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Deutscher Bundestag Unterrichtung

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Drucksache 16/10140 – 200 – <strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – 16. Wahlperiode<br />

diese Unternehmen sind nur die Tätigkeitsschwerpunkte<br />

angegeben. Dadurch können einige Fälle, in denen Unternehmen<br />

personell verflochten waren und deren Geschäftsbereiche<br />

sich überschnitten, unberücksichtigt<br />

geblieben sein. Grundsätzlich wurden bei den Industrieunternehmen<br />

die Großhandelsaktivitäten als gemeinsamer<br />

Wirtschaftszweig aus der Betrachtung herausgenommen,<br />

da diese Aktivitäten überwiegend dem Vertrieb<br />

selbst hergestellter Produkte dienen und die Unternehmen<br />

somit als Großhändler nicht miteinander in Konkurrenz<br />

stehen.<br />

Im Berichtsjahr 2006 lagen 14 Verflechtungen (2004:<br />

zwölf) dieser Art vor. In acht (2004: neun) Fällen war das<br />

den Geschäftsführer entsendende Unternehmen an der anderen<br />

Gesellschaft beteiligt. Sieben (2004: acht) dieser<br />

Engagements überstiegen 10 Prozent. Im Folgenden sind<br />

alle personellen Verbindungen, sortiert nach dem Rang<br />

des entsendenden Unternehmens, aufgeführt. Der gemeinsame<br />

Wirtschaftszweig und gegebenenfalls die Höhe<br />

des Kapitalanteils sind in Klammern angegeben. 62<br />

– Siemens AG und BSH Bosch und Siemens Hausgeräte<br />

GmbH (Herstellung von elektrischen Haushaltsgeräten,<br />

50 Prozent),<br />

– DaimlerChrysler AG und EADS-Gruppe Deutschland<br />

(Luft- und Raumfahrzeugbau, 22,71 Prozent),<br />

– Robert Bosch GmbH und BSH Bosch und Siemens<br />

Hausgeräte GmbH (Herstellung von elektrischen<br />

Haushaltsgeräten, 50 Prozent),<br />

– ThyssenKrupp AG und RAG AG (Metallerzeugung<br />

und -bearbeitung, 20,6 Prozent),<br />

– ThyssenKrupp AG und MAN AG (Maschinenbau),<br />

– RWE AG und RAG AG (Herstellung von chemischen<br />

Erzeugnissen und Energieversorgung, 30,2 Prozent),<br />

– E.ON AG und RAG AG (Herstellung von chemischen<br />

Erzeugnissen, Energieversorgung und Grundstücksund<br />

Wohnungswesen, 39,2 Prozent),<br />

– Bayer AG und Henkel KGaA (Herstellung von chemischen<br />

Erzeugnissen),<br />

– DZ Bank AG und KfW Bankengruppe (Kreditinstitute),<br />

– Commerzbank AG und KfW Bankengruppe (Kreditinstitute),<br />

– KfW Bankengruppe und Deutsche Post AG (Kreditinstitute,<br />

30,6 Prozent),<br />

– Henkel KGaA und E.ON AG (Herstellung von chemischen<br />

Erzeugnissen),<br />

62 Falls keine weiteren Erläuterungen gegeben werden, bezieht sich der<br />

Kapitalanteil auf die Beteiligung des erstgenannten am zweitgenannten<br />

Unternehmen.<br />

– Henkel KGaA und Novartis-Gruppe Deutschland<br />

(Herstellung von chemischen Erzeugnissen),<br />

– ArcelorMittal-Gruppe Deutschland und RAG AG<br />

(Metallerzeugung und -bearbeitung, 10 Prozent).<br />

Gegenüber 2004 nahm die Zahl der personellen Verflechtungen<br />

zwischen Unternehmen desselben Wirtschaftszweiges<br />

unwesentlich zu. Der Anstieg personeller<br />

Verflechtungen zwischen Unternehmen in übereinstimmenden<br />

Wirtschaftszweigen resultiert sowohl aus der<br />

Veränderung des Kreises der „100 Größten“ als auch aus<br />

Umstrukturierungen in den Geschäftsführungsorganen<br />

der Großunternehmen. Unter den sechs neuen Verflechtungen<br />

sind vier Verbindungen den 2006 in den Berichtskreis<br />

eingetretenen Gesellschaften zuzurechnen. Von den<br />

vier weggefallenen Unternehmensverbindungen entfielen<br />

drei auf die ausgeschiedenen Unternehmen<br />

EUROHYPO AG und Norddeutsche Landesbank Girozentrale.<br />

421. Die letzten beiden Spalten der Tabelle III.18 geben<br />

einen Überblick über die Zahl der indirekten Verflechtungen<br />

über sonstige gemeinsame Träger von Kontrollmandaten.<br />

Zwei Unternehmen gelten in diesem Sinne als personell<br />

verflochten, wenn eine Person, welche nicht bereits<br />

der Zählung in der vorletzten Spalte unterliegt, in den<br />

Kontrollorganen beider Unternehmen vertreten war. Im<br />

Jahr 2006 waren danach 70 der insgesamt 96 (2004:<br />

68 von 96) Unternehmen, deren Kontrollorgane erfasst<br />

wurden, mit mindestens einem anderen Unternehmen<br />

verbunden. Nach dieser Abgrenzung betrug in 2006 die<br />

Gesamtzahl der Verflechtungen zwischen Unternehmen<br />

234 gegenüber 233 in 2004. 63<br />

Die Periode 2002/2004 war durch einen Rückgang um<br />

zehn Verflechtungen oder 4,1 Prozent gekennzeichnet.<br />

Zwischen 2004 und 2006 nahmen die personellen Verbindungen<br />

über Mandatsträger um eine Verbindung bzw.<br />

0,4 Prozent nur unwesentlich zu. In der Vorperiode war<br />

die Abnahme der Verflechtungen über Mandatsträger mit<br />

einem deutlichen Rückgang der Verbindungen der Geschäftsführungsmitglieder<br />

einhergegangen.<br />

Die neu in den Kreis eingetretenen Gesellschaften wiesen<br />

50, die ausgeschiedenen dagegen 29 derartige Verbindungen<br />

auf. Entsprechend verringerte sich die Zahl der<br />

Verflechtungen über Mandatsträger der Unternehmen, die<br />

in beiden Jahren zum Kreis der „100 Größten“ zählten.<br />

In besonders starkem Maße verringerte sich die personelle<br />

Einbindung der UniCredit-Gruppe Deutschland (-13), der<br />

GEA Group AG (-8), der TUI AG (-6), der Allianz SE<br />

(-6) und der ThyssenKrupp AG (-6). Ein auffälliger Anstieg<br />

dieser Form der personellen Verbindung ist für die<br />

Deutsche Bank AG (+12), die RAG AG (+8) und die<br />

MAN AG (+7) zu verzeichnen. Die höchste Anzahl personeller<br />

Verbindungen mit anderen Unternehmen aus<br />

63 Hierbei zählte jede Verbindung, an der jeweils zwei Unternehmen<br />

aus dem Kreis der „100 Größten“ beteiligt sind, einfach.

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