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Deutscher Bundestag Unterrichtung

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Drucksache 16/10140 – 292 – <strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – 16. Wahlperiode<br />

entsprechend der Differenzierung zwischen Entstehung<br />

und Verstärkung von Marktbeherrschung – bei den koordinierten<br />

Effekten ebenfalls zwischen dem Ermöglichen<br />

und dem Verstärken einer Koordinierung. Laut Randziffer<br />

39 der Leitlinien kann ein Zusammenschluss in einem<br />

konzentrierten Markt wirksamen Wettbewerb erheblich<br />

behindern, weil er die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass die<br />

Unternehmen in der Lage sind, ihr Verhalten zu koordinieren<br />

und die Preise zu erhöhen. Ein Zusammenschluss<br />

kann auch die Abstimmung zwischen Unternehmen erleichtern,<br />

stabilisieren oder erfolgreicher machen, die ihr<br />

Verhalten bereits zuvor koordinierten, entweder indem sie<br />

ihre Abstimmung weiter verstärken oder ihre Preise abgestimmt<br />

noch weiter erhöhen.<br />

3.4.6 Konglomerate Aspekte/Portfolio-Effekte<br />

724. In der weit überwiegenden Zahl der Fälle bilden<br />

die horizontalen Auswirkungen von Zusammenschlüssen<br />

den Mittelpunkt der Untersuchung. Zum Teil spricht die<br />

Wettbewerbsbehörde daneben vertikale Effekte an. In einigen<br />

Verfahren, wie SFR/Télé2France und Thales/<br />

Finmeccanica/AAS/Telespazio, stehen vertikale Aspekte<br />

im Vordergrund der wettbewerblichen Prüfung. Nur in<br />

wenigen Entscheidungen – etwa Metso/Aker Kvaerner,<br />

Mittal/Arcelor und Danone/Numico – hat sich die Europäische<br />

Kommission auch mit möglichen konglomeraten<br />

Auswirkungen von Zusammenschlüssen auseinandergesetzt.<br />

In dem Verfahren Metso/ Aker Kvaerner stellen die<br />

Parteien Maschinen und Ausrüstungen für Zellstoffanlagen<br />

her. Die Europäische Kommission grenzt verschiedene<br />

Märkte für „Prozessinseln“ wie Kocher, Braunwaschausrüstung<br />

und Bleichungsausrüstung – jeweils für<br />

neue Fabriken und für die Ersatzbeschaffung – ab. Im<br />

Rahmen der Marktdefinition geht die Europäische Kommission<br />

ferner der Frage nach, ob der Erwerb von kompletten<br />

Fabriken einen separaten Markt darstellt. Sie verneint<br />

dies am Ende, obwohl nicht geleugnet werden<br />

könne, dass die Kunden auf dem Markt für neue Fabriken<br />

zwei unterschiedliche Einkaufsstrategien verfolgten. Sie<br />

würden entweder eine oder mehrere Prozessinseln von<br />

verschiedenen Anbietern oder eine gesamte Fabrik von<br />

nur einem Anbieter erwerben.<br />

Die Zusammenschlussbeteiligten sind zum Teil auf denselben<br />

Märkten tätig, teilweise ergänzen sich ihre Produktpaletten.<br />

Die Europäische Kommission konzentriert<br />

ihre Prüfung auf die horizontalen Auswirkungen des Zusammenschlusses<br />

und stellt erhebliche Wettbewerbsbehinderungen<br />

auf mehreren Märkten fest. Dazu tragen in<br />

erster Linie die hohen gemeinsamen Marktanteile von bis<br />

zu 70 bzw. 90 Prozent sowie erhebliche Marktzutrittsschranken<br />

und fehlende Nachfragemacht bei. Unter dem<br />

Titel „Wettbewerbsfördernde Effekte des angemeldeten<br />

Vorhabens“ geht die Europäische Kommission außerdem<br />

auf die Portfolio-Effekte des Zusammenschlusses ein und<br />

prüft mögliche Wettbewerbsvorteile für die Abnehmer<br />

von Zellstoffanlagen und -ausrüstung. Einige Abnehmer<br />

hätten darauf hingewiesen, dass vor dem Zusammenschluss<br />

lediglich ein Produzent, Andritz, in der Lage sei,<br />

