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2. schul - Stiftsschule Einsiedeln

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1.7.<strong>2.</strong>4. Probezeit: Für Schüler, welche prüfungsfrei aufgenommen werden, gilt normalerweise<br />

eine Probezeit von einem Semester. Schüler, welche das Aufnahmeverfahren<br />

erfolg reich bestanden haben, werden definitiv in die Klasse aufgenommen, hingegen<br />

müssen die Schüler am Ende der 1. Klasse definitiv promoviert sein; andernfalls müssen<br />

sie die Schule wieder verlassen. Die 3. Klasse kann nicht wiederholt werden.<br />

1.7.<strong>2.</strong>5. Fremdsprachige Schüler sollten die deutsche Sprache so weit beherrschen, dass<br />

sie dem Unterricht schon zu Beginn ohne grosse Schwierigkeiten folgen können. Es werden<br />

üblicherweise nur solche fremdsprachige Schüler angenommen, die in der vorausgehenden<br />

Klasse an ihrem bisherigen Studienort die Durchschnittsnote 4,5 erreichen.<br />

Bei Wohnsitzwechsel oder anderen Zwangslagen kann die Härteklausel der kantonalen<br />

Promotionsordnung angewendet werden (SRSZ 624.112, §9).<br />

1.7.3. Die Bedingungen der Schule für Aufnahme und Verbleib:<br />

1.7.3.0. Grundsatz: Die Stifts<strong>schul</strong>e hat das gesetzlich geschützte Recht, von allen Schülern,<br />

auch von den kantonalen, die Anerkennung der eigenen Schul- und Hausordnung als<br />

Bedingung für die Aufnahme in die Schule und den Verbleib an ihr zu verlangen. Diese<br />

Anerkennung bildet einen integrierenden Bestandteil des Anmeldevertrages. Die Haus-<br />

und Schulordnung wird jedes Jahr in ihren Grundzügen im Jahresbericht veröffentlicht. Die<br />

Schule muss sich das Recht vorbehalten, jederzeit notwendige Änderungen vorzunehmen.<br />

1.7.3.1. Religiöse Einstellung: Als Schule des Klosters <strong>Einsiedeln</strong> erwartet die Stifts<strong>schul</strong>e<br />

eine grundsätzlich positive Einstellung in religiöser Hinsicht. Diese sollte sich in folgenden<br />

Bereichen äussern:<br />

– In der Bereitschaft, am Religionsunterricht teilzunehmen, wovon kein Schüler entbunden<br />

wird. Der Religionsunterricht findet in den unteren drei Klassen konfessionell<br />

getrennt statt; in den beiden obersten Klassen ist er im Fach Philosophie integriert.<br />

– In der Teilnahme an den wenigen <strong>schul</strong>offiziellen Gottesdiensten (Eröffnungs- und<br />

Schlussgottesdienst, besondere Anlässe).<br />

– In der Enthaltung von aller Propaganda, die sich gegen die ideellen und religiösen<br />

Ziele der Stifts<strong>schul</strong>e richtet.<br />

1.7.3.<strong>2.</strong> Leumund, Charakter, Benehmen: Nicht weniger wichtig als die geistige Leistungsfähigkeit<br />

ist die charakterliche Eignung des Schülers: Anstand und Lebensart, Kame radschaftlichkeit,<br />

Wahrhaftigkeit, sittliche Sauberkeit, gute Erziehung. Die Stifts<strong>schul</strong>e<br />

erwartet infolgedessen von den Schülern, dass sie in ihrem Benehmen und Auftreten<br />

einigermassen der Erwartung entsprechen, welche die Öffentlichkeit gegenüber einer<br />

derartigen Schule hegt.<br />

18 1. ORGANISATION UND BILDUNGSZIEL DER SCHULE

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