Deutscher Bundestag Unterrichtung
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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – 16. Wahlperiode – 137 – Drucksache 16/10140<br />
340. Sowohl die nationalen als auch internationale<br />
Rechnungslegungsnormen verpflichten zu einer Einbeziehung<br />
von Tochterunternehmen in den Konzernabschluss<br />
unabhängig von geografischen Gesichtspunkten.<br />
17 Auch können inländische Tochterunternehmen<br />
ausländischer Konzernobergesellschaften auf die Aufstellung<br />
eines Teilkonzernabschlusses verzichten, sofern auf<br />
einer höheren Stufe des Konzerns ein Konzernabschluss<br />
aufgestellt wird, der den Vorschriften der Siebten EG-<br />
Richtlinie entspricht und von einem Abschlussprüfer geprüft<br />
wird, der den Erfordernissen der Achten EG-Richtlinie<br />
genügt (§§ 291, 292 HGB). Daher ist die inländische<br />
Wertschöpfung anhand der Mehrzahl der veröffentlichten<br />
Konzernabschlüsse nicht unmittelbar zu erheben.<br />
Falls dies aufgrund eines ausländische Konzerngesellschaften<br />
einschließenden Konsolidierungskreises der untersuchten<br />
Unternehmen erforderlich ist, führt die Monopolkommission<br />
Unternehmensbefragungen durch 18 , um<br />
Angaben über das Geschäftsvolumen und die für die Berechnung<br />
der inländischen Wertschöpfung notwendigen<br />
Jahresabschlussdaten zu erhalten. Für die Erhebung der<br />
nach Wertschöpfung „100 Größten“ im Siebzehnten<br />
Hauptgutachten wurden insgesamt 129 Unternehmen befragt,<br />
von denen 88 (68 Prozent) die benötigten Zahlen<br />
vollständig zur Verfügung gestellt haben.<br />
341. In den Fällen, in denen die Unternehmen der Monopolkommission<br />
die für die Berechnung der Wertschöpfung<br />
erforderlichen Daten für den Inlandskonzern nicht<br />
oder nur teilweise zur Verfügung stellen können, die<br />
Wertschöpfung des Weltkonzerns anhand des veröffentlichten<br />
Konzernabschlusses jedoch ermittelt werden<br />
kann, wird die Wertschöpfung des inländischen Konzernbereichs<br />
geschätzt. Alternativ zu einer Schätzung ermittelt<br />
die Monopolkommission die Wertschöpfung inländischer<br />
Teilkonzerne in einzelnen Fällen durch eine<br />
Summierung der Wertschöpfung der größten inländischen<br />
Konzerngesellschaften. Teilkonzerne, deren Wertschöpfung<br />
durch diese Additionsmethode ermittelt wurden,<br />
sind in Tabelle III.1 mit der Erläuterung „S“ gekennzeichnet.<br />
Die Diskussion der im Einzelnen angewandten<br />
Schätzverfahren erfolgt in Teil C, Abschnitt 1.2 der Anlagen<br />
zu diesem Gutachten.<br />
2.2 Seit dem Berichtsjahr 2004 eingetretene<br />
Veränderungen<br />
342. Der zuvor dargestellten Vorgehensweise folgend,<br />
sind in Tabelle III.1 die „100 Größten“ 2004 und 2006<br />
aufgeführt, geordnet nach der Höhe ihrer inländischen<br />
Wertschöpfung im Berichtsjahr 2006. Darüber hinaus<br />
werden, soweit die Angaben verfügbar waren, für jedes<br />
Unternehmen das Geschäftsvolumen (Umsatzerlöse der<br />
Nichtfinanzinstitute, Bilanzsumme der Kreditinstitute,<br />
17 Vgl. § 290 HGB, Standard 27.12 des International Accounting Standards<br />
Committee sowie Standard 94.2 des US-amerikanischen Financial<br />
Accounting Standards Board.<br />
18 Vgl. z. B. auch Monopolkommission, Wettbewerbspolitik oder Industriepolitik,<br />
Hauptgutachten 1990/1991, Baden-Baden 1992,<br />
Tz. 360.<br />
