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Helmut Domann als 1. Vorsitzender wieder gewählt - Mieterbund ...

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■Ein Umdenken in der Immobilienbranchesowiebei Wohnungs- und Kommunalpolitikernforderte der Vorsitzendedes MieterschutzvereinsWiesbaden, <strong>Helmut</strong> <strong>Domann</strong>,zu Beginn der diesjährigenJahreshauptversammlungim Georg-Buch-Haus vor rund150 Mitgliedern. Es müsse endlichSchluss damit sein, Wohnungennur noch <strong>als</strong> Handelswareanzusehen. Er erinnertedaran, dass in den letzten beidenJahren auch in Wiesbaden circa1 200 Wohnungen, die überwiegendeinmal mit öffentlichenMitteln gefördert wurden, denBesitzer gewechselt hätten undteilweise in die Hände ausländischerImmobiliengesellschaftengelangt seien. Die betroffenenMieterhaushalte würden jedesMal in Angst und Schreckenversetzt. Bundesweit drehe sichdas Milliarden-Karussell immerschneller.Vor allem die ehemaligen Wohnungender öffentlichen Händewürden in einem atemberaubendenTempo von Beteiligungsgesellschaften,Finanzinvestorenoder anderen börsennotiertenUnternehmen „durchgehandelt“.Mit jedem Verkauf steigeder Renditedruck. Die Zechemüssten die Bewohner, dasheißt die Mieter, und die Städtezahlen. Der Deutsche <strong>Mieterbund</strong>fordere deshalb klare gesetzlicheVorgaben, damitWohnungen nicht zu reinenHandelswaren verkommen. Dasbedeute zum Beispiel,● dass reine Spekulationsgeschäftemit Mietwohnungen unterbundenwerden müssen,● dass es konkrete Vorgabenfür erforderliche und durchzuführendeInstandhaltungs- undInstandsetzungsmaßnahmengeben müsse● und dass Mieterrechte, zumBeispiel durch verlängerte Kündigungssperrfristen,gesichertwerden müssen.Des Weiteren forderte <strong>Domann</strong>zur Steigerung der Energieeffizienzauf dem Gebäudesektoreine Energieeinsparverordnung(EnEV), die ehrgeizige energetischeBaustandards setzt undNachrichten aus dem MieterschutzvereinWiesbadenMitgliederversammlung 2007Mieterorganisation fordert mehr Klimaschutz und mehr Mietersicherheit<strong>Helmut</strong> <strong>Domann</strong> <strong>als</strong><strong>1.</strong> <strong>Vorsitzender</strong> <strong>wieder</strong> gewähltDie Mitgliederversammlung in Aktionechte Transparenz auf demWohnungsmarkt schafft. BeimKlimaschutz dürften jetzt keinehalben Sachen mehr beschlos-sen werden. Der EnEV-Entwurfder Bundesregierung sei einzahnloser Tiger. Die Erhöhungder Energieeffizienz sei einwichtiger Beitrag, um die explodierendenBetriebskosten desWohnens in den Griff zu bekommen.16 MieterZeitung 3/2007 40


<strong>Helmut</strong> <strong>Domann</strong> wurde von derMitgliederversammlung mitüberwältigender Mehrheit fürweitere zwei Jahre ebenso inseinem Amt <strong>als</strong> <strong>1.</strong> <strong>Vorsitzender</strong>bestätigt wie sein StellvertreterRechtsanwalt Walter Fallak.28 Mitglieder wurden für mehr<strong>als</strong> 25-jährige Mitgliedschaftmit der silbernen Ehrennadeldes Deutschen <strong>Mieterbund</strong>esund zwei Mitglieder wurden für40mehr <strong>als</strong> 40-jährige Mitgliedschaftmit der goldenen Ehrennadelausgezeichnet. Auch fürlangjährige Mitarbeit in denGremien des Vereins gab esAuszeichnungen, darunter diegoldene Ehrennadel des DMBfür den neuen Vorsitzenden derWiesbadener SPD, Arno Goßmann,der seit mehr <strong>als</strong> 20 Jahrenden Mieterschutzverein ehrenamtlichunterstützt. ■Beschlüsse derMitgliederversammlung 2007Die Mitgliederversammlung des <strong>Mieterbund</strong>es Wiesbaden hatEnde März 2007 folgende weit reichende Beschlüsse gefasst:<strong>1.