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Deutscher Bundestag Unterrichtung

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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – 16. Wahlperiode – 193 – Drucksache 16/10140<br />

4.3 Personelle Verflechtungen<br />

4.3.1 Methodische Vorbemerkungen<br />

409. Die Untersuchung der personellen Verflechtungen<br />

erfolgte wie in den Vorperioden in erster Linie auf der Basis<br />

der Geschäftsberichte der „100 Größten“. Diejenigen<br />

Unternehmen, die keine Geschäftsberichte herausgeben<br />

und bei denen die Besetzung der Geschäftsführungen und<br />

Kontrollorgane nicht aus anderen Quellen zu entnehmen<br />

war, wurden aus der Analyse der personellen Verflechtungen<br />

ausgeschlossen. 2006 unterschieden 96 Unternehmen<br />

aus dem Kreis der „100 Größten“ zwischen Geschäftsführung<br />

(bzw. Vorstand) und einem Kontrollorgan (Aufsichtsrat,<br />

Verwaltungsrat, Gesellschafterausschuss,<br />

Vermittlungsausschuss, Unternehmensrat, etc.). Diese<br />

Unternehmen wurden 2006 ausnahmslos in die Untersuchung<br />

der personellen Verflechtungen einbezogen. 2004<br />

konnte für ebenfalls 96 Unternehmen die Besetzung der<br />

Kontrollgremien festgestellt werden.<br />

Die Befugnisse der Kontrollorgane unterscheiden sich in<br />

Abhängigkeit von der Rechtsform des Unternehmens und<br />

den Gesellschaftsverträgen. Dies macht nach Auffassung<br />

der Monopolkommission aber eine Betrachtung der personellen<br />

Verflechtungen nicht obsolet, weil es nicht in<br />

erster Linie auf die Befugnisse der Kontrollorgane ankommt,<br />

sondern auf ihre Eignung, auf hoher hierarchischer<br />

Ebene Kontakte zwischen Unternehmen herzustellen.<br />

410. In diesem Abschnitt werden ausschließlich direkte<br />

personelle Verflechtungen berücksichtigt, bei denen eine<br />

oder mehrere Personen gleichzeitig den Geschäftsführungs-<br />

und Kontrollorganen von mindestens zwei Unternehmen<br />

aus dem Kreis der „100 Größten“ angehören. Indirekte<br />

personelle Verflechtungen über Mandatsträger aus<br />

dritten Gesellschaften oder Tochterunternehmen werden<br />

wegen der damit verbundenen umfangreichen Erhebungsund<br />

Auswertungsarbeiten nicht einbezogen.<br />

411. Für eine Aufschlüsselung der Kontrollorgane nach<br />

Gruppen von Mandatsträgern wurden die Kategorien<br />

– Geschäftsführungsmitglied eines anderen Unternehmens<br />

aus dem Kreis der „100 Größten“,<br />

– Repräsentant einer Bank bzw. einer Versicherung,<br />

– Gewerkschaftsvertreter und<br />

– Angestellter des Unternehmens<br />

gebildet. Zu den Repräsentanten von Banken und Versicherungen<br />

gehören Vertreter von Instituten, die nicht zu<br />

den „100 Größten“ zählen, ehemalige Mitglieder der Geschäftsleitung<br />

von Unternehmen aus dem Berichtskreis,<br />

sofern sie noch dem Aufsichtsrat angehören, sowie Mitarbeiter<br />

der Banken bzw. Versicherungen aus dem Kreis<br />

der „100 Größten“. Bei den Gewerkschaftsvertretern handelt<br />

es sich um hauptamtliche Organisationsvertreter, die<br />

aufgrund der Mitbestimmungsgesetzgebung neben Arbeitnehmern<br />

aus dem Unternehmen in den Kontrollorganen<br />

die Arbeitnehmerseite vertreten.<br />

