ein Pauschalvertrag darf u. a. nur dann geschlossen werden, wenn die Leistung nach ihremUmfang genau bestimmt ist und mit einer Änderung bei der Ausführung nicht zurechnen ist (2. VK Mecklenburg-Vorpommern, B. v. 27.11.2001 - Az.: 2 VK 15/01; VKBaden-Württemberg, B. v. 3.12.2001 - Az.: 1 VK 38/01).Diese strengen Anforderungen beruhen darauf, dass mit der Pauschalpreisvereinbarung dieVordersätze sozusagen "festgeschrieben" werden, der Auftragnehmer also die vorgeseheneLeistung grundsätzlich ohne Rücksicht darauf auszuführen hat, welche Mengen dafürtatsächlich erforderlich sind, was aber auch zum Nachteil des Auftraggebers im Falle von

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