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Mustervertrag Selbstzahler - St. Vinzenz Heim

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§ 1Vertragspartnerzwischen Frau /Herrn (im Folgenden kurz Bewohner genannt)Vorname:geboren am:Familienname:in:derzeit wohnhaft inPLZ/Ort:Telefon Privat:<strong>St</strong>raße:Mobil:vertreten durch Frau /HerrnVorname:geboren am:PLZ/Ort:Telefon Privat:Mobil:Familienname:in:<strong>St</strong>raße:Telefon Firma:E-Mail:(Zutreffendes bitte ankreuzen)Sachwalter/in 1 , ausgewiesen durch Urkunde (siehe Anlage)Einstweilige/r Sachwalter/in, ausgewiesen durch Urkunde (siehe Anlage)Schriftlich Bevollmächtigte/r, ausgewiesen durch Vollmacht (siehe Anlage)und dem<strong>St</strong>. <strong>Vinzenz</strong>-<strong>Heim</strong> Betriebsgesellschaft m.b.H.Schernberg 1, A-5620 Schwarzach/Pg.(im Folgenden kurz Leistungserbringer/<strong>Heim</strong> genannt),wird der nachfolgende Vertrag abgeschlossen.Aufgrund der leichteren Lesbarkeit wird die männliche Schreibweise gewählt, die weiblicheForm ist jedoch selbstverständlich immer eingeschlossen.1 Sachwalter nehmen Rechte des Bewohners ausschließlich in dessen Namen wahr.Eine darüber hinausgehende Selbstverpflichtung des Sachwalters besteht nicht.2


§ 2Vertragsdauer2.1. Das Vertragsverhältnis beginnt am (TT,MM,JJJJ).2.2. Der Vertrag (Zutreffendes bitte ankreuzen)wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.ist befristet und endet ambedarf.durch Zeitablauf, ohne dass es einer Kündigung2.3. STORNO/Vertragsrücktritt:Wenn der Bewohner nicht wie vereinbart einzieht, verpflichtet er sich die <strong>Heim</strong>kostenfür max. 14 Tage ab dem angeführten Aufnahmetag zu tragen (im Falle einer früherenWeitervermittlung nur bis zum Beginn des Folgemietverhältnisses).§ 3Vertragsinhalte3.1. Während der Vertragsdauer schuldet der Bewohner die monatliche Bezahlung desvereinbarten Entgelts (vgl. § 10 Tarifarten und –höhe) und das <strong>Heim</strong> die Erbringung derunter §§ 6, 7 und 8 näher bezeichneten Leistungen.3.2. Der Bewohner nimmt zur Kenntnis, dass das <strong>Heim</strong> überwiegend von Bewohnerngenutzt wird, für die eine Kostenübernahme durch einen Träger der Behindertenhilfe,hier regelmäßig durch das Land Salzburg erfolgt. Das <strong>Heim</strong> erbringt also auch<strong>Selbstzahler</strong>n gegenüber grundsätzlich immer nur jene Leistungen, welche durch dasLand Salzburg als Träger der Behindertenhilfe finanziert werden. Der gesamteLeistungskatalog des <strong>Heim</strong>es ist also notwendiger Weise auf die Entscheidung derLandesbehörde ausgerichtet und folgerichtig von der diesbezüglichenFinanzierungsentscheidung des Landes (Verfahren zur Tagsatzermittlung) quasidynamisch abhängig. Unabhängig davon kann das <strong>Heim</strong> auf individuell gewünschteSonderleistungen gegen entsprechende Bezahlung eingehen. Einzelheiten werdendafür in einer eigenen Vereinbarung geregelt.Das <strong>Heim</strong> kann nur Leistungen gegen Vollkostendeckung erbringen. Reduktionen desTagsatzes führen zwangsläufig zu einer Einschränkung im Leistungskatalog, was derBewohner zustimmend zur Kenntnis nimmt. Tagsatz und <strong>Heim</strong>leistung unterliegen daherauch bei <strong>Selbstzahler</strong>n einer Inhaltskontrolle durch das Land Salzburg, welcher sich dieParteien dieses Vertrages als „lex contractu“ unterwerfen:3


deswegen können einerseits (auch rückwirkende!) Tagsatzänderungen stattfindenund nachverrechnet werden (vgl. dazu § 11 dieses Vertrages); wobei die<strong>St</strong>eigerungsrate dabei zumindest jene Erhöhung zu erreichen hat, welchehinsichtlich des Tagsatzes mit dem Land Salzburg vereinbart wird.deswegen können andererseits aber auch Änderungen, womöglich Verkürzungenim Leistungsinhalt stattfinden, insbesondere dann, wenn einzelne Leistungen vomLand nicht mehr, oder nicht mehr zur Gänze über den Tagsatz honoriert werden!Der Bewohner nimmt dies zustimmend zur Kenntnis. Der Bewohner ist sich darüber imKlaren, dass mit diesem Vertrag der derzeit mit dem Land ausverhandelte status quodefiniert wird und pro futuro die aufgezeigten Veränderungen stattfinden können!3.3. Sollte der Bewohner, wiewohl jetzt „<strong>Selbstzahler</strong>“, künftig eine Kostenübernahmedurch einen Träger der Behindertenhilfe erhalten, erfolgt die Verrechnung auf Wunschdes Bewohners direkt mit dem Träger. Der Bewohner ist als Vertragspartnerunbeschadet dessen jedenfalls zur Zahlung (allenfalls Nachzahlung) des Entgeltsverpflichtet, z.B. insbesondere bei Wegfall der Kostenübernahme durch den Trägerder Behindertenhilfe ect.3.4. Der Bewohner verpflichtet sich gegenüber dem <strong>Heim</strong> zur unverzüglichen Offenlegungaller Umstände, welche Einfluss auf die Kostenübernahme durch Träger derBehindertenhilfe haben könnten.§ 4Rechte der BewohnerRechte der Bewohner, die durch diesen Vertrag unberührt bleiben, sind gem. § 27d desKonsumentenschutzgesetzes (Auszug) wie folgt festzustellen:1. das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, auf anständige Begegnung, aufSelbstbestimmung sowie auf Achtung der Privat- und Intimsphäre, 2. das Recht auf Wahrungdes Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses, 3. das Recht auf politische und religiöseSelbstbestimmung, auf freie Meinungsäußerung, auf Versammlung und auf die Bildung vonVereinigungen, insbesondere zur Durchsetzung der Interessen der <strong>Heim</strong>bewohner, 4. dasRecht auf Verkehr mit der Außenwelt, auf Besuch durch Angehörige und Bekannte und aufBenützung von Fernsprechern, 5. das Recht auf Gleichbehandlung ungeachtet desGeschlechts, der Abstammung und Herkunft, der Rasse, der Sprache, der politischenÜberzeugung und des religiösen Bekenntnisses, 6. das Recht auf zeitgemäße medizinische4