</strong> Namensänderung:Der Name des Vereins wurde in § 1 der Satzung geändert in:<strong>Mieterbund</strong> Wiesbaden und Umgebung e. V. Damit sollen dieBindung an und die Identität mit dem Deutschen <strong>Mieterbund</strong>stärker <strong>als</strong> bisher hervorgehoben werden.2. Weitere Satzungsänderungen:Ebenfalls auf der Mitgliederversammlung des Vereins wurdenfolgende weitere Satzungsänderungen beschlossen:a) § 3 wurde um folgende Ziffer 6 ergänzt:„Der Verein speichert und nutzt personenbezogene Daten derMitglieder im EDV-Mitgliederverwaltungssystem zu Vereinszwecken,soweit dies zur Ausübung der satzungsmäßigenTätigkeit erforderlich ist. Die Daten werden durch geeignetetechnische und organisatorische Maßnahmen vor der KenntnisnahmeDritter geschützt. Als Mitglied des Deutschen <strong>Mieterbund</strong>esist der Verein verpflichtet, die Namen seiner Mitgliederan den Verband zu melden. Hierzu erteilt das Mitglied seine Zustimmung.Im Übrigen werden Informationen zu den Mitgliedern grundsätzlichnur verarbeitet und genutzt, wenn sie zur Förderung des Vereinszweckesnützlich sind und keine Anhaltspunkte dafür bestehen,dass die betroffene Person ein schutzwürdiges Interesse hat,das der Verarbeitung oder Nutzung entgegensteht.“b) nach § 4 wurde ein neuer § 4a mit der Überschrift „Kurzmitgliedschaft“eingefügt, der wie folgt lautet:„Der Vorstand kann durch Beschluss allgemeine Regelungenüber die Aufnahme, Voraussetzung und Dauer einer Kurzmitgliedschaftund über eingeschränkte Rechte und Pflichten dieserSondermitgliedschaft sowie Regelungen zur Übernahme in dieordentliche Mitgliedschaft festlegen. § 6 Ziffer 3 findet für dieKurzmitgliedschaft keine Anwendung.“c) § 12 Ziffer 2 Satz 1 der Satzung wurde wie folgt geändert:„Die ordentliche Mitgliederversammlung findet alle zwei Jahre,möglichst im ersten Kalenderhalbjahr statt.“Der gesamte Wortlaut der aktuellen Satzung des Vereins wirdin einer der nächsten Ausgaben der MieterZeitung veröffentlichtwerden.NEUE TELEFON- UND FAXNUMMERDer <strong>Mieterbund</strong> Wiesbaden hat ab sofort die neueTelefonnummer: 06 11/71 65 47-0. Die neue Faxnummer lautet:06 11/71 65 47-79.Ruppige Hausverwaltung■Aus einem Schreiben einernamhaften WiesbadenerHausverwaltung an ihreMieter: „Wie uns der Hausmeisterder im Betreff genanntenLiegenschaft in Kenntnis gesetzthat, müsste dieser zur Instandsetzungder wackeligenToilettenschüssel neue Löcherbohren und neu verschrauben.Diese Maßnahmen würden circa40 Euro kosten. Da Sie diesenEinrichtungsgegenstand tagtäglichin Gebrauch haben, fordernwir Sie hierdurch namens undauftrags der von uns vertretenenEigentümerin auf, die Arbeitenselbst auf Ihre Kosten bei derFirma F. in Auftrag zu geben.Dies fällt nicht in den VerantwortungsbereichIhrer Eigentümerin.“Die langjährigen Mieter warenzunächst sprachlos, <strong>als</strong> sie diesesSchreiben von ihrer Hausverwaltungin den Händen hielten.Aber sie wollten es bei derSprachlosigkeit nicht belassenund schalteten den <strong>Mieterbund</strong>Wiesbaden ein. „Unsere Mitgliedersind weder zur Beauftragungder Firma noch zur Ausführungder Arbeiten verpflichtet“,hieß es im Antwortschreibenan die Immobilienverwaltung.„Die Toilettenschüssel istBestandteil der Mietsache. Infolgedessenist der Vermieterzur Instandhaltung und Instandsetzungauf seine Kosten verpflichtet.“Doch offensichtlich wollte dieHausverwaltung einmal demonstrieren,wer hier am längerenHebel sitzt. „Zunächst bedauernwir es sehr, dass Sie <strong>als</strong>langjährige Mieter der Wohnungnicht in der Lage sind, eineToilettenschüssel zu befestigenund damit unnötige Kosten verursachen“,hieß es im Antwortschreibenan die Mieter. Unddamit diese auch gleich wissen,was die Stunde geschlagen hat,schließt der Brief mit der Drohung:„Abschließend bitten wirum Verständnis dafür, dass wiraufgrund der Reklamationennamens und auftrags der vonuns vertretenen Eigentümeringehalten sind, die Mieterhöhungsmöglichkeitenzu überprüfen.Der guten Ordnung halberhaben wir demnach den entsprechendenZeitpunkt bereitsschon jetzt vorgemerkt.