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Deutscher Bundestag Unterrichtung

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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – 16. Wahlperiode – 17 – Drucksache 16/10140<br />

Vorwort<br />

[1] Gemäß § 44 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)<br />

in der Bekanntmachung der Neufassung vom 15. Juli 2005 1 legt die Monopolkommission<br />

ihr Siebzehntes Zweijahresgutachten (Hauptgutachten 2006/2007) vor 2 . Es<br />

trägt den Titel<br />

Weniger Staat, mehr Wettbewerb<br />

– Gesundheitsmärkte und staatliche Beihilfen in der Wettbewerbsordnung –<br />

Damit weist die Monopolkommission darauf hin, dass staatliche Intervention und<br />

Regulierung – trotz aller insbesondere durch den Vorrang des europäischen Rechts<br />

angestoßenen Privatisierungs- und Liberalisierungsfortschritte – ein immer noch zu<br />

hohes Ausmaß aufweist. Ordnungspolitisch geboten ist vielmehr die Rücknahme des<br />

Staatseinflusses in vielen Bereichen, die bei gegebenem gesetzlichem Rahmen stärker<br />

selbstregulierend gestaltet werden können. Die Monopolkommission hat hierzu<br />

in diesem Gutachten einige Empfehlungen abgegeben. Sie betreffen insbesondere<br />

die Bahnprivatisierung, den Krankenhauswettbewerb und die Vergabe staatlicher<br />

Beihilfen.<br />

[2] Das Einleitungskapitel der Zweijahrsgutachten behandelt regelmäßig aktuelle<br />

Probleme der Wettbewerbspolitik sowie ordnungspolitische Grundsatzfragen. Im<br />

vorliegenden Hauptgutachten sind folgende Problemfelder angesprochen:<br />

– Die im April dieses Jahres von der Bundesregierung beschlossene Teilprivatisierung<br />

der Deutschen Bahn AG wird von der Monopolkommission begrüßt. Sie<br />

hält das zugrunde liegende Konzept für einen Fortschritt gegenüber früheren Plänen<br />

zur integralen Privatisierung der Deutschen Bahn AG.<br />

– Die Monopolkommission würdigt das im September 2007 von der EU-Kommission<br />

vorgestellte 3. Legislaturpaket zur Förderung des europäischen Energiebinnenmarktes.<br />

Die zentralen Aspekte des Legislativpakets sind die Vorschläge<br />

zur vertikalen Entflechtung von Energieunternehmen sowie zur Gründung einer<br />

europäischen Regulierungsbehörde.<br />

– Beim Übergang von der Regulierung zur Wettbewerbsaufsicht auf Telekommunikationsmärkten<br />

besteht die Gefahr einer Zementierung der Regulierung, wenn die<br />

Frage nach der Eignung des Wettbewerbsrechts unzureichend geprüft wird. Die<br />

Monopolkommissiion spricht sich dafür aus, dass die Europäische Kommission<br />

die Durchführung des Drei-Kriterien-Tests auf nationaler Ebene vorsieht und<br />

dazu gegebenenfalls Prüfkriterien vorgibt. Skeptisch steht die Monopolkommission<br />

der Idee gegenüber, im Telekommunikationsgesetz eine von der Feststellung<br />

der Regulierungsbedürftigkeit unabhängige Missbrauchsaufsicht zu etablieren.<br />

Positiv sieht sie den Vorschlag, bei der Frage nach dem „Wie“ der Regulierung<br />

auf das stärker ökonomisch orientierte Konzept der „ladder of remedies“ abzustellen.<br />

– Die gesetzlich vorgesehene Untersuchung von Stand und Entwicklung der wirtschaftlichen<br />

Konzentration auf der Basis amtlicher Daten ist im GWB unzureichend<br />

geregelt. Die Monopolkommission weist auf die Defizite hin und schlägt<br />

eine Neufassung der entsprechenden Vorschriften in § 47 GWB vor.<br />

– Zum Abschluss des Einleitungskapitels erörtert die Monopolkommission die<br />

Erfordernisse, für sie ein erweitertes Aktieneinsichtsrecht bei der Bundesnetzagentur<br />

einzurichten, wie es § 46 Abs. 2a GWB sowie § 121 Abs. 2 des Telekommunikationsgesetzes<br />

vorsehen. Nach Auffassung der Kommission lässt sich der<br />

gesetzliche Auftrag, in zweijährlichen Sondergutachten die Regulierungspraxis<br />

im Eisenbahn-, Energiewirtschafts- und Postsektor zu würdigen, nur bei vollständiger<br />

Information über die entsprechenden Akteninhalte sachgerecht erfüllen.<br />

1 BGBl. I S. 2114. Ein Auszug aus dem Gesetz (§§ 44 bis 47 GWB) ist im Anhang dieses Gutachtens<br />

(Teil A) abgedruckt.<br />

2 Die bisher veröffentlichten Haupt- und Sondergutachten der Monopolkommission sind im Anhang dieses<br />

Gutachtens (Teil D) aufgelistet.

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