Versorgung, auf freie Arzt- und Therapiewahl 2 und auf eine adäquate Schmerzbehandlungsowie 7. das Recht auf persönliche Kleidung und auf eigene Einrichtungsgegenstände 3 .Darüber hinaus sorgt der Leistungserbringer fürdas Wahrnehmen von Mitgestaltungsrechten (so weit als möglich),das Einbeziehen der namhaft gemachten Vertrauensperson bei wichtigenAngelegenheiten,Verschwiegenheit und Datenschutz und dieBearbeitung von Beschwerden.§ 5Datenschutz- und Datenverarbeitung5.1. Der Bewohner ist damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten, soweitsie für die Aufnahme und die Zusammenarbeit mit den Krankenanstalten sowieallenfalls für die Unterstützung bei der Antragstellung auf Behindertenhilfe undPflegegeld erforderlich sind, erhoben und für Berechtigte weitergegeben werdendürfen.5.2. Der Bewohner ist damit einverstanden, dass der behandelnde Arzt, interneFachdienste (z.B. Psychologie) oder externe Therapeuten, die Mitarbeiter desLeistungserbringers über etwaige besondere Erfordernisse bei der täglichen Pflege undBetreuung informiert und aktuell bekannte Diagnosen mitteilt.5.3. Der Leistungserbringer verpflichtet sich, die in seiner Einrichtung beschäftigtenMitarbeiter auf die Verschwiegenheit hinzuweisen. Die Verschwiegenheitspflichtumfasst alle persönlichen, wirtschaftlichen und sonstigen Verhältnisse des Bewohnersgegenüber Personen, die nicht auf Grund eines Gesetzes ein Recht aufAuskunftserteilung haben. Einer Weitergabe von Informationen an Berechtigte wirdallerdings vom Bewohner ausdrücklich zugestimmt.5.4. Der Bewohner bzw. der gesetzlich bestimmte Sachwalter stimmt zu, dass die von der<strong>St</strong>. <strong>Vinzenz</strong>-<strong>Heim</strong> Betriebsgesellschaft m.b.H. aufgenommenen Fotografien füröffentliche Informationen über das Haus (z.B. Broschüren, Homepage, Folder) zurGänze oder Ausschnittsweise, gleichgültig in welcher Größe und welchem Format,2 Das <strong>St</strong>. <strong>Vinzenz</strong>-<strong>Heim</strong> kooperiert mit einem niedergelassenen Arzt für Allgemeinmedizin, verschiedenen Fachärzten sowie einem Zahnarzt, die imBedarfsfall vom Leistungserbringer verständigt werden. Ungeachtet dieser Kooperation ist selbstverständlich die freie Arztwahl möglich.3 Dem Bewohner ist es gestattet, eigene Einrichtungsgegenstände unter Berücksichtigung feuerpolizeilicher Bestimmungen, hygienischer Anforderungenund des individuellen Behinderungs- oder Gesundheitsgrades (Absprache mit dem Leistungserbringer notwendig) einzubringen.5


Etagenbad /-duscheEtagentoiletteDie Räumlichkeiten wurdenbesichtigtnicht besichtigt6.2.1. Dem Bewohner ist es gestattet, eigene Einrichtungsgegenstände unterBerücksichtigung feuerpolizeilicher Bestimmungen, hygienischer Anforderungen unddes individuellen Behinderungs- oder Gesundheitsgrades (Absprache mit demLeistungserbringer notwendig) einzubringen.Das <strong>Heim</strong> haftet nicht für Beschädigungen, welche an diesen eingebrachtenGegenständen entstehen, hat aber eine Versicherung abgeschlossen vgl. 14.2. diesesVertrages.6.2.2. Gemeinschaftsräume und –einrichtungen: Der Bewohner ist berechtigt, allgemeineGemeinschaftsräume und –einrichtungen unter Einhaltung der hausinternen Richtlinienmitzubenützen (z.B. Allgemeine Aufenthaltsräume, Raucherräume -/zonen, Gartenbzw. Außenanlagen)6.3. Reinigungsarbeiten und Instandhaltung der UnterkunftDie Reinigung und Instandhaltung der Unterkunft umfasst:6.3.1. Die Grundreinigung und pflegebedingte Reinigung des Einzel- oder Mehrbettzimmerseinschließlich des Sanitärbereiches.6.3.2. Instandhaltungsarbeiten der Unterkunft, die auf normale Abnutzung zurückzuführensind.6.3.3. Bettwäscheversorgung einschließlich Beziehen von Betten. Der Wechsel derBettwäsche erfolgt pflegebedingt nach Bedarf. Die Handtücher werden in der Regeltäglich (auf Wunsch des Bewohners in anderen Abständen) gewechselt.6.4. VerpflegungEs werden folgende Hauptmahlzeiten inklusive einem alkoholfreiem Getränk angeboten:Frühstück: Kaffee, Tee, Milch oder Kakao, Schwarz- oder Weißbrot, Butter, Marmelade,Honig, Joghurt, MüsliMittagessen: Vor-, Haupt- und Nachspeise; täglich als warme SpeiseAbendessen: mind. 4x pro Woche als warme Speise7


