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Deutscher Bundestag Unterrichtung

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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – 16. Wahlperiode – 135 – Drucksache 16/10140<br />

die nach dem Merkmal Beschäftigte hundert größten Unternehmen<br />

in der Bundesrepublik Deutschland ermittelt<br />

und in Relation zu den Beschäftigtenzahlen der Gesamtkonzerne<br />

gesetzt. 9<br />

331. Für die Untersuchung wurden vorrangig die Geschäftsberichte,<br />

die Ergebnisse der Unternehmensbefragungen<br />

sowie die beim elektronischen Bundesanzeiger<br />

eingereichten und im elektronischen Unternehmensregister<br />

veröffentlichten Jahresabschlüsse der infrage kommenden<br />

Unternehmen als Datenquellen verwendet.<br />

Darüber hinaus wurden überwiegend die folgenden öffentlich<br />

zugänglichen Quellen herangezogen:<br />

– Hoppenstedt Verlag<br />

– „Companies and Sectors“, verschiedene Jahrgänge,<br />

– „Handbuch der Großunternehmen“, verschiedene<br />

Jahrgänge,<br />

– „Konzernstrukturdatenbank“ (CD-Rom), Ausgabe<br />

1/2007,<br />

– „Leitende Männer und Frauen der Wirtschaft“,<br />

Ausgabe 2007,<br />

– Müssig Verlag, „Die großen 500“ (CD-Rom), verschiedene<br />

Ausgaben,<br />

– TradeDimensions, „Top-Firmen – Der Lebensmittelhandel<br />

in Deutschland – Food/Nonfood“, verschiedene<br />

Jahrgänge.<br />

– Planet Retail, „Company Profiles“, Ausgabe 2007.<br />

Ergänzend griff die Kommission auf Presseverlautbarungen<br />

zurück. Soweit die Geschäftsberichte der Unternehmen<br />

und die anderen zur Verfügung stehenden Quellen<br />

nicht ausreichten, um die für die Untersuchungen benötigten<br />

Daten zu ermitteln, wurden die Unternehmen direkt<br />

befragt.<br />

Für die Untersuchung der Kapitalbeteiligungen und der<br />

personellen Verflechtungen der „100 Größten“ wird zusätzlich<br />

eine Netzwerkanalyse durchgeführt. Die Grafiken,<br />

die das Netzwerk aus den gegenseitigen Beteiligungen<br />

der „100 Größten“ darstellen, sind in Kooperation<br />

mit dem Max-Planck-Institut für Gesellschaftsforschung,<br />

Köln, erstellt worden. Das Max-Planck-Institut für Gesellschaftsforschung<br />

nutzt die Daten der Monopolkommission<br />

zur inländischen Wertschöpfung sowie zu den<br />

Kapitalverflechtungen der „100 Größten“, um die Tendenz<br />

zur Kapitalentflechtung zu veranschaulichen.<br />

Die Untersuchung über die Beteiligung der „100 Größten“<br />

an den dem Bundeskartellamt nach § 39 Abs. 6<br />

GWB in 2006 und 2007 angezeigten Unternehmenszusammenschlüssen<br />

basiert auf den der Monopolkommission<br />

von der Wettbewerbsbehörde mitgeteilten Angaben.<br />

In einzelnen Fällen wurden Angaben für die vergangenen<br />

Jahre in den offiziellen Statistiken aktualisiert. Die gesamtwirtschaftlichen<br />

Bezugsgrößen in dieser Untersuchung<br />

wurden entsprechend angepasst. Da es sich durch-<br />

9 Vgl. Tz. 358.<br />

weg um geringfügige Änderungen handelt, gelten die<br />

Aussagen über die aggregierte Unternehmenskonzentration<br />

im Sechzehnten Hauptgutachten unverändert.<br />

2. Die hundert größten Unternehmen 2004<br />

und 2006<br />

2.1 Methodische Vorbemerkungen<br />

332. Die Monopolkommission verwendet als Merkmal<br />

zur Untersuchung der Unternehmenskonzentration die<br />

Nettowertschöpfung zu Faktorkosten. Die Berechnung<br />

der Wertschöpfung erfolgt anhand der „direkten Wertschöpfungsstaffel“.<br />

Hierbei wird ausgehend von dem<br />

handelsrechtlichen Jahresergebnis um nicht mit einer<br />

Wertschöpfung verbundene Erträge korrigiert. Umgekehrt<br />

werden Aufwendungen, die Bestandteil der Wertschöpfung<br />

sind, z. B. der Personalaufwand, hinzuaddiert.<br />

Die Abgrenzung der Unternehmen, die dem Kredit- oder<br />

Versicherungsgewerbe angehören, basiert auf der unterschiedlichen<br />

Zusammensetzung ihrer Wertschöpfung. Die<br />

branchenspezifischen Schemata zur Berechnung der<br />

Wertschöpfung werden in Teil C, Abschnitt 1.1 der Anlagen<br />

zu diesem Gutachten ausführlich dargestellt.<br />

333. Der Kreis der „100 Größten“ wird in mehreren<br />

Schritten abgegrenzt. Da als Größenkriterium die inländische<br />

Wertschöpfung verwandt wird, diese aber in der Regel<br />

nicht anhand veröffentlichter Unternehmensdaten zu<br />

bestimmen ist, wird zunächst anhand veröffentlicher Jahresabschlüsse<br />

die Gruppe von Unternehmen bestimmt,<br />

deren inländische Wertschöpfung zu erheben ist. Diese<br />

Abgrenzung des Untersuchungskreises erfolgt durch eine<br />

systematische Auswertung der beim elektronischen Bundesanzeiger<br />

eingereichten und im elektronischen Unternehmensregister<br />

veröffentlichten Jahresabschlüsse sowie<br />

von in der Wirtschaftspresse veröffentlichten Unternehmens-Ranglisten.<br />

334. Erschwerend für die Arbeit der Monopolkommission<br />

wirkt sich hierbei die großzügige Bemessung der<br />

Veröffentlichungsfrist für die publizitätspflichtigen Unternehmen<br />

aus. § 325 Abs. 1 HGB bestimmt, dass die<br />

Jahresabschlussunterlagen spätestens nach Ablauf von<br />

zwölf Monaten beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers<br />

einzureichen sind. 10 Da im Rahmen der hier<br />

vorgenommenen Untersuchung solche Jahresabschlüsse<br />

zu berücksichtigen sind, welche den 30. Juni 2006 einschließen,<br />

besteht die Möglichkeit, dass Unternehmen<br />

trotz pflichtgemäßer Veröffentlichung nicht anhand ihrer<br />

Jahresabschlussdaten erfasst werden können, da sie z. B.<br />

zum Stichtag 31. Mai 2007 bilanzieren und erst im Mai<br />

2008 ihren Jahresabschluss veröffentlichen.<br />

335. Regelmäßig ist festzustellen, dass zahlreiche Unternehmen<br />

durch die rechtliche Ausgestaltung ihrer Konzernstruktur<br />

der Verpflichtung zur Veröffentlichung ihres<br />

Jahresabschlusses ausweichen. Anhand von in der Presse<br />

und in Unternehmenspublikationen veröffentlichten Ein-<br />

10 Für börsennotierte Gesellschaften gilt eine verkürzte Frist von vier<br />

Monaten (§ 325 Abs. 4 HGB).

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