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Deutscher Bundestag Unterrichtung

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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – 16. Wahlperiode – 25 – Drucksache 16/10140<br />

gelung der Akteneinsicht in den übrigen Gesetzen (PostG,<br />

AEG, EnWG).<br />

26.* Infolge fehlender gesetzlicher Grundlagen kann<br />

die Monopolkommission die ihr übertragenen Aufgaben<br />

nur unvollständig erfüllen. Eine umfassende Würdigung<br />

der Regulierungspraxis ist nur auf der Grundlage aller relevanten<br />

Informationen der Fallakten möglich unter Einschluss<br />

von vertraulichen Sachverhalten. Die Einrichtung<br />

eines Akteneinsichtsrechts für die Monopolkommission<br />

in den genannten Gesetzen liegt aber auch im Interesse<br />

der Bundesnetzagentur. Eine solche Vorschrift liefert eine<br />

klare Ermächtigungsgrundlage für die Befugnisse der<br />

Monopolkommission im Zusammenhang mit der Beurteilung<br />

der Regulierungspraxis und verschafft der Behörde<br />

– anders als im Falle informeller Verfahren – Rechtssicherheit<br />

im Hinblick auf die Zulässigkeit einer Informationsweitergabe<br />

an die Kommission.<br />

Vorbemerkung zu Kapitel I und II<br />

27.* Auf der Grundlage des § 44 GWB beurteilt die<br />

Monopolkommission in den Kapiteln I und II ihres zweijährlich<br />

erscheinenden Hauptgutachtens regelmäßig den<br />

Stand und die absehbare Entwicklung der Unternehmenskonzentration<br />

in der Bundesrepublik Deutschland. Hierfür<br />

wird eine umfassende und kontinuierliche Konzentrationsstatistik<br />

geführt, die die Beobachtung allgemeiner<br />

Tendenzen der Unternehmenskonzentration in Deutschland<br />

ermöglicht. Die vollständigen Konzentrationstabellen<br />

sowie ergänzende methodische Erläuterungen werden<br />

als Anlagen zum Hauptgutachten in Form einer beigefügten<br />

CD-ROM veröffentlicht.<br />

28.* Der Anspruch an eine umfassende und kontinuierliche<br />

Konzentrationsstatistik ist nur über eine Festsetzung<br />

von allgemeinen Strukturen zu erfüllen. Die Konzentrationsmaße<br />

werden ausschließlich für den nationalen<br />

Markt nach der Wirtschaftszweigklassifikation bzw. dem<br />

Güterverzeichnis für Produktionsstatistiken erhoben. Dadurch<br />

können die geografisch und sachlich relevanten<br />

Märkte nicht adäquat abgebildet werden. Die Analysen<br />

der Monopolkommission haben insgesamt gezeigt, dass<br />

in Zeiten der Globalisierung eine auf Deutschland beschränkte<br />

Berichterstattung schwer interpretierbar wird.<br />

Wenn nationale Märkte zu einem Binnenmarkt oder globalen<br />

Markt zusammenwachsen, gibt die Entwicklung<br />

der nationalen Angebotskonzentration ein verzerrtes Bild<br />

ab. Systematische Interpretationsschwierigkeiten ergeben<br />

sich auch, wenn ein großer Teil der erfassten Unternehmen<br />

auf regional begrenzten Märkten aktiv ist, wie<br />

z. B. Krankenhäuser, Ver- und Entsorgungsunternehmen,<br />

täglich erscheinende Presseerzeugnisse oder Kreditinstitute.<br />

Hier unterschätzen die ausgewiesenen Konzentrationsmaße<br />

die auf den relevanten regionalen Märkten tatsächlich<br />

vorherrschenden Konzentrationen. Die sachlich<br />

relevanten Märkte werden von der Europäischen Kommission<br />

nach der Austauschbarkeit bzw. Substituierbarkeit<br />

der Erzeugnisse definiert. Bei dieser Abgrenzung unterliegen<br />