6.4.1. Weiters werden täglich zwei kleine Zwischenmahlzeiten (z.B. Obst, Joghurt) mitGetränken (z.B. Kaffee, Tee, Mineralwasser, Verdünnungssäfte) angeboten.6.4.2. Als besondere Verpflegungsleistung wird Schon- und Diätkost im üblichen Ausmaß,entsprechend der ärztlichen Anordnung, und im Einvernehmen mit dem Bewohnerverabreicht.6.4.3. Zu Sonden-, Trinknahrung und zu Nahrungsergänzungsmitteln vergleiche § 8 diesesVertrages.6.4.4. Die Mahlzeiten werden generell in den Speiseräumen des jeweiligen Wohnbereichesangeboten, bei besonderer Pflegebedürftigkeit auch im Wohnraum.§ 7Pflege- und BetreuungsleistungenDie Bewohner werden ganzheitlich in ihrer Lebensgestaltung begleitet. Im Mittelpunkt derArbeit stehen die Begleitung, Beratung, Förderung und Hilfe bei der Entwicklung in allenLebensbereichen, soweit der Bewohner dieser Unterstützung bedarf. UnterschiedlicheArbeitsformen und Angebote werden dabei verknüpft und in ein umfassendesGesamtkonzept integriert, wobei nach Möglichkeit an die (bisherige) Lebenswelt desBewohners und darin gemachte (Vor-) Erfahrungen angeknüpft wird.Die Fachkräfte wenden Methoden der gezielten Einzelarbeit, situativen Einzelzuwendungoder Gruppenarbeit an. Die Begleitung zielt auf Basis einer partnerschaftlich-kooperativenBeziehung auf die Minimierung der Hilfeleistung auf das notwendige Maß, um dieMenschenwürde und Selbständigkeit der Bewohner zu bewahren.7.1. Assistierende Hilfen zur Existenzsicherung und Lebensbewältigung7.1.1. Allgemeine Lebensberatung und BildungsassistenzHier besteht die Aufgabe von Mitarbeitern darin, für jeden Bewohner im Hinblick aufLebensfragen, Lern- oder Bildungsbedürfnisse, Interessen und dergleichen einAnsprechpartner zu sein (z.B. Gestaltung entwicklungsstandgerechter Beziehungen,Erarbeitung oder Anpassung individueller Formen unterstützender und alternativerKommunikation, Zielplanung oder Gestaltung eines individuellen Lebensentwurfs,Begleitung des Älterwerdens).7.1.2. Psychosoziale Lebenshilfe8


Dieser Bereich bezieht sich auf assistierende Hilfen, die insbesondere zur Präventionund Kompensation psychischer Krisen, zum Abbau von Verhaltensproblemen, zurpsychischen <strong>St</strong>abilisierung und zu einem verbesserten Sozialverhalten beitragen sollen(z.B. problemorientierte Beratung/Gesprächsrunden, körperliche Aktivierung,Vermittlung seelsorglicher Begleitung oder therapeutischer Leistungen).7.1.3. Hausarbeit und lebenspraktische AssistenzDieser Bereich erstreckt sich auf assistierende Hilfen zur Bewältigung alltäglicherHausarbeiten, insbesondere auf eine hauswirtschaftliche Lebensführung und auflebenspraktisches Tun bzw. auf die Aktivitäten des täglichen Lebens (z.B. Tisch deckenoder abräumen, Geschirr spülen, witterungsgemäße Kleidung auswählen, Umgang mitGeld, Wechsel der Bettwäsche, Instandhaltung und Pflege persönlicher Gegenstände,Umgang mit fremden Eigentum). Gerade in diesem Bereich ist ein kostenintensivesBetreuen und Begleiten (z.B.: Fertigkeitstraining) der Bewohner erforderlich, sodass beidiesen Arbeiten (z.B. Hausarbeiten wie Wechseln der Bettwäsche) im dafüreingehobenen Entgeltanteil keine Minderung stattfindet.7.1.4. Rehabilitative PflegeFörder- oder aktivierende Pflege: Durch größtmögliche Mitwirkung an der eigenenPflege bzw. Versorgung soll – unter der Miteinbeziehung der Lebensgeschichte,vorhandenen Ressourcen sowie der Kompensation fehlender Ressourcen – eineVerselbständigung oder auch Aufrechterhaltung einer Selbstpflege erzielt werden, umein würdevolles und sinnerfülltes Leben zu ermöglichen (z.B. psychomotorischeFörderung durch körperliche Aktivierung, Selbständigkeitstraining,Orientierungstraining, basale körperorientierte Angebote zur psychisch-physischenEntspannung, basale Aktivierung, Gedächtnistraining).7.2. Assistierende Hilfen zur individuellen, sinnerfüllten Freizeit- und Lebensgestaltung7.2.1. Freizeitbezogene Lebensgestaltung und Ästhetische PraxisDer Wunsch nach Selbstverwirklichung artikuliert sich neben ziel- undleistungsorientiertem Tun auch im zweckfreien Spiel und in der ästhetischen Erfahrung.Musisch-ästhetische Angebote dienen der Auflockerung des Arbeitsalltags; wobei v.a.Spaß und Kompensation, „Herzensbildung“ und Erholung im Vordergrund stehen:Unterstützung und Pflege von Interessen und Hobbysindividuelle und gemeinsame Freizeitgestaltung (z.B. kreative Aktivitäten wieMalen, Basteln oder Handarbeiten, Musik, Halten von Haustieren,bewegungsorientierte Aktivitäten, Spiele, Entspannungsverfahren, Erlebnisfreizeit9


