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Deutscher Bundestag Unterrichtung

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Drucksache 16/10140 – 174 – <strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – 16. Wahlperiode<br />

ben, die aber in der Tabelle unterschiedlich ausgewiesen<br />

werden, bleiben im Folgenden unberücksichtigt.<br />

396. Die in der Debeka-Gruppe organisierten Versicherungsunternehmen<br />

sowie die HUK-COBURG und der<br />

HDI Haftpflichtverband der Deutschen Industrie V. a. G.<br />

sind im Gegensatz zu den restlichen betrachteten Unternehmen<br />

durch die Besonderheit gekennzeichnet, dass sie<br />

als Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit keine mit<br />

Mitgliedschaftsrechten verbundenen, der Aktie vergleichbaren<br />

Kapitalanteile aufweisen. Das Eigenkapital eines<br />

Versicherungsvereins ist allein aus den versteuerten<br />

Unternehmensgewinnen und Beiträgen der Mitglieder zu<br />

bilden. Eine den Unternehmen anderer Rechtsformen entsprechende<br />

Struktur der Anteilseigner ist für die genannten<br />

Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit daher nicht<br />

darstellbar.<br />

397. In den meisten Fällen wirkte sich die Nichtberücksichtigung<br />

von Vorzugsaktien nur geringfügig auf die Anteilseignerstruktur<br />

aus, da in der Regel ein erheblich größerer<br />

Anteil am Grundkapital auf Stammaktien entfällt.<br />

Im Falle der Dr. Ing. h. c. F. Porsche AG allerdings sind<br />

die Anteile am auf Stamm- und Vorzugsaktien entfallenden<br />

Grundkapital gleich. Die Nichtberücksichtigung von<br />

Vorzugsaktien führt entsprechend zu einem Anstieg der in<br />

Familienbesitz befindlichen Anteile auf 100 Prozent<br />

(Streubesitz der Vorzugsaktien 88 Prozent).<br />

398. Ein- und Austritte aus dem Kreis der „100 Größten“<br />

wirkten sich insofern auf die Anteilseignerstrukturen<br />

aus, als sich – bei unveränderten Besitzverhältnissen – in<br />

einigen Fällen eine andere Aufteilung der Anteile auf die<br />

einzelnen Gruppen ergab.<br />

So ist die ausgewiesene Verminderung des Anteils der öffentlichen<br />

Hand an dem Kapital der Deutschen Telekom<br />

AG sowie der Deutschen Post AG durch den Wiedereintritt<br />

der KfW Bankengruppe in den Kreis der „100 Größten“<br />

bedingt. Sie hielt zum Bilanzstichtag 16,9 Prozent<br />

der Aktien der Deutschen Telekom AG sowie 30,6 Prozent<br />

des Grundkapitals der Deutschen Post AG. 48 Rechnet<br />

man jedoch die Anteile der KfW Bankengruppe der öffentlichen<br />

Hand zu, ergibt sich eine erneute Reduzierung<br />

des Anteilsbesitzes des Staates an diesen zwei Unternehmen.<br />

Im Falle der Deutschen Telekom AG verringerte<br />

sich der Anteil um 6,3 Prozent (2004: 5,04 Prozent), im<br />

Falle der Deutschen Post AG um 14,1 Prozent (2004:<br />

24,1 Prozent). Im Oktober 2005 trennte sich die Bundesrepublik<br />

Deutschland zudem von ihrem Anteil an der Fraport<br />

AG Frankfurt Airport Services Worldwide in Höhe<br />

von 18,16 Prozent.<br />

Die Norddeutsche Landesbank Girozentrale, die im Berichtsjahr<br />

nicht mehr unter den hundert größten Unternehmen<br />

vertreten war, veräußerte 2006 ihren Anteilsbesitz<br />

von 10 Prozent an der Landesbank Berlin Holding AG an<br />

48 Der angegebene Anteil an der Deutschen Post AG berücksichtigt eine<br />

im Dezember 2003 begebene und im Januar 2007 fällig gewordene<br />

