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Deutscher Bundestag Unterrichtung

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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – 16. Wahlperiode – 19 – Drucksache 16/10140<br />

Fragen der europäischen Fusionskontrolle und der Beihilfenkontrolle nach Artikel<br />

87 EGV wurden am 10. April 2008 mit Vertretern der Generaldirektion Wettbewerb<br />

der Europäischen Kommission diskutiert. Teilnehmer waren Herr Dr. Herbert<br />

Ungerer (Stellvertretender Generaldirektor), Herr Emil Paulis (Direktor Wettbewerbspolitik<br />

und -strategie, Direktion A), Herr Thomas Deisenhofer (Assistent des<br />

Generaldirektors) und Herr Jürgen Föcking (Abteilung A/3).<br />

[7] Die Unternehmen aus dem Berichtskreis der Untersuchungen zur aggregierten<br />

Konzentration stellten mit teilweise erheblichem Aufwand Jahresabschlussdaten für<br />

ihre inländischen Konzernteile zusammen. Die Grafiken, die das Netzwerk aus gegenseitigen<br />

Kapitalbeteiligungen und personellen Verflechtungen der „100 Größten“<br />

in Kapitel III darstellen, wurden von Herrn Dr. Lothar Krempel, Mitarbeiter des<br />

Max-Planck-Instituts für Gesellschaftsforschung, Köln, auf der Grundlage der von<br />

der Monopolkommission ermittelten Daten erstellt. Der Deutsche Gewerkschaftsbund<br />

lieferte Angaben über die Mitgliedschaft von Gewerkschaftsvertretern in den<br />

Aufsichtsräten der Großunternehmen. Das Bundeskartellamt stellte der Monopolkommission<br />

eine Sonderauswertung zur Beteiligung der „100 Größten“ an den gemäß<br />

§ 39 Abs. 6 GWB anzuzeigenden Zusammenschlüssen sowie an der Anzahl der<br />

Freigabeentscheidungen zur Verfügung.<br />

[8] Zu dem Sonderkapitel über das Gesundheitswesen (Kapitel V) hat Herr Prof.<br />

Dr. Stefan Felder (Universität Magdeburg) der Monopolkommission ein Gutachten<br />

erstattet mit dem Titel „Der Krankenhaussektor in einem wettbewerblich ausgerichteten<br />

deutschen Gesundheitssystem“. 3<br />

In einem Expertenworkshop hat die Monopolkommission am 20. November 2007<br />

Fragen des Gesundheitswesens (und hier insbesondere die Thesen des Gutachtens<br />

von Prof. Felder) mit externen Sachverständigen diskutiert. Teilnehmer waren Herr<br />

Dr. Boris Augurzky (Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung, Essen),<br />

Herr Prof. Dr. Friedrich Breyer (Universität Konstanz), Herr Prof. Dr. Stefan<br />

Felder (Universität Magdeburg), Herr Dr. Klaus Jacobi (Wissenschaftliches Institut<br />

der AOK (WIdO), Bonn) und Herr Wolfgang Pföhler (Rhön Klinikum AG).<br />

Die Ergebnisse des Gutachtens und der Fachdiskussion stellen wichtige Beiträge zur<br />

Meinungsbildung der Monopolkommission dar.<br />

[9] Seit Fertigstellung des Sechzehnten Sondergutachtens Mitte 2006 hat die Monopolkommission<br />

folgende Sondergutachten veröffentlicht:<br />

– Sondergutachten 46, Die Privatisierung der Deutschen Bahn AG (Sondergutachten<br />

gemäß § 44 Abs. 1 Satz 4 GWB),<br />

– Sondergutachten 47, Preiskontrollen in Energiewirtschaft und Handel?, Zur Novellierung<br />

des GWB (Sondergutachten gemäß § 44 Abs. 1 Satz 3 und 4 GWB),<br />

– Sondergutachten 48, Wettbewerbs- und Regulierungsversuche im Eisenbahnverkehr<br />

(Sondergutachten gemäß § 36 Allgemeines Eisenbahngesetz),<br />

– Sondergutachten 49, Strom und Gas 2007: Wettbewerbsdefizite und zögerliche<br />

Regulierung (Sondergutachten gemäß § 62 Abs. 1 Energiewirtschaftsgesetz),<br />

– Sondergutachten 50, Wettbewerbsentwicklung bei der Telekommunikation 2007:<br />

Wendepunkt der Regulierung (Sondergutachten gemäß § 121 Abs. 2 Telekommunikationsgesetz),<br />

– Sondergutachten 51, Wettbewerbsentwicklung bei der Post 2007: Monopolkampf<br />

mit allen Mitteln (Sondergutachten gemäß § 44 Postgesetz in Verbindung mit<br />

§ 81 Abs. 3 Telekommunikationsgesetz 1996),<br />

– Sondergutachten 52, Zusammenschlussvorhaben der Asklepios Kliniken Hamburg<br />

GmbH mit der Krankenhaus Mariahilf gGmbH (Sondergutachten gemäß<br />

§ 42 Abs. 4 Satz 2 GWB),<br />

3 Eine Zusammenstellung aller bisherigen Veröffentlichungen von im Auftrag der Monopolkommission<br />

durch Externe erstellten Gutachten ist im Anhang dieses Hauptgutachtens (Teil C) aufgeführt.

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