Deutscher Bundestag Unterrichtung
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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – 16. Wahlperiode – 25 – Drucksache 16/10140<br />
gelung der Akteneinsicht in den übrigen Gesetzen (PostG,<br />
AEG, EnWG).<br />
26.* Infolge fehlender gesetzlicher Grundlagen kann<br />
die Monopolkommission die ihr übertragenen Aufgaben<br />
nur unvollständig erfüllen. Eine umfassende Würdigung<br />
der Regulierungspraxis ist nur auf der Grundlage aller relevanten<br />
Informationen der Fallakten möglich unter Einschluss<br />
von vertraulichen Sachverhalten. Die Einrichtung<br />
eines Akteneinsichtsrechts für die Monopolkommission<br />
in den genannten Gesetzen liegt aber auch im Interesse<br />
der Bundesnetzagentur. Eine solche Vorschrift liefert eine<br />
klare Ermächtigungsgrundlage für die Befugnisse der<br />
Monopolkommission im Zusammenhang mit der Beurteilung<br />
der Regulierungspraxis und verschafft der Behörde<br />
– anders als im Falle informeller Verfahren – Rechtssicherheit<br />
im Hinblick auf die Zulässigkeit einer Informationsweitergabe<br />
an die Kommission.<br />
Vorbemerkung zu Kapitel I und II<br />
27.* Auf der Grundlage des § 44 GWB beurteilt die<br />
Monopolkommission in den Kapiteln I und II ihres zweijährlich<br />
erscheinenden Hauptgutachtens regelmäßig den<br />
Stand und die absehbare Entwicklung der Unternehmenskonzentration<br />
in der Bundesrepublik Deutschland. Hierfür<br />
wird eine umfassende und kontinuierliche Konzentrationsstatistik<br />
geführt, die die Beobachtung allgemeiner<br />
Tendenzen der Unternehmenskonzentration in Deutschland<br />
ermöglicht. Die vollständigen Konzentrationstabellen<br />
sowie ergänzende methodische Erläuterungen werden<br />
als Anlagen zum Hauptgutachten in Form einer beigefügten<br />
CD-ROM veröffentlicht.<br />
28.* Der Anspruch an eine umfassende und kontinuierliche<br />
Konzentrationsstatistik ist nur über eine Festsetzung<br />
von allgemeinen Strukturen zu erfüllen. Die Konzentrationsmaße<br />
werden ausschließlich für den nationalen<br />
Markt nach der Wirtschaftszweigklassifikation bzw. dem<br />
Güterverzeichnis für Produktionsstatistiken erhoben. Dadurch<br />
können die geografisch und sachlich relevanten<br />
Märkte nicht adäquat abgebildet werden. Die Analysen<br />
der Monopolkommission haben insgesamt gezeigt, dass<br />
in Zeiten der Globalisierung eine auf Deutschland beschränkte<br />
Berichterstattung schwer interpretierbar wird.<br />
Wenn nationale Märkte zu einem Binnenmarkt oder globalen<br />
Markt zusammenwachsen, gibt die Entwicklung<br />
der nationalen Angebotskonzentration ein verzerrtes Bild<br />
ab. Systematische Interpretationsschwierigkeiten ergeben<br />
sich auch, wenn ein großer Teil der erfassten Unternehmen<br />
auf regional begrenzten Märkten aktiv ist, wie<br />
z. B. Krankenhäuser, Ver- und Entsorgungsunternehmen,<br />
täglich erscheinende Presseerzeugnisse oder Kreditinstitute.<br />
Hier unterschätzen die ausgewiesenen Konzentrationsmaße<br />
die auf den relevanten regionalen Märkten tatsächlich<br />
vorherrschenden Konzentrationen. Die sachlich<br />
relevanten Märkte werden von der Europäischen Kommission<br />
nach der Austauschbarkeit bzw. Substituierbarkeit<br />
der Erzeugnisse definiert. Bei dieser Abgrenzung unterliegen<br />