auch die sachlich relevanten Märkte laufenden<br />

Veränderungen, z. B. durch technischen Fortschritt oder<br />

Produktinnovationen, die über die vorhandenen Wirt-<br />

schaftsklassifikationen nicht erfasst werden können.<br />

Darüber hinaus können Konzentrationsmaße nur ein Indikator<br />

neben anderen zur Feststellung der Wettbewerbsintensität<br />

in einem Markt sein. Weitere Indikatoren, wie<br />

beispielsweise potenzielle Wettbewerber oder Markteintrittsbarrieren,<br />

werden durch die Statistik nicht erfasst.<br />

29.* Die Monopolkommission versucht dem Rechnung<br />

zu tragen, indem sie zusätzliche Informationen zu einzelnen<br />

Branchen auswertet, z. B. erstmalig die Außenhandelsverflechtungen.<br />

Zudem beabsichtigt sie, Vorschläge<br />

für eine verbesserte Konzentrationsberichterstattung zu<br />

entwickeln, die noch stärker eine wettbewerbspolitisch<br />

relevante Interpretation ermöglicht. Die Monopolkommission<br />

überlegt in diesem Zusammenhang auch, ob sie<br />

nicht die flächendeckende Konzentrationsberichterstattung<br />

für alle Branchen zugunsten einer tiefer gehenden<br />

empirischen Analyse einzelner, besonders problematischer<br />

Branchen aufgibt. Sie gibt allen interessierten Parteien<br />

hiermit die Gelegenheit, sich dazu zu äußern.<br />

I. Erfassung von wirtschaftlicher<br />

Konzentration und Unternehmensgruppen<br />

in Deutschland<br />

30.* Die empirische Grundlage für Konzentrationsstatistiken<br />

der Monopolkommission für das vorliegende<br />

Hauptgutachten ist eine Datenbasis des Statistischen Bundesamtes,<br />

die sich erstmals aus dem amtlichen Unternehmensregister<br />

und kommerziellen Daten zu Unternehmensverflechtungen<br />

zusammensetzt. Der Einsatz des<br />

Unternehmensregisters anstelle der bisher verwendeten<br />

Investitionserhebung ermöglicht eine erheblich verbesserte<br />

Darstellung der deutschen Unternehmenslandschaft.<br />

Anstelle der bisher betrachteten Unternehmen ab 20 Beschäftigten<br />

im Bergbau, Verarbeitenden Gewerbe und<br />

Baugewerbe mit insgesamt rd. 51 000 Einheiten werden<br />

nun rd. 3 Mio. Einheiten ab einem Jahresumsatz von<br />

17 500 Euro und/oder mit mindestens einem sozialversicherungspflichtig<br />

Beschäftigten für nahezu alle Wirtschaftsbereiche<br />

erfasst. Zusätzlich werden verschiedene<br />

Erhebungs- und Fachstatistiken des Statistischen Bundesamtes<br />

herangezogen, wie z. B. die Produktionsstatistik,<br />

die Außenhandelsstatistik und Auswertungen zu öffentlichen<br />

Fonds, Einrichtungen und Unternehmen, sowie Daten<br />

aus anderen Quellen. Die aktuell verfügbaren Daten<br />

beziehen sich auf das Berichtsjahr 2005. Aufgrund der<br />

Verwendung administrativer Datenquellen ist eine Berichterstattung<br />

mit aktuelleren Daten in absehbarer Zeit<br />

leider nicht möglich.<br />

31.* Die Anteile gruppenzugehöriger Unternehmen am<br />

Umsatz und an den Beschäftigten sind auch in der erweiterten<br />

Datenbank teilweise erheblich. Die Untersuchung<br />

zur gesamtwirtschaftlichen Bedeutung von Unternehmensgruppen<br />

zeigt, dass 6,3 Prozent der Unternehmen in<br />

Deutschland einer Gruppe angehören. Diese vereinen<br />

rd. 66 Prozent der Umsätze und 53 Prozent der Beschäftigten<br />

auf sich. Besonders hoch sind diese Anteile in den<br />

Bereichen Bergbau, Verarbeitendes Gewerbe, Energie-

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