Deutscher Bundestag Unterrichtung
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Drucksache 16/10140 – 96 – <strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – 16. Wahlperiode<br />
Tabelle I.11<br />
Ausgewählte Beschäftigtenanteile der Gruppenoberhäupter aus den Wirtschaftsabschnitten J, K, N und O<br />
nach Wirtschaftszweigen der Tochterunternehmen<br />
Wirtschaftszweig des<br />
Gruppenoberhauptes<br />
x: Wert unterliegt der statistischen Geheimhaltung<br />
* Gruppenoberhäupter aus nicht aufgeführten Wirtschaftszweigen, aus dem Ausland, ohne Angabe eines Wirtschaftszweiges oder mit Branchenumsätzen,<br />
die der statistischen Geheimhaltung unterliegen<br />
1 J a umfasst die Wirtschaftszweige 65: Kreditgewerbe, und 671: Mit dem Kreditgewerbe verbundenen Tätigkeiten.<br />
2 J b umfasst die Wirtschaftszweige 66: Versicherungsgewerbe, und 672: Mit dem Versicherungsgewerbe verbundenen Tätigkeiten.<br />
Quelle: Eigene Berechnungen der Monopolkommission auf der Basis von Daten des Statistischen Bundesamtes<br />
schäftigtenanteil hauptsächlich horizontal mit ihrem<br />
Gruppenoberhaupt verbunden und mit jeweils rd.<br />
4 Prozent untereinander. In der Versicherungsbranche ist<br />
der von ausländischen Unternehmen geführte Beschäftigtenanteil<br />
mit rd. 12 Prozent vergleichsweise hoch. Dieser<br />
ist nur im Verarbeitenden Gewerbe (Wirtschaftsabschnitt<br />
D) mit rd. 17 Prozent noch höher. 32<br />
4.1.2 Bedeutung von Unternehmensteilgruppen<br />
184. Mit dem Begriff Unternehmensteilgruppe werden<br />
Unternehmensgruppen bezeichnet, die in der vorgenommenen<br />
Klassifikation nach Wirtschaftszweigen nicht<br />
vollständig abgebildet werden, d. h. die Unternehmens-<br />
32 Diese Werte sind nicht in Tabelle I.11 enthalten.<br />
Beschäftigtenanteile nach dem Wirtschaftszweig<br />
der gruppenzugehörigen Unternehmen (%)<br />
C D E F G H I JaJb K<br />
J 1<br />
a Kreditgewerbe . 0,1 . x x x x 32,5 3,6 0,6<br />
J 2<br />
b Versicherungsgewerbe . . x x x x x 4,2 26,3 0,2<br />
K Grundstücks- und Wohnungswesen<br />
2,8 6,7 3,4 1,6 5,0 x 3,0 1,1 2,0 9,3<br />
8511 Krankenhäuser x 1,5 7,7 x . 0,8 0,7 1,2 . 0,8<br />
8512 Arztpraxen . . 0,1 x . . x . . .<br />
8513 Zahnarztpraxen . x . . . x . . 5,5 0,1<br />
9001 Abwasserbeseitigung x 0,1 2,1 0,1 . x 0,2 x . x<br />
9002 Abfallbeseitigung 51,4 1,3 23,8 x 0,4 0,1 2,7 . 0,1 1,3<br />
9003 Beseitigung von Umweltverschmutzungen<br />
und sonstige<br />
Entsorgung 0,6 0,1 10,3 x . x 0,1 . 1,1 0,4<br />
9301 Wäscherei und chemische<br />
Reinigung x 0,4 1,8 0,0 . x 0,1 . . 0,4<br />
9302 Frisör- und Kosmetiksalons . 0,1 . x . x . . x .<br />
9303 Bestattungswesen . . 1,3 x . x 0,2 . x .<br />
9304 Saunas, Solarien, Fitnesszentren 0,1 . 1,4 x . x 1,0 0,1 . 0,4<br />
Sonstige * 29,6 56,7 29,3 26,1 47,2 25,5 56,1 12,8 24,3 33,1<br />
Alle gruppenzugehörigen Unternehmen 84,4 67,0 81,1 27,8 52,5 26,4 64,0 51,9 62,9 46,5<br />
gruppe besteht aus mehr Unternehmen, als in der Statistik<br />
nach Wirtschaftszweigen aufgeführt sind. 33 Die nicht<br />
dargestellten Gruppenmitglieder sind entweder einem anderen<br />
Wirtschaftszweig zugeordnet (vertikale oder konglomerate<br />
Verbindungen) oder sitzen als kontrollierende<br />
Einheiten im Ausland (multinationale Unternehmen).<br />
Diese Information wird der Tabelle I.9, Spalten (c) und<br />
(e), entnommen. 34 Entscheidend ist, dass durch zusätzliche<br />
Gruppenmitglieder die Kapitalverfügbarkeit der Unternehmen<br />
erhöht sein kann. Somit besteht die Möglichkeit,<br />
dass diese Unternehmen auch ohne dominierende<br />
Marktanteile einen entscheidenden Einfluss auf den Wettbewerb<br />
ausüben können, beispielweise über Verkäufe un-<br />
33 Natürliche Personen werden hierbei nicht berücksichtigt.<br />
34 Hierbei kann jedoch nicht einbezogen werden, ob horizontale Gruppenoberhäupter<br />
Töchter in anderen Wirtschaftszweigen haben.