2. schul - Stiftsschule Einsiedeln
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1.1.3.3. Die Lehrerkonferenz dient dem allgemeinen Informationsaustausch und ist ein<br />
Diskussionsforum, an dem verschiedenste Fragen die Schule i.w.S. betreffend diskutiert<br />
werden.<br />
Die Lehrerkonferenz wählt die Lehrervertreter in die Schulleitungskonferenz. Ein Reglement<br />
regelt das Wahlverfahren.<br />
An der Lehrerkonferenz nehmen alle angestellten und klostereigenen Lehrer teil. Teilnahmeberechtigt<br />
sein können – dies nach Zustimmung des Rektors – auch Studenten oder<br />
Aushilfen, die an der Schule Praktika absolvieren bzw. befristet an der Schule arbeiten.<br />
Im Bedarfsfall kann die Lehrerkonferenz eine Vertretung des Schülerrats beiziehen.<br />
Die Lehrerkonferenz verfügt über folgende Aufgaben und Kompetenzen:<br />
– Behandlung von Sachgeschäften, die ihr von der Schulleitungskonferenz zur Entschei<br />
dung übertragen wurden;<br />
– Wahl der Lehrervertretung in die Schulleitungskonferenz;<br />
– Beratungen in Disziplinarfragen;<br />
– Anträge an Schulleitung bzw. Trägerschaft.<br />
1.1.3.4. Der Rektor leitet und führt die Schule nach den von der Trägerschaft vorgegebenen<br />
Richtlinien. Er koordiniert die Schultätigkeit und leitet die verschiedenen an der<br />
Schule gegebenen Konferenzen. Der Rektor vertritt die Schule nach aussen.<br />
In der Zeit des Bestehens von zwei Co-Rektoren führen und entscheiden sie gemeinsam.<br />
Der Rektor wird vom Abt bestimmt.<br />
Der Rektor verfügt über folgende Aufgaben und Kompetenzen:<br />
– Sicherstellen des ordnungsgemässen Schulalltags;<br />
– Aufgabenzuteilung an die Lehrer;<br />
– Anstellung nicht klostereigener Lehrer (in Zusammenarbeit mit der Personalkommission);<br />
– Mitsprache beim Einsatz klostereigener Lehrer;<br />
– Einberufung und Präsidium der Schulleitungskonferenz, der Lehrerkonferenz und<br />
der Notenkonferenzen;<br />
– Vom Gesetz dem Leiter einer Mittel<strong>schul</strong>e übertragene Belange;<br />
– Einsetzen von Fachkommissionen, die nach Bedarf für bestimmte Belange notwendig<br />
sind.<br />
1.1.3.5. Der Internatsleitung obliegt es, das Internat nach den von der Trägerschaft und<br />
vom Rektorat vorgegebenen Richtlinien zu führen.<br />
Die Internatsleitung verfügt über folgende Aufgaben und Kompetenzen:<br />
– Betreuung und Förderung der Jugendlichen im Internat;<br />
– Beratung und Förderung der Jugendlichen an der Tages<strong>schul</strong>e;<br />
– Schutz und Sicherheit im Internat.<br />
10 1. ORGANISATION UND BILDUNGSZIEL DER SCHULE