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Deutscher Bundestag Unterrichtung

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Drucksache 16/10140 – 96 – <strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – 16. Wahlperiode<br />

Tabelle I.11<br />

Ausgewählte Beschäftigtenanteile der Gruppenoberhäupter aus den Wirtschaftsabschnitten J, K, N und O<br />

nach Wirtschaftszweigen der Tochterunternehmen<br />

Wirtschaftszweig des<br />

Gruppenoberhauptes<br />

x: Wert unterliegt der statistischen Geheimhaltung<br />

* Gruppenoberhäupter aus nicht aufgeführten Wirtschaftszweigen, aus dem Ausland, ohne Angabe eines Wirtschaftszweiges oder mit Branchenumsätzen,<br />

die der statistischen Geheimhaltung unterliegen<br />

1 J a umfasst die Wirtschaftszweige 65: Kreditgewerbe, und 671: Mit dem Kreditgewerbe verbundenen Tätigkeiten.<br />

2 J b umfasst die Wirtschaftszweige 66: Versicherungsgewerbe, und 672: Mit dem Versicherungsgewerbe verbundenen Tätigkeiten.<br />

Quelle: Eigene Berechnungen der Monopolkommission auf der Basis von Daten des Statistischen Bundesamtes<br />

schäftigtenanteil hauptsächlich horizontal mit ihrem<br />

Gruppenoberhaupt verbunden und mit jeweils rd.<br />

4 Prozent untereinander. In der Versicherungsbranche ist<br />

der von ausländischen Unternehmen geführte Beschäftigtenanteil<br />

mit rd. 12 Prozent vergleichsweise hoch. Dieser<br />

ist nur im Verarbeitenden Gewerbe (Wirtschaftsabschnitt<br />

D) mit rd. 17 Prozent noch höher. 32<br />

4.1.2 Bedeutung von Unternehmensteilgruppen<br />

184. Mit dem Begriff Unternehmensteilgruppe werden<br />

Unternehmensgruppen bezeichnet, die in der vorgenommenen<br />

Klassifikation nach Wirtschaftszweigen nicht<br />

vollständig abgebildet werden, d. h. die Unternehmens-<br />

32 Diese Werte sind nicht in Tabelle I.11 enthalten.<br />

Beschäftigtenanteile nach dem Wirtschaftszweig<br />

der gruppenzugehörigen Unternehmen (%)<br />

C D E F G H I JaJb K<br />

J 1<br />

a Kreditgewerbe . 0,1 . x x x x 32,5 3,6 0,6<br />

J 2<br />

b Versicherungsgewerbe . . x x x x x 4,2 26,3 0,2<br />

K Grundstücks- und Wohnungswesen<br />

2,8 6,7 3,4 1,6 5,0 x 3,0 1,1 2,0 9,3<br />

8511 Krankenhäuser x 1,5 7,7 x . 0,8 0,7 1,2 . 0,8<br />

8512 Arztpraxen . . 0,1 x . . x . . .<br />

8513 Zahnarztpraxen . x . . . x . . 5,5 0,1<br />

9001 Abwasserbeseitigung x 0,1 2,1 0,1 . x 0,2 x . x<br />

9002 Abfallbeseitigung 51,4 1,3 23,8 x 0,4 0,1 2,7 . 0,1 1,3<br />

9003 Beseitigung von Umweltverschmutzungen<br />

und sonstige<br />

Entsorgung 0,6 0,1 10,3 x . x 0,1 . 1,1 0,4<br />

9301 Wäscherei und chemische<br />

Reinigung x 0,4 1,8 0,0 . x 0,1 . . 0,4<br />

9302 Frisör- und Kosmetiksalons . 0,1 . x . x . . x .<br />

9303 Bestattungswesen . . 1,3 x . x 0,2 . x .<br />

9304 Saunas, Solarien, Fitnesszentren 0,1 . 1,4 x . x 1,0 0,1 . 0,4<br />

Sonstige * 29,6 56,7 29,3 26,1 47,2 25,5 56,1 12,8 24,3 33,1<br />

Alle gruppenzugehörigen Unternehmen 84,4 67,0 81,1 27,8 52,5 26,4 64,0 51,9 62,9 46,5<br />

gruppe besteht aus mehr Unternehmen, als in der Statistik<br />

nach Wirtschaftszweigen aufgeführt sind. 33 Die nicht<br />

dargestellten Gruppenmitglieder sind entweder einem anderen<br />

Wirtschaftszweig zugeordnet (vertikale oder konglomerate<br />

Verbindungen) oder sitzen als kontrollierende<br />

Einheiten im Ausland (multinationale Unternehmen).<br />

Diese Information wird der Tabelle I.9, Spalten (c) und<br />

(e), entnommen. 34 Entscheidend ist, dass durch zusätzliche<br />

Gruppenmitglieder die Kapitalverfügbarkeit der Unternehmen<br />

erhöht sein kann. Somit besteht die Möglichkeit,<br />

dass diese Unternehmen auch ohne dominierende<br />

Marktanteile einen entscheidenden Einfluss auf den Wettbewerb<br />

ausüben können, beispielweise über Verkäufe un-<br />

33 Natürliche Personen werden hierbei nicht berücksichtigt.<br />

34 Hierbei kann jedoch nicht einbezogen werden, ob horizontale Gruppenoberhäupter<br />

Töchter in anderen Wirtschaftszweigen haben.

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