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Deutscher Bundestag Unterrichtung

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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – 16. Wahlperiode – 203 – Drucksache 16/10140<br />

Das anteilsmäßige Gewicht der einzelnen Gruppen hängt<br />

erheblich von dem Kreis der hundert größten Unternehmen<br />

ab, teilweise aber auch von den Veränderungen<br />

innerhalb der Unternehmensvorstände. Wechselt beispielsweise<br />

ein Vorstand in den Aufsichtsrat seines Unternehmens,<br />

so erfolgt die Zuordnung bei Banken und Versicherungen<br />

aus dem Kreis der „100 Größten“ zu den<br />

sonstigen Banken- und Versicherungsvertretern, bei allen<br />

anderen Unternehmen zu den nicht zuzuordnenden Mandatsträgern.<br />

426. Die Vertreter der in Tabelle III.21 aufgeführten<br />

Gruppen hatten vielfach Mandate in den Kontrollorganen<br />

mehrerer Unternehmen aus dem Kreis der „100 Größten“<br />

inne. So betrug für Geschäftsführungsmitglieder insgesamt<br />

die durchschnittliche Anzahl der wahrgenommenen<br />

Mandate 1,5 (2004: 1,6), die dazu gehörenden Geschäftsführungsmitglieder<br />

von Banken und Versicherungen nahmen<br />

im Durchschnitt 1,6 (2004: 1,7) Mandate wahr.<br />

Sonstige Vertreter von Banken und Versicherungen waren<br />

in durchschnittlich 1,7 (2004: 2,4), Gewerkschaftsvertreter<br />

in 1,1 (2004: 1,1) Kontrollorganen vertreten.<br />

Die höchste Zahl an Mandaten, die bei Vertretern der jeweiligen<br />

Gruppen gezählt wurde, betrug 2006 bei den<br />

Geschäftsführungsmitgliedern fünf (2004: fünf), bei den<br />

sonstigen Vertretern von Banken und Versicherungen vier<br />

(2004: fünf) sowie bei den Gewerkschaftsvertretern vier<br />

(2004: vier) Mandate. Dabei verfügte 2006 ein (2004:<br />

ein) Geschäftsführungsmitglied über fünf oder mehr Sitze<br />

in Kontrollorganen, bei den sonstigen Banken- bzw. Versicherungsvertretern<br />

verfügte 2006 keiner (2004: einer)<br />

über fünf oder mehr Sitze. Bei den nicht zuzuordnenden<br />

Mandatsträgern ist die Wahrnehmung mehrerer Mandate<br />

ebenfalls üblich. In diese Kategorie fallen unter anderem<br />

die ehemaligen Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglieder<br />

der „100 Größten“ oder Geschäftsführungsmitglieder von<br />

Unternehmen, die aus dem Berichtskreis ausgeschieden<br />

sind. Die maximale Anzahl ausgeübter Mandate betrug in<br />

dieser Kategorie im Berichtsjahr sieben (2004: sieben).<br />

Aufschlüsselung der Mandatsträger in den Kontrollorganen der hundert größten Unternehmen<br />

2004 und 2006 nach Gruppen<br />

Gruppenzugehörigkeit<br />

Mitglieder der Geschäftsführung von Unternehmen aus dem Kreis<br />

der „100 Größten“,<br />

davon:<br />

Vertreter von Banken<br />

Vertreter von Versicherungen<br />

Vertreter<br />

von Banken<br />

von Versicherungen,<br />

die nicht gleichzeitig in der Geschäftsführung eines Unternehmens<br />

der „100 Größten“ sind 1<br />

Ta b e l l e III.21<br />

Anteil an der Gesamtzahl der Mandate (%)<br />

2006 2004<br />

5,9 5,9<br />

Gewerkschaftsvertreter 11,6 11,0<br />

Angestellte des Unternehmens<br />

(Betriebsrat, leitende Angestellte)<br />

1 Hierzu zählen<br />

– Vertreter von Banken oder Versicherungen, die nicht zu den „100 Größten“ gehören,<br />

– ehemalige Geschäftsführungsmitglieder von Banken oder Versicherungen aus dem Kreis der „100 Größten“, sofern sie noch Mitglied des Aufsichtsrates<br />

sind, sowie<br />

– nicht zur Geschäftsführung gehörende Mitarbeiter von Banken und Versicherungen aus dem Kreis der „100 Größten“.<br />

Quelle: Eigene Erhebungen<br />

1,5<br />

0,6<br />

0,9<br />

0,6<br />

1,6<br />

0,9<br />

32,2 33,4<br />

Nicht zuzuordnen 48,2 47,2<br />

Insgesamt 100,0 100,0<br />

Gesamtzahl der Mandate 1.580,0 1.600,0<br />

1,2<br />

0,7

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