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Deutscher Bundestag Unterrichtung

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Drucksache 16/10140 – 394 – <strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – 16. Wahlperiode<br />

1129. Bei einer Rückführung der europäischen Beihilfenkontrolle<br />

auf den Schutz des grenzüberschreitenden Wettbewerbs<br />

wird ihr Anwendungsbereich im Vergleich zur<br />

bisherigen Verwaltungspraxis der EU-Kommission begrenzt.<br />

Nach Ansicht der Monopolkommission ist es geboten,<br />

zugleich auf nationaler Ebene effektive komplementäre<br />

Kontrollmechanismen zu schaffen. 248<br />

1130. Schließlich sollten auch die Beihilfen (Subventionen),<br />

welche die EU selbst vergibt und die anders als<br />

Maßnahmen der Mitgliedstaaten nicht unter den Anwendungsbereich<br />

der Artikel 87 ff. EGV fallen, einer näheren<br />

Überprüfung unterzogen werden. Insoweit ist zu erwägen,<br />

die Kontrolle über EU-eigene Subventionen auf<br />

eine neu zu errichtende, unabhängige europäische Aufsichtsbehörde<br />

zu übertragen, die frei von politischer Einflussnahme<br />

agieren kann. Neben etwaigen EU-bezogenen<br />

Maßnahmen sollten sich die EU und die Mitgliedstaaten<br />

auf internationaler Ebene verstärkt für die Einführung eines<br />

verbesserten Kontrollregimes innerhalb des WTO-<br />

Rahmens einsetzen.<br />

Bonn, den 30. Juni 2008<br />

J. Basedow<br />

248 Vgl. hierzu Abschnitt 7.4. J. Aldag J. Haucap P.-M. Preusker K. Trebitsch

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