auch die sachlich relevanten Märkte laufenden<br />
Veränderungen, z. B. durch technischen Fortschritt oder<br />
Produktinnovationen, die über die vorhandenen Wirt-<br />
schaftsklassifikationen nicht erfasst werden können.<br />
Darüber hinaus können Konzentrationsmaße nur ein Indikator<br />
neben anderen zur Feststellung der Wettbewerbsintensität<br />
in einem Markt sein. Weitere Indikatoren, wie<br />
beispielsweise potenzielle Wettbewerber oder Markteintrittsbarrieren,<br />
werden durch die Statistik nicht erfasst.<br />
29.* Die Monopolkommission versucht dem Rechnung<br />
zu tragen, indem sie zusätzliche Informationen zu einzelnen<br />
Branchen auswertet, z. B. erstmalig die Außenhandelsverflechtungen.<br />
Zudem beabsichtigt sie, Vorschläge<br />
für eine verbesserte Konzentrationsberichterstattung zu<br />
entwickeln, die noch stärker eine wettbewerbspolitisch<br />
relevante Interpretation ermöglicht. Die Monopolkommission<br />
überlegt in diesem Zusammenhang auch, ob sie<br />
nicht die flächendeckende Konzentrationsberichterstattung<br />
für alle Branchen zugunsten einer tiefer gehenden<br />
empirischen Analyse einzelner, besonders problematischer<br />
Branchen aufgibt. Sie gibt allen interessierten Parteien<br />
hiermit die Gelegenheit, sich dazu zu äußern.<br />
I. Erfassung von wirtschaftlicher<br />
Konzentration und Unternehmensgruppen<br />
in Deutschland<br />
30.* Die empirische Grundlage für Konzentrationsstatistiken<br />
der Monopolkommission für das vorliegende<br />
Hauptgutachten ist eine Datenbasis des Statistischen Bundesamtes,<br />
die sich erstmals aus dem amtlichen Unternehmensregister<br />
und kommerziellen Daten zu Unternehmensverflechtungen<br />
zusammensetzt. Der Einsatz des<br />
Unternehmensregisters anstelle der bisher verwendeten<br />
Investitionserhebung ermöglicht eine erheblich verbesserte<br />
Darstellung der deutschen Unternehmenslandschaft.<br />
Anstelle der bisher betrachteten Unternehmen ab 20 Beschäftigten<br />
im Bergbau, Verarbeitenden Gewerbe und<br />
Baugewerbe mit insgesamt rd. 51 000 Einheiten werden<br />
nun rd. 3 Mio. Einheiten ab einem Jahresumsatz von<br />
17 500 Euro und/oder mit mindestens einem sozialversicherungspflichtig<br />
Beschäftigten für nahezu alle Wirtschaftsbereiche<br />
erfasst. Zusätzlich werden verschiedene<br />
Erhebungs- und Fachstatistiken des Statistischen Bundesamtes<br />
herangezogen, wie z. B. die Produktionsstatistik,<br />
die Außenhandelsstatistik und Auswertungen zu öffentlichen<br />
Fonds, Einrichtungen und Unternehmen, sowie Daten<br />
aus anderen Quellen. Die aktuell verfügbaren Daten<br />
beziehen sich auf das Berichtsjahr 2005. Aufgrund der<br />
Verwendung administrativer Datenquellen ist eine Berichterstattung<br />
mit aktuelleren Daten in absehbarer Zeit<br />
leider nicht möglich.<br />
31.* Die Anteile gruppenzugehöriger Unternehmen am<br />
Umsatz und an den Beschäftigten sind auch in der erweiterten<br />
Datenbank teilweise erheblich. Die Untersuchung<br />
zur gesamtwirtschaftlichen Bedeutung von Unternehmensgruppen<br />
zeigt, dass 6,3 Prozent der Unternehmen in<br />
Deutschland einer Gruppe angehören. Diese vereinen<br />
rd. 66 Prozent der Umsätze und 53 Prozent der Beschäftigten<br />
auf sich. Besonders hoch sind diese Anteile in den<br />
Bereichen Bergbau, Verarbeitendes Gewerbe, Energie-