wie Schlossstüberl, Feste und Feiern im Jahreskreis oder Kinonachmittage,Kleintierzoo, spirituelle Angebote)Gesellschaftliche Integrationshilfe und kulturelle Partizipation:- Außenaktivitäten (z.B. Einkaufsfahrten, Besuch von Kultur-, Sport- undFreizeitveranstaltungen, organisierte Tagesausflüge und mehrtägigeGruppen(urlaubs)reisen mit Begleitpersonen)Öffentlichkeits- und Bezugsfeldarbeit (z.B. Besuch anderer Einrichtungen, Förderungder Nachbarschaftsbeziehungen, Veranstaltung gemeinsamer Aktivitäten mitNichtbehinderten)Gestaltung des Individualbereiches und der Gemeinschaftswohnräume zu einer<strong>St</strong>ätte der Geborgenheit und des Wohlbefindens (z.B. Bilder, Pflanzen, Möblierung,Farbgebung)7.2.2. Materiale UnterstützungEin vielfältiges Angebot verschiedener Materialien (zur Entwicklungsförderung) wird zurVerfügung gestellt. Neben dem Einsatz von Alltagsgegenständen ist hier im Einzelnenzu denken anLernmaterial (Anschauungs- und Handlungsmedien für Bildungsprozesse imengeren Sinn)SpielmaterialAnregungs- und Therapiematerial7.3. Spezielle Leistungen des TageszentrumsDas Tageszentrum sieht sich als Baustein einer ganzheitlichen Förderung undBegleitung. Neben dem Wohn- und Pflegebereich eröffnet sie dem Bewohnerergänzend zu traditionell medizinisch-pflegerischen Behandlungsformen einealternative Sicht (von Problemen) und damit neue Wahrnehmungs- undHandlungsmöglichkeiten. Unter dem Motto „Spielen-Lernen-Arbeiten“ steht dieEntfaltung der Persönlichkeit durch kreative und soziale Aktivitäten im Vordergrund.Dabei werden unterschiedliche Arbeitsformen (erlebnisorientierte, sozial-kreative,ergebnisorientierte) und differenzierte Bildungsinhalte (freizeit-, wohn-,arbeitsbezogene, allgemein lebenspraktische) in ein ganzheitliches Konzept integriert,wobei das pädagogisch-therapeutische Potential realer Alltagssituationen zu Lasten„künstlicher“ Lernsituationen bevorzugt wird.7.3.1. Lernen in all seinen Formen10


Entwicklungsorientierte Lernbereiche zur persönlichen Weiterentwicklung (z.B.Motorik, Wahrnehmung, Sprache, Denken, Kreativität, Identität)Handlungsorientierte Lernbereiche zur Erweiterung von Handlungsspielräumen(Selbstbestimmung, soziale Kompetenz, Entwicklung von Eigeninitiative,Zusammenleben in der Gemeinschaft)Fachorientierte Lernbereiche zur Handhabung bestimmter Werkstoffe oderArbeitsmittel (z.B. Weben, bildnerisches Gestalten, Handarbeiten, Backen, Töpfern)Lebenspraktische Lernbereiche zur Verbesserung der persönlichenAlltagsbewältigung (z.B. Hauswirtschaft, Erlernen von Freizeittechniken)7.3.2. Mögliche persönliche/manuelle AktivitätenArbeitsorientierte TätigkeitenHege & Pflege von Tieren (Kleintierzoo)7.4. Beschäftigungsangebote in Dienstleistungsbereichen unserer EinrichtungIntegration und Normalisierung stehen hier im Vordergrund – aber auch erhöhteLeistungsbereitschaft und Selbständigkeit (z.B.: Mitarbeit in der hauseigenen Wäscherei,Küche). Ziel der Beschäftigungsangebote ist die <strong>St</strong>eigerung der Zufriedenheit und desSelbstwertgefühles des Bewohners.7.5. Spezielle Leistungen der Wohn- und PflegebereicheDie Pflege und Betreuung orientiert sich an einer ganzheitlichen Ausrichtung iminterdisziplinären Austausch sowie der Miteinbeziehung des sozialen Umfeldes wie auch derAngehörigen. Die Umsetzung erfolgt im Rahmen der Bezugsbetreuung unter derMiteinbeziehung einer dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG) entsprechendenbzw. analog dazu einer pädagogischen Dokumentation.7.5.1. Grundpflege/GrundversorgungDie Grundpflege erfolgt ausgerichtet an den Aktivitäten des täglichen Lebens (ATL`s)und beinhaltet alle Aspekte wie physische, psychische und soziale Funktionen, diedamit in Zusammenhang stehen. Zu den ATL´s zählen unter anderem: Ruhen undSchlafen; Sich Bewegen; Pflegen und Kleiden; Essen und Trinken; Ausscheiden;Regulieren der Körpertemperatur; Atmen (Herz Kreislauf) und Sicherheit.7.5.2. BehandlungspflegeDie Behandlungspflege umfasst medizinische Assistenzleistungen im Rahmen desmitverantwortlichen Tätigkeitsbereiches entsprechend dem GuKG. Sie unterstützt undentlastet den Arzt im Sinne der interdisziplinären Zusammenarbeit. Dazu gehört auch11


die Unterstützung durch das Pflege-/Betreuungspersonal bei therapeutischen unddiagnostischen Maßnahmen. Zur Behandlungspflege gehören insbesondere:Verabreichung von Arzneimitteln; Vorbereitung und Verabreichung von subkutanenund intramuskulären Injektionen; Vorbereitung und Anschluss von Infusionen beiliegendem Gefäßzugang; Blutentnahme aus der Vene und aus den Kapillaren; Setzenvon transurethralen Blasenkathetern zur Harnableitung; Durchführung vonDarmeinläufen;Hinzu kommen Tätigkeiten wie z.B.: Sauerstoffapplikation; PEG-Sondenernährung;Tracheostomapflege sowie Freihaltung der Atemwege durch Absaugen; SpezielleLagerungen sowie Mobilisationstechniken; Notfallhilfe und Versorgung; Pflege vonBewohnern mit Schmerzen; Prä- und postoperative Pflege; <strong>St</strong>erbebegleitung etc.7.5.3. Spezielle PflegeDie speziellen Pflegeleistungen umfassen je nach Erkrankung, regelmäßigwiederkehrende Verrichtungen zur Aufrechterhaltung der Aktivitäten des täglichenLebens im Rahmen der Lebensbegleitung bis hin zur Genesung.7.6. Regelung der Inanspruchnahme aller in § 7 genannten Leistungen7.6.1. Die flexible und differenzierte Angebotsstruktur richtet sich nach den Lernbedürfnissen,Lernwegen, Interessen, <strong>St</strong>ärken, Entwicklungsmöglichkeiten oder Wünschen derBewohner und baut darauf auf.7.6.2. Art und Umfang der Inanspruchnahme spezifischer Leistungen werden daher unterdem Aspekt der individuellen Bedürfnisse nach Begleitung und Förderung in eineminterdisziplinären Verfahren nach Möglichkeit gemeinsam mit dem Bewohner ermittelt.7.6.3. Eine vorübergehende oder längerfristige Anpassung bzw. Veränderung bereitsdauerhaft in Anspruch genommener Leistungen kann jederzeit erfolgen, wennBedingungen eintreten, die im Widerspruch zu den Bedürfnissen undEntwicklungsmöglichkeiten des Bewohners stehen und die Person in ihrerLebensautonomie und Selbstverwirklichung beeinträchtigen und die gegebenenstrukturellen Rahmenbedingungen auf Seiten des Leistungserbringers keinegeeigneten anderen Betreuungsangebote erlauben oder diese eingeschränktwerden.7.6.4. Hinweis zur Pflegegeldeinstufung:Der Bewohner bzw. sein gesetzlicher Vertreter verpflichten sich, bei erhöhtemPflegebedarf rechtzeitig um Erhöhung des Pflegegeldes anzusuchen. Dabei erbringt12


