Deutscher Bundestag Unterrichtung
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Drucksache 16/10140 – 158 – <strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – 16. Wahlperiode<br />
Ta b e l l e III.8<br />
3. Branchenspezifische Betrachtung<br />
3.1 Aussagegehalt der branchenspezifischen<br />
Geschäftsvolumina<br />
368. Die Monopolkommission untersucht zusätzlich zu<br />
den Erhebungen der nach Wertschöpfung hundert größten<br />
Unternehmen regelmäßig die Rangfolge der nach den Geschäftsvolumenmerkmalen<br />
Umsatz, Bilanzsumme und<br />
Beitragseinnahmen größten Industrie-, Handels- und<br />
Dienstleistungsunternehmen, Kreditinstitute und Versicherungen.<br />
In Übereinstimmung mit dem Vorgehen der<br />
wertschöpfungsorientierten Untersuchung werden die<br />
Rangfolgen anhand der auf die inländischen Konzerngesellschaften<br />
entfallenden Geschäftsvolumina aufgestellt.<br />
Weiterhin erfolgt eine Gegenüberstellung der Summe der<br />
Umsatzerlöse, Beitragseinnahmen bzw. Bilanzsummen<br />
mit entsprechenden, auf alle Unternehmen der Bundesrepublik<br />
Deutschland bezogenen Größen.<br />
369. Anders als die Wertschöpfung sind die genannten<br />
Geschäftsvolumenmerkmale unmittelbar dem handelsrechtlichen<br />
Jahresabschluss zu entnehmen. Umsatzerlöse<br />
und Beitragseinnahmen bilden die Bedeutung der Unternehmung<br />
als Anbieter von Waren und Dienstleistungen<br />
ab. Auch die Bilanzsumme der Kreditinstitute erlaubt<br />
Rückschlüsse auf ihre Relevanz als Anbieter. So bilden<br />
Forderungen an Kunden 29 in der Regel den überwiegen-<br />
29 Konzernfremde Kreditinstitute werden hier ebenfalls als Kunden betrachtet.<br />
Rechtsformen der „100 Größten“ 2004 und 2006<br />
Zahl der Unternehmen<br />
Rechtsform<br />
2004 2006<br />
Aktiengesellschaft 75 75<br />
Gesellschaft mit beschränkter Haftung 6 5<br />
Anstalt/Körperschaft öffentlichen Rechts 4 3<br />
Eingetragene Genossenschaft 2 1<br />
KG i. S. d. 264a HGB<br />
1 Unter Kommanditgesellschaften im Sinne des § 264a HGB werden solche Gesellschaften verstanden, bei denen nicht wenigstens ein persönlich<br />
haftender Gesellschafter eine natürliche Person oder eine offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft oder andere Personengesellschaft<br />
mit einer natürlichen Person als persönlich haftendem Gesellschafter ist oder sich die Verbindung von Gesellschaften in dieser Art fortsetzt.<br />
Quelle: Eigene Erhebungen<br />
1 3 3<br />
Kommanditgesellschaft 5 5<br />
Kommanditgesellschaft auf Aktien 2 2<br />
Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit 3 3<br />
Offene Handelsgesellschaft 0 1<br />
Europäische Gesellschaft 0 2<br />
Insgesamt 100 100<br />
den Anteil der Summe der Aktiva großer deutscher Bankkonzerne,<br />
umgekehrt machen die Verbindlichkeiten gegenüber<br />
Kunden in der Mehrzahl der Fälle mehr als die<br />
Hälfte der Summe der Passiva aus.<br />
Im Gegensatz zur Wertschöpfung stehen die hier betrachteten<br />
Größen in keinem unmittelbaren Zusammenhang zu<br />
dem Personalaufwand und Einkommen- bzw. Ertragsteueraufwand<br />
der Unternehmung sowie zum Unternehmenserfolg.<br />
Sie lassen daher isoliert betrachtet keine<br />
Rückschlüsse auf die Bedeutung der betrachteten Unternehmen<br />
als Arbeitgeber, Steuersubjekte und Kapitalanlageobjekte<br />
zu. Auch spiegeln sich die Unterschiede im<br />
Grad der vertikalen Integration der Unternehmen nicht in<br />
ihren Umsatzerlösen bzw. Beitragseinnahmen wider.<br />
370. Die Erhebung der nach den Geschäftsvolumina<br />
größten Unternehmen der Wirtschaftsbereiche Produzierendes<br />
Gewerbe, Handel, Verkehr und Dienstleistungen,<br />
Kreditwirtschaft und Versicherungsgewerbe beinhaltet<br />
die Ermittlung der nach Umsatz fünfzig größten Industrieunternehmen<br />
sowie der jeweils zehn größten Handelsunternehmen,<br />
Verkehrs- und Dienstleistungsunternehmen,<br />
Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen.<br />
Hierdurch wird der Vergleich der Kriterien Wertschöpfung<br />
und Geschäftsvolumen in ihren Entwicklungen bei<br />
nahezu allen Unternehmen unter den nach Wertschöpfung<br />
„100 Größten“ ermöglicht.<br />
371. Die Zuordnung der betrachteten Konzerne zu den<br />
genannten Branchen erfolgt anhand der Angaben in ihrer