29.11.2012 Aufrufe

Deutscher Bundestag Unterrichtung

Deutscher Bundestag Unterrichtung

Deutscher Bundestag Unterrichtung

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – 16. Wahlperiode – 133 – Drucksache 16/10140<br />

Kapitel III<br />

Stand und Entwicklung der Konzentration von Großunternehmen (aggregierte Konzentration)<br />

1. Gegenstand und Ziel der Untersuchung<br />

326. Die nachfolgende Untersuchung beleuchtet den<br />

Stand und die Entwicklung der gesamtwirtschaftlichen<br />

Bedeutung und des Verflechtungsgrades der hundert<br />

größten Unternehmen der Bundesrepublik Deutschland.<br />

Anhand der Höhe ihrer inländischen Wertschöpfung werden<br />

die hundert größten Unternehmen Deutschlands ermittelt.<br />

Die Unternehmen werden im Hinblick auf die<br />

Merkmale Umsatz, Beschäftigte, Rechtsform, Sachanlagevermögen<br />

und Cashflow untersucht. Zur Beurteilung<br />

der Konzentrationsentwicklung wird die Veränderung des<br />

Anteils der Großunternehmen an den jeweiligen gesamtwirtschaftlichen<br />

Größen ermittelt. Außerdem legt die<br />

Monopolkommission einen Schwerpunkt auf die Verflechtungen<br />

zwischen den Unternehmen. Neben Kapitalbeteiligungen<br />

werden personelle Verflechtungen und<br />

Kooperationen über Gemeinschaftsunternehmen berücksichtigt.<br />

Die Berichterstattung endet mit der Ermittlung<br />

der Beteiligung der „100 Größten“ an den dem Bundeskartellamt<br />

2006/2007 nach § 39 Abs. 6 GWB angezeigten<br />

Unternehmenszusammenschlüssen.<br />

Der Beurteilung der Bedeutung von Großunternehmen in<br />

einzelnen Branchen dient die Untersuchung der nach den<br />

Geschäftsvolumenmerkmalen Umsatz, Bilanzsumme und<br />

Beitragseinnahmen größten Industrie- 1 , Handels- und<br />

Dienstleistungsunternehmen, Kreditinstitute 2 und Versicherungen<br />

3 sowie die Ermittlung ihres Anteils am gesamten<br />

Geschäftsvolumen des jeweiligen Wirtschaftszweigs.<br />

327. Als Unternehmen werden hier alle inländischen<br />

Konzerne verstanden. Diese Konzerne können gegebenenfalls<br />

eine Vielzahl rechtlich selbständiger Einheiten<br />

umfassen. Praktisch wird das Unternehmen durch den<br />

Konsolidierungskreis im Sinne der Vorschriften des Handelsgesetzbuchs<br />

(HGB) über die Rechnungslegung im<br />

Konzern dargestellt, mit dem Unterschied, dass der hier<br />

betrachtete Konsolidierungskreis auf die inländischen<br />

Konzerngesellschaften beschränkt ist. Zu dem untersuchungsrelevanten<br />

Konsolidierungskreis zählen somit zum<br />

einen die unter einheitlicher Leitung stehenden inländischen<br />

Unternehmen, zum anderen werden gemäß § 290<br />

Abs. 2 HGB auch die Unternehmen einbezogen, bei denen<br />

die Muttergesellschaft über die Mehrheit der Stimm-<br />

1 Im Folgenden bezeichnet der Begriff „Industrie“ das Produzierende<br />

Gewerbe. Nach der Einteilung des Statistischen Bundesamtes (Klassifikation<br />

der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2003) sind diesem die<br />

Wirtschaftsabschnitte C Bergbau, D Verarbeitendes Gewerbe,<br />

E Energie- und Wasserversorgung sowie F Baugewerbe zugeordnet.<br />

2 Im Folgenden bezeichnet der Begriff „Kreditinstitute“ das Kreditgewerbe<br />

(WZ 2003: Abteilung JA 65, Gruppe JA 67.1).<br />

3 Im Folgenden bezeichnet der Begriff „Versicherungen“ das Versicherungsgewerbe<br />

(WZ 2003: Abteilung JA 66, Gruppe JA 67.2).<br />

rechte verfügt, die Mehrheit der Mitglieder des Verwaltungs-,<br />

Leitungs- oder Aufsichtsorgans bestellen bzw.<br />

abberufen oder aufgrund der Satzung bzw. eines Beherrschungsvertrags<br />

einen beherrschenden Einfluss ausüben<br />

kann (Control-Konzept). Gemeinschaftsunternehmen, die<br />

nicht zu 100 Prozent bei den übergeordneten Unternehmen<br />

konsolidiert werden, jedoch die jeweiligen Größenkriterien<br />

erfüllen, werden in den Ranglisten gesondert erfasst.<br />

4<br />

Ergänzend zum handelsrechtlichen Konzernbegriff strebt<br />

die Monopolkommission auch die Erfassung von Gleichordnungskonzernen<br />

an. Hierbei handelt es sich um Unternehmensgruppen,<br />

deren Leitungsfunktionen nicht durch<br />

eine, sondern durch mehrere Konzernobergesellschaften<br />

ausgeübt werden. 5<br />

328. Aufgrund seiner branchenübergreifenden Perspektive,<br />

der Betrachtung von Konzernen als Untersuchungseinheiten<br />

und der Berücksichtigung von Unternehmensverflechtungen<br />

ergänzt der Berichtsteil über die aggregierte<br />

Unternehmenskonzentration die in Kapitel II dieses Gutachtens<br />

erfolgende Analyse der Konzentration in den<br />

Wirtschaftsbereichen und in der Güterproduktion unter<br />

Berücksichtigung von Unternehmens- und Anbietergruppen.<br />

Die Analyse der hundert größten Unternehmen bezieht<br />

sich dabei nicht auf wettbewerblich relevante Märkte.<br />

Grundsätzlich ist die Größe eines Unternehmens aus einer<br />

rein wettbewerbspolitischen Sicht nicht von Bedeutung,<br />

sofern sie nicht in Bezug zum relevanten Markt gesetzt<br />

wird. So sind einige, hinsichtlich ihres Geschäftsvolumens<br />

relativ kleine Unternehmen auf einem regionalen<br />

Markt tätig und verfügen auf diesem über eine marktbeherrschende<br />

Stellung, andere sind vor allem auf nationalen<br />

Märkten aktiv und wieder andere auf europäischen<br />

oder globalen Märkten, auf denen sie trotz ihrer Größe<br />

über keine marktmächtige Stellung verfügen.<br />

Doch ist auch die Darstellung und Analyse der horizontalen<br />

Konzentration auf wettbewerblich relevanten Märkten<br />

nur begrenzt aussagekräftig. Sofern Unternehmensmacht<br />

auf marktübergreifenden Tatbeständen beruht, kann diese<br />

anhand von Marktanteilsanalysen nicht erfasst werden.<br />

Um die Marktstellung von Unternehmen mit konglomerater<br />

Struktur zuverlässig beurteilen zu können, muss die<br />

Erhebungs- und Darstellungseinheit im Rahmen der Untersuchung<br />

daher weiter abgegrenzt werden als bei der<br />

4 Ein im Rahmen der vorliegenden Untersuchung gesondert erfasstes<br />

Gemeinschaftsunternehmen ist zum Beispiel die Bosch-Siemens<br />

Hausgeräte GmbH.<br />

5 Ein Konzern mit Gleichordnungsstruktur im aktuellen Untersuchungskreis<br />

ist die Debeka-Versicherungsgruppe.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!