der Leistungserbringer auf Wunsch Hilfestellungen. Unabhängig davon berechtigen(nicht verpflichten) diese den Leistungserbringer, im Namen des Bewohners denAntrag auf Erteilung bzw. Änderung des Pflegegeldes einzubringen bzw. im Bedarfsfallauch Rechtsmittel im Pflegegeldverfahren zu ergreifen.§ 8Sonstige Dienstleistungen8.1. Ärztliche Tätigkeiten und ärztliche Behandlungen werden nicht vom <strong>Heim</strong> erbracht,sondern von der Sozialversicherung/priv. Krankenversicherung des Bewohners, sog.Drittleistungen.8.2. Erbringung von therapeutischen Leistungen, wie z.B.: Physio-, Psycho-, Ergo-, Hippo-,Musiktherapie, Logopädie, u.ä. (werden ebenfalls nicht vom <strong>Heim</strong> erbracht, sondernvon der Sozialversicherung/priv. Krankenversicherung des Bewohners, sog.Drittleistungen).8.3. Allfällige sonstige Leistungen, die von der Sozial-/privaten Krankenversicherungerbracht und bezahlt werden (sonstige Drittleistungen) werden ebenfalls nicht vom<strong>Heim</strong> erbracht;8.4. Das <strong>Heim</strong> ist aber im Rahmen seiner Möglichkeiten bei der Vermittlung fürmedizinische und therapeutische Betreuung behilflich. Die <strong>St</strong>. <strong>Vinzenz</strong>-<strong>Heim</strong>Betriebsgesellschaft m.b.H. kooperiert mit einem Arzt für Allgemeinmedizin, einemFacharzt für Neurologie und Psychiatrie und einem Facharzt für Zahnheilkunde.Ungeachtet dieser Kooperationen hat der Bewohner selbstverständlich das Recht auffreie Arztwahl.8.5. Personelle Begleitung zu medizinisch notwendigen Untersuchungen bzw.Behandlungen im Krankenhaus Schwarzach oder bei niedergelassenen (Fach)Ärztenim Pongau wird vom <strong>Heim</strong> gestellt.8.6. Inkontinenzprodukte, sofern die Kosten dafür nicht von der GKK getragen werden,werden derzeit vom <strong>Heim</strong> übernommen.8.7. Mehrkosten für Sonden- und Trinknahrung oder Nahrungsergänzungsmittel hat derBewohner (sofern keine Drittleistung erfolgt) selbst zu bezahlen. Die Verabreichungerfolgt über das <strong>Heim</strong>.13


8.8. Besorgung von Medikamenten in der Krankenhausapotheke des KardinalSchwarzenberg´schen Krankenhauses oder in den Ortsapotheken von Schwarzachund <strong>St</strong>. Johann/Pg wird derzeit freiwillig vom <strong>Heim</strong> übernommen. Die Kosten für dieMedikamente selbst (sofern nicht Drittleistung) hat der Bewohner zu bezahlen.8.9. Unterstützung bei der Beschaffung von Pflege- und Heilbehelfen (z.B. Gehilfen,Rollstuhl, orthopädische Schuhe). Die Kosten für die Pflege- und Heilbehelfe selbst(sofern nicht Drittleistung) hat der Bewohner zu bezahlen.8.10. Alle persönlichen Kleidungsstücke des Bewohners werden vom Haus eingemerkt. DiePrivatwäsche (Normalwäsche) kann in unserer hauseigenen Wäscherei gereinigt undgebügelt werden. Kleidungsstücke, die eine besonders schonende Reinigung(Spezialwäsche: z.B. Leder, Pelz), oder gar chemische Reinigung benötigen, werdenim Haus nicht gewaschen. Die Kosten einer externen Reinigung sind vom Bewohner zubezahlen.8.11. Hilfestellung bei der Vermittlung von externen Diensten (z.B.: Fußpflege, Friseur, ect.)wird vom <strong>Heim</strong> geleistet. Die Kosten eines externen Dienstes selbst sind vom Bewohnerzu bezahlen.8.12. Eigenverbrauch/-bedarf an Werkstoffen oder Arbeitsmitteln (z.B. Ton, Papier fürGeschenke an Angehörige, Zimmerdekoration) sind vom Bewohner zu bezahlen.8.13. Reisekosten für Außenaktivitäten (z.B. Einkaufsfahrten, Kaffeehausbesuch) sindgrundsätzlich vom Bewohner selbst zu bezahlen, die Personalkosten der Begleitungwerden vom <strong>Heim</strong> getragen.Bei folgenden Fahrten sind derzeit die Kosten im Tagsatz enthalten:Arzt- oder Krankenhausfahrten im OrtEine Ausflugsfahrt pro Jahr mit dem firmeneigenen PKW oder Bus8.14. Vom Bewohner direkt in Auftrag gegebene Geschäfte und Dienste sind von diesemunter Ausschluss jeder Haftung für den Leistungserbringer abzuwickeln und selbst zubezahlen.§ 9Nicht enthaltene LeistungenAusdrücklich wird darauf hingewiesen, dass vom <strong>Heim</strong> folgende Leistungen nicht erbracht,nicht vermittelt oder verlangt werden können, und ausdrücklich vom Leistungsumfang diesesVertrages ausgeschlossen sind:14


