Deutscher Bundestag Unterrichtung
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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – 16. Wahlperiode – 193 – Drucksache 16/10140<br />
4.3 Personelle Verflechtungen<br />
4.3.1 Methodische Vorbemerkungen<br />
409. Die Untersuchung der personellen Verflechtungen<br />
erfolgte wie in den Vorperioden in erster Linie auf der Basis<br />
der Geschäftsberichte der „100 Größten“. Diejenigen<br />
Unternehmen, die keine Geschäftsberichte herausgeben<br />
und bei denen die Besetzung der Geschäftsführungen und<br />
Kontrollorgane nicht aus anderen Quellen zu entnehmen<br />
war, wurden aus der Analyse der personellen Verflechtungen<br />
ausgeschlossen. 2006 unterschieden 96 Unternehmen<br />
aus dem Kreis der „100 Größten“ zwischen Geschäftsführung<br />
(bzw. Vorstand) und einem Kontrollorgan (Aufsichtsrat,<br />
Verwaltungsrat, Gesellschafterausschuss,<br />
Vermittlungsausschuss, Unternehmensrat, etc.). Diese<br />
Unternehmen wurden 2006 ausnahmslos in die Untersuchung<br />
der personellen Verflechtungen einbezogen. 2004<br />
konnte für ebenfalls 96 Unternehmen die Besetzung der<br />
Kontrollgremien festgestellt werden.<br />
Die Befugnisse der Kontrollorgane unterscheiden sich in<br />
Abhängigkeit von der Rechtsform des Unternehmens und<br />
den Gesellschaftsverträgen. Dies macht nach Auffassung<br />
der Monopolkommission aber eine Betrachtung der personellen<br />
Verflechtungen nicht obsolet, weil es nicht in<br />
erster Linie auf die Befugnisse der Kontrollorgane ankommt,<br />
sondern auf ihre Eignung, auf hoher hierarchischer<br />
Ebene Kontakte zwischen Unternehmen herzustellen.<br />
410. In diesem Abschnitt werden ausschließlich direkte<br />
personelle Verflechtungen berücksichtigt, bei denen eine<br />
oder mehrere Personen gleichzeitig den Geschäftsführungs-<br />
und Kontrollorganen von mindestens zwei Unternehmen<br />
aus dem Kreis der „100 Größten“ angehören. Indirekte<br />
personelle Verflechtungen über Mandatsträger aus<br />
dritten Gesellschaften oder Tochterunternehmen werden<br />
wegen der damit verbundenen umfangreichen Erhebungsund<br />
Auswertungsarbeiten nicht einbezogen.<br />
411. Für eine Aufschlüsselung der Kontrollorgane nach<br />
Gruppen von Mandatsträgern wurden die Kategorien<br />
– Geschäftsführungsmitglied eines anderen Unternehmens<br />
aus dem Kreis der „100 Größten“,<br />
– Repräsentant einer Bank bzw. einer Versicherung,<br />
– Gewerkschaftsvertreter und<br />
– Angestellter des Unternehmens<br />
gebildet. Zu den Repräsentanten von Banken und Versicherungen<br />
gehören Vertreter von Instituten, die nicht zu<br />
den „100 Größten“ zählen, ehemalige Mitglieder der Geschäftsleitung<br />
von Unternehmen aus dem Berichtskreis,<br />
sofern sie noch dem Aufsichtsrat angehören, sowie Mitarbeiter<br />
der Banken bzw. Versicherungen aus dem Kreis<br />
der „100 Größten“. Bei den Gewerkschaftsvertretern handelt<br />
es sich um hauptamtliche Organisationsvertreter, die<br />
aufgrund der Mitbestimmungsgesetzgebung neben Arbeitnehmern<br />
aus dem Unternehmen in den Kontrollorganen<br />
die Arbeitnehmerseite vertreten.<br />
