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Deutscher Bundestag Unterrichtung

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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – 16. Wahlperiode – 323 – Drucksache 16/10140<br />

vergleichsweise niedrigen Anteil einnehmen. 32 Da sie<br />

auch nur in einem vergleichsweise geringem Umfang auf<br />

eigenes Kapital zurückgreifen können, zeigen sich daher<br />

insbesondere die kleinen und öffentlichen Träger bei ihren<br />

Investitionsentscheidungen auf Zuwendungen aus den<br />

staatlichen Förderprogrammen der Bundesländer angewiesen.<br />

33 In diesem Kontext ist allerdings darauf hinzuweisen,<br />

dass es sich bei den unterschiedlichen Finanzierungslasten<br />

nicht um eine strukturelle<br />

Wettbewerbsbenachteiligung kleiner und öffentlicher<br />

Krankenhausträger handelt, da die bei diesen anfallenden<br />

höheren Kapitalkosten in der Regel wirtschaftlich relevanten<br />

Gesichtspunkten entsprechen sollten, nämlich der<br />

Ausfallwahrscheinlichkeit ihrer vergleichsweise riskanten<br />

Kredite. Strukturell benachteiligt sind jedoch – solange<br />

eine Krankenhausplanung betrieben und eine Investitionsförderung<br />

durch den Staat nur Plankrankenhäusern<br />

gewährt wird – die Nichtplankrankenhäuser gegenüber<br />

den Plankrankenhäusern. Denn im Wettbewerb um privat<br />

versicherte Patienten müssen ausschließlich die Nichtplankrankenhäuser<br />

sämtliche Kapitalkosten selbst tragen.<br />

827. Die duale Finanzierung ist ökonomisch problematisch,<br />

weil sie triftige Nachfrageprognosen durch staatliche<br />

Planung voraussetzt. Die Investitionsplanung muss<br />

Nachfrageentwicklungen prognostizieren und zutreffende<br />

Kenntnisse über die zukünftig gesellschaftlich erwünschte<br />

Nachfrage nach stationären Krankenhausleistungen<br />

besitzen. Damit Krankenhauskapazitäten und die<br />

technische Ausstattung in der Fläche zutreffend festgelegt<br />

werden können, wird Wissen über die künftige regionale<br />

Bevölkerungsentwicklung benötigt. Hierbei gilt es, einerseits<br />

die bloße quantitative Veränderung abzuschätzen,<br />

aber auch Veränderungen in der Bevölkerungsstruktur, da<br />

sich hieraus wichtige Schlussfolgerungen für den Bedarf<br />

an Versorgungsangeboten in einer Region ziehen lassen.<br />

In zeitlicher Hinsicht ist diese Nachfrageentwicklung<br />

dann über den gesamten Nutzungszeitraum des jeweils<br />

betrachteten Investitionsgutes abzuschätzen, damit in<br />

ökonomisch richtiger Weise über seine Anschaffung und<br />

Errichtung entschieden werden kann. Da dieser Betrachtungszeitraum<br />

im Krankenhausbereich durchaus 25 Jahre<br />

betragen kann und das innovatorische Leistungsvermögen<br />

der Branche weiterhin ungebrochen ist, sollte es<br />

staatlichen Stellen besonders schwerfallen, auf eine solch<br />

lange Sicht die für eine erfolgreiche Investitionsplanung<br />

notwendige Nachfrageprognose abzugeben.<br />

Die Monopolkommission ist sich bewusst, dass es auch<br />

bei einer wettbewerblichen Organisation des Krankenhausmarktes<br />

zu Fehlentscheidungen bei der Investitionsplanung<br />

kommen kann. Eine stärkere Rolle für den Wettbewerb<br />

bei der Organisation des Angebotes von<br />

Krankenhausleistungen ist jedoch geboten, da der Wett-<br />

32 Vgl. Augurzky, B. u. a., Krankenhaus Rating Report 2007, a. a. O.,<br />

S. 84 f.<br />

33 Die Fördermittel der öffentlichen Hand bilden zugleich eigenkapitalähnliche<br />

Positionen in den Bilanzen der geförderten Krankenhäuser.<br />

Insbesondere „Sonderposten aus Fördermitteln nach dem KHG“ fallen<br />

