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Deutscher Bundestag Unterrichtung

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Drucksache 16/10140 – 18 – <strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – 16. Wahlperiode<br />

[3] Die ersten vier Hauptkapitel dieses Zweijahresgutachten enthalten Fortschreibungen<br />

der Untersuchungsthemen, die der Gesetzgeber in § 44 Abs. 1 GWB vorgegeben<br />

hat. Danach soll die Monopolkommission Stand und absehbare Entwicklung<br />

der Unternehmenskonzentration in der Bundesrepublik Deutschland beurteilen und<br />

die Vorschriften über die Zusammenschlusskontrolle würdigen.<br />

Kapitel I behandelt die Strukturen und die wettbewerbspolitische Bedeutung der Beteiligungsnetze<br />

und der Gruppenbildung deutscher Unternehmen. In Kapitel II werden<br />

die Ergebnisse der amtlichen Statistik zur Konzentration in fast allen Wirtschaftsbereichen<br />

in der Bundesrepublik Deutschland dargestellt. Die Konzentration<br />

von Großunternehmen (aggregierte Konzentration) auf der Basis der Wertschöpfung,<br />

die gesamtwirtschaftliche Bedeutung sowie der Verflechtungsgrad der größten deutschen<br />

Konzerne werden in Kapitel III untersucht. In Kapitel IV würdigt die Monopolkommission<br />

die Anwendung der Vorschriften zur Missbrauchsaufsicht und zur<br />

Fusionskontrolle nach deutschem Recht sowie die Entscheidungspraxis zur europäischen<br />

Fusionskontrolle.<br />

[4] In den beiden Sonderkapiteln behandelt die Monopolkommission den Krankenhausmarkt<br />

und die europäische Beihilfenkontrolle.<br />

Der Krankenhausmarkt ist in den letzten Jahren verstärkt in den Blickpunkt des wettbewerbspolitischen<br />

Interesses geraten. Da Wettbewerb auf diesem Markt gleichzeitig<br />

nur innerhalb eines engen Korsetts aus gesundheitspolitischen Vorschriften und Regelungen<br />

wirken kann, erörtert die Monopolkommission in Kapitel V die aus diesen<br />

Zusammenhängen erwachsenden ordnungspolitischen Herausforderungen.<br />

Die EU-Kommission hat eine umfassende Reform der europäischen Beihilfenkontrolle<br />

angekündigt. Die Monopolkommission würdigt die Vorschläge im Lichte ihrer<br />

wettbewerbspolitischen Bedeutung und schlägt in Kapitel VI ein Maßnahmenpaket<br />

vor zur Rückführung der Beihilfenaufsicht der EU-Kommission auf wettbewerbsrelevante<br />

Beihilfen und zur Schaffung nationaler Kontrollmechanismen.<br />

[5] In den statistischen Anlagen zu diesem Zweijahresgutachten sind die empirischen<br />

Ergebnisse der Konzentrationsuntersuchung in tabellarischen Übersichten zusammengestellt.<br />

In einem ausführlichen Tabellenteil werden die vom Statistischen<br />

Bundesamt aufbereiteten Daten zur wirtschaftlichen Konzentration dokumentiert,<br />

die der Konzentrationsberichterstattung in Kapitel II zugrunde liegen. Außerdem<br />

enthält der statistische Anhang weiterführende Übersichtstabellen zur Untersuchung<br />

der aggregierten Konzentration in Kapitel III. Er wird erstmalig nicht in Buchform<br />

vorgestellt, sondern diesem Zweijahresgutachten in elektronischer Form auf einer<br />

CD-ROM beigelegt.<br />

[6] Zur Vorbereitung dieses Hauptgutachtens war die Monopolkommission wiederum<br />

auf die Mitarbeit und den fachlichen Rat von Sachverständigen aus den verschiedenen<br />

Bereichen angewiesen. Die Kommission dankt allen im Gutachten<br />

genannten Wissenschaftlern sowie Angehörigen von Behörden, Unternehmen und<br />

Verbänden für ihre Unterstützung.<br />

Der Präsident des Bundeskartellamtes, Herr Dr. Bernhard Heitzer, der Vizepräsident,<br />

Herr Dr. Peter Klocker, sowie die zuständigen Beamten, insbesondere die Leiter der<br />

Beschlussabteilungen und der Grundsatzabteilung, haben zu den Vorarbeiten maßgeblich<br />

beigetragen. Sie haben der Monopolkommission und ihren wissenschaftlichen<br />

Mitarbeitern in gemeinsamen Sitzungen und zahlreichen Einzelgesprächen<br />

Gelegenheit zur Erörterung der Entscheidungspraxis wie auch allgemeiner wettbewerbspolitischer<br />

Fragestellungen gegeben.<br />

Das Statistische Bundesamt hat unter der Leitung seines Präsidenten, Herrn Walter<br />

Radermacher, im Rahmen der am 1. Januar 2001 in Kraft getretenen novellierten<br />

Fassung von § 47 Abs. 1 GWB zum konzentrationsstatistischen Untersuchungsprogramm<br />

der Monopolkommission beigetragen. Der Präsident des Statistischen Bundesamtes<br />

und der Leiter der Gruppe IV A des Amtes, Herr Peter Schmidt, haben mit<br />

der Monopolkommission am 17. Oktober 2007 Fragen der zukünftigen Zusammenarbeit<br />

erörtert. Unterstützt wurde das Statistische Bundesamt maßgeblich durch die<br />

Vorarbeiten der statistischen Ämter der Länder.

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