412. Die Zuordnung der Mandatsträger zu den oben<br />
aufgeführten Kategorien und mithin die Ermittlung der<br />
personellen Verflechtungen war auf der Grundlage der<br />
den Geschäftsberichten zu entnehmenden Angaben nicht<br />
lückenlos möglich. In einigen Fällen fehlten Angaben<br />
über die Herkunft der Mitglieder eines Kontrollorgans,<br />
wobei Kapitalgesellschaften gemäß § 285 Nr. 10 HGB<br />
die Mitglieder der Geschäftsführung und des Kontrollorgans<br />
mit Angabe des ausgeübten Berufs und bei börsennotierten<br />
Unternehmen zusätzlich die Mitgliedschaft in<br />
anderen Aufsichtsräten und Kontrollgremien im Anhang<br />
angeben müssen. Für 2006 ließen die Daten wie in den<br />
Vorjahren daher auch keine weitergehende gruppenspezifische<br />
Aufschlüsselung – etwa nach Vertretern staatlicher<br />
Institutionen – zu. Die Gewerkschaftsvertreter wurden<br />
mit Unterstützung des Deutschen Gewerkschaftsbundes<br />
und einzelner Gewerkschaften ermittelt. Für einige Unternehmen<br />
konnten die Repräsentanten der Gewerkschaften<br />
nicht festgestellt werden.<br />
4.3.2 Darstellung der personellen<br />
Verflechtungen zwischen<br />
den „100 Größten“<br />
413. Die personellen Verflechtungen zwischen Unternehmen<br />
aus dem Kreis der „100 Größten“ sind in Tabelle<br />
III.18 dargestellt. Hierbei wurde danach unterschieden,<br />
ob personelle Verbindungen bestanden<br />
– durch Mitglieder der Geschäftsführung eines Unternehmens,<br />
die Kontrollmandate in anderen Unternehmen<br />
aus dem Kreis der „100 Größten“ wahrnehmen,<br />
oder<br />
– durch Mandatsträger, die gleichzeitig in mehreren<br />
Kontrollorganen tätig sind.<br />
414. 2006 entsandten 34 Unternehmen (2004: 34 Unternehmen)<br />
aus dem Kreis der „100 Größten“ Mitglieder ihrer<br />
Geschäftsführung in die Kontrollorgane anderer<br />
Unternehmen aus diesem Kreis. Sie waren damit in den<br />
Kontrollorganen von 44 Unternehmen (2004: 46) aus<br />
dem Untersuchungskreis vertreten. Die Diskrepanz ist<br />
darauf zurückzuführen, dass die Geschäftsführungsmitglieder<br />
einiger Unternehmen, hier vor allem von Unternehmen<br />
aus dem oberen Bereich der Rangfolge sowie<br />
fünf Banken und zwei Versicherungen, häufig mehrere<br />
Mandate gleichzeitig innehatten. Beispiele hierfür sind<br />
die Allianz SE mit neun, die ThyssenKrupp AG mit sieben,<br />
die E.ON AG mit sechs und die Commerzbank AG<br />
und die TUI AG mit je fünf Mandaten. Die Volkswagen<br />
AG, die Deutsche Bank AG und die RWE AG waren<br />
2006 durch Mitglieder ihrer Geschäftsleitung in jeweils<br />
vier Kontrollorganen repräsentiert. Im Aufsichtsrat der<br />
Unternehmen ThyssenKrupp AG und TUI AG war kein<br />
Geschäftsführungsmitglied aus dem Kreis der „100 Größten“<br />
vertreten. Im Aufsichtsrat der Allianz SE, der E.ON<br />
AG, der RWE AG und der Siemens AG war 2006 jeweils<br />
ein Geschäftsführungsmitglied aus dem Kreis der<br />
„100 Größten“ vertreten. Bei der Deutschen Bank AG<br />
waren zwei, bei der Commerzbank AG drei und bei der<br />
Volkswagen AG vier Geschäftsführungsmitglieder aus<br />
dem Kreis der „100 Größten“ vertreten.