Monitoring zum Aufrechterhalten der VitalfunktionenMaschinelle Pflege (z.B. Beatmung)§ 10Tarifarten und -höhe10.1. Für die Leistungen, die in den §§ 6, 7 und 8 (dort als <strong>Heim</strong> und nicht als Dritt-, oderSelbstleistungen) angeführt sind, muss der Bewohner als Gegenleistung regelmäßigvollkostendeckende <strong>Heim</strong>kosten - in Form von Tagsätzen - bezahlen.10.2. Derzeit beträgt der Tagsatz pauschal EUR pro Tag zuzüglich Ust in der jeweiligengesetzlichen Höhe.10.3. Im Falle von Sonderleistungen laut § 3 (3.2.)werden die zusätzlichen Entgelte zwischendem Leistungserbringer und Leistungsempfänger in einer eigenen Vereinbarunggeregelt.§ 11Tarifanpassung und -erhöhung11.1. Die Festsetzung des Leistungsentgeltes (Tagsatz) für die folgenden Vertragsjahreerfolgt im Einvernehmen zwischen der <strong>St</strong>. <strong>Vinzenz</strong>-<strong>Heim</strong> Betriebsgesellschaft m.b.H. unddem Land Salzburg (vgl. dazu schon oben Punkt 3. dieses Vertrages). Als Grundlagefür die Festsetzung des Leistungsentgeltes dient eine detaillierte Kalkulation undBudgeteinreichung.11.2. Der Tagsatz wird grundsätzlich jährlich zum 1.1. eines jeden Jahres auch dem<strong>Selbstzahler</strong> gegenüber angepasst. Falls es bis zum 31.12. zu keiner Einigung mit demLand kommt, wird ab 1.1. des Folgejahres der bisherige Tagsatz bis zum Vorliegeneines Verhandlungsergebnisses weiter verrechnet. Nach endgültigemVerhandlungsabschluss wird der neue Tagsatz mitgeteilt und in Rechnung gestellt. DerZeitraum 1.1. des Jahres bis zum Verhandlungsabschluss wird nachträglich verrechnet.Der Bewohner ist verpflichtet auch die nachverrechneten Entgelte zu bezahlen.11.3. Die Bekanntgabe von Tarifänderungen erfolgt mittels Preistabelle. Diese wird in derjeweils gültigen Fassung dem Bewohner oder dessen Vertreter ausgehändigt undallgemein zugänglich angeschlagen.15


§ 12Einzugs- und Auszugstag, Abwesenheitstage12.1. Der <strong>Heim</strong>aufnahme- und der Entlassungstag gelten, unabhängig des genauenZeitpunktes, grundsätzlich jeweils als volle Verrechnungstage.12.2. Bei <strong>Heim</strong>abwesenheit bedingt durch Krankenhausaufenthalt gilt eineAusnahmeregelung:Am Tag der Aufnahme ins Krankenhaus wird kein Tagsatz verrechnet.Der Tag der Rückkehr ins <strong>Heim</strong> wird in voller Höhe verrechnet.Während der restlichen Krankenhausaufenthaltstage ruht derzeit der Tagsatz zurGänze. Das Land Salzburg berücksichtigt nämlich in den Tagsatzverhandlungeneine durchschnittliche Abwesenheitsdauer. Sollte das Land diese Abwesenheitendem <strong>Heim</strong> nicht mehr oder nur in unzureichendem Ausmaß anerkennen, so mussein anteiliger Tagsatz, trotz <strong>Heim</strong>abwesenheit, in Rechnung gestellt werden.12.3 Bei allen sonstigen <strong>Heim</strong>abwesenheitstagen (z.B. <strong>Heim</strong>fahrt) gilt:Der Tag der Abfahrt vom <strong>Heim</strong> und der Tag der Rückkehr in das <strong>Heim</strong> wird in vollerHöhe verrechnet.Während der restlichen <strong>Heim</strong>abwesenheitstage ruht derzeit der Tagsatz zur Gänze.Das Land Salzburg berücksichtigt nämlich in den Tagsatzverhandlungen einedurchschnittliche Abwesenheitsdauer. Sollte das Land diese Abwesenheiten dem<strong>Heim</strong> nicht mehr oder nur in unzureichendem Ausmaß anerkennen, so muss einanteiliger Tagsatz, trotz <strong>Heim</strong>abwesenheit, in Rechnung gestellt werden.§ 13Zahlungsmodalitäten und Fälligkeit13.1. Die <strong>Heim</strong>kosten werden zum Monatsende für den vorangegangenen Monat inRechnung gestellt und eingezogen. Hierfür ist unverzüglich ein Abbuchungsauftrag fürLastschriften einzurichten.13.2. Ab Verständigung des <strong>Heim</strong>es über das (tatsächliche, rechtskräftige) Vorliegen einerKostenübernahmeerklärung (Bescheid) von einem Träger der Behindertenhilfe werdendie <strong>Heim</strong>kosten mit diesem direkt abgerechnet. Im Nichtzahlungsfall ist der Bewohnerzur sofortigen Nachzahlung verpflichtet.16


