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Deutscher Bundestag Unterrichtung

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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – 16. Wahlperiode – 137 – Drucksache 16/10140<br />

340. Sowohl die nationalen als auch internationale<br />

Rechnungslegungsnormen verpflichten zu einer Einbeziehung<br />

von Tochterunternehmen in den Konzernabschluss<br />

unabhängig von geografischen Gesichtspunkten.<br />

17 Auch können inländische Tochterunternehmen<br />

ausländischer Konzernobergesellschaften auf die Aufstellung<br />

eines Teilkonzernabschlusses verzichten, sofern auf<br />

einer höheren Stufe des Konzerns ein Konzernabschluss<br />

aufgestellt wird, der den Vorschriften der Siebten EG-<br />

Richtlinie entspricht und von einem Abschlussprüfer geprüft<br />

wird, der den Erfordernissen der Achten EG-Richtlinie<br />

genügt (§§ 291, 292 HGB). Daher ist die inländische<br />

Wertschöpfung anhand der Mehrzahl der veröffentlichten<br />

Konzernabschlüsse nicht unmittelbar zu erheben.<br />

Falls dies aufgrund eines ausländische Konzerngesellschaften<br />

einschließenden Konsolidierungskreises der untersuchten<br />

Unternehmen erforderlich ist, führt die Monopolkommission<br />

Unternehmensbefragungen durch 18 , um<br />

Angaben über das Geschäftsvolumen und die für die Berechnung<br />

der inländischen Wertschöpfung notwendigen<br />

Jahresabschlussdaten zu erhalten. Für die Erhebung der<br />

nach Wertschöpfung „100 Größten“ im Siebzehnten<br />

Hauptgutachten wurden insgesamt 129 Unternehmen befragt,<br />

von denen 88 (68 Prozent) die benötigten Zahlen<br />

vollständig zur Verfügung gestellt haben.<br />

341. In den Fällen, in denen die Unternehmen der Monopolkommission<br />

die für die Berechnung der Wertschöpfung<br />

erforderlichen Daten für den Inlandskonzern nicht<br />

oder nur teilweise zur Verfügung stellen können, die<br />

Wertschöpfung des Weltkonzerns anhand des veröffentlichten<br />

Konzernabschlusses jedoch ermittelt werden<br />

kann, wird die Wertschöpfung des inländischen Konzernbereichs<br />

geschätzt. Alternativ zu einer Schätzung ermittelt<br />

die Monopolkommission die Wertschöpfung inländischer<br />

Teilkonzerne in einzelnen Fällen durch eine<br />

Summierung der Wertschöpfung der größten inländischen<br />

Konzerngesellschaften. Teilkonzerne, deren Wertschöpfung<br />

durch diese Additionsmethode ermittelt wurden,<br />

sind in Tabelle III.1 mit der Erläuterung „S“ gekennzeichnet.<br />

Die Diskussion der im Einzelnen angewandten<br />

Schätzverfahren erfolgt in Teil C, Abschnitt 1.2 der Anlagen<br />

zu diesem Gutachten.<br />

2.2 Seit dem Berichtsjahr 2004 eingetretene<br />

Veränderungen<br />

342. Der zuvor dargestellten Vorgehensweise folgend,<br />

sind in Tabelle III.1 die „100 Größten“ 2004 und 2006<br />

aufgeführt, geordnet nach der Höhe ihrer inländischen<br />

Wertschöpfung im Berichtsjahr 2006. Darüber hinaus<br />

werden, soweit die Angaben verfügbar waren, für jedes<br />

Unternehmen das Geschäftsvolumen (Umsatzerlöse der<br />

Nichtfinanzinstitute, Bilanzsumme der Kreditinstitute,<br />

17 Vgl. § 290 HGB, Standard 27.12 des International Accounting Standards<br />

Committee sowie Standard 94.2 des US-amerikanischen Financial<br />

Accounting Standards Board.<br />

18 Vgl. z. B. auch Monopolkommission, Wettbewerbspolitik oder Industriepolitik,<br />

Hauptgutachten 1990/1991, Baden-Baden 1992,<br />

Tz. 360.<br />