hierunter. Denn solange ein Krankenhaus seine Zweckbestimmung<br />

nicht ändert und es entsprechend im Krankenhausplan enthalten<br />

ist, sind die Fördermittel grundsätzlich nicht zurückzuzahlen.<br />

bewerb die dezentral vorliegenden Informationen besser<br />

nutzen, daher auch begangene Fehler schneller korrigieren<br />

und im Zeitablauf besser zur Aufdeckung bislang unbekannter<br />

Innovationsmöglichkeiten beitragen kann, als<br />

es die planerische Investitionssteuerung vermag.<br />

828. Die staatliche Investitionsförderung führt außerdem<br />

zu Wettbewerbsverzerrungen zwischen dem ambulanten<br />

und dem stationären Versorgungsbereich und benachteiligt<br />

besondere Vertragsformen. Dies gilt<br />

insbesondere in Bereichen, in denen die Krankenkassen<br />

als Kostenträger mitwirken und daher die relativen Preise<br />

der unterschiedlichen Bereiche eine gewisse Lenkungswirkung<br />

entfalten. Ein solcher Zusammenhang ist für besondere<br />

Vertragsformen gegeben wie beispielsweise für<br />

das Angebot integrierter Versorgungsformen, mit denen<br />

die Krankenkassen für bestimmte Erkrankungen eine die<br />

Leistungssektoren übergreifende Versorgung über Einzelverträge<br />

mit ausgewählten Leistungserbringern sicherstellen<br />

können und hierdurch die Häufigkeit von<br />

Krankenhauseinweisungen und die Verweildauer im<br />

Krankenhaus reduzieren. Bei korrekten Preisverhältnissen<br />

ergäben sich für diese höhere Ersparnisse, als<br />

aufgrund des durch die Subventionierung künstlich niedrigen<br />

Kostenniveaus des stationären Bereiches erreicht<br />

werden.<br />

829. Weiterhin ist die duale Finanzierung des Krankenhaussektors<br />

problematisch, da sie die Investitionsentscheidungen<br />

verzerrt. Denn es lassen sich im Krankenhaussektor<br />

zum einen Kapital und Arbeit zumindest<br />

teilweise substituieren. Es sollte daher von den relativen<br />

Preisen langlebiger Investitionsgüter und den laufenden<br />

Kosten ihres Betriebes abhängig sein, welcher Technologie<br />

bei der Anschaffung der Vorzug gegeben wird. Zu beachten<br />

ist, dass die Personalkosten im Krankenhaussektor<br />

den wesentlichen Kostenanteil ausmachen. Im Jahr 2006<br />

betrug ihr Anteil 62,3 Prozent an den Gesamtkosten, auf<br />

Sachkosten entfielen hingegen nur 36,2 Prozent. 34 Sollen<br />

die Investitionsentscheidungen über den Einsatz von Arbeit<br />

und Kapital nun in optimaler Weise getroffen werden,<br />

müssen diese simultan und daher „aus einer Hand“<br />

erfolgen.<br />

Zum anderen bedingt eine optimale Investitionsentscheidung<br />

stets eine Abwägung der Investitionskosten mit den<br />

aus der Investition zukünftig zu erwartenden Erträgen. Jedes<br />

Investitionsprojekt soll mit der Zeit zu Erträgen führen,<br />

die seine direkten Kosten zuzüglich seiner Finanzierungskosten<br />

zumindest aufwiegen. In der dualen<br />

Krankenhausfinanzierung aber wird die Kostenseite von<br />

der Ertragsseite losgelöst, da die Kapitalkosten nicht angemessen<br />

in die Investitionsentscheidung eingehen und<br />

auch die notwendigen finanziellen Mittel nicht auf dem<br />

Kapitalmarkt beschafft werden müssen. Der Investitionsprozess<br />

ist daher auch keinem strengen betriebswirtschaftlichen<br />

Optimierungsprozess unterworfen. Ganz im<br />

Gegenteil besteht aufgrund der großen Einflussmöglichkeiten<br />

von politischen Gremien und von Interessenver-<br />

34 Vgl. Augurzky, B. u. a., Krankenhaus Rating Report 2008, a. a. O.,<br />

S. 44.

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