13.3. Die Entgelte für andere Leistungen im Haus (individuellen Leistungen wie z.B.Lebensmitteleinkauf im Haus, Telefon, Schlossstüberl) werden monatlich im Nachhineinin Rechnung gestellt und sind sofort zur Zahlung fällig.13.4. Die Tagsätze für vorübergehende Aufenthalte („Kurzzeitpflege /-betreuung“) sind vorder Inanspruchnahme der Leistung bar oder per Überweisung zu bezahlen.Bankverbindungen des <strong>Heim</strong>es:Raiffeisenkasse Schwarzach, BLZ 35055, Kto.Nr. 13102; Salzburger Sparkasse, BLZ 20404,Kto.Nr. 7308300550; Landeshypotheken Bank <strong>St</strong>. Johann, BLZ 55000, Kto.Nr. 20800929013.5. Zur Absicherung sämtlicher Pflichten aus diesem Vertrag hat der Bewohner eineKaution in Höhe von 60 Tagsätzen, also den Betrag von EUR erlegt und zwar aufdas Konto des <strong>Heim</strong>es bei der Raiffeisenkasse Schwarzach, BLZ 35055, Kto.Nr. 13102über dessen Empfang das <strong>Heim</strong> durch Unterfertigung dieses Vertrages quittiert. Das<strong>Heim</strong> wird diesen Kautionsbetrag auf ein Sparbuch einzahlen.§ 14Haftung14.1. Die Haftung für Schäden, sofern sie außerhalb der gewöhnlichen Abnützung liegen,richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.14.2. Der Leistungserbringer schließt zur Deckung von Schäden, welcher ein Bewohner demLeistungserbringer oder einem Dritten zufügt und für welche eine gesetzlicheHaftpflicht besteht sowie von Sachschäden am Eigentum von Bewohnern eineHaftpflicht- und Einrichtungsversicherung (subsidiär zu bestehenden Verträgen) ab.Die Versicherungskosten sind in den <strong>Heim</strong>kosten eingerechnet. Der Anspruch aufVersicherungsleistungen richtet sich dabei nach den vertraglichen Bestimmungen derVersicherungsgesellschaft. Für nicht durch die Versicherung gedeckte Schäden, dieder Bewohner verursacht bzw. dem Bewohner entstehen, übernimmt das <strong>Heim</strong>keinerlei Haftung. Nicht versicherbar ist die persönliche Schadenersatzhaftpflicht derBewohner.14.3. Die Aufbewahrung von Wertsachen durch den Leistungserbringer bedarf einergesonderten schriftlichen Hinterlegungsvereinbarung, mit welcher derLeistungserbringer dem Hinterleger für die Zerstörung, Beschädigung oder dasAbhandenkommen dieser Sachen haftet.17


14.4. Für Wertsachen (z.B. Kostbarkeiten, Geldbeträge, Wertpapiere, Pelze, Teppiche), dienicht hinterlegt werden, übernimmt der Leistungserbringer keine Haftung.14.5. Der Leistungserbringer kann die Aufbewahrung von Wertsachen ablehnen, wenndiese der Höhe nach das vertretbare Haftungsrisiko übersteigen. In solchen Fällen istder Leistungserbringer behilflich, eine andere Aufbewahrungsmöglichkeit zu finden.§ 15Vorübergehendes Verlassen des <strong>Heim</strong>es15.1. Der Bewohner kann grundsätzlich jederzeit nach vorheriger Absprache mit derBereichsleitung oder dessen <strong>St</strong>ellvertretung das <strong>St</strong>. <strong>Vinzenz</strong>-<strong>Heim</strong> verlassen.15.2. Aufgrund der Erkrankung oder der Behinderung des Bewohners kann eine Begleitungdurch eine voll geschäftsfähige Person aus Gesundheits- und Sicherheitsgründenerforderlich sein. Bei Abholung eines Bewohners durch Dritte werden die wichtigstenInformationen an die Begleitperson übergeben. Mit einer Unterschrift bestätigt dieabholende Person die Übernahme der Fürsorge- und Aufsichtspflichten.§ 16Umzug innerhalb des <strong>Heim</strong>es16.1. Ein Umzug in einen anderen Wohnraum innerhalb des <strong>Heim</strong>es kann im wechselseitigenEinverständnis jederzeit vereinbart werden. Der Leistungserbringer hat das Recht, nachAnhörung des Bewohners, eine andere Wohneinheit zuzuteilen, sofern diese infolgedes Gesundheitszustandes, der Behinderung oder im Interesse des Bewohners oderder übrigen Bewohner unbedingt notwendig ist.16.2. Wird die Wohneinheit, welche vertraglich vereinbart zwei oder mehreren Personenüberlassen ist (z.B. Ehepaare), dauernd nur von einer Person benützt, so ist derLeistungserbringer berechtigt, eine andere Wohneinheit zuzuteilen.16.3. Im Falle der Pflegebedürftigkeit hat der Bewohner grundsätzlich Anspruch auf Pflegein seinem Zimmer bzw. seiner Wohnung. Dies gilt jedoch nicht, wenn der erhöhtePflegeaufwand am bisherigen Aufenthalt nicht mehr erbracht werden kann. Fürdiesen Fall stimmen der Bewohner und/oder sein Sachwalter der Verlegung in einenanderen Wohn- und Pflegebereich schon jetzt zu.18


§ 17Betreten der Wohneinheit und Wohnraumüberlassung17.1. Bedienstete des Hauses dürfen unter Beachtung der Privat- und Intimsphäre desBewohners die Wohnbereiche betreten, um die notwendige Pflege und Betreuung zuverrichten, Räumlichkeiten zu reinigen, notwendige Reparaturarbeiten vorzunehmenoder eine drohende Gefahr abzuwenden.17.2. Die Wohnraumüberlassung an Dritte oder die Aufnahme Dritter in die Wohneinheit istgrundsätzlich ausgeschlossen. In besonderen Fällen sind Ausnahmen mit Zustimmungdes Leistungserbringers möglich.§ 18ZugangAngehörigen, Vertrauenspersonen und Besuchern des Bewohners ist grundsätzlich derZugang zur Einrichtung in der Zeit zwischen 9 und 20 Uhr in zeitlich unbeschränktem Ausmaßmöglich.§ 19Sonstige Hausregelungen19.1. Das Halten von Haustieren ist grundsätzlich nicht gestattet.19.2. Das Rauchen ist im <strong>St</strong>. <strong>Vinzenz</strong>-<strong>Heim</strong> nur in den dafür vorgesehenen undgekennzeichneten Räumen und Plätzen erlaubt.19.3. Ein friedvolles Miteinander und ein rücksichtsvoller Umgang untereinander (Bewohner,Mitarbeiter, Schwestern, Gäste) sind einzuhalten. In der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhrgilt absolute Nachtruhe.§ 20Kündigungsbestimmungen20.1. Der auf bestimmte Zeit abgeschlossene Vertrag endet durch Zeitablauf, ohne dass eseiner Kündigung bedarf (vgl. § 2 Vertragsdauer).20.2. Der auf unbestimmte Zeit abgeschlossene Vertrag kann durch schriftliche Kündigungbeendet werden. Die Kündigungsbestimmungen entsprechen demKonsumentenschutzgesetz (Auszug):19