Umtauschanleihe auf Aktien der Deutschen Post AG.<br />

die DekaBank Deutsche Girozentrale, Frankfurt. Der Verkauf<br />

führte zu einer Umgruppierung der Beteiligung an<br />

der Landesbank Berlin Holding AG aus dem Anteilsbesitz<br />

der Großunternehmen in die Rubrik „öffentliche<br />

Hand“. Weitere wesentliche Erhöhungen des Anteilsbesitzes<br />

der öffentlichen Hand an einem Unternehmen aus<br />

dem Kreis der „100 Größten“ waren im Untersuchungszeitraum<br />

nicht zu verzeichnen.<br />

Eine spürbare Erhöhung wiesen die in ausländischem<br />

Einzelbesitz befindlichen Beteiligungen an Großunternehmen<br />

im Berichtszeitraum auf. Einerseits ist die Erhöhung<br />

wie im Falle der Deutschen Lufthansa AG und der<br />

Bilfinger Berger AG auf eine exaktere Darstellung der<br />

Anteile ausländischer institutioneller Investoren in den<br />

herangezogenen Quellen zurückzuführen und somit erhebungstechnisch<br />

bedingt. Zum anderen traten vier mehrheitlich<br />

in ausländischem Einzelbesitz befindliche Unternehmen<br />

in den Untersuchungskreis ein, während zwei<br />

Unternehmen dieser Kategorie ausschieden. Seit dem<br />

17. November 2005 hält zudem die UniCredito Italiano<br />

S. p. A., Mailand, nach Abschluss eines Umtauschangebots<br />

93,9 Prozent des Grundkapitals und der Stimmrechte<br />

der Bayerischen Hypo- und Vereinsbank AG. Die Bayerische<br />

Hypo- und Vereinsbank AG bildet somit den deutschen<br />

Teilkonzern der UniCredit-Gruppe.<br />

2006 erhöhte sich der in Familienbesitz befindliche Anteil<br />

an den Stimmrechten der Bertelsmann AG auf<br />

100 Prozent. Diese Erhöhung ist durch den Rückkauf einer<br />

von der Groupe Bruxelles Lambert S. A., Brüssel, bis<br />

zum 1. Juli 2006 gehaltenen Beteiligung von 25,1 Prozent<br />

bedingt.<br />

Neben den im Einzelnen aufgeführten Unternehmen waren<br />

auch andere von Veränderungen ihrer Anteilseignerstrukturen<br />

betroffen. Verschiebungen mit Auswirkungen<br />

auf die Mehrheitsverhältnisse ergaben sich vereinzelt<br />

zwischen den Kategorien „Streubesitz“ und „Sonstige“.<br />

Es ist davon auszugehen, dass diese Unterschiede in den<br />

Jahren 2004 und 2006 nicht tatsächlich in dem ausgewiesenen<br />

Umfang vorlagen, sondern auf unterschiedlichen<br />

Angaben in den herangezogenen Quellen beruhen.<br />

Die Entwicklung der bei den Unternehmen aus dem Kreis<br />

der „100 Größten“ befindlichen Anteile verlief uneinheitlich.<br />

Während einige Großunternehmen ihre Beteiligungen<br />

an den anderen Unternehmen aus dem Kreis der<br />

„100 Größten“ weiter abbauten, konnten auch neue Kapitalbeteiligungen<br />

festgestellt werden. Diese Entwicklungen<br />

werden ausführlich im nächsten Abschnitt diskutiert.<br />

Tabelle III.14 kann jedoch an dieser Stelle Aufschluss<br />

darüber geben, an wen die Kapitalanteile verkauft wurden.<br />

So kann anhand der Ergebnisse festgestellt werden,<br />

dass ein Rückgang der Kapitalanteile in der Regel mit einer<br />

Erhöhung der im Streubesitz bzw. der im Besitz von<br />

in- oder ausländischen institutionellen Investoren befindlichen<br />

Anteile einherging.<br />

399. Tabelle III.15 fasst die Ergebnisse der Tabelle<br />

III.14 zusammen. Die Unternehmen aus dem Kreis der<br />

„100 Größten“ wurden derjenigen Gruppe zugewiesen,

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