Deutscher Bundestag Unterrichtung
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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – 16. Wahlperiode – 135 – Drucksache 16/10140<br />
die nach dem Merkmal Beschäftigte hundert größten Unternehmen<br />
in der Bundesrepublik Deutschland ermittelt<br />
und in Relation zu den Beschäftigtenzahlen der Gesamtkonzerne<br />
gesetzt. 9<br />
331. Für die Untersuchung wurden vorrangig die Geschäftsberichte,<br />
die Ergebnisse der Unternehmensbefragungen<br />
sowie die beim elektronischen Bundesanzeiger<br />
eingereichten und im elektronischen Unternehmensregister<br />
veröffentlichten Jahresabschlüsse der infrage kommenden<br />
Unternehmen als Datenquellen verwendet.<br />
Darüber hinaus wurden überwiegend die folgenden öffentlich<br />
zugänglichen Quellen herangezogen:<br />
– Hoppenstedt Verlag<br />
– „Companies and Sectors“, verschiedene Jahrgänge,<br />
– „Handbuch der Großunternehmen“, verschiedene<br />
Jahrgänge,<br />
– „Konzernstrukturdatenbank“ (CD-Rom), Ausgabe<br />
1/2007,<br />
– „Leitende Männer und Frauen der Wirtschaft“,<br />
Ausgabe 2007,<br />
– Müssig Verlag, „Die großen 500“ (CD-Rom), verschiedene<br />
Ausgaben,<br />
– TradeDimensions, „Top-Firmen – Der Lebensmittelhandel<br />
in Deutschland – Food/Nonfood“, verschiedene<br />
Jahrgänge.<br />
– Planet Retail, „Company Profiles“, Ausgabe 2007.<br />
Ergänzend griff die Kommission auf Presseverlautbarungen<br />
zurück. Soweit die Geschäftsberichte der Unternehmen<br />
und die anderen zur Verfügung stehenden Quellen<br />
nicht ausreichten, um die für die Untersuchungen benötigten<br />
Daten zu ermitteln, wurden die Unternehmen direkt<br />
befragt.<br />
Für die Untersuchung der Kapitalbeteiligungen und der<br />
personellen Verflechtungen der „100 Größten“ wird zusätzlich<br />
eine Netzwerkanalyse durchgeführt. Die Grafiken,<br />
die das Netzwerk aus den gegenseitigen Beteiligungen<br />
der „100 Größten“ darstellen, sind in Kooperation<br />
mit dem Max-Planck-Institut für Gesellschaftsforschung,<br />
Köln, erstellt worden. Das Max-Planck-Institut für Gesellschaftsforschung<br />
nutzt die Daten der Monopolkommission<br />
zur inländischen Wertschöpfung sowie zu den<br />
Kapitalverflechtungen der „100 Größten“, um die Tendenz<br />
zur Kapitalentflechtung zu veranschaulichen.<br />
Die Untersuchung über die Beteiligung der „100 Größten“<br />
an den dem Bundeskartellamt nach § 39 Abs. 6<br />
GWB in 2006 und 2007 angezeigten Unternehmenszusammenschlüssen<br />
basiert auf den der Monopolkommission<br />
von der Wettbewerbsbehörde mitgeteilten Angaben.<br />
In einzelnen Fällen wurden Angaben für die vergangenen<br />
Jahre in den offiziellen Statistiken aktualisiert. Die gesamtwirtschaftlichen<br />
Bezugsgrößen in dieser Untersuchung<br />
wurden entsprechend angepasst. Da es sich durch-<br />
9 Vgl. Tz. 358.<br />
weg um geringfügige Änderungen handelt, gelten die<br />
Aussagen über die aggregierte Unternehmenskonzentration<br />
im Sechzehnten Hauptgutachten unverändert.<br />
2. Die hundert größten Unternehmen 2004<br />
und 2006<br />
2.1 Methodische Vorbemerkungen<br />
332. Die Monopolkommission verwendet als Merkmal<br />
zur Untersuchung der Unternehmenskonzentration die<br />
Nettowertschöpfung zu Faktorkosten. Die Berechnung<br />
der Wertschöpfung erfolgt anhand der „direkten Wertschöpfungsstaffel“.<br />
Hierbei wird ausgehend von dem<br />
handelsrechtlichen Jahresergebnis um nicht mit einer<br />
Wertschöpfung verbundene Erträge korrigiert. Umgekehrt<br />
werden Aufwendungen, die Bestandteil der Wertschöpfung<br />
sind, z. B. der Personalaufwand, hinzuaddiert.<br />
Die Abgrenzung der Unternehmen, die dem Kredit- oder<br />
Versicherungsgewerbe angehören, basiert auf der unterschiedlichen<br />
Zusammensetzung ihrer Wertschöpfung. Die<br />
branchenspezifischen Schemata zur Berechnung der<br />
Wertschöpfung werden in Teil C, Abschnitt 1.1 der Anlagen<br />
zu diesem Gutachten ausführlich dargestellt.<br />
333. Der Kreis der „100 Größten“ wird in mehreren<br />
Schritten abgegrenzt. Da als Größenkriterium die inländische<br />
Wertschöpfung verwandt wird, diese aber in der Regel<br />
nicht anhand veröffentlichter Unternehmensdaten zu<br />
bestimmen ist, wird zunächst anhand veröffentlicher Jahresabschlüsse<br />
die Gruppe von Unternehmen bestimmt,<br />
deren inländische Wertschöpfung zu erheben ist. Diese<br />
Abgrenzung des Untersuchungskreises erfolgt durch eine<br />
systematische Auswertung der beim elektronischen Bundesanzeiger<br />
eingereichten und im elektronischen Unternehmensregister<br />
veröffentlichten Jahresabschlüsse sowie<br />
von in der Wirtschaftspresse veröffentlichten Unternehmens-Ranglisten.<br />
334. Erschwerend für die Arbeit der Monopolkommission<br />
wirkt sich hierbei die großzügige Bemessung der<br />
Veröffentlichungsfrist für die publizitätspflichtigen Unternehmen<br />
aus. § 325 Abs. 1 HGB bestimmt, dass die<br />
Jahresabschlussunterlagen spätestens nach Ablauf von<br />
zwölf Monaten beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers<br />
einzureichen sind. 10 Da im Rahmen der hier<br />
vorgenommenen Untersuchung solche Jahresabschlüsse<br />
zu berücksichtigen sind, welche den 30. Juni 2006 einschließen,<br />
besteht die Möglichkeit, dass Unternehmen<br />
trotz pflichtgemäßer Veröffentlichung nicht anhand ihrer<br />
Jahresabschlussdaten erfasst werden können, da sie z. B.<br />
zum Stichtag 31. Mai 2007 bilanzieren und erst im Mai<br />
2008 ihren Jahresabschluss veröffentlichen.<br />
335. Regelmäßig ist festzustellen, dass zahlreiche Unternehmen<br />
durch die rechtliche Ausgestaltung ihrer Konzernstruktur<br />
der Verpflichtung zur Veröffentlichung ihres<br />
Jahresabschlusses ausweichen. Anhand von in der Presse<br />
und in Unternehmenspublikationen veröffentlichten Ein-<br />
10 Für börsennotierte Gesellschaften gilt eine verkürzte Frist von vier<br />
Monaten (§ 325 Abs. 4 HGB).