“Es ist zwar zu vermuten, dass einigeVermieter und Hausverwaltungenso denken undmanchmal auch handeln, wennsie Post vom Mieterverein bekommenund an ihre Vermieterpflichtenerinnert werden. Dassaber eine derartige Ruppigkeitauch noch offen ausgesprochenzu Papier gebracht wird, ist eineneue Qualität der Auseinandersetzung.■TELEFONBERATUNGDer <strong>Mieterbund</strong> Wiesbaden bietet seinen Mitgliedern täglich eineTelefonsprechstunde an, die es ermöglicht, kurzen Rat undRechtsauskunft einzuholen.Wer speziell seine/n Rechtsberater/in erreichen möchte, sollte seineMitgliedsnummer bereithalten und die nachfolgenden Zeitenbeachten.Zeiten der Telefonsprechstunden: Montag von 10.00 bis 1<strong>1.</strong>00Uhr (Jost Hemming), Montag von 1<strong>1.</strong>00 bis 12.00 Uhr (ChristianeHeller), Dienstag von 1<strong>1.</strong>00 bis 12.00 Uhr (Christiane Heller undMartin Müller-Vock), Mittwoch von 1<strong>1.</strong>00 bis 12.00 Uhr (ChristaWülfrath und Martin Müller-Vock), Donnerstag von 1<strong>1.</strong>00 bis12.00 Uhr (Gabriele Riganti) und Freitag von 1<strong>1.</strong>00 bis 12.00 Uhr(Christa Wülfrath und Jost Hemming).Wichtig! Durch einen Telefonanruf kann ein Beratungsgesprächnicht ersetzt werden. Damit auch andere Anrufer nicht zu lange inder Warteschleife „hängen“ müssen, ist es wichtig, sich kurz zufassen.Mieterschutzverein Wiesbaden, Adelheidstraße 70, 65185 Wiesbaden, Tel. 06 11/71 65 47-0.Verantwortlich für die Seiten 16–18: Jost Hemming3/2007 MieterZeitung 17


Nachrichten aus dem MieterschutzvereinWiesbaden■Ach was waren das nochZeiten, <strong>als</strong> Vermieter dasVermietungsgeschäft in Eigenregiebetrieben und den persönlichenKontakt zu ihren Mieternpflegten. Inzwischen ist dieserFall immer seltener am Wohnungsmarktanzutreffen. Insbesonderein den größeren Städtenhaben überwiegend professionelleHausverwaltungen dasVermietungs- und Verwaltungsgeschäftan sich gezogen.Zwar ist dieses Phänomen nichtneu. So manche Hausverwaltungwird inzwischen von derzweiten und dritten Generationbetrieben. Und meistens habendie Nachfolger von ihren Mütternund Vätern auch gelernt,wie man vernünftig mit Mieternumgeht. Aber Ausnahmen bestätigenbekanntlich die Regel.Eine namhafte WiesbadenerHausverwaltung, seit mehrerenGenerationen im Familienbesitz,schien nach dem Motto verfahrenzu wollen: Versuchenwir doch mal was Neues. Bereitsim letzten Jahr sah sich der<strong>Mieterbund</strong> Wiesbaden veranlasst,die Praxis der Hausverwaltungim Zusammenhang mitNebenkostenabrechnungen zurügen. Ursache war der offensichtlicheVersuch der Hausverwaltung,über den eigentlichenZweck ihres Handelns dadurchhinwegzutäuschen, dass Mieterinnenund Mieter verschiedenerHäuser aufgefordert wurden,zum Zwecke der Erstellungder NebenkostenabrechnungAngaben zur in der Wohnunglebenden Personenzahl zu machen,dann aber an mehr oderweniger versteckter Stelle imText mit dem Hinweis überraschtwurden: „Durch dieRücksendung erklären Sie sichmit der Abrechnung der PositionMüllabfuhr und Allgemeinstromsowie Wasserverbrauchund Kanalisation, sofern keineErfassungsgeräte vorhandensind, nach Personen einverstanden.“Die Beanstandung des <strong>Mieterbund</strong>esrichtete sich dagegen,dass bei den betroffenen Mieternder Eindruck erweckt wurde,sie würden lediglich eineTatsachenerklärung über dieDreister Versuch – vomImmobilienverband IVDMitte gedeckt?Personenzahl abgeben, aber keineWillenserklärung mit demZiel der Änderung des Umlageschlüssels.Im Betreff desSchreibens war schließlich lediglichvon „Personenzahlanfragen“und „Nebenkostenabrechnung“die Rede. Diese Vorgehensweisewar für die betroffenenMieterinnen und Mietervollkommen überraschend undfür den <strong>Mieterbund</strong> Wiesbadenunakzeptabel.Nachdem ein Schreiben an dieHausverwaltung keinen Erfolgzeigte und diese im darauffolgendenJahr in gleicher Weiseverfuhr – der Hinweis auf dieÄnderung des Umlegungsschlüsselserfolgte lediglich ananderer Stelle im Text –, wandtesich der <strong>Mieterbund</strong> Wiesbadenan den zuständigen