Brutto-Beitragseinnahmen der Versicherungsunternehmen),<br />
die Anzahl der Beschäftigten, die Höhe der Sachanlagen<br />
und der Cashflow jeweils bezogen auf die inländischen<br />
Konzernbereiche angegeben. In den Fällen, in<br />
denen die erforderlichen Daten für die Berechnung des<br />
inländischen Cashflows nicht zur Verfügung stehen, wird<br />
der Cashflow des Inlandskonzerns anhand der Relation<br />
der Referenzgrößen geschätzt, die für die Abgrenzung der<br />
Wertschöpfung auf den inländischen Konsolidierungskreis<br />
herangezogen wurden.<br />
343. Hinsichtlich der Ursachen der Veränderungen innerhalb<br />
des Kreises der „100 Größten“ sind die folgenden<br />
Fallgruppen unterscheidbar. Bezogen auf die Wirkung auf<br />
die Gesamtwertschöpfung der Großunternehmen lassen<br />
sich Konzentrations- bzw. Wachstumsvorgänge, welche zu<br />
einer Steigerung der Gesamtwertschöpfung der „100 Größten“<br />
führen, von Entflechtungs- bzw. Schrumpfungsvorgängen<br />
unterscheiden, welche zu einer verminderten<br />
Wertschöpfung des jeweiligen Unternehmens führen, gegebenenfalls<br />
einhergehend mit einem Austritt aus dem<br />
Kreis der Großunternehmen. Im Hinblick auf die<br />
zugrunde liegenden Ursachen der Wertschöpfungsveränderung<br />
kommen sowohl externes Wachstum bzw. Entflechtung<br />
als auch internes Wachstum bzw. interne<br />
Schrumpfung infrage. Externes Wachstum geht mit einer<br />
die Wertschöpfung des betrachteten Konzerns steigernden<br />
Veränderung des Kreises der Konzerngesellschaften<br />
einher, welche durch den Erwerb von Tochtergesellschaften<br />
oder die Fusion mit einem anderen Unternehmen vollzogen<br />
wird. Entflechtung lässt sich auf den Verkauf von<br />
Tochtergesellschaften oder die Abspaltung von einem anderen<br />
Unternehmen zurückführen und resultiert in einer<br />
die Wertschöpfung des betrachteten Konzerns mindernden<br />
Veränderung des Konsolidierungskreises. Internes<br />
Wachstum bzw. interne Schrumpfung liegt dagegen in einer<br />
Steigerung bzw. Minderung des Geschäftsvolumens,<br />
des Personalbestands etc. begründet, welche innerhalb eines<br />
gleich bleibenden Konsolidierungskreises erfolgt.<br />
Aus realgüterwirtschaftlicher Perspektive kann die Gesamtwertschöpfung<br />
von Großunternehmen bei einem unveränderten<br />
Konsolidierungskreis auch durch Änderungen<br />
der Fertigungstiefe als dem Anteil der Wertschöpfung<br />
an der Gesamtleistung beeinflusst werden. Bei einer Vernachlässigung<br />
von Bestandsveränderungen und selbst erstellten<br />
Anlagevermögensgegenständen entspricht der<br />
Umsatz einer Periode dem Produktionswert. Eine Abnahme<br />
der Fertigungstiefe ergibt sich bei sinkenden Umsätzen<br />
durch einen relativ schwächeren Rückgang der<br />
Vorleistungen, bei steigenden Umsätzen durch einen relativ<br />
stärkeren Anstieg der Vorleistungen. Die relative oder<br />
absolute Zunahme der Vorleistungen kann unter anderem<br />
auf die Verlagerung vor allem arbeitsintensiver Teile der<br />
Wertschöpfungskette in ausländische Niederlassungen<br />
oder die Zunahme von Vorleistungen, die Unternehmen<br />
von in- oder ausländischen Lieferanten beziehen, zurückgeführt<br />
werden (Offshoring- und Outsourcingstrategien).<br />
344. Die Zusammensetzung des Kreises der „100 Größten“<br />
hat sich seit 2004 geändert. Durch einen Zusammenschluss<br />
innerhalb des Kreises der „100 Größten“ sind die