Zellstoffanlagen aus einer Hand anzubieten. Dieses Monopol<br />

werde durch die Zusammenführung der Produkte<br />

von Metso und Akver Kvaerner durchbrochen. Mit der<br />

Fusion entstehe ein zweiter Anbieter von Gesamtanlagen,<br />

der wirksamer mit Andritz konkurrieren könne, was wiederum<br />

den Kunden zugute komme. Daneben hätten die<br />

Parteien vorgetragen, dass ihr erweitertes Produktportfolio<br />

es den Kunden künftig erleichtere, größere Pakete an<br />

Prozessinseln von einem Anbieter zu kaufen, was zu einer<br />

Ersparnis bei Schnittstellenkosten führe und Konflikte<br />

in Haftungsfällen vermeiden helfe.<br />

Nach Auffassung der Europäischen Kommission kann die<br />

Existenz eines zweiten Vollanbieters im vorliegenden Fall<br />

tatsächlich positive Wirkungen entfalten. Dies gelte jedenfalls<br />

im Hinblick auf die Kunden, die am Erwerb einer<br />

Komplettanlage interessiert seien. Solche Kunden hätten<br />

nach dem Zusammenschluss der Parteien neben dem Anbieter<br />

Andritz, der derzeit eine monopolistische Stellung<br />

bei Komplettanlagen einnehme, einen weiteren Lieferanten.<br />

Allerdings habe die Marktuntersuchung gezeigt, dass<br />

lediglich eine Minderheit der Kunden überhaupt an Gesamtlösungen<br />

interessiert sei. Darüber hinaus habe die<br />

Marktbefragung ergeben, dass die Mehrheit der Abnehmer<br />

Schnittstellenkosten nicht als gravierend ansehen und<br />

dem Zusammenschluss skeptisch gegenüberstehen. Die<br />

Europäische Kommission folgert daraus, dass die möglichen<br />

wettbewerbsfördernden Effekte des Vorhabens dessen<br />

negative Auswirkungen nicht aufwiegen und gibt den<br />

Zusammenschluss nur unter Veräußerungszusagen frei,<br />

welche die festgestellten Überschneidungen aufheben.<br />

725. Von dem Zusammenschluss Danone/Numico sind<br />

die Bereiche Babynahrung und Babymilch betroffen. Die<br />

Europäische Kommission konzentriert ihre Untersuchung<br />

insbesondere auf den französischen, belgischen, niederländischen<br />

und portugiesischen Markt. Auf den drei erstgenannten<br />

Märkten befürchtet die Europäische Kommission<br />

erhebliche Wettbewerbsbeeinträchtigungen. Darauf<br />

weisen in erster Linie die gemeinsamen Marktanteile der<br />

Parteien in Höhe von 45 Prozent bis zu 100 Prozent hin.<br />

Außerdem stellen die Zusammenschlussbeteiligten jeweils<br />

engste Wettbewerber dar und verfügen – bei ausgeprägtem<br />

Markenbewusstsein der Kunden – über eine<br />

Reihe von wichtigen Marken. Daneben stellt die Europäische<br />

Kommission erhebliche Marktzutrittshindernisse<br />

aufgrund der begrenzten Regalfläche im Handel fest. Die<br />

Parteien haben sich daraufhin unter anderem verpflichtet,<br />

Numicos Babymilch- und Getränkesparte in Frankreich<br />

zu verkaufen, so dass keine Überschneidungen verbleiben.<br />

Auf dem portugiesischen Markt für Baby-Mahlzeiten erreichen<br />

die Parteien einen gemeinsamen Marktanteil von<br />

45 bis 55 Prozent. Stärkster Wettbewerber ist das Unternehmen<br />

Nestlé, das ebenfalls 45 bis 55 Prozent der Anteile<br />

hält. Ein weiterer Konkurrent verfügt über nicht<br />

mehr als 5 Prozent der Marktanteile. Nach den Ermittlungen<br />

der Europäischen Kommission waren die Parteien<br />

vor dem Zusammenschluss nicht engste Wettbewerber,<br />

sondern wurden jeweils eher als Alternative zu Nestlé als<br />

zueinander angesehen. Die Europäische Kommission<br />

weist außerdem darauf hin, dass die Marktteilnehmer im<br />

Rahmen der Marktuntersuchung keine Bedenken gegen

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