ImmobilienverbandDeutschland – IVD Mittein Frankfurt, dessen Mitglieddie Hausverwaltung ist, mit derBitte, darauf hinzuwirken, dassdie Hausverwaltung diese Vorgehensweiseunterlässt.Doch Maklerverbände sind offensichtlichauch nicht mehr das,was sie einmal waren. Bis zum■Hatte der Bundesgerichtshofvor gut zweiJahren die meisten Renovierungsklauselnin den Mietverträgenvon Privatvermietern fürunwirksam erklärt, hat er nun eineweitere bahnbrechende undweitreichende Entscheidung zudiesem Fragenkomplex gefällt.Mieter von kommunalen WohnungsbaugesellschaftenundWohnungsbaugenossenschaftensowie von landeseigenenWohnungsunternehmen solltengut aufpassen: Steht in den „allgemeinenVertragsbestimmungen“ihres Mietvertrages derZeitpunkt des Redaktionsschlussesdieser MieterZeitungs-Ausgabelag keinerlei Stellungnahmedes IVD Mitte vor.Dafür versuchte die betroffeneHausverwaltung, dem <strong>Mieterbund</strong>Wiesbaden mittels einereinstweiligen Verfügung dieVerbreitung angeblicher rufschädigenderÄußerungen zuuntersagen. Anlass für denGang zum Gericht war dieAnkündigung der Mieterorganisation,nach Ablauf einer gesetztenFrist den Vorgang unteranderem an die Öffentlichkeitzu bringen, wenn die mieterunfreundlichePraxis nicht geändertwerde. Es sei für die Hausverwaltungvon „wirtschaftlichexistenzieller Bedeutung, nichtdurch unberechtigte Äußerungenin der Öffentlichkeit in Misskreditgebracht zu werden“,hieß es im Antragsschreiben andas Gericht. Dass sich die Hausverwaltungunter Umständendurch ihre eigene Handlungsweisein Misskredit gebrachthatte, kam dieser natürlich nichtin den Sinn.Das Landgericht WiesbadenDie Renovierungspflicht entfälltlehnte den Erlass einer einstweiligenVerfügung ab. Auch dasOberlandgericht Frankfurt ließsich von der Beschwerde derHausverwaltung nicht beeindrucken.Es wies die Beschwerdezurück und schrieb der Hausverwaltungins Stammbuch,dass die Vorgehensweise des<strong>Mieterbund</strong>es Wiesbaden durchdie Wahrnehmung berechtigterInteressen gedeckt sei. Die Behauptungder Mieterorganisation,bei der Vorgehensweise derHausverwaltung handele es sichum eine „bewusste Täuschungder betroffenen Mieterinnenund Mieter“, sei „keine unzulässigeBeleidigung, üble Nachredeoder Schmähkritik“.Noch bevor der Beschluss desOberlandesgerichts Frankfurtüberhaupt beim <strong>Mieterbund</strong> inWiesbaden eingegangen war,machte die Hausverwaltung einenRückzieher und erklärteschriftlich, dass sie in Zukunft„keine weiteren Personenzahlanfragenin einem Schreiben gemeinsammit dem Hinweis derdarin enthaltenen Bestätigungder Zustimmungserklärung zurAbrechnung nach Personenzahlenverschicken werde“.Damit hatte die Intervention des<strong>Mieterbund</strong>es Wiesbaden Erfolg.Ob es nun noch eine Stellungnahmedes ImmobilienverbandesIVD Mitte dazu gebenwird? Oder hat der IVD die Vorgehensweiseseines Mitgliedesgar gedeckt?■Satz, dass die Mieter bei derDurchführung von Schönheitsreparaturen„nur mit Zustimmungdes Wohnungsunternehmensvon der bisherigen Ausführungsartabweichen“ dürfen,so ist die gesamte Überwälzungder Renovierungspflicht auf denMieter unwirksam. Dies entschiedder Bundesgerichtshof(BGH) mit Urteil vom 28. März2007 (Az: VIII ZR 199/06).In Wiesbaden sind davon schätzungsweisemehrere tausendMieterhaushalte betroffen. Infast allen Mietverträgen derWiesbadener Wohnungsunternehmenwie auch der landeseigenenWohnungsunternehmenGWH und Nassauische Heimstätteist diese Klausel enthalten.Die Mieterinnen und Mietersollten sich daher <strong>als</strong>o unbedingtberaten lassen, bevor sierenovieren. Dies gilt insbesonderebeim Auszug.Der <strong>Mieterbund</strong> Wiesbadenweist darauf hin, dass Mieternicht verpflichtet sind, einenNachtrag oder gar einen neuenVertrag zu unterschreiben, umdie Überwälzung der Schönheitsreparaturennachträglichwirksam zu machen. ■18 MieterZeitung 3/2007 40

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