2. schul - Stiftsschule Einsiedeln
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1.1.<strong>2.</strong><strong>2.</strong> Privates Recht: Trotz der Betrauung mit öffentlich-rechtlichen Aufgaben sind privatrechtlicher<br />
Natur:<br />
– die Trägerschaft (die Benediktinerabtei <strong>Einsiedeln</strong>),<br />
– die Schul- und Hausordnung, deren privater Charakter gesetzlich gewährleistet ist,<br />
d.h., dass die Schule in letzter Instanz diese Ordnung festsetzt,<br />
– der Anmeldevertrag, der die Anerkennung der Schul- und Hausordnung durch die<br />
Erziehungsberechtigten und den Schüler voraussetzt (vgl. 1.8.7.).<br />
1.1.<strong>2.</strong>3. Die wichtigsten Gesetze, Verordnungen, Weisungen und Beschlüsse des öffentlichen<br />
Rechtes sind folgende:<br />
– Gesetz über die Mittel<strong>schul</strong>en im Kanton Schwyz vom 23. März 1972 (SRSZ<br />
623.100). In diesem Gesetz wird bestimmt, dass der Kanton an die bestehenden<br />
privaten Mittel<strong>schul</strong>en Beiträge ausrichtet, die sich nach den Aufwendungen der<br />
betreffenden Schule für die Schüler aus dem Kanton Schwyz richten.<br />
– Verordnung über die Mittel<strong>schul</strong>en vom 9. Mai 1973 mit Änderungen vom<br />
30. November 1983, 25. April 1985, 27. Januar 1993, 17. März 1999 und 20. Mai<br />
2009 (SRSZ 623.110). In dieser Verordnung wird das Verhältnis des Kantons zu seinen<br />
eigenen und den privaten Mittel<strong>schul</strong>en geregelt.<br />
– Regierungsratsbeschluss über den Vollzug der Gesetzgebung über die Mittel<strong>schul</strong>en<br />
(Mittel<strong>schul</strong>statut) vom 1. Oktober 1973 § 1, soweit die privaten Mittel<strong>schul</strong>en<br />
ausdrücklich erwähnt sind oder von allen Mittel<strong>schul</strong>en gesprochen wird (SRSZ<br />
623.111). In diesem Beschluss ist der Zuständigkeitsbereich der Behörde festgelegt,<br />
vor allem des Erziehungsrates.<br />
– Weisungen über die Aufnahme in die Maturitäts- und Handelsmittel<strong>schul</strong>en vom<br />
24. September 1997, Änderungen vom 1<strong>2.</strong> September 2009 (624.111).<br />
– Weisungen über die Notengebung und die Promotion an den Maturitäts<strong>schul</strong>en<br />
im Kanton Schwyz vom 24. September 1997 (SRSZ 624.112) mit Änderungen vom<br />
26. November 2009.<br />
– Reglement über die Maturitätsprüfungen vom 29. Oktober 1998 (SRSZ 624.113) mit<br />
Änderungen vom 6. Juli 2011.<br />
– Weisungen zur Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung an den kantonalen<br />
und privaten Mittel<strong>schul</strong>en vom 26. November 2009 (623.113).<br />
1.1.3. Trägerschaft und Leitungsorgane<br />
1.1.3.1. Trägerschaft: Die Trägerschaft der Stifts<strong>schul</strong>e ist das Kloster <strong>Einsiedeln</strong>. Die<br />
Benediktinerabtei <strong>Einsiedeln</strong> regelt und verantwortet die grundsätzliche strategische<br />
Ausrichtung der Schule.<br />
Die Trägerschaft verfügt über folgende Aufgaben und Kompetenzen:<br />
– Strategische Ausrichtung der Schule im Rahmen der Schultradition und der Regeln<br />
der Klostergemeinschaft;<br />
8 1. ORGANISATION UND BILDUNGSZIEL DER SCHULE