2. schul - Stiftsschule Einsiedeln
2. schul - Stiftsschule Einsiedeln
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1.7.<strong>2.</strong>4. Probezeit: Für Schüler, welche prüfungsfrei aufgenommen werden, gilt normalerweise<br />
eine Probezeit von einem Semester. Schüler, welche das Aufnahmeverfahren<br />
erfolg reich bestanden haben, werden definitiv in die Klasse aufgenommen, hingegen<br />
müssen die Schüler am Ende der 1. Klasse definitiv promoviert sein; andernfalls müssen<br />
sie die Schule wieder verlassen. Die 3. Klasse kann nicht wiederholt werden.<br />
1.7.<strong>2.</strong>5. Fremdsprachige Schüler sollten die deutsche Sprache so weit beherrschen, dass<br />
sie dem Unterricht schon zu Beginn ohne grosse Schwierigkeiten folgen können. Es werden<br />
üblicherweise nur solche fremdsprachige Schüler angenommen, die in der vorausgehenden<br />
Klasse an ihrem bisherigen Studienort die Durchschnittsnote 4,5 erreichen.<br />
Bei Wohnsitzwechsel oder anderen Zwangslagen kann die Härteklausel der kantonalen<br />
Promotionsordnung angewendet werden (SRSZ 624.112, §9).<br />
1.7.3. Die Bedingungen der Schule für Aufnahme und Verbleib:<br />
1.7.3.0. Grundsatz: Die Stifts<strong>schul</strong>e hat das gesetzlich geschützte Recht, von allen Schülern,<br />
auch von den kantonalen, die Anerkennung der eigenen Schul- und Hausordnung als<br />
Bedingung für die Aufnahme in die Schule und den Verbleib an ihr zu verlangen. Diese<br />
Anerkennung bildet einen integrierenden Bestandteil des Anmeldevertrages. Die Haus-<br />
und Schulordnung wird jedes Jahr in ihren Grundzügen im Jahresbericht veröffentlicht. Die<br />
Schule muss sich das Recht vorbehalten, jederzeit notwendige Änderungen vorzunehmen.<br />
1.7.3.1. Religiöse Einstellung: Als Schule des Klosters <strong>Einsiedeln</strong> erwartet die Stifts<strong>schul</strong>e<br />
eine grundsätzlich positive Einstellung in religiöser Hinsicht. Diese sollte sich in folgenden<br />
Bereichen äussern:<br />
– In der Bereitschaft, am Religionsunterricht teilzunehmen, wovon kein Schüler entbunden<br />
wird. Der Religionsunterricht findet in den unteren drei Klassen konfessionell<br />
getrennt statt; in den beiden obersten Klassen ist er im Fach Philosophie integriert.<br />
– In der Teilnahme an den wenigen <strong>schul</strong>offiziellen Gottesdiensten (Eröffnungs- und<br />
Schlussgottesdienst, besondere Anlässe).<br />
– In der Enthaltung von aller Propaganda, die sich gegen die ideellen und religiösen<br />
Ziele der Stifts<strong>schul</strong>e richtet.<br />
1.7.3.<strong>2.</strong> Leumund, Charakter, Benehmen: Nicht weniger wichtig als die geistige Leistungsfähigkeit<br />
ist die charakterliche Eignung des Schülers: Anstand und Lebensart, Kame radschaftlichkeit,<br />
Wahrhaftigkeit, sittliche Sauberkeit, gute Erziehung. Die Stifts<strong>schul</strong>e<br />
erwartet infolgedessen von den Schülern, dass sie in ihrem Benehmen und Auftreten<br />
einigermassen der Erwartung entsprechen, welche die Öffentlichkeit gegenüber einer<br />
derartigen Schule hegt.<br />
18 1. ORGANISATION UND BILDUNGSZIEL DER SCHULE