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2. schul - Stiftsschule Einsiedeln

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1.1.3.3. Die Lehrerkonferenz dient dem allgemeinen Informationsaustausch und ist ein<br />

Diskussionsforum, an dem verschiedenste Fragen die Schule i.w.S. betreffend diskutiert<br />

werden.<br />

Die Lehrerkonferenz wählt die Lehrervertreter in die Schulleitungskonferenz. Ein Reglement<br />

regelt das Wahlverfahren.<br />

An der Lehrerkonferenz nehmen alle angestellten und klostereigenen Lehrer teil. Teilnahmeberechtigt<br />

sein können – dies nach Zustimmung des Rektors – auch Studenten oder<br />

Aushilfen, die an der Schule Praktika absolvieren bzw. befristet an der Schule arbeiten.<br />

Im Bedarfsfall kann die Lehrerkonferenz eine Vertretung des Schülerrats beiziehen.<br />

Die Lehrerkonferenz verfügt über folgende Aufgaben und Kompetenzen:<br />

– Behandlung von Sachgeschäften, die ihr von der Schulleitungskonferenz zur Entschei<br />

dung übertragen wurden;<br />

– Wahl der Lehrervertretung in die Schulleitungskonferenz;<br />

– Beratungen in Disziplinarfragen;<br />

– Anträge an Schulleitung bzw. Trägerschaft.<br />

1.1.3.4. Der Rektor leitet und führt die Schule nach den von der Trägerschaft vorgegebenen<br />

Richtlinien. Er koordiniert die Schultätigkeit und leitet die verschiedenen an der<br />

Schule gegebenen Konferenzen. Der Rektor vertritt die Schule nach aussen.<br />

In der Zeit des Bestehens von zwei Co-Rektoren führen und entscheiden sie gemeinsam.<br />

Der Rektor wird vom Abt bestimmt.<br />

Der Rektor verfügt über folgende Aufgaben und Kompetenzen:<br />

– Sicherstellen des ordnungsgemässen Schulalltags;<br />

– Aufgabenzuteilung an die Lehrer;<br />

– Anstellung nicht klostereigener Lehrer (in Zusammenarbeit mit der Personalkommission);<br />

– Mitsprache beim Einsatz klostereigener Lehrer;<br />

– Einberufung und Präsidium der Schulleitungskonferenz, der Lehrerkonferenz und<br />

der Notenkonferenzen;<br />

– Vom Gesetz dem Leiter einer Mittel<strong>schul</strong>e übertragene Belange;<br />

– Einsetzen von Fachkommissionen, die nach Bedarf für bestimmte Belange notwendig<br />

sind.<br />

1.1.3.5. Der Internatsleitung obliegt es, das Internat nach den von der Trägerschaft und<br />

vom Rektorat vorgegebenen Richtlinien zu führen.<br />

Die Internatsleitung verfügt über folgende Aufgaben und Kompetenzen:<br />

– Betreuung und Förderung der Jugendlichen im Internat;<br />

– Beratung und Förderung der Jugendlichen an der Tages<strong>schul</strong>e;<br />

– Schutz und Sicherheit im Internat.<br />

10 1. ORGANISATION UND BILDUNGSZIEL DER SCHULE

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