Deutscher Bundestag Unterrichtung
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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – 16. Wahlperiode – 133 – Drucksache 16/10140<br />
Kapitel III<br />
Stand und Entwicklung der Konzentration von Großunternehmen (aggregierte Konzentration)<br />
1. Gegenstand und Ziel der Untersuchung<br />
326. Die nachfolgende Untersuchung beleuchtet den<br />
Stand und die Entwicklung der gesamtwirtschaftlichen<br />
Bedeutung und des Verflechtungsgrades der hundert<br />
größten Unternehmen der Bundesrepublik Deutschland.<br />
Anhand der Höhe ihrer inländischen Wertschöpfung werden<br />
die hundert größten Unternehmen Deutschlands ermittelt.<br />
Die Unternehmen werden im Hinblick auf die<br />
Merkmale Umsatz, Beschäftigte, Rechtsform, Sachanlagevermögen<br />
und Cashflow untersucht. Zur Beurteilung<br />
der Konzentrationsentwicklung wird die Veränderung des<br />
Anteils der Großunternehmen an den jeweiligen gesamtwirtschaftlichen<br />
Größen ermittelt. Außerdem legt die<br />
Monopolkommission einen Schwerpunkt auf die Verflechtungen<br />
zwischen den Unternehmen. Neben Kapitalbeteiligungen<br />
werden personelle Verflechtungen und<br />
Kooperationen über Gemeinschaftsunternehmen berücksichtigt.<br />
Die Berichterstattung endet mit der Ermittlung<br />
der Beteiligung der „100 Größten“ an den dem Bundeskartellamt<br />
2006/2007 nach § 39 Abs. 6 GWB angezeigten<br />
Unternehmenszusammenschlüssen.<br />
Der Beurteilung der Bedeutung von Großunternehmen in<br />
einzelnen Branchen dient die Untersuchung der nach den<br />
Geschäftsvolumenmerkmalen Umsatz, Bilanzsumme und<br />
Beitragseinnahmen größten Industrie- 1 , Handels- und<br />
Dienstleistungsunternehmen, Kreditinstitute 2 und Versicherungen<br />
3 sowie die Ermittlung ihres Anteils am gesamten<br />
Geschäftsvolumen des jeweiligen Wirtschaftszweigs.<br />
327. Als Unternehmen werden hier alle inländischen<br />
Konzerne verstanden. Diese Konzerne können gegebenenfalls<br />
eine Vielzahl rechtlich selbständiger Einheiten<br />
umfassen. Praktisch wird das Unternehmen durch den<br />
Konsolidierungskreis im Sinne der Vorschriften des Handelsgesetzbuchs<br />
(HGB) über die Rechnungslegung im<br />
Konzern dargestellt, mit dem Unterschied, dass der hier<br />
betrachtete Konsolidierungskreis auf die inländischen<br />
Konzerngesellschaften beschränkt ist. Zu dem untersuchungsrelevanten<br />
Konsolidierungskreis zählen somit zum<br />
einen die unter einheitlicher Leitung stehenden inländischen<br />
Unternehmen, zum anderen werden gemäß § 290<br />
Abs. 2 HGB auch die Unternehmen einbezogen, bei denen<br />
die Muttergesellschaft über die Mehrheit der Stimm-<br />
1 Im Folgenden bezeichnet der Begriff „Industrie“ das Produzierende<br />
Gewerbe. Nach der Einteilung des Statistischen Bundesamtes (Klassifikation<br />
der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2003) sind diesem die<br />
Wirtschaftsabschnitte C Bergbau, D Verarbeitendes Gewerbe,<br />
E Energie- und Wasserversorgung sowie F Baugewerbe zugeordnet.<br />
2 Im Folgenden bezeichnet der Begriff „Kreditinstitute“ das Kreditgewerbe<br />
(WZ 2003: Abteilung JA 65, Gruppe JA 67.1).<br />
3 Im Folgenden bezeichnet der Begriff „Versicherungen“ das Versicherungsgewerbe<br />
(WZ 2003: Abteilung JA 66, Gruppe JA 67.2).<br />
rechte verfügt, die Mehrheit der Mitglieder des Verwaltungs-,<br />
Leitungs- oder Aufsichtsorgans bestellen bzw.<br />
abberufen oder aufgrund der Satzung bzw. eines Beherrschungsvertrags<br />
einen beherrschenden Einfluss ausüben<br />
kann (Control-Konzept). Gemeinschaftsunternehmen, die<br />
nicht zu 100 Prozent bei den übergeordneten Unternehmen<br />
konsolidiert werden, jedoch die jeweiligen Größenkriterien<br />
erfüllen, werden in den Ranglisten gesondert erfasst.<br />
4<br />
Ergänzend zum handelsrechtlichen Konzernbegriff strebt<br />
die Monopolkommission auch die Erfassung von Gleichordnungskonzernen<br />
an. Hierbei handelt es sich um Unternehmensgruppen,<br />
deren Leitungsfunktionen nicht durch<br />
eine, sondern durch mehrere Konzernobergesellschaften<br />
ausgeübt werden. 5<br />
328. Aufgrund seiner branchenübergreifenden Perspektive,<br />
der Betrachtung von Konzernen als Untersuchungseinheiten<br />
und der Berücksichtigung von Unternehmensverflechtungen<br />
ergänzt der Berichtsteil über die aggregierte<br />
Unternehmenskonzentration die in Kapitel II dieses Gutachtens<br />
erfolgende Analyse der Konzentration in den<br />
Wirtschaftsbereichen und in der Güterproduktion unter<br />
Berücksichtigung von Unternehmens- und Anbietergruppen.<br />
Die Analyse der hundert größten Unternehmen bezieht<br />
sich dabei nicht auf wettbewerblich relevante Märkte.<br />
Grundsätzlich ist die Größe eines Unternehmens aus einer<br />
rein wettbewerbspolitischen Sicht nicht von Bedeutung,<br />
sofern sie nicht in Bezug zum relevanten Markt gesetzt<br />
wird. So sind einige, hinsichtlich ihres Geschäftsvolumens<br />
relativ kleine Unternehmen auf einem regionalen<br />
Markt tätig und verfügen auf diesem über eine marktbeherrschende<br />
Stellung, andere sind vor allem auf nationalen<br />
Märkten aktiv und wieder andere auf europäischen<br />
oder globalen Märkten, auf denen sie trotz ihrer Größe<br />
über keine marktmächtige Stellung verfügen.<br />
Doch ist auch die Darstellung und Analyse der horizontalen<br />
Konzentration auf wettbewerblich relevanten Märkten<br />
nur begrenzt aussagekräftig. Sofern Unternehmensmacht<br />
auf marktübergreifenden Tatbeständen beruht, kann diese<br />
anhand von Marktanteilsanalysen nicht erfasst werden.<br />
Um die Marktstellung von Unternehmen mit konglomerater<br />
Struktur zuverlässig beurteilen zu können, muss die<br />
Erhebungs- und Darstellungseinheit im Rahmen der Untersuchung<br />
daher weiter abgegrenzt werden als bei der<br />
4 Ein im Rahmen der vorliegenden Untersuchung gesondert erfasstes<br />
Gemeinschaftsunternehmen ist zum Beispiel die Bosch-Siemens<br />
Hausgeräte GmbH.<br />
5 Ein Konzern mit Gleichordnungsstruktur im aktuellen Untersuchungskreis<br />
ist die Debeka-Versicherungsgruppe.