412. Die Zuordnung der Mandatsträger zu den oben<br />

aufgeführten Kategorien und mithin die Ermittlung der<br />

personellen Verflechtungen war auf der Grundlage der<br />

den Geschäftsberichten zu entnehmenden Angaben nicht<br />

lückenlos möglich. In einigen Fällen fehlten Angaben<br />

über die Herkunft der Mitglieder eines Kontrollorgans,<br />

wobei Kapitalgesellschaften gemäß § 285 Nr. 10 HGB<br />

die Mitglieder der Geschäftsführung und des Kontrollorgans<br />

mit Angabe des ausgeübten Berufs und bei börsennotierten<br />

Unternehmen zusätzlich die Mitgliedschaft in<br />

anderen Aufsichtsräten und Kontrollgremien im Anhang<br />

angeben müssen. Für 2006 ließen die Daten wie in den<br />

Vorjahren daher auch keine weitergehende gruppenspezifische<br />

Aufschlüsselung – etwa nach Vertretern staatlicher<br />

Institutionen – zu. Die Gewerkschaftsvertreter wurden<br />

mit Unterstützung des Deutschen Gewerkschaftsbundes<br />

und einzelner Gewerkschaften ermittelt. Für einige Unternehmen<br />

konnten die Repräsentanten der Gewerkschaften<br />

nicht festgestellt werden.<br />

4.3.2 Darstellung der personellen<br />

Verflechtungen zwischen<br />

den „100 Größten“<br />

413. Die personellen Verflechtungen zwischen Unternehmen<br />

aus dem Kreis der „100 Größten“ sind in Tabelle<br />

III.18 dargestellt. Hierbei wurde danach unterschieden,<br />

ob personelle Verbindungen bestanden<br />

– durch Mitglieder der Geschäftsführung eines Unternehmens,<br />

die Kontrollmandate in anderen Unternehmen<br />

aus dem Kreis der „100 Größten“ wahrnehmen,<br />

oder<br />

– durch Mandatsträger, die gleichzeitig in mehreren<br />

Kontrollorganen tätig sind.<br />

414. 2006 entsandten 34 Unternehmen (2004: 34 Unternehmen)<br />

aus dem Kreis der „100 Größten“ Mitglieder ihrer<br />

Geschäftsführung in die Kontrollorgane anderer<br />

Unternehmen aus diesem Kreis. Sie waren damit in den<br />

Kontrollorganen von 44 Unternehmen (2004: 46) aus<br />

dem Untersuchungskreis vertreten. Die Diskrepanz ist<br />

darauf zurückzuführen, dass die Geschäftsführungsmitglieder<br />

einiger Unternehmen, hier vor allem von Unternehmen<br />

aus dem oberen Bereich der Rangfolge sowie<br />

fünf Banken und zwei Versicherungen, häufig mehrere<br />

Mandate gleichzeitig innehatten. Beispiele hierfür sind<br />

die Allianz SE mit neun, die ThyssenKrupp AG mit sieben,<br />

die E.ON AG mit sechs und die Commerzbank AG<br />

und die TUI AG mit je fünf Mandaten. Die Volkswagen<br />

AG, die Deutsche Bank AG und die RWE AG waren<br />

2006 durch Mitglieder ihrer Geschäftsleitung in jeweils<br />

vier Kontrollorganen repräsentiert. Im Aufsichtsrat der<br />

Unternehmen ThyssenKrupp AG und TUI AG war kein<br />

Geschäftsführungsmitglied aus dem Kreis der „100 Größten“<br />

vertreten. Im Aufsichtsrat der Allianz SE, der E.ON<br />

AG, der RWE AG und der Siemens AG war 2006 jeweils<br />

ein Geschäftsführungsmitglied aus dem Kreis der<br />

„100 Größten“ vertreten. Bei der Deutschen Bank AG<br />

waren zwei, bei der Commerzbank AG drei und bei der<br />

Volkswagen AG vier Geschäftsführungsmitglieder aus<br />

dem Kreis der „100 Größten“ vertreten.

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