Kündigung durch <strong>Heim</strong>bewohner, Todesfall§ 27h KSchG.(1) Der <strong>Heim</strong>bewohner kann das Vertragsverhältnis – vorbehaltlich der sofortigenKündigung aus einem wichtigen Grund - jederzeit unter Einhaltung einer einmonatigenKündigungsfrist zum jeweiligen Monatsende kündigen. Der <strong>Heim</strong>träger hat demBewohner, dessen Vertreter und der Vertrauensperson unverzüglich schriftlich denErhalt der Kündigung zu bestätigen.(2) Der <strong>Heim</strong>vertrag wird durch den Tod des <strong>Heim</strong>bewohners aufgehoben. Der<strong>Heim</strong>träger hat dem Rechtsnachfolger des <strong>Heim</strong>bewohners ein bereits im Vorausgezahltes Entgelt anteilig zu erstatten.Kündigung durch <strong>Heim</strong>träger§ 27i KSchG(1) Der <strong>Heim</strong>träger kann das Vertragsverhältnis nur aus wichtigen Gründen schriftlichunter Angabe der Gründe und unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist,im Fall der Z 1 aber einer Frist von drei Monaten, zum jeweiligen Monatsendekündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn1. der Betrieb des <strong>Heim</strong>es eingestellt oder wesentlich eingeschränkt wird;2. der Gesundheitszustand des <strong>Heim</strong>bewohners sich so verändert hat, dass diesachgerechte und medizinisch gebotene Betreuung und Pflege im <strong>Heim</strong> nicht mehrdurchgeführt werden können;3. der <strong>Heim</strong>bewohner den <strong>Heim</strong>betrieb trotz einer Ermahnung des Trägers (§ 27eAbs. 2) und trotz der von diesem dagegen ergriffenen zumutbaren Maßnahmen zurAbhilfe fortgesetzt derart schwer stört, dass dem Träger oder den anderenBewohnern sein weiterer Aufenthalt im <strong>Heim</strong> nicht mehr zugemutet werden kann,oder4. der <strong>Heim</strong>bewohner trotz einer nach Eintritt der Fälligkeit erfolgten Ermahnung (§ 27eAbs. 2) mit der Zahlung des Entgelts mindestens zwei Monate in Verzug ist.20.3. Die Verwaltung der <strong>St</strong>. <strong>Vinzenz</strong>-<strong>Heim</strong> Betriebsgesellschaft m.b.H. verständigt im Fall derKündigung des Vertragsverhältnisses zugleich mit der Kündigung auch den örtlichzuständigen Träger der Sozial- bzw. Behindertenhilfe.20


§ 21Rückgabe des Betreuungsplatzes21.1. Das <strong>Heim</strong> ist berechtigt, nach Beendigung des Vertragsverhältnisses die Wohneinheitwieder in Besitz zu nehmen und diese unverzüglich einer neuerlichen Vergabezuzuführen.21.2. Der Bewohner hat dem <strong>Heim</strong> rechtzeitig eine Person namhaft zu machen, der dieSachen (mit Ausnahme der Wertsachen), die sich zum Zeitpunkt des Ablebens in derInnehabung des Bewohners befinden, nach seinem Ableben zu Verwahrungausgefolgt werden. Das <strong>Heim</strong> ist gegenüber der zur Vertretung des Nachlassesberufenen Person berechtigt, die Sachen des Bewohners zur Verwahrung auszufolgen.Diese ausgefolgten Sachen sowie Name und Anschrift des Übernehmers werden demzuständigen Verlassenschaftsgericht bekannt gegeben.21.3. Das <strong>Heim</strong> ist berechtigt die Entsorgung auf Kosten des Nachlasses selbst zuveranlassen, sollte die Abholung der Fahrnisse nicht innerhalb eines Monats nachAbleben des Bewohners durchgeführt werden.§ 22Gerichtsstand/Schriftform22.1. Als Gerichtsstand wird das für die <strong>St</strong>adt Salzburg sachlich zuständige Gerichtvereinbart.22.2. Änderungen des Vertrages, Nebenabreden oder Ergänzungen zu diesem Vertragbedürfen der Zustimmung beider Vertragspartner in Schriftform. Dies gilt auch für dieVereinbarung des Abgehens von der Schriftlichkeit.Zusatzvereinbarungen:21


ANLAGENBescheid der Behindertenhilfe über die <strong>Heim</strong>kostenübernahmePflegegutachten bzw. PflegegeldbescheidAuskünfte über die bisherige LebensbiografieArztbrief(e) (Kopie) und event. Krankengeschichte(n) (Auszug)Besondere PflegeanordnungenGerichtsbeschluss über die Bestellung als Sachwalter/inGerichtliche Verfügung über die Bestellung als einstweilige Sachwalter/inNachweis über eine oder mehrere namhaft gemachte Person(en), diezur Auskunft berechtigt sindzur vorüber gehenden Abholung berechtigt sindAnhang A - Verzeichnis der mitgebrachten Gegenstände des Bewohners22


VERTRAGSUNTERZEICHNUNGBewohner:Vorname:Nachname:__________________(Ort), am _______________(TT.MM,JJJJ)____________________________________UnterschriftSachwalter*:Vorname:Nachname:__________________(Ort), am _______________(TT.MM,JJJJ)____________________________________Unterschrift(*Zutreffendes bitte ankreuzen)Sachwalter/in Einstweilige/r Sachwalter/in Schriftlich Bevollmächtigte/rFür die <strong>St</strong>. <strong>Vinzenz</strong>-<strong>Heim</strong> Betriebsgesellschaft m.b.H.Schwarzach, am(TT.MM,JJJJ)GF Jürgen Rettensteiner MAS23

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