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Deutscher Bundestag Unterrichtung

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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – 16. Wahlperiode – 21 – Drucksache 16/10140<br />

Kurzfassung<br />

Aktuelle Probleme der Wettbewerbspolitik<br />

Wettbewerbspolitische Aspekte<br />

der Bahnprivatisierung<br />

1.* Die Bundesregierung hat beschlossen, die Beteiligung<br />

privaten Kapitals an der Deutschen Bahn AG (DB<br />

AG) noch im Jahr 2008 zu ermöglichen. Dazu sollen die<br />

gegenwärtigen Gesellschaften für den Güterverkehr, den<br />

Personenverkehr und den Regionalverkehr in einer neuen<br />

Gesellschaft für die Bereiche Verkehr und Logistik zusammengefasst<br />

werden. Die DB AG als ihr – bislang –<br />

alleiniger Gesellschafter soll bis zu 24,9 Prozent der<br />

Tochtergesellschaft an private Investoren veräußern. Außerdem<br />

wird die DB AG weiter 100 Prozent des Eigentums<br />

an der Netzgesellschaft halten. Die DB AG ihrerseits<br />

steht auch künftig im 100-prozentigen Eigentum des<br />

Bundes; der Bund bleibt damit auch alleiniger Eigentümer<br />

der Infrastrukturen.<br />

2.* Die Monopolkommission sieht in dem Teilprivatisierungskonzept<br />

einen deutlichen Fortschritt gegenüber<br />

früheren Plänen zur integralen Privatisierung der DB AG<br />

unter Einschluss von Netz und Betrieb. Zwar wird die<br />

Empfehlung der Monopolkommission zu einer Trennung<br />

von Netz und Betrieb nicht erfüllt, weil der Konzernverbund<br />

von Infrastruktur und Verkehrsunternehmen bestehen<br />

bleibt. Einer späteren Aufspaltung des Konzerns in<br />

ein Eisenbahnverkehrsunternehmen, das dann vielleicht<br />

auch in größerem Umfang privatisiert werden könnte,<br />

und ein davon unabhängiges Infrastrukturunternehmen<br />

steht das nunmehr beschlossene Teilprivatisierungsmodell<br />

aber jedenfalls nicht entgegen. Nach Auffassung der<br />

Monopolkommission ist eine solche Aufspaltung nach<br />

wie vor wünschenswert, damit die Netzgesellschaft in<br />

dem Wettbewerb zwischen der Verkehrsgesellschaft der<br />

DB AG und den privaten Konkurrenten eine neutrale<br />

Position einnimmt. Von einem unverzerrten Wettbewerb<br />

im Netz ist am ehesten eine Ausweitung der Verkehrsanteile<br />

des Bahnsektors im gesamten Verkehrsmarkt zu<br />

erwarten. Damit ließen sich auch die Umweltbelastungen<br />

reduzieren, die vor allem vom Straßenverkehr ausgehen.<br />

3.* Die einheitliche Konzernleitung von Netz- und Verkehrsunternehmen<br />

begründet freilich auch für die<br />

Zukunft die Gefahr der Diskriminierung privater Wettbewerber<br />

im Netz. Dieses Bedenken ist nicht nur wettbewerbspolitischer,<br />

sondern auch europarechtlicher Natur.<br />

Die Eisenbahn-Richtlinien der Europäischen Union<br />

fordern eine tatsächliche Unabhängigkeit des Bereichs<br />

Verkehr und Logistik vom Netzbereich. Ihr Sinn und<br />

Zweck wird durch den Bestand einer gemeinsamen Holdinggesellschaft<br />

stark gefährdet. Die institutionelle Verflechtung<br />

darf nach Auffassung der Monopolkommission<br />

nicht noch zusätzlich durch personelle Verflechtungen<br />

verstärkt werden. Die Führung von Netzgesellschaft, Verkehrsgesellschaft<br />

und Holdinggesellschaft in Personal-<br />

union begegnet daher gemeinschaftsrechtlichen Bedenken.<br />

Die Beziehungen zwischen den Gesellschaften sollten<br />

vielmehr so gestaltet werden, dass Netzunternehmen einerseits<br />

und Verkehrsunternehmen andererseits jeweils<br />

die größtmögliche operative Unabhängigkeit genießen.<br />

4.* Im politischen Raum sind Forderungen nach einer<br />

Veränderungssperre für das nun gefundene Privatisierungsmodell<br />

laut geworden. Ihnen tritt die Monopolkommission<br />

entgegen. Die DB AG muss die Möglichkeit haben,<br />

auch jenseits der gegenwärtig vereinbarten Tranche<br />

von 24,9 Prozent durch weitere Privatisierungen privates<br />

Eigenkapital anzuziehen. Nur so kann sie langfristig den<br />

Innovations- und Investitionserfordernissen genügen, die<br />

auf sie zukommen werden, wenn sie im Wettbewerb mit<br />

anderen Verkehrsträgern Schritt halten will. Eine Veränderungssperre<br />

wäre auch mit den Grundgedanken des<br />

Artikel 87 e GG unvereinbar und ließe sich nach Überzeugung<br />

der Monopolkommission auch nicht mit den<br />

Mitteln des Tarifvertrages einführen.<br />

5.* Problematisch erscheinen der Monopolkommission<br />

die Absichten der Bundesregierung hinsichtlich der Verwendung<br />

des Veräußerungserlöses. Er soll zum Teil in<br />

den Bundeshaushalt fließen, zum Teil für Investitionsprogramme<br />

und zum Teil zur Aufstockung des Eigenkapitals<br />

der DB AG verwendet werden. Eingenommen wird der<br />

Veräußerungserlös von der DB AG, also der Holding. Die<br />

Monopolkommission macht darauf aufmerksam, dass<br />

eine Mittelzuweisung durch dieses Staatsunternehmen an<br />

die Tochtergesellschaften, also die Netzgesellschaft einerseits<br />

und das Verkehrsunternehmen andererseits, den Tatbestand<br />

der Beihilfe gemäß Artikel 87 EG erfüllt. Die<br />

Zulässigkeit einer solchen Beihilfe ist hinsichtlich der Infrastruktur<br />

gemäß Artikel 73 EG eher zu bejahen, als<br />

wenn die Mittel dem Verkehrsunternehmen zugewendet<br />

werden. Denn im letzteren Falle hätten sie eine Verzerrung<br />

des Wettbewerbs zwischen dem Verkehrsunternehmen<br />

und seinen privaten Wettbewerbern zur Folge.<br />

Entflechtungsvorschläge der EU-Kommission<br />

für die Energiewirtschaft<br />

6.* Am 19. September 2007 wurde von der EU-Kommission<br />

das 3. Legislativpaket zur Förderung des europäischen<br />

Energiebinnenmarktes verabschiedet. Einen<br />

zentralen Aspekt des Pakets stellt die Konzernentflechtung<br />

des Übertragungsnetz- bzw. Fernleitungsnetzbetriebs<br />

dar. Diese soll entweder in Form einer eigentumsrechtlichen<br />

Entflechtung (ownership unbundling) oder<br />

alternativ durch den Einsatz eines unabhängigen Netzbetreibers<br />

(Independent System Operator, ISO) erreicht<br />

werden. Hierdurch erhofft sich die EU-Kommission, den<br />

negativen Folgen der vertikalen Integration auf den Wettbewerb<br />

am besten entgegenwirken zu können.

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