Brutto-Beitragseinnahmen der Versicherungsunternehmen),<br />

die Anzahl der Beschäftigten, die Höhe der Sachanlagen<br />

und der Cashflow jeweils bezogen auf die inländischen<br />

Konzernbereiche angegeben. In den Fällen, in<br />

denen die erforderlichen Daten für die Berechnung des<br />

inländischen Cashflows nicht zur Verfügung stehen, wird<br />

der Cashflow des Inlandskonzerns anhand der Relation<br />

der Referenzgrößen geschätzt, die für die Abgrenzung der<br />

Wertschöpfung auf den inländischen Konsolidierungskreis<br />

herangezogen wurden.<br />

343. Hinsichtlich der Ursachen der Veränderungen innerhalb<br />

des Kreises der „100 Größten“ sind die folgenden<br />

Fallgruppen unterscheidbar. Bezogen auf die Wirkung auf<br />

die Gesamtwertschöpfung der Großunternehmen lassen<br />

sich Konzentrations- bzw. Wachstumsvorgänge, welche zu<br />

einer Steigerung der Gesamtwertschöpfung der „100 Größten“<br />

führen, von Entflechtungs- bzw. Schrumpfungsvorgängen<br />

unterscheiden, welche zu einer verminderten<br />

Wertschöpfung des jeweiligen Unternehmens führen, gegebenenfalls<br />

einhergehend mit einem Austritt aus dem<br />

Kreis der Großunternehmen. Im Hinblick auf die<br />

zugrunde liegenden Ursachen der Wertschöpfungsveränderung<br />

kommen sowohl externes Wachstum bzw. Entflechtung<br />

als auch internes Wachstum bzw. interne<br />

Schrumpfung infrage. Externes Wachstum geht mit einer<br />

die Wertschöpfung des betrachteten Konzerns steigernden<br />

Veränderung des Kreises der Konzerngesellschaften<br />

einher, welche durch den Erwerb von Tochtergesellschaften<br />

oder die Fusion mit einem anderen Unternehmen vollzogen<br />

wird. Entflechtung lässt sich auf den Verkauf von<br />

Tochtergesellschaften oder die Abspaltung von einem anderen<br />

Unternehmen zurückführen und resultiert in einer<br />

die Wertschöpfung des betrachteten Konzerns mindernden<br />

Veränderung des Konsolidierungskreises. Internes<br />

Wachstum bzw. interne Schrumpfung liegt dagegen in einer<br />

Steigerung bzw. Minderung des Geschäftsvolumens,<br />

des Personalbestands etc. begründet, welche innerhalb eines<br />

gleich bleibenden Konsolidierungskreises erfolgt.<br />

Aus realgüterwirtschaftlicher Perspektive kann die Gesamtwertschöpfung<br />

von Großunternehmen bei einem unveränderten<br />

Konsolidierungskreis auch durch Änderungen<br />

der Fertigungstiefe als dem Anteil der Wertschöpfung<br />

an der Gesamtleistung beeinflusst werden. Bei einer Vernachlässigung<br />

von Bestandsveränderungen und selbst erstellten<br />

Anlagevermögensgegenständen entspricht der<br />

Umsatz einer Periode dem Produktionswert. Eine Abnahme<br />

der Fertigungstiefe ergibt sich bei sinkenden Umsätzen<br />

durch einen relativ schwächeren Rückgang der<br />

Vorleistungen, bei steigenden Umsätzen durch einen relativ<br />

stärkeren Anstieg der Vorleistungen. Die relative oder<br />

absolute Zunahme der Vorleistungen kann unter anderem<br />

auf die Verlagerung vor allem arbeitsintensiver Teile der<br />

Wertschöpfungskette in ausländische Niederlassungen<br />

oder die Zunahme von Vorleistungen, die Unternehmen<br />

von in- oder ausländischen Lieferanten beziehen, zurückgeführt<br />

werden (Offshoring- und Outsourcingstrategien).<br />

344. Die Zusammensetzung des Kreises der „100 Größten“<br />

hat sich seit 2004 geändert. Durch einen Zusammenschluss<br />

innerhalb des Kreises der „100 Größten“ sind die

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